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AKKREDITIV

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V16, Seite 501 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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AKKREDITIV , ein See also:

Buchstabe, ein geöffnet oder, einen Banker oder See also:Kaufmann, zu von einem See also:Antrag irgendeine andere See also:Person oder See also:Unternehmen, die Stütze des Buchstaben vorzurücken, oder zu von irgendeiner anderer Person enthalten versiegelt darin genannt, nach See also:der See also:Gutschrift See also:des Verfassers ein bestimmte oder unbegrenzte Summe Geld. Ein Akkreditiv ist entweder See also:allgemein oder speziell. Es ist allgemein, wenn es gewendet wird an, Kaufleute oder andere Personen, die ingeneral See also:sind und bittet um einen Fortschritt zu einer dritten Person, und speziell wann namentlich gewendet an eine bestimmte Person, die ihn erbittet, solch einen Fortschritt zu bilden. Ein Akkreditiv ist nicht ein umlauffähiges Wertpapier.

End of Article: AKKREDITIV

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