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RECHTFERTIGUNG

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V15, Seite 596 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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RECHTFERTIGUNG , im See also:

Gesetz, die Vertretung durch ein See also:Beklagtes in einer Klage See also:des genügenden Grundes, warum er See also:tat, was um ihn ersucht wurde, um See also:z.B. in einer Tätigkeit für Angriff und See also:Batterie zu antworten, das Beklagte können in See also:der Rechtfertigung prüfen, daß der Verfolger ihn zuerst See also:angriff oder schlug und daß er bloß im Self-defence fungierte. Das Wort wird besonders in den Klagen auf See also:Verleumdung eingesetzt und in diesem Anschluß eine ein wenig spezielle Bedeutung hat.

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