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ATTORNMENT (vom Feldtourner, sich dre...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V02, Seite 887 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

ATTORNMENT (vom Feldtourner, sich See also:drehen) , im englischen Realvermögengesetz, die Bestätigung eines neuen Lords durch den Pächter auf See also:der See also:Entfremdung See also:des See also:Landes. Unter dem Feudalsystem waren die Relationen des Hauswirts und der Pächter bis zu einem gewissen Grad wechselseitig. So See also:galt es als unvernünftig zum Pächter, ihn einem neuen See also:Lord ohne seine eigene Zustimmung zu unterwerfen, und es kam folglich über diese Entfremdung könnte nicht ohne die Zustimmung des Pächters stattfinden. Attornment wurde auch auf alle Fälle von den Leasingnehmern für das See also:Leben oder für Jahre verlängert. Die Notwendigkeit für attornment wurde durch eine See also:Tat von 1705 abgeschaffen. Die See also:Bezeichnung wird jetzt verwendet, um eine Bestätigung des Bestehens des Verhältnisses von Hauswirt und von Pächter anzuzeigen.

End of Article: ATTORNMENT (vom Feldtourner, sich drehen)

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ATTWOOD, THOMAS (1765-1838)