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FOLGENDER See also:FREUND , im See also:Gesetz, die Phrase verwendet für eine See also:Person, die in einer Tätigkeit eine andere Person darstellt, die unter See also:der Unfähigkeit zum in eigenem Namen Beibehalten einer Klage ist. Diese Unfähigkeit entsteht aus See also:Kindheit, oder Geistesunfähigkeit, infolgedessen jede Anwendung auf dem See also:Gericht im Namen eines Säuglings oder lunatic muß durch einen folgenden Freund (procheinamy, proximusamicus) gebildet werden. Vorhergehend See also:zur verheirateten Eigenschaftstat 1882 der See also:Frauen war sie auch üblich, damit eine verheiratete See also:Frau durch einen folgenden Freund klagt, aber diese See also:Tat, einer verheirateten Frau erlaubend, als femesohle in jeder Hinsicht zu klagen, hat einen folgenden Freund nicht notwendig in ihrem See also:Fall gemacht. Im Fall von einem See also: Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
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