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KOLONIALCBüro

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V06, Seite 715 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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KOLONIALCBüro, , die See also:

Abteilung See also:der See also:Leitung See also:des vereinigten Königreiches, das die Fragen beschäftigt, die den verschiedenen Kolonialbesitz der britischen See also:Krone See also:beeinflussen. Die Abteilung, während sie jetzt besteht, ist von der verhältnismässig modernen Kreation und datiert nur von 1854. Die Angelegenheiten der englischen Kolonien fingen an, Wert an der Wiederherstellung anzunehmen, und waren zuerst anvertraut zu einem Ausschuß des See also:privy Rates, aber auf eine See also:Kommission danach gebracht, die durch Buchstabepatent verursacht wurde. Von 1672 bis 1675 wurde der See also:Rat für Handel mit dieser Kommission kombiniert, aber im letzten See also:Jahr wurden die Kolonien wieder unter die Steuerung des privy Rates gelegt. Diese Anordnung fuhr bis 1695 fort, als Handelskammer und Plantagen verursacht wurde; seine See also:Aufgabe jedoch wurde zum See also:Sammeln von See also:Informationen begrenzt und gebend advice_when erfordert. Die tatsächliche Executivarbeit wurde vom Staatssekretär für die südliche Abteilung durchgeführt, die, von 1768 bis 1782, von einem Staatssekretär für die Kolonien unterstützt wurde. wurden Handelskammer und Plantagen und die zusätzliche Sekretärin 1782 abgeschaffen und das Executivgeschäft übergeben insgesamt zum Hauptbüro. 1794, das ein dritter Staatssekretär war, reappointed, und in 18or wurde diese Sekretärin als Staatssekretär für Krieg und die Kolonien gekennzeichnet. In 1854 wurden die zwei Büros getrennt und ein eindeutiges Büro des Staatssekretärs für die Kolonien verursacht. Der Staatssekretär für die Kolonien ist das amtliche Mittel der Kommunikation mit Kolonialregierungen; er hat bestimmte administrative Aufgaben Kronekolonien respektierend und hat ein Recht des Ratens des Vetos einer See also:Tat von einem Koloniallegislaturethisveto, jedoch wird nie im See also:Kasten der lediglich lokalen See also:Gesetze trainiert. Er wird durch ein Dauerhaftes und ein parlamentarischer Staatssekretär und ein beträchtliches Büropersonal unterstützt. Wie in 1907 reorganisiert besteht das Kolonialbüro aus drei Hauptabteilungen: (1) schloß die Dominionsabteilung, beschäftigend die Angelegenheiten der self-governing über-Seedominions der britischen Krone und bestimmten anderen Besitzes See also:geographisch an jene Dominions an; (2) die Kolonialabteilung, beschäftigend die Angelegenheiten der Kronekolonien und -Protectorates; (3) zugelassenes, finanzielles und anderes allgemeines Geschäft der allgemeinen Abteilung, beschäftigend.

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