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LEITUNG (Lat.-administrare, dienen)

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V01, Seite 194 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

LEITUNG (See also:Lat.-administrare, dienen) , die Leistung oder das Management von Angelegenheiten, eine See also:Bezeichnung spezifisch verwendet im See also:Gesetz für die Leitung oder Beseitigung See also:des Zustandes eines gestorbenen See also:person(seecWillen ODER -TESTAMENT). Es wird auch im Allgemeinen für "See also:Regierung," und spezifisch für "die Regierung" oder das Executivministerium und in solchen Anschlüssen wie dem Administration(administering oder dem Anbieten) See also:der Sacraments, See also:Gerechtigkeit, Eide, See also:Medizin, &See also:c verwendet. Buchstaben von Administration.Upon der See also:Tod einer Person, die a-See also:Willen intestate oder gelassen worden sein würden, zu dem keine Vollstrecker ernannt werden oder, wenn die Vollstrecker, die durch den Willen nicht ernannt werden können oder nicht fungieren werden, die Erblegitimationabteilung des hohen Gerichtes wird verbunden, einen See also:Verwalter zu ernennen, der die Aufgaben eines Vollstreckers durchführt. Dieses wird durch das See also:Gericht getan, das Buchstaben der Leitung See also:zur erlaubten Person bewilligt. Bewilligungen der Leitung können entweder See also:allgemein oder begrenzt sein. Eine allgemeine See also:Bewilligung wird gebildet, wo der Verstorben intestate gestorben hat. Der See also:Auftrag, in dem allgemeine Bewilligungen der Buchstaben durch das Gericht gebildet werden, ist, wie folgt: (1) können der See also:Ehemann oder die Witwe, als der See also:Fall sein; (2) das folgende der Stämme; (3) die See also:Krone; (4) ein Gläubiger; (See also:5) ein Fremder. Da die Übertragungs von Grundbesitztat 1897, der Verwalter sowie den persönlichen Repräsentanten der Verstorbenen das reale ist und infolgedessen, wenn der auszuübende See also:Zustand insgesamt oder hauptsächlich aus Wirklichkeit besteht, bewilligt das Gericht Leitung dem Erben dem Ausschluß vom folgenden der Stämme. In Ermangelung jedes möglichen Erben oder folgend von den Stämmen wird die Krone zur See also:Beschaffenheit als bonavacantia und zur Wirklichkeit durch See also:escheat erlaubt. Wenn erhält Gläubigeransprüche und eine Bewilligung, die er durch das Gericht gezwungen wird, in eine See also:Bindung mit zwei Sicherheiten einzutragen, daß er seine eigene See also:Schuld nicht gegenüber denen anderer Gläubiger bevorzugt. Die wichtigeren Fälle von den Bewilligungen der speziellen Buchstaben der Leitung See also:sind die folgenden: Leitung mit testamentoannexo, in dem der Verstorben hat gelassen, a-Willen aber hat keinen Vollstrecker zu ihm ernannt, oder dem ernannten Vollstrecker ist gestorben oder ablehnt zu fungieren. In diesem Fall bildet das Gericht der Person (normalerweise das Restlegatee) mit dem größten vorteilhaften See also:Interesse See also:am Zustand die Bewilligung. Administratis Leitungsde Bonis nicht: dieses in cases(a) zwei in dem die Vollstreckerwürfel auftritt, die nach See also:Erblegitimation ohne den Zustand vollständig ausgeübt haben intestate sind; (b), wo ein Verwalter stirbt.

Im ersten Fall wird die Grundregel der Leitung mit testamento, in die Sekunde gefolgt, das von den allgemeinen Bewilligungen in der Vorwähler der Person, der Buchstaben bewilligt werden. Leitungs' duranteminoreaetate, wenn der Vollstrecker oder die Person, die zur allgemeinen Bewilligung erlaubt wird, minderjähriges ist. Leitungsduranteabsentia, wenn der Vollstrecker oder der Verwalter aus der See also:

Jurisdiktion für mehr als ein See also:Jahr heraus ist.

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