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RICHTLINIE V

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V03, Seite 55 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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ORDNEN Sie See also:

V .VOLUNTARY-SCHIFFBRUCH an, wenn ein Schiff absichtlich auf See also:Ufer See also:laufen gelassen wird, und die Umstände See also:sind so, daß, wenn dieser Kurs nicht angenommen wurden, sie unvermeidlich sinken würde oder auf Ufer oder auf See also:Felsen, keinen Verlust oder die Beschädigung, die zum Schiff, See also:zur See also:Ladung und zur See also:Fracht verursacht wird See also:fahren Sie, oder irgendwelche von ihnen, durch solchen absichtlichen Betrieb auf Ufer, werden gut als See also:G.A gebildet.

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