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VERSICHERER

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V27, Seite 578 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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VERSICHERER , einer, wer See also:

Schiffe und ihre Ladungen vom Verlust und von Beschädigung versichert, die von seinem sogenannt ist, See also:der seinen Namen unter das See also:Dokument oder die Politik der Versicherung schreibt. Ein See also:Antrag zu einem Versicherer zu versichern wird der Antrag einer "See also:Gefahr," benannt und die Wortgefahr in der Seeversicherung ist mit der Verbindlichkeit eines Versicherers unter einem See also:Vertrag See also:gleichwertig. Wenn die Gefahr oben unter einigen Versicherern geteilt wird, unterzeichnet jede seinen Namen einzeln und dazu setzt gegenüber von der See also:Menge, für die er Verbindlichkeit annimmt. Jede See also:Unterschrift hat den Effekt See also:des Bildens eines Sondervertrags, in den Bezeichnungen der Politik, denn die Menge, die gegenüber von dem Namen des Versicherers eingestellt wird.

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