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WHARF

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V28, Seite 574 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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WHARF , ein Platz für Laden oder Entleerungsschiffe oder -behälter, besonders eine See also:

Plattform vom See also:Bauholz, See also:Stein oder anderes Material entlang dem See also:Ufer eines Hafens oder entlang See also:der See also:Bank von einem schiffbaren Fluß, gegen den Behälter liegen können und ihre See also:Ladung entladen oder geladen werden. Das Worthwerf See also:O. Eng. bedeutete buchstäblich ein See also:Drehen oder einen Drehenplatz (hweorventilator, sich drehen, cf. Goth. hwairban, See also:Gr. Kapa6s, See also:Handgelenk) und wurde folglich besonders von einer Bank von See also:Masse, eine Verdammung, die sich dreht, der Fluß eines Stromes verwendet; das cognate Wort auf Holländer bedeutete gut einen Wharf, oder das Gelände eines Shipbuilders, cf. See also:Dan.-vaerft, Dockyard und die gegenwärtige Bedeutung See also:des Wortes wird vermutlich von den holländischen oder skandinavischen See also:Sprachen geborgt. Im englischen See also:Gesetz müssen alle durch See also:Wasser übertragenen Waren an spezifizierten Plätzen, insbesondere See also:Stunden und unter Überwachung gelandet werden; wharves, denen durch das Seehandelsrecht 1895, § 492, Kais, Docks und andere Voraussetzungen miteinschließen, auf denen Waren gesetzlich gelandet werden können, See also:sind entweder "Duldungwharves," autorisiert durch die Beauftragten von Gewohnheiten unter See also:Bindung, oder "den zugelassenen wharves" besonders ernannt durch Fiskusermächtigung und befreien von der Bindung. Es gibt auch die wharves, die durch Gesetz oder durch vorschreibendes Recht autorisiert werden.

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