ABHÄNIGKEITSCGebühr eine, See also:am englischen See also:Zivilrecht, Gebühr oder See also:Zustand zurückgehalten in seiner See also:Form See also:der See also:- ABGABE (0. Feldrealte, reialte, royaulte, von den regalitas Med. Lat., vom Substantive von regalis, von oder, gehörend einem König, einem rex)
- ABGABE (etymologically, das, das numeriert oder gezählt wird; von einer allgemeinen Form Teutonic "erklären" cf. "Geschichte,")
- ABGABE (tallagium med. Lat., Feldlailage, vom späten Lat.-talare, taleare, Feld tallier, schneiden, klassisches Lat.-talea, ein Ausschnitt, Beleg; cf. "Tally" und das französischen taille, die q.v.)
- ABGABE, JOHAN KRISTOFFER, ZÄHLIMPULS (1743-1817)
Abgabe zu einigen bestimmten Erben, See also:AS, zu den Erben See also:des Körpers eines Mannes oder zum Erbemann seines Körpers. Es wurde eine Abhänigkeitsgebühr aufgrund der ausgedrückten See also:Bedingung genannt, oder angedeutet in der Abgabe von ihr, die, wenn das donee ohne solche bestimmte Erben starb, das See also:Land zum Spender umschalten sollte. Das heißt, war es eine einfache Gebühr, unter der Bedingung daß hatte das donee See also:Ausgabe, und sobald solche Ausgabe See also:getragen wurde, sollte der Zustand endgültig werden durch die Leistung der Bedingung. Eine Abhänigkeitsgebühr wurde durch das See also:Gesetz De Donis Conditionalibus in ein Zustandendstück umgewandelt (sehen Sie REALES, See also:EIGENSCHAFT).
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