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ABHÄNIGKEITSCBeschränkung

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V06, Seite 851 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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ABHÄNIGKEITSCBeschränkung , im See also:

Gesetz, eine Phrase verwendet in zwei Richtungen. von (1) fügte die Qualifikation die See also:Bewilligung eines Zustandes oder See also:des Interesses See also:am See also:Land bei und stellte für die Ermittlung diese Bewilligung oder See also:Interesse nach einem bestimmten Möglichkeitsgeschehen bereit. Ein See also:Zustand mit solch einer Beschränkung kann aushalten, nur bis die bestimmte Möglichkeit geschieht; es ist ein anwesendes Interesse, auf einer zukünftigen Möglichkeit beraubt zu werden. Die Bewilligung eines Zustandes zu einem See also:Mann, solange er See also:parson von See also:Dale ist, oder während er unverheiratet fortsetzt, See also:sind Fälle von Abhänigkeitsbeschränkungen See also:der Zustände für das See also:Leben. (2) ein zukünftiger Gebrauch oder ein Interesse am Land begrenzt, um nach einer gegebenen Möglichkeit wirksam zuSEIN. Zum Beispiel eine Bewilligung zu X. und seine Erben zum Gebrauch von A., vorausgesetzt daß, wann See also:C. von See also:Rom zurückgeht, das Land zum Gebrauch von B. in der einfachen Gebühr geht.

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