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ABNAHME IM HANDEL

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V01, Seite 7 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

ABNAHME IM See also:HANDEL ist ein See also:Abzug, See also:der manchmal an einem Hauptzollamt von den örtlich festgelegten Aufgaben auf bestimmten Arten von Waren, wegen der Beschädigung oder Verlustes unterstützt werden in den Lagern gebildet wird. Die See also:Rate und die Bedingungen solcher Abzüge werden, in See also:England, durch die Gewohnheitsverdichtungtat 1853 reguliert.

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