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DROHUNG

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V26, Seite 889 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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DROHUNG , eine Drohung oder Einschüchterung. See also:

Am See also:Zivilrecht gibt die Beschäftigung von Drohungen oder von anderen Formen See also:der Einschüchterung zum Verursachen einer See also:Person, an einem See also:Vertrag teilzunehmen das Recht, für seine See also:Aufhebung oder Vermeidung zu klagen, oder die spezielle See also:Form der Einschüchterung in Beantwortung jedes möglichen Klage zu plädieren, das, oder für die Beschädigungen zu klagen eingebracht wird, die indem sie am Vertrag verursacht werden, teilnimmt. (sehen Sie solche Überschriften wie See also:ZWANG; VERTRAG; See also:ERPRESSUNG, &See also:C.) Im Strafrecht ist das Senden der bedrohenden Buchstaben (oder das Veranlassen sie empfangen zu werden), verlangend mit Drohungen und ohne angemessenes Ursachengeld oder andere wertvolle Sache, ein See also:Kapitalverbrechen. Ist so das Senden eines Briefs, der, jedes mögliches See also:Haus, See also:Stall oder anderes Gebäude bedroht oder zu töten oder maimvieh zu brennen oder zu zerstören.

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