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VORRECHTCGerichte

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V22, Seite 281 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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VORRECHTCGerichte , See also:

der Name, der zu den englischen provinziellen Gerichten von See also:Canterbury gegeben wurden und See also:York, bis zu betrachteten ihre See also:Jurisdiktion über den Zuständen der gestorbenen Personen. Sie hatten die Jurisdiktion zum Bewilligen von See also:Erblegitimation, oder See also:Leitung, wo die Diözesangerichte nicht den See also:Fall infolge von dem gestorbenen unterhalten konnten sterbend besassen von den Waren über dem Wert von See also:5 (bonanotabilia) in jeder von zwei oder mehr Diözesen. Die Jurisdiktion der Vorrechtgerichte wurde auf das Nachlaßgericht 1857 durch die Nachlaßgerichttat gebracht und wird jetzt in der Erblegitimation, in der See also:Scheidung und in der Admiralitätsabteilung See also:des hohen Gerichtshofs durch das Gerichtsverfassungsgesetz 1875 beklitten.

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