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ÜBLICHER GRUNDBESITZ IN DAUERNDEM EIG...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V07, Seite 669 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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ÜBLICHER GRUNDBESITZ IN DAUERNDEM EIGENTUM , im englischen See also:

Gesetz, eine See also:Sorte See also:Besitz, die als Vielzahl von See also:copyhold beschrieben werden kann. Es wird auch privilegiertes copyhold oder copyhold See also:des aufrichtigen Besitzes benannt. Es ist ein Besitz durch Kopie See also:der Gerichtrolle, aber nicht ausgedrückt, um See also:am See also:Willen des Lords zu sein. Es ist tatsächlich nur eine überlegene See also:Art copyhold und der Grundbesitz in dauerndem Eigentum im See also:Lord ist. Es ist abhängig von dem allgemeinen Gesetz von copyholds, ausgenommen, wo das Gesetz durch die See also:Gewohnheit des bestimmten See also:Manor verändert werden kann. (Sehen Sie COPYHOLD.), Hauptzollamt, das See also:Haus oder Büro ernannt durch eine See also:Regierung, in der die Steuern oder die Aufgaben (falls vorhanden) nach dem Import und dem Export der Gebrauchsgüter gesammelt werden; wo Aufgaben, Prämie oder die Beeinträchtigungen, die nach Export oder Import zahlbar oder ausstehend See also:sind, zahlend oder empfangen sind und wo Behälter betreten und gelöscht werden.

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