Suchen Sie über 40.000 Artikeln von der ursprünglichen, klassischen Enzyklopädie Britannica, 11. Ausgabe.
ÜBLICHER GRUNDBESITZ IN DAUERNDEM EIGENTUM , im englischen See also:Gesetz, eine See also:Sorte See also:Besitz, die als Vielzahl von See also:copyhold beschrieben werden kann. Es wird auch privilegiertes copyhold oder copyhold See also:des aufrichtigen Besitzes benannt. Es ist ein Besitz durch Kopie See also:der Gerichtrolle, aber nicht ausgedrückt, um See also:am See also:Willen des Lords zu sein. Es ist tatsächlich nur eine überlegene See also:Art copyhold und der Grundbesitz in dauerndem Eigentum im See also:Lord ist. Es ist abhängig von dem allgemeinen Gesetz von copyholds, ausgenommen, wo das Gesetz durch die See also: Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
» Addieren Sie Informationen oder Anmerkungen zu diesem Artikel.
Bitte Verbindung direkt zu diesem Artikel:
Heben Sie den Code unten, rechtes Klicken, hervor und wäen Sie "Kopie." vor, Kleben Sie sie dann in Ihr website, in email oder in anderes HTML. Stationieren Sie Inhalt, Bilder und Layout copyright © 2006 - Net Industries, weltweit. |
|
[back] ÜBERZOGENE WAREN |
[next] YTTRIUM [ Symbol, Y; Atomgewicht, 89,0 (0 = 16) ] |