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SUBINFEUDATION

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V25, Seite 1062 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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SUBINFEUDATION , im englischen See also:

Gesetz, die Praxis, durch die die Pächter, See also:Land unter dem König oder anderem überlegenem See also:Lord halten, heraus in ihrer Umdrehung schnitzten, indem sie ein See also:Teil ihrer neuen Länder und See also:des eindeutigen Besitzes vermieteten oder entfremdeten. Die Pächter wurden "Mesnelords," hinsichtlich deren benannt, die von ihnen, See also:der sofortige Pächter halten, der Pächter im capite ist. See also:Allen niedrigste Pächter von war der unabhängige Hausbesitzer oder, da er manchmal Pächterparavail benannt wurde. Die See also:Krone, die in der Theorie alle Länder besaß, war der See also:paramount Lord.', Die großen Lords schauten mit Unzufriedenheit auf der See also:Zunahme solcher subtenures. Dementsprechend 1290 wurde ein Gesetz, empbores Quia geführt, die dem Pächter erlaubten, zu entfremden, wann immer er gefiel, aber das alienee oder die See also:Person, der er bewilligte, sollten das Land nicht des alienor aber des See also:gleichen sofortigen Lords und durch die gleichen Dienstleistungen halten, denen das alienor es vorher hielt.

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