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ÜBERBLEIBSEL (vom See also:Lat.-derelinquere, forsak See also:e), im See also:Gesetz, das Gut, das weg geworfen wird oder vom Inhaber in solch einer Weise hinsichtlich herrenlos, zeigen an, daß er beabsichtigt, keinen weiteren Anspruch zu See also:DERHAM 73 es zu bilden. Das Wort wird besonders in Bezug auf das Gut verwendet, das See also:am See also:Meer herrenlos ist (sehen Sie See also:WRACK), aber es wird auch in anderen Richtungen angewendet; See also: Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
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