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AUFGEGEBEN (vom Lat.-derelinquere, fo...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V08, Seite 73 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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ÜBERBLEIBSEL (vom See also:

Lat.-derelinquere, forsak See also:e), im See also:Gesetz, das Gut, das weg geworfen wird oder vom Inhaber in solch einer Weise hinsichtlich herrenlos, zeigen an, daß er beabsichtigt, keinen weiteren Anspruch zu See also:DERHAM 73 es zu bilden. Das Wort wird besonders in Bezug auf das Gut verwendet, das See also:am See also:Meer herrenlos ist (sehen Sie See also:WRACK), aber es wird auch in anderen Richtungen angewendet; See also:z.B. wird das See also:Land, das vom Meer See also:gewonnen wird, indem man See also:des Wassers zurücktritt, Besitzaufgabe benannt. Das Land, das See also:stufenweise und langsam durch Besitzaufgabe gewonnen wird, gehört dem Inhaber des angrenzenden See also:Landes, aber im See also:Fall plötzlicher oder beträchtlicher Besitzaufgabe gehört das Land See also:der See also:Krone.

End of Article: AUFGEGEBEN (vom Lat.-derelinquere, forsake)

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