RUINI EREN Sie, eine See also: Bezeichnung, die in seiner breitesten Richtung alles ohne einen offensichtlichen Inhaber bedeutet, See also:der flott auf ist, innen gesunken oder an See also:Land durch das See also:Meer warf; im zugelassenen Phraseology, wie erscheint unten, hat sie eine schmalere Bedeutung. Alte normannische Formen See also:des Wortes, des varec und des veresc, sollen in den Charters von 1181 und im neueren Datum gefunden werden; und das ehemalige ist noch innen Gebrauch in See also:Normandie. Latinized wird es wreccum, wreckum oder warectum; und solche Phrasen wie marlsejectum, jacturamädchen, adventuramaxis, shipbryche, See also:sind alle, die als Beschreibungen des Wrackes verwendet werden. Auf Anglo-Saxon chartert stf-Tipwyrp und in den Charters der Torinventiones See also:Cinque, eine Übersetzung von "findalls," vermutlich a, lokales Wort, sind synonym mit Wrack. Früher eine beträchtliche Quelle des Einkommens See also:zur See also:Krone, danach eine wertvolle Hinzufügung zum See also:Einkommen der Lippen eines Grundbesitzers von festiaus Labrus. auf der Seeküste hat Wrack fast innerhalb der modernen Zeiten, die, um ein See also:Nebenverdienst entweder von zu sein, aufgehört werden oder den beiläufigen See also:Sucher auf See also:Kosten von seinem rechtmäßigen Inhaber anzureichern. Die See also:- GESCHICHTE
- GESCHICHTE (O.Eng.-talu, Zahl, Konto, Geschichte; das Wort ist für viele Sprachen Teutonic allgemein; cf. Ger. Zahl, Zahl, Erzahlung, Darstellung, DU taal, Rede, Sprache)
- GESCHICHTE, JOHN (c. 1510-1571)
- GESCHICHTE, JOSEPH (1779-1845)
- GESCHICHTE, ROBERT HERBERT (1835-1907)
- GESCHICHTE, WILLIAM WETMORE (1819 -- 1895)
Geschichte des Gesetzes, wie unten skizziert zeigt an, wie diese ungefähr gekommen ist. Altes History.Of scheint sie, die allgemeine See also:Richtlinie in den zivilisierten Seeländern von See also:Europa, die das Recht zum Wrack dem souveränen gehörte, und von gebildetem See also:Teil des königlichen Einkommens gewesen zu sein. Dieses war so unter dem römischen, französischen und Feudalgesetz; und in See also:England legte das See also:Zivilrecht in den regis Gesetzde Praerogativa (17 Edw. II., 1324), vorausgesetzt daß der König Wrack des Meeres, der See also:Wale und der Störe, die im Meer und anderwohin innerhalb des Königreiches genommen werden hat, ausgenommen in bestimmte Plätze See also:dar, die vom König privilegiert wurden. Dieses Recht, das es besagt ist, hatte für seinen See also:Gegenstand die Verhinderung der Praxis des Zerstörens der See also:Eigenschaft von ruiniert, wurde jedoch entspannt See also:stufenweise; und dem Inhaber des Wrackes wurde erlaubt, es zurückzugewinnen, wenn er Anspruch zu ihm bildete, und See also:- BEWEIS (im preove M. Eng., proeve, preve, &°c., von O. Fr. prueve, proeve, &c., Umb.-preuve, spät. Lat.-proba, -erblegitimation, die Güte von allem, das probus, gut prüfen, prüfen)
Beweis seines Besitzes innerhalb eines sicheren timefixed an einem See also:Jahr oder an einem Jahr und an einem See also:Tag gleich durch eine See also:Verordnung von Antonine das große, das Feudalgesetz, das allgemeine Seerecht, das See also:Gesetz von See also:Frankreich und englisches Gesetz gab. See also:Richard I. gab sein Vorrechtrecht See also:frei, im See also:Umfang eines Erlaubens der See also:Kinder oder wenn es keine gab, der Brüder und der Schwestern eines umkommenden Inhabers zu ruinieren, seine Waren zu haben; und See also:- HENRY
- HENRY (1129-1195)
- HENRY (c. 1108-1139)
- HENRY (c. 1174-1216)
- HENRY (Rahmen Henri; Überspannung. Enrique; Ger. Heinrich; Mittler. H. Ger. Heinrich und Heimrich; O.H.G. Haimi- oder Heimirih, d.h. "Prinz oder Leiter des Hauses," vom O.H.G.-heim, vom Eng. Haupt und vom rih, Goth.-reiks; vergleichen Sie Lat.-re
- HENRY, EDWARD LAMSON (1841-)
- HENRY, JAMES (1798-1876)
- HENRY, JOSEPH (1797-1878)
- HENRY, MATTHEW (1662-1714)
- HENRY, PATRICK (1736-1799)
- HENRY, PRINZ OF BATTENBERG (1858-1896)
- HENRY, ROBERT (1718-1790)
- HENRY, VICTOR (1850-)
- HENRY, WILLIAM (1795-1836)
Henry III., durch eine See also:Charter von 1236, erlaubte dem Inhaber der ruinierten Waren, seine Eigenschaft zu haben wieder, wenn er innerhalb drei Monate behauptete, vorausgesetzt daß jeder möglicher See also:Mann oder See also:Tier vom Schiff entgingen. Das Gesetz von See also: Westminster das erste (1276, 3 Edw. I.) vorausgesetzt daß, wo ein Mann, ein See also:Hund oder ein Katzeentweichen, das aus dem Schiff heraus lebendig sind, solches Schiff oder See also:Lastkahn oder nichts in ihm nicht entschiedenes Wrack, aber sind, die Waren durch Ansicht des Polizeichefs, des See also:coroner oder des Gerichtsvollziehers des Königs gespeichert und gehalten wird und geliefert worden in die Hände von wie von der See also:- STADT
- STADT (A.S.-Nominativburh, Dativbyrig, das einige der Platz-Namen produziert, die im Bedecken, in einem geschützten oder verstärkten Platz beenden, das Lager von Schutz eines Stammes, der Stronghold eines Häuptlings; cf. Ger. Burg, Feldbor, Ausbohrung, b
- STADT (durch Feld zitieren Sie, von den Lat.-civitas)
- STADT [ BURROUGH, BURROWE, BÜRGSCHAFTEN ], STEVEN (1525-1584)
Stadt seien Sie, in der die Waren gefunden wurden, damit, wenn irgendeine für jene Waren klagen und prüfen, daß sie seine waren, oder umgekommen innerhalb seines Haltens, innerhalb eines Jahres und eines See also:Tages, sie zu ihm sofort wieder hergestellt werden, und wenn nicht sie bleiben zum König oder zu so andere zu, See also:wem gehörte das Wrack. In 1277 trafen die coronatoris Gesetzde Officio Vorkehrungen für die Verwahrung des Wrackes, aber coroners wurden von ihren Aufgaben in Bezug auf Wrack durch die See also:Tat 1887 Coroners entlastet. Eine Tat von 1353 stellte für die Anlieferung zu den Kaufleuten der Waren zur Verfügung, die kommen, die möglicherweise nicht gesagt werden können, um Wrack zu sein, auf See also:Zahlung der See also:Wiedergewinnung zu See also:landen. In See also:Schottland sollen ein Gesetz von See also:Alexander II., ähnlich dem von Westminster, erklärt, daß, wo jedes mögliches Geschöpf lebendiges von einem ruinierten Behälter entgeht, die Waren, die weg geworfen werden, nicht erklärtes Wrack sind, aber vom See also:Polizeichef für die konserviert werden, die innerhalb eines Jahres ihre Eigenschaft darin prüfen; andernfalls sollen sie See also:escheat zur Krone. Für eine See also:lange See also:- ZEIT (0. Eng. Lima, cf. Icel.-timi, Swed.-timme, Stunde, Dan.-Zeit; von der Wurzel auch richtig gesehen "in Tide," in die Zeit zwischen des Flusses und in Ebb des Meeres, cf. O. Eng. getidan, zu geschehen, "GleichmäßigEven-tide," &c.; es nicht direkt hä
- ZEIT, MASS VON
- ZEIT, STANDARD
Zeit war die Ansicht des englischen Gesetzes, daß das Recht zurückzugewinnen Eigenschaft abhing von der Tatsache eines Phasengeschöpfs ruinierte, das, zwar in See also:Hales Wörter entgeht, ", weil es das lexodiosa zum Hinzufügen des Kummers betrübt war, ihr war See also:hound oben mit da vielen Begrenzungen und Umständen, und auf Enge einen Kompaß so eingeschränkt, wie sein konnte "; und die Admiralitätsaufzeichnungen veranschaulichen die See also:Aussage. So in 1382 das vorherige von See also:Wymondham behauptet als Wrack ein Schiff, das an Land ohne eins an Bord kam, die Männer, die sie für Furcht vor ihren See also:Leben wegen eines feindlichen Schiffs gelassen werden, das war, sie gefangenzunehmen; aber der See also:Rat des Königs, vor dem es, durch certiorari vom See also:Admiral des Nordens kam, entschied gegen den Anspruch. 1543 wurden die See also:Schiffe, die auf dem Goodwins geerdet wurden, gehalten, um waif und Wrack zu sein, obgleich ihre Mannschaften zum Speichern ihrer Leben ihre Weise bildeten unterzustützen; und 1637 wurde ein Schiff in den Toren Cinque gegen in Admiralität fortgefahren und verurteilt, "keinen Mann oder Hund, der an Bord ist, aber nur ein toter Mann mit seinem See also:Kopf schoß weg von" nach der Anstalt des Büros des hohen Admiral des Lords früh im 15., oder See also:am See also:Ende des 14. Jahrhunderts, wurde es üblich, damit die Krone dem Lordadmiral durch sein Patent der See also:Verabredung, unter anderem proficua und commoditates bewilligt, die zu seinem Büro, Wrack des Meeres gehören; und als, früh im Reign von Henry VIII., Vice-admirals der Küste hergestellt wurden, beauftrug der Lordadmiral durch Patent unter seiner eigenen See also:Hand ihnen seine Rechte und Aufgaben in den einigen Grafschaften, einschließlich deren in See also:Zusammenhang mit Wrack. Er nicht zerteilte jedoch mit dem Ganzen seiner Vergütungen; seine Vice-admirals wurden, ein See also:Konto der Erträge des Wrackes zu übertragen, angefordert und zu ihm ein Teil, normalerweise Hälfte zu überreichen, ihrer Gewinne. Dieses See also:System, hängend nicht nach irgendeinem Gesetz, aber anscheinend nach einer Anordnung zwischen dem See also:Lord-Lord-admiral und seinen Vice-admirals ab, fortgesetzt bis das Jahr 1846. In diesem Jahr eine Tat (9 u. 10 Viet. See also: - Cat
- Cento
- Cento (Gr.-idvrpwv, Lat. cento, Patchwork)
- CÌ15
- Clarinet oder CLARIONET (Feldclarinette; Ger. Clarinette, Klarinett; Ital.-clarinetto, -chiarinetto)
- Corpus Christi, FEST VON (Lat.-festumcorporis Christi, d.h. Festival des Körpers von Christ-, Feldfete-Dieu oder von f Ete du Sacrement, Ger. Frohnleichnamsfest)
- CÄSIUM (Symbolcs, Atomgewicht 132,9)
c. 99) wurde die Vice-admirals verbietend zum intermeddle mit Wrack geführt, und es erforderte die Empfänger von droits von Admiralität, alles Wrack von den Suchern zu empfangen und es für zwölf Kalendermonate zurückzuhalten; am Ende dieser See also:Periode sollte es verkauft werden und die Erträge See also:getragen worden zur See also:Gutschrift der vereinigten Kapitals. Die Übertragung auf diese Kapital der erblichen beiläufigen Einkommen der Krone war vorher durch Gesetzgebung in den ersten Jahren der Reigns von See also:- WILLIAM
- WILLIAM (1143-1214)
- WILLIAM (1227-1256)
- WILLIAM (1J33-1584)
- WILLIAM (A.S. Wilhelm, O. Norse Vilhidlmr; O. H. Ger. Willahelm, Willahalm, M. H. Ger. Willehelm, Willehalm, Mod.Ger. Wilhelm; DU. Willem; O. Rahmen Villalme, Umb.-Rahmen Guillaume; von "werden Sie," Goth.-vilja und "Helm," Goth.-hilms, das alte Sk
- WILLIAM (c. 1130-C. 1190)
- WILLIAM, 13.
William IV. und See also:Victoria erfolgt worden, durch das die Zivilliste eingeleitet wurde. Der letzte Lord-Lord-admiral jedoch der vorteilhaft die Erträge des Wrackes genoß, war der See also:Herzog von See also:Buckingham im Reign von See also:Charles I. See also:Prinz See also:George von Dänemark, See also:Ehemann der Königin Annes und Lord-Lord-admiral, nahm Wrack durch sein Patent, aber durch ein kollaterales See also:Instrument gab er das grössere Teil der Einkommen seines Büros der Krone über. Ungeachtet dieser Anordnung scheinen die Vice-admirals der Grafschaften, die, in Ermangelung eines hohen Admiral des Lords, ihre Verabredungen manchmal von der Krone und manchmal von den Beauftragten der Admiralität empfingen, das Ganze oder das Teil von theproceeds des Wrackes bis das Überschreiten der Tat von 1846 genommen zu haben. Das alte Gesetz, durch das der unglückliche Inhaber seine Eigenschaft beraubt wurde, wenn keine lebende Sache vom Wrack entging, hatte während der 16. und 17. Jahrhunderte stufenweise gewesen aber stillschweigend entspannt; es erforderte, jedoch, eine Entscheidung des Lords See also:Mansfield und die See also:Bank des Königs 1771 (See also:- HAMILTON
- HAMILTON (GROSSARTIG oder ASHUANIPI)
- HAMILTON, ALEXANDER (1757-1804)
- HAMILTON, ANTHONY oder ANTOINE (1646-1720)
- HAMILTON, ELIZABETH (1758-1816)
- HAMILTON, EMMA, DAME (c. 1765-1815)
- HAMILTON, JAMES (1769-1831)
- HAMILTON, JAMES HAMILTON, 1. HERZOG OF (1606-1649)
- HAMILTON, JOHN (c. 1511-1571)
- HAMILTON, MARQUESSES UND HERZÖGE OF
- HAMILTON, PATRICK (1504-1528)
- HAMILTON, ROBERT (1743-1829)
- HAMILTON, SIR WILLIAM
- HAMILTON, SIR WILLIAM (1730-1803)
- HAMILTON, SIR WILLIAM ROWAN (1805-1865)
- HAMILTON, THOMAS (1789-1842)
- HAMILTON, WILLIAM (1704-1754)
- HAMILTON, WILLIAM GERARD (1729-1796)
Hamilton See also:- Var
- Vom DOCKET (möglicherweise "Dock," ist zu beschränken oder Schnittkurzschluß, mit das diminutive Suffix und, aber der Ursprung des Wortes unverständlich; es ist in Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert gekommen)
- Von BANYAN oder BANIAN (eine arabische Korruption, geborgt vom Portugiesen das Sanskrit vanij, "Kaufmann")
- Von DELPHI (das Pytho Homer und Herodotus; in den Beschreibungen BeAôi Boeotian, auf Münzen Aa)tgöi)
- Von ELBE (Albis das das Romans und das Labe der Tschechen)
- Von GELBSUCHT (Feldjaunisse, jaune, Gelb) oder von IUTERUS (von seiner Ähnlichkeit zur Farbe des goldenen oriole, von dem Pliny daß bezieht, wenn eine jaundiced Person nach ihm schaut, erholt er aber die Vogelwürfel)
- Von JUSTAGE (vom späten Lat.-Anzeigenjuxtare, abgeleitet vom juxta, nahe, aber früh verwirrt mit einer angenommenen Ableitung justus, Recht)
- Von MOFETTA (Ital. Lat.-mephitis, eine pestilential Ausdünstung)
- Von NARVA (Rugodiv russische Annalen, auch Ivangorod)
- Von PEGASUS (Gr.-lrgyor, Vertrag, stark)
- Von SAFLOR (schließlich das arabische safra, Gelb)
- Von SPARREN (Feld chevre, eine Ziege)
- Von ZION oder SION (Heb.-iiag, die Durchläufe "zum möglicherweise Sein trocken," die nqs "zum Aufstellen," oder soll "sich schützen"; Arabische Analogien bevorzugen die Bedeutung "Hump," "Gipfel einer Kante," und so "citadel")
- VÄTER DER KIRCHE
- VÖGEL DES PARADIESES
V. See also:Davis, See also:Grat See also:5. 2732) das Gesetz definitiv vereinbaren, daß, ob oder kein irgendein lebendes Geschöpf entging, die Eigenschaft in einem Wrack im Inhaber bleibt. In Schottland scheint es, daß das gleiche Gesetz 1725 niedergelegt worden war, und es gibt Anzeigen, die nach dem See also:Kontinent von Europa dort vor diesem gewesenen Datum ein Entspannung des alten Gesetzes in der See also:gleichen Richtung hatten. Schon in 1269 setzt ein See also:Vertrag mit See also:Norwegen voraus, daß Inhaber der Schiffe nach den Küsten von England ruinierten, oder Norwegen nicht ihre Waren (Rym. Foed beraubt werden sollte. 1450). Das System, unter dem der Lord-Lord-admiral See also: Anti- die Vice-admirals der Grafschaften für mehr hatte, als drei Jahrhunderte See also:Aufladung des Wrackes genommen funktionierte nie gut. Ihr See also:Interesse wurde See also:direkt ihrer See also:Aufgabe entgegengesetzt; für es war zum Interesse von jedem betroffen, ausgenommen die Inhaber und die Mannschaften der Schiffe an der Bedrängnis, daß nichts lebendiges landen sollte. Abgesehen von diesem entmutigte das System gesetzmaßige salvors. Die Admirals und die Vice-admirals hatten durch Grad annahmen, daß alle Wiedergewinnungbetriebe ausschließlich ihr Geschäft waren; sie nahmen den See also:Besitz des Wrackes geholt, oder See also:Form an Land, ob es ' zugelassenes Wrack war oder nicht, und diese verursachten häufig Konflikte mit Außenseitenarbeitssalvors. Es war nicht bis das 17. See also:Jahrhundert daß, herstellte salvors Arbeits, das Recht, das sie jetzt haben, zu einem See also:Pfandrecht nach der Eigenschaft, die als See also:Sicherheit für ausreichende Vergütung ihrer Anstrengungen in der Einsparung es gespeichert wurde; und wenn die Vice-admirals, die zu seinen Inhabern wieder hergestellt werden, ruinieren, daß gehabt gekommen zu ihren Händen, sie so nur nach Zahlung der extravagant Nachfragen nach Wiedergewinnung, Ablage und häufig Anwaltskosten taten. Ein neugieriges seitliches See also:Licht wird nach ihrer Praxis durch den See also:Fall von einem englischen Schiff geworfen, das an Land auf die Küste von See also:Prussia 1743 ging. See also:Frederick das große wieder hergestellt ihr zu ihren Inhabern, aber, bevor er so ihn forderte von ihnen eine See also:Bindung für den vollen Wert des Schiffs und der See also:Ladung tat, und der See also:Zustand der Bindung war, daß die Inhaber innerhalb sechs Monate Erzeugnisses eine See also:Bescheinigung unter See also:Dichtung der englischen Admiralität wurden, die durch das Gesetz von England keine "Wiedergewinnung" zur Krone oder zum Admiral von England im dergleichen-Fall von einem preussischen Schiff zahlbar war, das an Land nach einer englischen Küste geht. Die Aufzeichnungen des Admiralitätsgerichtes zeigen, daß Tätigkeit Fredericks in diesem Fall als Protest, nicht gegen die Zahlung einer angemessenen See also:Belohnung zu den salvors der preussischen Schiffe, aber gegen Forderungen von den Englishvice-admirals und von ihren Offizieren beabsichtigt wurde. Geschichten des absichtlichen Ruinierens der Schiffe und der sogar schlechteren Briefe sind vermutlich Übertreibungen, aber moderne See also:Forschung hat genügende Mißbräuche, um zu zeigen, daß weitere Gesetzgebung notwendig war, um den nehmenden Besitz des Wrackes zu regulieren und in der Bedrängnis durch "sea-coasters." vorher zum Überschreiten der Tat von 1846 den einzigen erheblichen See also:Schutz gegen See also:Plunder versendet, welche Inhaber eines ruinierten Schiffs erhalten konnten sollten an den Admiralitätsrichter für eine See also:Kommission See also:wenden, ihnen ermöglichend oder ihre Mittel beglaubigt zu nehmen Besitz von, was an Land kam; aber, solch eine Kommission zu erhalten nahm Zeit- und Kostengeld, und bevor die Beauftragten zu der See also:Szene des Wrackes kamen, würde eine wertvolle Ladung verschwunden sein und zerstreut durch das Land. Plunder der Wracke war See also: allgemein und die Massen, die für das gesetzte Gesetz des Zweckes am See also:Defiance sammelten. Die Vice-admirals, selbst wenn sie in der See also:Lage ge$$$wesen waren, taten See also:klein, um das ruinierte Schiff zu schützen. Beanstandungen vom Lord-Lord-admiral, dem sie vernachlässigten, Konten ihrer Profite zu machen, waren konstant; und obgleich die Krone und der Lord-Lord-admiral wenig durch Wrack profitierten, gibt es See also:Grund, zu denken, daß die Gewinne von Vice-admirals und von ihren Offizieren und auch von den Grundbesitzern und von den Bewohnern auf der Küste, beträchtlicher waren. Viele die Rechnungsprüfungen der Vice-admirals' von der 17. und nach Jahrhunderten sind extant. Die meisten ihnen sind für trifling Summen, aber See also:gelegentlich sind die Mengen beträchtlich. Ein Vice-admiral für Cornwall lädt sich in seinem erklären die Jahre 1628-1634 mit;asumme £29,253 auf, und in 1624 fand der Herzog von Buckingham sie wert sein while, um die Rechte des Wärters der Tore Cinque über Wrack innerhalb seiner See also:Jurisdiktion für £loon zusätzlich zu einem See also:Rentenpapier von £50o für das Leben des Wärters heraus zu kaufen. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurden die Vice-admirals angefordert, Affidavits hinsichtlich der See also:Menge ihrer Gewinne zu bilden; in 1709 Zwanzig von ihnen swore, daß ihr Büro weniger als £50 im Jahr wertWAR. Das Recht des Wärters des Cinque trägt, um zu ruinieren, oben angespielt auf, wurde von den Charters abgeleitet, die den Toren durch See also:Edward I. und seine Nachfolger bewilligt werden; viele andere Seehäfen genossen ein ähnliches Recht unter frühen Charters. Es würde scheinen, daß diese Rechte von etwas Wert waren, denn in 1829 gehörten die kleinen Städte von See also:Dunwich und von Southwold, die an Kosten von 1000 die Frage gestritten wurden, ob eine See also:Wanne des Whiskys am Meer aufhob, der Admiralitätsjurisdiktion der einer Stadt oder der anderen; und die Stadt von See also:Yarmouth wird gesagt, kein kleiner als £7000 nach einer ähnlichen Frage aufgewendet zu haben. Sie war teils, um ein Ende zu See also:allen Umgang mit Wrack zu setzen durch lokale Admiralitätsgerichte, daß die Tat Municipal Corporations von 1835 geführt wurde und alle abschuf, außer daß der Tore Cinque. Bewilligungen des Wrackes zu den Einzelpersonen sind früher als die zu den Städten. Sogar bevor die Eroberung es scheint, für grantees von der Krone der Länder nicht ungewöhnlich gewesen zu sein, die das Meer See also:angrenzen, um das See also:Vorrecht des Wrackes zu erhalten umfaßt in ihren Bewilligungen. Eine Charter, die behauptet, vom Jahr 1023 zu sein, enthält eine See also: - BEWILLIGUNG (vom A.-Fr.graunter, vom O.-Feldgreanter für creanter, vom populären Lat.-creantare, für credentare, anvertrauen, Lat.-credere, glauben, Vertrauen)
- BEWILLIGUNG, ANNE (1755-1838)
- BEWILLIGUNG, CHARLES (1746-1823)
- BEWILLIGUNG, GEORGE MONRO (1835-1902)
- BEWILLIGUNG, JAMES (1822-1887)
- BEWILLIGUNG, JAMES AUGUSTUS (1827-1892)
- BEWILLIGUNG, ROBERT (1814-1892)
- BEWILLIGUNG, SIR ALEXANDER
- BEWILLIGUNG, SIR FRANCIS (1803-1878)
- BEWILLIGUNG, SIR JAMES HOPE (1808-1895)
- BEWILLIGUNG, SIR PATRICK (1804-1895)
- BEWILLIGUNG, U
- BEWILLIGUNG, ULYSSES SIMPSON (1822-1885)
Bewilligung durch König Canute zum See also:- ABT (von der hebräischen AB, änderten ein Vater, durch das abba Syriac, Lat.-abbas, Generatorabbatis, O.E.-abbad, spätes Lat. Form-AbbadcEm des Rahmens im 13. Jahrhundert unter dem Einfluß der Lat.-Form zum abbat, wechselweise verwendet bis das Ende des 1
- ABT, EZRA (1819-1884)
- ABT, FRANZ (1819-1885)
- ABT, GEORGE (1603-1648)
- ABT, ROBERT (1588?-1662?)
- ABT, WILLIAM (1798-1843)
Abt von See also:Canterbury des Wrackes gefunden am Meer unterhalb der Niedrigwassermarkierung, insoweit ein Mann konnte, indem er See also:Note es mit einem sprit watete (See also:Kemble, See also:Kabeljau Dipl., Nr. 737). Es gibt Grund, zu denken, daß vor dem Ende des Reign von Henry II. die Krone weg sein Recht bewilligt hatte, ringsum a zu ruinieren, behandeln Teil der Küste von England. Obgleich ein Grundbesitzer des anwesenden Tages, der unter solch einer Bewilligung zum Wrack erlaubt wird, in Bezug auf Wrack selbst, kein erhebliches zu profitieren wird, dennoch kann die Bewilligung vom großen Wert als Beweis seines Rechtes zum Küstenvorland sein; und sogar wo keine Bewilligung des Wrackes produziert werden kann, wenn er zeigen kann, daß er und seine Vorgänger gewöhnt worden sind, um Besitz des Wrackes auf dem Küstenvorland zu nehmen, ist es starker Beweis verglichen mit der Krone seines Rechtes zum Küstenvorland, und eine verlorene Bewilligung kann vorausgesetzt werden. Hinsichtlich dieser Bewilligungen des Wrackes See also:Hale sagt das ", obwohl Wrack des communi Seecloth de Jure dem König gehören, dennoch kann es einem Thema durch Charter oder durch Verordnung gehören...., Ruinieren Sie einmal See also:Bad gehörte einer See also:Ehre durch Verordnung, wie in der Ehre von See also:Arundel, manchmal dem Inhaber einer See also:Grafschaft. Die Lords alles Grafschaftpalatine hatten regelmäßig wreccummaxis innerhalb ihres Grafschaftpalatine als Teil ihres Juraregalia, aber dennoch konnten minderwertige Lords für das Wrack vorschreiben, das ihren einigen Manors innerhalb eines Grafschaftpalatine gehört. Das See also:earl von See also:Cornwall hatte wreccummaxis pro totumcomitatum Cornubiae; für, obwohl Cornwall nicht ein Grafschaftpalatine war, hatte es viele Abgaben, ihm nämlich verglichen mit dem König zu gehören, obwohl bestimmte Lords für Wrack gegen das earl vorschreiben konnten "(maxis De Jure, i, vii.; Hargrave, 41). In der See also:Insel des Mannes unreclaimed Wrack, ob geworfen auf See also:Ufer oder im Meer, innerhalb der Headlands des Mannes gefunden, dem Lord gehört, jetzt die Krone durch See also:Erwerb vom Herzog von See also:Athol; in den Führungsinseln gehört alle Wrackform auf Ufer oder innerhalb der Reichweite einer See also:Person, die auf Ufer, ausgenommen bestimmte Wertsachen steht, die zur Krone gehen, dem Lord des See also:Manor, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres und eines Tages zurückgefordert wird; während im Wales das alte Gesetz, das alles geworfen wird auf Ufer gebildet wird, dem König, denn "gehören, dem Meer ist ein packhorse des Königs" (A. See also:- Gebildet hat zu, INTESTACY (Lat.-intestates, -eins wem a-Willen, nicht vom testari, bestäten)
- Gründonnerstag (durch O.-Feldmande vom Lat.-mandatum, Gebot, im Allusion zu den Wörtern Christs: "ein neues Gebotgeben I an Sie,", nachdem er die Füße der disciples' am letzten Abendessen gewaschen hatte)
- GÜRTEL (gyrdel O. Eng., von gyrdan, umgürten; cf. Ger. Gurtel, holländisches gordel, von giirten und gorden; "Stichelei" und sein Doublet "Gurt" zusammen mit den anderen cognates Teutonic sind durch einiges auf die ghar Wurzel verwiesen worden -- um zu
- GÄNSEBLÜMCHEN
- GÄNSEBLÜMCHEN (A.S.-daegesrahmen, Auge des Tages)
- GÄRUNG
- GÖNNER
- GÖNNER UND KLIENT (Lat.-patronus, vom pater, Vater; clientes oder cluentes, vom cluere, befolgen)
G. V. See also:- JONES
- JONES, ALFRED GILPIN (1824-1906)
- JONES, EBENEZER (18Ò-18õ)
- JONES, ERNEST CHARLES (1819-1869)
- JONES, HENRY (1831-1899)
- JONES, HENRY ARTHUR (1851-)
- JONES, INIGO (1573-1651)
- JONES, JOHN (c. 1800-1882)
- JONES, MICHAEL (d. 1649)
- JONES, OWEN (1741-1814)
- JONES, OWEN (1809-1874)
- JONES, RICHARD (179O-1855)
- JONES, SIR ALFRED LEWIS (1845-1909)
- JONES, SIR WILLIAM (1746-1794)
- JONES, THOMAS RUPERT (1819-)
- JONES, WILLIAM (1726-1800)
Jones, 2 See also:- Hilft bei, SYNDIC (spätes Lat.-syndicus, Gr.-vivv&aos, eins wem in einem Gerichtshof, ein Fürsprecher, Repräsentant, crap, und Sirc77, Gerechtigkeit)
- HÒ (kombiniert)
- HÜFTE
- HÜGEL
- HÜGEL (0. Eng.-hyll; cf. Niedriger Ger.-Rumpf, hul Mid. Dutch, verbunden zum Lat.-celsus, zur Höhe, zu den collis, zum Hügel, zum &c.)
- HÜGEL DAPHLA (oder DAFLA)
- HÜGEL TIPPERA oder TRIPURA
- HÜGEL, A
- HÜGEL, AARON (1685-17ö)
- HÜGEL, AMBROSE POWELL
- HÜGEL, DANIEL HARVEY (1821-1889)
- HÜGEL, DAVID BENNETT (1843-1910)
- HÜGEL, JAMES J
- HÜGEL, JOHN (c. 1716-1775)
- HÜGEL, MATTHEW DAVENPORT (1792-1872)
- HÜGEL, NORMANNE GEORGE BIRKBECK (1835-1903)
- HÜGEL, OCTAVIA (1838-)
- HÜGEL, ROWLAND (1744-1833)
- HÜGEL, SIR ROWLAND (1795-1879)
- HÜLSE (O. Eng. slieve, slyf, ein Wort, das verbunden werden "zu gleiten," cf. holländisches sloof, Schutzblech)
- HÜRDE (hyrdel O. Eng., cognate mit solchen Formen Teutonic wie Ger. Hilrde, holländisches horde, Eng. "Hoarding"; in den pre-Teutonic Sprachen erscheint das Wort in Gr. Kvprla, Korbwaren, e(pT77, Lat.-cratis, Korb, cf. "Kiste," "Gitter")
- HÜRDE (Überspannung vom corro, von einem Kreis)
- HÜRDECLaufen
- HÜTTE
- HÜTTE, EDMUND (1756-1839)
- HÜTTE, H
- HÜTTE, HENRY CABOT (1850-)
- HÜTTE, SIR OLIVER JOSEPH (1851-)
- HÜTTE, THOMAS (c. 1558-1625)
- HÄCKCHEN
- HÄMOPHILIE
- HÄNGEMATTE
- HÄNGEN
- HÖCHSTE VOLLKOMMENHEIT, ZÜNDKAPSEL UND SCHIESS-ZÜNDSATZ
- HÖFLICH
- HÖFLICHKEIT (O.-Feldcurtesie, neueres courtoisie)
- HÖHE (Lat.-altitudo, vom altus, hoch)
- HÖHEN (ein Doublet "der Dreiergruppe," dreifach, vom Lat.-triplus, dreifach; cf. "Doppeltes" vom duplus)
- HÖHEPUNKT (von Lat. culmen, Gipfel)
- HÖHEPUNKT, JOHN (c. 525-600 A.D.)
- HÖHLE (Lat.-cavea, von den Höhlen, von der Höhle)
- HÖHLE, EDWARD (1691-1754)
- HÖHLE, WILLIAM (1637-1713)
- HÖHLEN
- HÖLLE (0. Eng.-Hel, ein Wort Teutonic von einer zu bedeckenden Wurzelbedeutung ", "cf. Ger. Holle, holländischer Hel)
- HÖLZERNER STICH
- HÖREN (gebildet vom Verb ", um zu hören, "hyran O. Eng., heron, &c., ein allgemeines Verb Teutonic; cf. Ger. Koren, Holländer hooren, &c.; die O.-Zeltform wird in hausjan Goth. gesehen; das Ausgangsh stellt jede mögliche Beziehung mit "dem Ohr," Lat.-a
H. u. C. 347). In Schottland, wie in England, unclaimed Wrack gehörte der Krone und wurde bewilligt häufig Themen, im Allgemeinen unter der See also: Art "von wrak, von waith und von Waren," von letzten zwei Wörtern, Überbleibsel und Meerespflanze bedeutend. Sie war also bewilligt dem earl von See also:Orkney 1581. Sie wurde gelegentlich vom schottischen See also:Parlament behandelt. So durch eine Tat von 1426, sollten die Schiffe, die auf der Küste von Schottland ruiniert wurden, escheat zum König sein, wenn sie einem Land gehörten, ein ähnliches Gesetz einhalten, die Bevorzugung andernfalls zu haben, die zu den Schiffen von Schottland gezeigt wurde. In Frankreich unter dem Namen von See also:Droit de Bris oder ähnliche Bewilligungen des droitd'epave wurden zu den Feudalseigneurs hergestellt. Von den frühen Zeiten wurde eine Unterscheidung im englischen Gesetz zwischen dem Wrack getroffen, das an Land geworfen wurden und Wrack, das schwimmt oder unterhalb der Niedrigwassermarkierung, die Wanne. Ruinieren Sie korrektes oder Zivilrechtwrack, ejectummaxis, ist, was durch das Meer nach dem Ufer geworfen wird; für "nichts wird gesagt, wreccummaxis, aber solche Waren zu sein, wie geworfen oder nach dem Land" (Case, 1599 des Sirs H. Constables, 5 Repräsentant to6) See also:link sind, und dieses gehörte den jive Coronas des Königs und wurde durch das Zivilrecht behandelt. Das See also:Schwimmen und das Wanne Wrack gehörten der Krone als Zwischenregalia, aber waren ranted zu den Lord-Lord-admiraljureregis. Selbst wenn das Büro des hohen Admiral des Lords in der See also:Unentschiedenheit ist und die Aufgaben durch Beauftragte durchführten, wie jetzt, sind diese Rechte von den anderen königlichen Einkommen bemerkenswert, wie, gehörend der Krone in seinem Büro von Admiralität oder, wie sie allgemein bekannt, droits der Admiralität. Von den frühen Zeiten versuchte der Lord-Lord-admiral, sich zu bemächtigen, und es gibt einige Fälle seiner wirklich sich bemächtigen Jurisdiktion über dem korrekten Wrack; und im Reign von Richard II. wurden spezielle See also:Gesetze (die vom Zivilrecht nur erklärend waren), mit dem See also:Ziel das Begrenzen seiner Jurisdiktion zu seinen korrekten Begrenzungen geführt. Eins von diesen (t5 Ric. II.) erklärte, daß "von aller Weise der Verträge, der Vorwände und der quereles und aller weiteren Sachen, die außerdem innerhalb der Körper der Grafschaften auf dem Landweg wie durch See also:Wasser und auch des Wrackes des Meeres entstehen, das See also:Gericht des Admirals keine Weise der See also:Erkenntnis, der See also:Energie noch der Jurisdiktion hat, aber solche ganze Weise der Verträge, Vorwände und quereles und alle weiteren Sachen, die sich außerdem innerhalb der Körper der Grafschaften auf dem Landweg wie um Wasser wie zuvor und auch Wrack des Meeres erhöhen, werden versucht durch die Gesetze des See also:Landes und nicht vor noch durch dem Admiral noch seinem See also:Leutnant in irgendwie klugem.", Trotz dieses Gesetzes traten Fälle noch vom Admiralitätsgericht auf, das diese Jurisdiktion ausübt, bis durch häufiges See also:Verbot durch die Zivilrechtgerichte, besonders im 17. Jahrhundert und durch die See also:Aufnahme der Admiralität sich beurteilt, es wurden erkannt wie über dem See also:- BEREICH
- BEREICH (durch Ital.-scopo, Ziel, Zweck, Absicht, von den Gr.-o'KOaos, Markierung, auf zu schießen, Ziel, O ic07reiv, sehen, woher der Endpunkt im Teleskop, im Mikroskop, im &c.)
- BEREICH (Gr.-vclsa?pa, eine Kugel oder Kugel)
Bereich ihrer Berechtigung hinaus.
Diese Admiralitätsdroits werden als See also: flotsam, jetsam eingestuft, lagan und See also:aufgegeben. In den Wörtern des Lords Cokes ist flotsam ", wenn ein Schiff sinkt oder anders umkommt, und die Waren schwimmen auf das Meer "; jetsam ist ", wenn Waren aus einem Schiff heraus geworfen werden, um sie zu erleichtern, wenn in der See also:Gefahr des Sinkens und danach im Schiff umkommt "; und ligan oder, ", wenn schwere Waren sind, das Schiff lagan, die Form und gesunken in das Meer, das an eine See also:Boje oder an einen See also:Korken gebunden wird, oder die etwas heraus ist zu erleichtern, die nicht _ Wanne wird, so See also:dass sie wieder gefunden werden und zurückgewonnen werden können.", Überbleibsel ist ein Schiff oder eine Ladung, oder der Teil von ihm, See also:verlassen durch sein See also:Haupt- und Mannschaftssinussperecuperandi und Sinusammo revertendi. "keine dieser Waren," addiert See also:Koks, ", die sogenannt sind, werden benannt Wrack, solange sie oder nach im Meer bleiben; aber, wenn irgendwelche von ihnen durch das Meer nach dem Land dann gesetzt werden, werden sie gesagt, um Wrack zu sein "(Case des Sirs H. Constables, 1599, 5 Rep. Io6; und See also:Installation 2. 167). Hale sagt, daß "sie nicht Wrack des Meeres sind, aber einer anderen Natur, keine sie überschreiten durch wreccummarls, wie im Fall des Sirs Henry Constables und im Fall von den 3 Edw. II. notiert wird, wo sie styled adventuraemaxis sind. Und während sie von einer anderen Natur sind, also sie seien Sie vom anothercognizance oder von der Jurisdiktion, nämlich von der Admiraljurisdiktion. Flotsam.-jetsam und lagan und andere Seeestrays, wenn sie im breiten Ozean aufgenommen wurden, gehören dem Abnehmer von ihnen, wenn der Inhaber nicht bekannt kann. Aber, wenn sie innerhalb der schmalen Meere aufgenommen wurden, die dem König gehören, oder in jedem möglichem See also:Hafen, in See also:Tor oder in Nebenfluß oder in See also:Arm des Meeres, tun sie primafacie und des allgemeinen Rechtes gehören Sie dem König, falls, wo das Schiffsperisheth oder der Inhaber nicht bekannt können...., Aber, wenn der Inhaber bekannt kann, daß er seine Waren wieder haben soll, denn das Gußteil sind sie über Bord nicht ein Verlust seiner Eigenschaft. Obgleich das Recht dieser See also:Abenteuer des Meeres innerhalb der Meere des Königs ihm gehört, wo der Inhaber nicht bekannt kann, noch das Königbad wenig See also:Vorteil von ihm, für durch die See also:Gewohnheit der englischen Meere, welche die eine Hälfte von was See also:gewonnen wird, ihm gehört, der sie [ dieses ist nicht die anwesende Richtlinie ]... speichert. Ein Thema kann zu diesen erlaubt werden, wie er zu wreck(1) durch Charter erlaubt werden kann; (2) durch Verordnung "(marls De Jure; Hargrave, 41, 42). Der Unterschied zwischen diesen zwei Arten des Wrackes wird offenbar heraus in See also: - Raiseth JEHOIAKIM (Heb. "Yahweh ] oben")
- Rc(:n•oh)r'-rc(oh)
- Repräsentant, REPP oder REPS
- RÜBE
- RÜCKENMARK
- Rückkehr
- RÜCKNAHME DER KLAGE (des Feldes Klage nicht, übt er nicht aus)
- RÜCKSEITE
- RÜCKSTELLUNG (Felddefaut, vom defailler, ausfallen, Lat.-fallere)
- RÜCKZUG (O.-Feldretrete, Umb.-retraite, vom Lat.-retrahere, zurück zeichnen)
- RÜHRSTANGE (O.E.-rata, cognate mit DU-raak, Ger. Rechen, von einer Wurzelbedeutung zum zusammen oben Reiben, vom Haufen)
- RÜSSELKÄFER
- RÜSTUNG, PHILIP DANFORTH (1832-1901)
- RÜTTLER
- RÄNDER,
- RÄTE
- RÄTSEL (A.S. raedan, deuten)
- RÄUBERCSynod
- RÄUME (das Feldchambre, von der Lat.-Kamera, von einem Raum)
- RÄUME, EPHRAIM (d. 1740)
- RÄUME, GEORGE (1803-1840)
- RÄUME, ROBERT (18OZ-1871)
- RÄUME, SIR WILLIAM (1726-1796)
- RÖMISCH
- RÖMISCHE ARMEE
- RÖMISCHE KUNST
- RÖMISCHE RELIGION
- RÖMISCHE TONWAREN
- RÖMISCHES GESETZ
- RÖMISCHES REICH
- RÖMISCHES REICH, SPÄTER
R. V. 49 Fässer See also:Weinbrand geholt (1836, 3 Hagg. See also:Anzeige. 257; und R. V. 2 Fässer See also:Schmiere, ibid. Debatte 294)a zwischen der Krone und einem grantee des Wrackes, in dem es entschieden wurde, daß Gegenstände unterhalb der Niedrigwassermarkierung aufhoben, und innerhalb See also:- MÀLAGA
- MÉRIDA
- MÉRIDA (anc. Augusta Emerita, Kapital von Lusitania)
- Mit BEUTE (anscheinend beeinflußt durch "Aufladung," O. Eng. BOT, Vorteil oder Profit, durch eine Anpassung von einer früheren Form cognate Ger. Beute und Feldbutin)
- Mit BODKIN (dem frühem Eng.-boydekin, ein Dolch, ein Wort des unbekannten Ursprung, vielleicht angeschlossen das gälischen biodag, eine kurze Klinge)
- Mit GARRET (vom O.-Feldgarite, vom modernen guerite, ein Watch-tower, schließlich angeschlossen "Schutz" und "Bezirk")
- Mit KIEFER (mittlerem Eng.-jawe, -jowe und -geowe, O. Eng. cheowan, angeschlossen "chaw" und "Kauen," und in der Form mit "jowl")
- MÜHLE
- MÜHLE (O. Eng. mylen, neueres myln oder das miln, angepaßt vom späten Lat.-molina, cf. Feldmoulin, vom Lat.-mola, eine Mühle, molere, um zu reiben; von der gleichen Wurzel ist Mol, abgeleitete "Mahlzeit;", das Wort erscheint in anderen Sprachen Teutonic
- MÜHLE, JAMES (1773-1836)
- MÜHLE, JOHN (c. 1645-1707)
- MÜHLE, JOHN STUART (1806-1873)
- MÜHLEN, JOHN (d. 1736)
- MÜHLEN, ROGER QUARLES (1832-)
- MÜHLSTEINCKorn
- MÜNCHEN (Ger. Munchen)
- MÜNDUNG (vom Lat.-aestuarium, von einem Platz erreicht durch aestus, vom Tide)
- MÜNZE
- MÜNZE (ältere Formen des Wortes sind coyne, Quoin und das coign, ganz abgeleitet durch das coing und cuigne O.-Feld vom Lat.-cuneus, von einem Keil)
- MÜTZE
- MÜTZE, CHARLES (17Ò-1793)
- MÄDCHEN MARIAN
- MÄHEN Sie
- MÄNNER
- MÄRZ
- MÄRZ (1) (vom Feldmarcher, gehen; die früheste Richtung auf französisch scheint "trample zu sollen," und der Ursprung ist normalerweise im Lat.-marcus, Hammer gefunden worden; Niedriges Lat.-marcare, zum Hammer; die Straße mit dem regelmäßigen Schritt
- MÄRZ, AUZIAS (c. "1395-1458)
- MÄRZ, EARLS VON
- MÄRZ, FRANCIS ANDREW (1825-)
- MÄRZE, (Es Le Marche)
- MÖBEL (von "versorgen Sie," Feldfournir)
- MÖRSER
M. 3 von ihr, als auch wendet flott zwischen Höhe ein und die Niedrigwassermarkierungen, nachdem sieberührt nie den See also:Boden sieberührt hatten, sind droits der Krone, während Gegenstände aground zwischen Höhe und Niedrigwassermarkierungen aufhoben oder obwohl aground, dennoch durch die Wellen, Wrack bedeckt sind. Die Unterscheidung, die Hale in den oben genannten Durchgang zwischen die Seewaifs oder estrays zeichnet, die auf den hohen Meeren genommen werden und die, die in den Meeren des See also:Realm genommen werden, scheint, auf dem occupatio des Zivilrechts gegründet zu werden; aber, obgleich bevorzugt worden durch die ähnliche Richtlinie, die im Fall königlicher See also:Fische besteht, ist es nicht durch die Gerichte, die immer gehalten haben, daß in beiden Fällen sie droits der Krone in seinem Büro von Admiralität sind, und erkannt worden, abhängig von dem Recht des salvor zu belohnen und dem Recht des Inhabers, sie in einem Jahr und in einem Tag zurückzufordern, zum königlichen Einkommen (Lord See also:Stowell, das See also:Aquila, 1798, Fruchtsirup 37 zu gehen I C.). Lord Stowell gründet dieses Vorrechtrecht "auf der allgemeinen Richtlinie der zivilisierten Länder, daß, was aufgegeben auf den Meeren gefunden wird, vorteilhaft für das souveräne erworben wird, wenn kein Inhaber erscheint.", Es scheint, daß dieses auch Ansicht des Koks war (Installation 2. 168). Die Bestimmungen des Seehandelsrechtes 1894, See also: weiter unten erwaehnt, nach dem Thema von droits von Admiralität sind nicht klar. In der Praxis sind die einzigen droits der Admiralität, die allgemein behandelt werden, See also:Anker, die in vom schweren See also:Wetter geglitten worden oder zerteilt worden sind. In See also:wirft nieder und andere Roadsteads diese werden "für durch die Creepers gefegt, die über der Seeunterseite geschleppt werden, und an den ehemaligen Tagen war das Fegen für Anker eine allgemeine See also:Industrie. In wirft große Summen sind gebildet worden nach See also:gales auf diese Art nieder. Im 17. Jahrhundert zu erreichen wurde üblich, von den Kronebewilligungen des Rechtes, für Wanne Wrack und Schatz nicht nur nach englischen Küsten zu fischen aber auf der ganzen Erde. Obgleich waren ein Schiff, an Bord dessen oder mittels welches einem Mann getötet wurde, sein konnte ein See also:deodand (q.v.), noch quawrack sie nicht abhängig von See also:Verwirkung als deodand. Anwesende Briten Law.From die oben genannte See also:Skizze der Entwicklung des Gesetzes von Wrack wird es gesehen, daß es wenig der Gesetzgebung verdankt. Nachdem die Tat von Gesetz 1353 110 das Thema bis 1712 beschäftigte. Dadurch, daß Jahr eine Wiedergewinnungtat geführt wurde, aber es bildete keine wesentliche Änderung im Gesetz; und obgleich während des 18. und früh, 9. Jahrhunderte einige Taten Wrack und Wiedergewinnung fragmentarily beschäftigen geführt wurden, ist die Tat von 1846, obenerwähnt, das einzige, das See also:Nachricht verlangt. Daß Tat innen dargestellt wurde und durch dem Seehandelsrecht 1854 hinzufügte, das wieder durch dem Seehandelsrecht 1894 widerrufen, re-enacted und hinzugefügt wurde. Die letztgenannte Tat enthält das Ganze des vorhandenen Gesetzesrechts nach dem Thema des Wrackes innerhalb des territorialen Wassers des vereinigten Königreiches. Zu seinen Zwecken schließt Wrack das jetsam, flotsam, lagan und aufgegebenes mit ein, gefunden oder auf in die Ufer des Meeres oder jedes Gezeiten- Wassers. Die Bezeichnung verlängert nicht auf einen Lastkahn hilflos in der See also: Themse noch ein Floß des Bauholzes hilflos; es muß der See also:Rumpf, die Ladung oder die See also:appurtenances eines Behälters sein. Unter der Hochseefischereitat 1883, geführt zum Gebeneffekt zur Nordseefischereivereinbarung, See also:- TREFFEN (von "zu treffen,", zusammen zu kommen, bauen Sie, 0 zusammen. Eng.-Metalle; cf. DU moeten, Swed.-mota, Goth., das, &c., Ableitungen des Teut.-Wortes für eine Sitzung gamotjan ist, gesehen in den Esprit O. Eng., strittig, ein Zusammenbau der Leu
treffen die Bestimmungen des Seehandelsrechtes hinsichtlich des Wrackes auf Fischerboote mit ihrer Takelung zu und übersetzen. Die Bestimmungen des Seehandelsrechtes, das Wrack beschäftigt (9. Teil) können zusammengefaßt werden, wie folgt: Handelskammer (als das Empfänger-allgemeine von droits von Admiralität) hat das allgemeine superintendence des Wrackes im vereinigten Königreich und ernennt Empfänger des Wrackes für die vollständige Küste, die durch Gebühren gezahlt werden. Wo ein britischer oder fremder Behälter Bedrängnis ruiniert, angeschwemmt oder in wird, an jedem möglichem Platz an oder nähern Sie sich den Küsten, oder irgendein Gezeiten- Wasser innerhalb der Begrenzungen auf das Königreich, ist es die Aufgabe des Empfängers, damit der See also:- BEZIRK
- BEZIRK (geborgt vom vom Winkel cantone Ital., von einer Ecke oder)
- BEZIRK (richtig Kwang-chow Fu)
- BEZIRK (vom Lat.-praecingere, zu umkreisen, umgeben Sie, umgeben Sie, prae und cingere, um zu umgürten)
- BEZIRK, ADOLPHUS WILLIAM (1837-)
- BEZIRK, ARTEMUS
- BEZIRK, EDWARD MATTHEW (1816-1879)
- BEZIRK, ELIZABETH STUART PHELPS (1844-1911)
- BEZIRK, JAMES (1769 -- 1859)
- BEZIRK, JAMES (1843-)
- BEZIRK, JOHN (1718-1772)
- BEZIRK, JOHN QUINCY ADAMS (1830-1910)
- BEZIRK, LESTER-FREIVERMERK (1841-)
- BEZIRK, MARY AUGUSTA [ MRS HUMPHRY WARD ]
- BEZIRK, WILLIAM (1766-1826)
- BEZIRK, WILLIAM GEORGE (1812-1882)
Bezirk dort fortfährt und Richtungen für das Konservieren des Schiffs, die Leben an Bord ihrer und ihrer Ladung und Kleides gibt. Er kann die Unterstützung jeder möglicher Person, besonders der See also:- MEISTER (das Lat.-magister, bezogen auf tnagis, mehr, als der entsprechende Minister ist zum Minus, kleiner; die englische Form ist teils zum maegister O. Eng. und teils zum O.-Feldmaistre, Umb.-maitre passend; cf. DU-meester, Ger. Meister, Ital.-maestr
- MEISTER (Feldmeister, spätes Lat.-campio vom Campus; ein Feld oder ein geöffneter Raum, einer d.h. ", wer das Feld "nimmt oder kämpft; cf. Ger. Kampf, Schlacht und Kampfer, Kämpfer)
Meister von irgendeinem Behälter oder der Gebrauch von allen möglichen See also:Lastwagen, See also:Karren oder Pferde, nahe zur Hand benötigen; und zu diesem Zweck kann irgendeine Person, es sei denn es eine allgemeine bequeme Straße gleichmäßig gibt, Durchlauf und repass mit oder ohne Pferde oder See also:Wagen über allen angrenzenden Ländern ohne die Zustimmung des Inhabers oder des Beschäftigers und als wenig Beschädigung tun, wie möglich und kann irgendwelche Sachen auch dort niederlegen, die von dem Schiff erholt werden; alle mögliche Beschädigung also getan ist eine Aufladung auf dem Schiff, der Ladung oder den Artikeln, und ist wie Wiedergewinnung (q.v.) wiedergutzumachend. Strafen werden jedem möglichem Inhaber oder Beschäftiger auferlegt, welche die See also:Betriebe hindern. Der Empfänger hat Energie, jedes mögliches Plündern oder Störung zu unterdrücken oder irgendein Hindern der Bewahrung des Schiffs, der Personen, der Ladung oder des Kleides. Wo jeder möglicher Behälter, ruiniert oder in der Bedrängnis als oben, geplündert, beschädigt oder zerstört wird, durch irgendeine riotous oder tumulsuous See also:Versammlung an Land oder flott, muß Ersatz ihrem Inhaber in England und in Schottland durch die gleiche Berechtigung geleistet werden, die verantwortlich sein würde, Ausgleich in den Fällen vom See also:Riot (q.v.) zu See also:zahlen, und in See also:Irland in den Fällen böswilliger Verletzungen der Eigenschaft. In Ermangelung des Empfängers, können seine See also:Energien von den folgenden Offizieren oder von den Personen im aufeinanderfolgenden See also:Auftrag ausgeübt werden, nämlich Küste-schützen ein Hauptoffizier von Gewohnheiten, Hauptoffizier von, Fiskusoffizier, Polizeichef, See also:Gerechtigkeit des Friedens und See also:Marine- oder militärischer Offizier auf See also:voller Bezahlung. Diese Personen dienen als das Mittel des Empfängers und setzen die Wiedergewinnung in seinen Schutz ein, aber sie werden nicht zu irgendwelchen Gebühren erlaubt, noch sind sie beraubten irgendwie nach rechts, um zu retten, indem sie so tun. Eine Prüfung wird auch verwiesen, in den Kästen der Schiffe in der Bedrängnis auf den Küsten des Königreiches, durch einen Wrackempfänger, Wrackbeauftragten oder seinen Abgeordneten, auf Bitten von Handelskammer oder einer Gerechtigkeit des Friedens, durch Beweis auf See also: Eid hinsichtlich des Namens und der Beschreibung des Schiffs, des Namens des Meisters, des Shipowner und des Inhabers der Ladung, der Tore, nach und von denen das Schiff gesprungen wurde, der Gelegenheit der Bedrängnisses des Schiffs, der übertragenen Dienstleistungen und der dergleichen gehalten zu werden. Die Tat stellt zur Verfügung, wie folgt für das Beschäftigen Wrack: Jedes mögliches ein Findenwrack, wenn er der Inhaber von ihm ist, muß Nachricht von seinem geben, das so zum Empfänger des Bezirkes getan wird, und wenn er nicht der Inhaber ist, er muß ihn an diesen Offizier, außer angemessener Ursache so bald wie möglich liefern, See also:- Zu SEHNE (O. Eng. sinu, sionu, cf. holländisches zenuw, Ger. Sehne, vielleicht verbunden Skt.-snava, Sehne, cf. Ger. Schnur, Zeichenkette)
- Zu USAS (von den Wurzelvas, glänzen und cognate lateinischem Aurora und griechisches ' HWS)
- ZÜGEL
- ZÜNDLADUNG
- ZÜRICH
- ZÜRICH (Rahmen Zürich; Ital. Zurigo)
- ZÄHLIMPULS (Lat. kommt, Generatorcomitis, Feldcomte, Ital.-conte, Überspannungsconde)
- ZÄHLIMPULS KAROLY ZICHY (1753 -- 1826)
- ZÄHLIMPULSE
- ZÄHLIMPULSE CLERMONT
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF BAR
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF NEVERS
- ZÄHLIMPULSE VON
- ZÄHLUNG (vom Lat.-censere, schätzen oder festsetzen; verbunden durch einiges mit centum, d.h. ein Zählimpuls durch Hunderte)
- ZÄHNE (O.E. Eel); Plural des Zahnes, DER O.E.-Oberseite)
z.B. wenn, als salvor, er es mit dem Wissen des Empfängers behält. Keine See also:Artikel, die einem ruinierten Schiff gehören, fanden zu der Zeit des Unfalls müssen von jeder möglicher Person genommen werden oder gehalten werden, ob ihr Inhaber oder nicht, aber zum Empfänger überreicht werden muß. Der Empfänger, der Besitz jedes möglichen Wrackes nimmt, muß Nachricht von ihm, mit einer Beschreibung, an der nächsten Gewohnheit-housetand auch geben Lloyds, wenn das Wrack in seiner See also:Meinung wert mehr als See also:- Fehler VESTA (Gr. ')
- Figs
- Ftc
- FÜHREN SIE ARBEITEN
- FÜHRER (im mittleren Eng.-gyde, vom Feldführer; die frühere französische Form war guie, englisches "Halteseil," das d lag am italienischen Formguida; der entscheidende Ursprung ist vermutlich Teutonic, das Wort, das an die Unterseite angeschlossen wird,
- FÜHRER, BENJAMIN WILLIAMS (1831-)
- FÜHRUNGSCInseln (Französisches Iles Normandes)
- FÜLLE
- FÜLLMATERIAL, LUKE (1588-1657)
- FÜNFTENS
- FÜR
- Für AUFTRAG (durch Feldordre, früheres ordene, vom Lat.-ordo, ordinis, Rank, Service, Anordnung; die entscheidende Quelle wird im Allgemeinen genommen, um die Wurzel zu sein, die in Lat.-oriri, Aufstieg gesehen wird, entstehen, anfangen; cf. "Ursprung")
- Für CIPPUS (Lat. einen "Pfosten" oder "Stange")
- Für CRECHE (Feld eine "Krippe" oder Aufnahmevorrichtung)
- FÜR DAS YERKES
- Für SOFFIT (vom Feldsoffite, von Ital.-soffitta, von einer Decke, gebildet als ob vom su.-fjictus suffxus, Lat.-suffigere, um darunterliegend zu regeln)
- FÜRSPRECHER (Lat.-advocatus, vom advocare, besonders im Gesetz zum Anruf im Hilfsmittel Berater oder des Zeuges, und zu irgendjemandes Unterstützung so im Allgemeinen zusammenrufen zusammenrufen)
- FÜRSPRECHER, LEHRKÖRPER VON
- FÄHRE (von der gleichen Wurzel wie das des Verbs "zum Fahrpreise," zur Reise oder zu Spielraum, die für Sprachen Teutonic allgemein sind, fahren cf. Ger.; es wird mit der Wurzel von Gr. 7ropos, Weise und Lat.-portage, zu tragen angeschlossen)
- FÄHRE, JULES FRANCOIS CAMILLE (1832 -- 1893)
- FÄLSCHEN (von Lat. gegen-facere, in der Opposition oder im Kontrast bilden)
- FÄLSCHUNG (abgeleitet durch die Franzosen vom lateinischen fabricare, um zu konstruieren)
- FÄRBEN (0. Eng. dedgian, behandelt; Mittler. Eng. deyen)
- FÄRBERWAID
- FÄRSE
- FÖDERALISTCBeteiligtes
- FÖRDERER
- FÖRDERER (vom Lat.-spondere, versprechen)
- FÖRDERMASCHINE
- FÖRDERMASCHINEN
- FÖRDERN SIE, GEORGE EULAS (1847-)
- FÖRDERN SIE, JOHN (177O-1843)
- FÖRDERN SIE, MYLES BIRKET (1825-1899)
- FÖRDERN SIE, SIR CLEMENT LE NEVE (1841-1904)
- FÖRDERN SIE, SIR MICHAEL (1836-r9o7)
- FÖRDERN SIE, STEPHEN COLLINS (1826-1864)
- FÖRDERWERKE
f-ò ist. Der Inhaber jedes möglichen Wrackes in den Händen eines Empfängers muß seinen Anspruch zu ihm innerhalb eines Jahres herstellen, und auf also tuend, und das Zahlen aller Unkosten, wird, um ihn zu ihm wieder herstellen zu See also:lassen erlaubt. Wo ein fremdes Schiff an ruiniert worden oder sich der Küste nähert ist und alle mögliche Artikel, die Teil ihrer Ladung darstellen, in irgendein Tor gefunden an oder sich nähern der Küste oder werden geholt werden, wird der Konsulats- Offizier des Auslands, dem das Schiff oder die Ladung gehört, gemeint, den Inhaber zu vertreten, soweit der Schutz und die Beseitigung der Artikel betroffen wird. Der Empfänger kann in bestimmten Fällen, z.B., in denen der Wert klein ist, verkaufen das Wrack und halten die Erträge bis behauptet. Das Recht zu unclaimed Wrack gehört der Krone, ausgenommen in Plätze, in denen die Krone hat, vorausgesetzt daß recht zu anderen. Personen also erlaubt, wie AdmiralsviceAdmiralsvice-admirals werden in der Tat erwähnt (sed quaere)lords von Manors und dergleichen, werden erlaubt, nachdem man die Empfängernachricht und die Einzelheiten ihres Titels gegeben hat, Nachricht vom Empfänger jedes möglichen dort gefundenen Wrackes zu empfangen. Wo Wrack nicht von einem Inhaber innerhalb eines Jahres behauptet wird, nachdem es gefunden wurde und in den Händen eines Empfängers gewesen ist, kann es von der Person behauptet werden, die zum Wrack im Platz erlaubt wird, in dem es gefunden wurde, und er wird erlaubt, es, nachdem man Unkosten, zu haben gezahlt hat und zu retten angeschlossen an es; wenn keine solche Person es behauptet, wird es durch den Empfänger verkauft, und die Nettoerträge werden zugunsten der Krone, entweder für das Herzogtum von See also:Lancaster oder das Herzogtum von Cornwall angewendet; oder wenn diese es nicht behaupten, geht es zur Krone. Zu wo der See also:Titel unclaimed, wird Wrack, die Debatte kann zusammenfassend wie in den Fällen von der Wiedergewinnung vereinbart werden diskutiert; jede See also:Seite, wenn sie, kann innerhalb drei Monate nach einem Jahr unzufrieden gemacht wird, da das Wrack in die Hände des Empfängers fortfahren in jedes zuständige Gericht, seinen Titel herzustellen kam. Anlieferung von unclaimed Wrack durch den Empfänger entlädt ihn von der Verbindlichkeit, aber tut heißes See also:Vorurteil der Titel dazu. Handelskammer hat Energie, Rechte des Wrackes zu kaufen. Keine Person, die Admiralitätsjurisdiktion als grantee des Wrackes ausübt, kann Wrack als in Übereinstimmung mit der Tat anders behinderen. Aufgaben sind auf den ruinierten Waren zahlbar, die in das vereinigte Königreich oder in die Insel des Mannes kommen, als ob sie importiertes thither gewesen waren; und die Waren, die auf ihrer home-ward See also: Reise ruiniert werden, können zu ihrem ursprünglichen Bestimmungsort oder, wenn sie auf ihrer Außenreise ruiniert werden, zu ihrem Einschiffungshafen, auf der passenden Sicherheit nachgeschickt werden, die für den Schutz des Einkommens genommen wird. Wrackbeauftragte können vom Lordkanzler zu den Einflußuntersuchungen in Verschiffenunfall ernannt werden, um als See also:- RICHTER (Lat.-judex, Feldjuge)
- RICHTER (Lat.-magistratus, vom magister, vom Meister, richtig von einer öffentlichen Dienststelle, folglich von der Person, die solch ein Amt bekleiden)
- RICHTER, ADRIAN LUDWIG (1803-1884)
- RICHTER, DAS BUCH VON
- RICHTER, ERNST FRIEDRICH EDUARD (1808-1879)
- RICHTER, EUGEN (1839-1906)
- RICHTER, HANS (1843-)
- RICHTER, JEREMIAS BENJAMIN (1762-1807)
- RICHTER, JOHANN PAUL FRIEDRICH (1763-1825)
Richter der Gerichte der Übersicht zu dienen, und Prüfungen in Bezug auf Schiffe in der Bedrängnis zu ablegen. Der Inhaber eines ruinierten Schiffs, gesunken durch seine Nachlässigkeit in eine schiffbare Landstraße, damit ein Hindernis zur Navigation zu sein, wenn er den Besitz von ihr behält, in den Beschädigungen des Inhabers jedes möglichen anderen Schiffs verantwortlich ist, das ohne Nachlässigkeit in sie läuft. Wenn jedoch der Inhaber Schritte unternommen hat, um ihre Position anzuzeigen oder die Hafenberechtigung an seinem See also:Antrag beabsichtigt hat, so zu tun, keine Tätigkeitslügen gegen ihn für Nachlässigkeit entweder in Rem oder im personam. Er kann, gleichwohl (ob das Sinken an seiner Nachlässigkeit oder nicht), das Schiff zu verlassen und kann von jeder weiteren Verbindlichkeit in Bezug auf sie folglich sich freigeben lag. Wenn er sie zu irgendeinem anderen persone.g verläßt. ein underwriterwho zahlt für sie, was einen Gesamtverlust anbetrifft, diese Person wird nicht verantwortlich für sie, es sei denn er Besitz oder Steuerung in jeder Hinsicht nimmt. Hafenbehörden haben im Allgemeinen durch lokales Gesetz, wie sie durch thegeneral Häfen, Docks und Pierklauseltat 1847 (wenn Sie in ihren Selbst Tat enthalten werden), die Energie das Wrack in solch einem Fall von entfernen und von Wiedereinbringung für ihre Unkosten von seinen Erträgen haben. Die Generalakte gibt auch ein persönliches Recht der Tätigkeit gegen den Inhaber für jede mögliche See also:Abgleichung von Unkosten über dem Wert des Wrackes; aber, wenn der Inhaber sie verlassen hat, und niemande hat sie, weder er genommen, noch irgendein ist sonst verantwortlich. Eine bestimmte oder lokale Tat (als z.B. eine des Zustandes von Victoria) kann diese Verbindlichkeit auf der Person, die Inhaber, zur Zeit als das ist Schiff und ruiniert wird, dann ihm jedoch befestigen kann nicht von ihr sich freigeben. Eine Hafenberechtigung wird nicht verbunden, um ein Wrack zu entfernen, weil sie Energie hat, so, es sei denn sie Gebühren von den Behältern mit dem Hafen, in dem nimmt das Wrack liegt, oder auf gewisse Weise zu tun Ermächtigungen, daß der Hafen für Navigation sicher ist, in diesem Fall er ein verpflichtet, so zu tun ist. Weitere gesetzliche Vorschrift wird jetzt in dieser Hinsicht durch das Seehandelsrecht gebildet, bevollmächtigt.which Hafenbehörden, um anzuheben, zu entfernen oder zu zerstören (und mittlerweile Boje oder Licht), oder aus den Erträgen irgendeines Behälters oder Teils eines Behälters, ihres Geräts, der Ladung, der Ausrüstung und der See also: Speicher heraus zu verkaufen und sich zurückzuerstatten, gesunken, angeschwemmt oder in jedem möglichem Wasser unter ihrer Steuerung verlassen, oder irgendwelche nähern sich dazu, die ein Hindernis oder eine Gefahr zur Navigation oder zum Rettungsbootservice ist. Sie müssen geben zuerst passende Nachricht solcher See also:Absicht und müssen dem Inhaber erlauben, das Wrack auf seinem zu haben, das den angemessenen Marktwert zahlt. Die Tat gibt ähnliche Energien zu den Leuchtturmbehörden, mit einer See also:Bestimmung, daß jede mögliche Debatte zwischen einem Hafen und einer Leuchtturmberechtigung in dieser Hinsicht durch Handelskammer schließlich festgestellt werden soll. Vorkehrungen werden auch vom Gesetz für die See also:Beerdigung der Körperform auf Ufer vom Meer durch Wrack oder anders innerhalb der Begrenzungen auf Gemeinden oder, in den Extra-parochialen Plätzen, von den Gemeindeoffizieren oder von den Polizisten an den Kosten der Grafschaft getroffen; und Lords der Manors, die zum Wrack erlaubt werden, können Teil der Kosten der Beerdigung von den Körpern bezahlen, die oben innerhalb des Manor, als Beweis ihres Rechtes des Wrackes geworfen werden. Die Methode des Beschäftigens territoriale Wasser der Wrackaußenseite (das nicht innerhalb des Bereichs der Tat kommt), wird durch das vorhergehende allgemeine Gesetz in bezug auf droits von Admiralität geregelt. Handelskammer, wie Empfänger-allgemein, in seinen Anweisungen zu den Empfängern, verweist, daß Wrack am Meer aus den Begrenzungen auf das vereinigte Königreich heraus aufhob, oder geholt zu ihm mit den Britishschiffen, soll Besitz durch des Empfängers genommen werden und von ihm im Namen der Inhaber oder, wenn die Inhaber ihn behaupten, nicht, im Namen der Krone gehalten werden. Die Überbleibselschiffe, die an den territorialen Begrenzungen der Seeaußenseite aufgehoben werden und in britische Tore müssen er geholt sind, lieferten an den Empfänger und hielten durch ihn, bis der Inhaber gefunden sein kann (aber nicht länger als ein Jahr und ein Tag). Wrack wählte oben aus territorialen Begrenzungen heraus durch ein fremdes Schiff braucht, nicht durch den Empfänger behindert zu werden aus, es sei denn nach Anwendung durch ein Beteiligtes interessierte. Für die Rechte des Empfängers in Bezug auf Eigenschaft in der Bedrängnis und in seiner Verbindlichkeit zu retten, sehen Sie WIEDERGEWINNUNG. Durch eine Tat von 1896 ist es die Aufgabe des Meisters eines britischen Schiffs zum Berichten zum Mittel Lloyds oder die Sekretärin von Lloyds, jedes sich See also:hin- und herbewegende aufgegebene Schiff, das er mit an Meer innen fallen kann. Unter dem Seehandelsrecht ist es ein See also:Kapitalverbrechen zum Nehmen des Wrackes, das in den territorialen Begrenzungen zu einem fremden Tor gefunden wird, und es ist durch Geldstrafe strafbar, ein Wrack zu behinderen. Der Empfänger hat Energie, mittels einer Suchermächtigung von einer Gerechtigkeit, nach Wrack zu suchen, dem er Anlaß zur See also: Annahme wird verborgen hat. Durch das allgemeine Strafrecht in Schottland ist plünderndes Wrack am Zivilrecht strafbar; und in England und in Irland ist es ein Kapitalverbrechen zum Plündern oder Stehlen jedes möglichen Wrackes oder davon Zerteilen, Zerstören irgendeines Wrackes oder davon Zerteilen, an Bord Verhindern oder Behindern jeder möglicher Person ein Wrack von der Einsparung selbst, und Ausstellen irgendeines falschen Signals mit der Absicht des Gefährdens jedes möglichen Schiffs, oder Tun alles, das zum sofortigen Verlust oder zur Zerstörung eines Schiffs neigt, für das keine andere See also:Bestrafung zur Verfügung gestellt wird. (M. R.
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