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VERORDNUNG (vom Partizip Perfekt, vom...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V07, Seite 915 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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VERORDNEN Sie (vom Partizip Perfekt, vom decretus, von See also:

Lat.-decerne re), in See also:der früheren See also:Form Decreet, eine maßgebende Entscheidung, die Gesetzeskraft hat; das See also:Urteil eines Gerichtshofs. Im römischen See also:Gesetz war eine See also:Verordnung (decretum) die Entscheidung See also:des Kaisers, wie der Oberste Gerichtsoffizier und vereinbarte einen See also:Fall, den auf ihm bezogen hatte. Im kirchlichen Gesetz wurde die See also:Bezeichnung zu einer Entscheidung eines kirchlichen Rates gegeben, der einen zweifelhaften See also:Punkt der See also:Lehre oder der Disziplin (cf. auch See also:DECRETALS) vereinbart. Im englischen Gesetz war Verordnung besonders das Urteil eines Gerichtes von See also:Billigkeit, aber seit den Gerichtsverfassungsgesetzen der Ausdruck "Urteil" (q.See also:v.) wird im Hinweis auf den Entscheidungen aller Abteilungen des Obersten Gerichtes beschäftigt. Ein "Verordnungsnisi" ist der Abhänigkeitsauftrag für eine Auflösung der See also:Verbindung gebildet durch das Scheidunggericht, und es wird "Absolutes" nach sechs Monaten (die See also:Periode kann jedoch verkürzt werden), in Ermangelung der genügenden Ursache gegenteilig gezeigt worden gebildet.

End of Article: VERORDNUNG (vom Partizip Perfekt, vom decretus, von Lat.-decernere)

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