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URTEIL

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V15, Seite 541 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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URTEIL , im See also:

Gesetz, eine See also:Bezeichnung verwendete, (i) die See also:Zuerkennung durch einen Gerichtshof nach einer Kontroverse zu beschreiben, die bei ihm Zwischenpartes eingereicht wurde (Pfostenlitemcontestatam) und See also:Bestimmung See also:der Rechte der Beteiligten und der See also:Entlastung, durch das See also:Gericht wie zwischen ihnen zugesprochen zu werden; (2) das formale See also:Dokument, das vom Gericht herausgibt, in dem diese Zuerkennung ausgedrückt wird; (3) die Meinungen der See also:Richter ausgedrückt in einem See also:Bericht der Tatsachen und See also:des Gesetzes anwendbar auf die Kontroverse, die bis See also:zur Zuerkennung ausgedrückt im formalen Dokument führt. Wenn das Urteil geführt worden und eingetragen worden und notiert worden ist, bindet es die Beteiligten: die Kontroverse kommt zu einem See also:Ende (Durchfahrt im Rem-judicatam), und die See also:Person in deren Bevorzugung, die das Urteil eingetragen ist, erlaubt wird, um sie zu erzwingen durch die passende Methode "der Durchführung.", Es hat gegeben viel Kontroverse unter Rechtsanwälten hinsichtlich der Bedeutung der Ausdrücke "Endrunde" und "gesprächsweises" in Bezug auf Urteile und hinsichtlich der Unterscheidung zwischen einem "Urteil," a "See also:Verordnung," und ein "See also:Auftrag.", Diese Debatten entstehen nach dem Wording der See also:Gesetze oder der Richtlinien des Gerichtes und mit Bezug auf die passenden Zeiten oder die Modi des Anklangs oder der Durchführung. Die Urteile von einem See also:Land See also:sind nicht als Regel See also:direkt in einem anderen Land durchsetzbar. In See also:Europa durch See also:Vertrag oder Anordnung, sind fremde Urteile in bestimmten Fällen und auf Befolgung bestimmter Formalitäten gebildet Ausführungs in den verschiedenen Zuständen. Ähnliche Vorkehrungen werden wie zwischen See also:England, See also:Schottland und See also:Irland, für das See also:Register und die Durchführung in jedem Land bestimmter Kategorien der Urteile getroffen, die in den anderen gegeben werden. Aber was den See also:Rest der Dominions und fremden der Zustände des Königs betrifft, ist ein "fremdes" Urteil in England, das nur als Festsetzen einer Ursache der Tätigkeit erkannt wird, die in England auf geklagt werden kann. Wenn es durch ein zuständiges Gericht gegeben wird, wird es als Verursachen einer gesetzlichen See also:Verpflichtung, die Summe zu See also:zahlen behandelt, die entschieden wird, um See also:passend zu sein. Summarisches See also:Verfahren kann in eine englische Tätigkeit eingetragen werden, die auf einem fremden Urteil basiert, es sei denn das Beklagte zeigen kann, daß das fremde Gericht nicht See also:Jurisdiktion über den Beteiligten oder dem Thema der Tätigkeit hatte oder daß es See also:Betrug von seiten des fremden Gerichtes oder des erfolgreichen Beteiligten gab oder daß die fremden Verfahren zur natürlichen See also:Gerechtigkeit konträr waren, See also:z.B. gefolgert ohne passende See also:Nachricht zu den Beteiligten beeinflußte.

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URSWICK, CHRISTOPHER (1448-1522)
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