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VERPFLICHTUNG

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V19, Seite 950 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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VERPFLICHTUNG , im See also:

Gesetz, eine See also:Bezeichnung leitete vom römischen Gesetz ab, in dem das obligatio, das einem Riegel See also:des Gesetzes bedeutet wird (vinculumjuris) hingegen eine See also:Person gesprungen wird, um durchzuführen oder irgendeine See also:Tat für andere ablassen. Das obligatio des römischen Gesetzes entstand entweder aus freiwilligen Taten oder aus Umständen, die zugelassene Konsequenzen beigefügt wurden. Im ehemaligen See also:Fall wurde es gesagt, um zu entstehen ex contractu, vom See also:Vertrag, im letzten ex Quasicontractu, vom ex delicto, oder ex Quasidelictothat soll, von See also:der unerlaubten Handlung oder von den Taten oder von den Auslassungen sagen, zu denen das Gesetz See also:praktisch Vertrag See also:gleichen See also:Resultate anbrachte, deren sie tat, um abzuschließen oder unerlaubte Handlung. Obligatio wurde verwendet, um jedes See also:Ende der zugelassenen See also:Kette zu bezeichnen, das die Beteiligten, das Recht des Beteiligten See also:springen, das Erfüllung des obligatio, des Gläubigers oder der See also:Aufgabe des Beteiligten, das See also:zur Erfüllung gezwungen werden könnte, das debitor zwingen könnte. Im englischen Gesetz hat Verpflichtung nur die letzte Richtung. Gläubiger und Schuldner haben auch ihre römische Gesetzbedeutung verloren; sie See also:sind verengt worden, um die Beteiligten zu bedeuten, in denen die Verpflichtung die See also:Zahlung einer Summe Geldes ist. Im englischen Gesetz wird Verpflichtung in vier mindestens senses(1) jede mögliche Aufgabe verwendet, die durch Gesetz auferlegt wird; (2) die spezielle Aufgabe verursacht durch See also:juris eines vinculum; (3) nicht soll die Aufgabe, aber der See also:Beweis des dutythat, ein See also:Instrument sagen unter See also:Dichtung, benannte andernfalls eine See also:Bindung; (4) das wirksame See also:Teil einer Bindung. Der dritte Gebrauch von dem Wort wird hauptsächlich zu den älteren Verfassern begrenzt. Simplex- und Duplexobligatio waren die alten Namen für, was jetzt häufiger eine einzelne und doppelte oder Konditionalbindung genannt werden. Die Beteiligtgrenze wird noch den Schuldner, das Beteiligte genannt in dessen Bevorzugung die Bindung das obligee gebildet wird. Das 4., wie der Third, ist ein Gebrauch, der kaum ausgenommen in die älteren Verfasser gefunden wird. Das Wort "Bindung" ist selbstverständlich eine bloße Übersetzung von obligatio.

Verpflichtungen können entweder vollkommen oder unvollständig sein. Eine gesetzliche Verpflichtung ist eine, die See also:

direkt durch Gerichtsverfahren durchsetzbar ist; eine unvollständige oder moralische Verpflichtung (das naturalisobligatio des römischen Gesetzes) ist eins, in dem die vinculumjuris in einigem ist, respektiert unvollständiges, damit sie nicht direkt erzwungen werden kann, obwohl sie nicht von der Rechtswirkung völlig hilflos ist. Eine gesetzliche Verpflichtung kann durch Zeitraum unvollständig werden, oder andere Mittel und andererseits eine Naturalobligation können unter bestimmten Umständen werden vollkommen. So kann eine See also:Schuld durch das Verjährungsgesetz abgehalten werden und also hören Sie auf, durchsetzbar zu sein. Die Verpflichtung jedoch Remains, obwohl unvollständig, für, wenn es eine folgende Bestätigung durch den Schuldner gibt, die Schuld, belebt wieder, und die Naturalobligation wird wieder vollkommen. Bei einer See also:Periode gab es etwas Zweifel unter englischen Rechtsanwälten, ob eine moralische Verpflichtung als genügende See also:Betrachtung für einen Vertrag betrachtet werden könnte; es ist jetzt jedoch See also:lang entschieden worden, das sie nicht sein kann, also betrachtet worden. Amerikanisches Gesetz stimmt allgemeines mit See also:Englisch, ausgenommen in den Fall von See also:Louisiana überein, in dem dem Bezeichnungsschuldner und -obligee innen so weit eine Richtung wie das debitor und der Gläubiger des römischen Gesetzes verwendet werden. Durch See also:Art. 3522 der Zivilgesetzbuchschuldners- oder -schuldnermittel Louisianas die Person, die sich engagiert hat, um irgendeine Verpflichtung, obligee oder Gläubiger durchzuführen Vertrag Person - zugunsten See also:wem wird irgendeiner Verpflichtung abgeschlossen, ob solche Verpflichtung Geld See also:zahlen oder etwas tun oder nicht tun soll. Die Bezeichnungsverpflichtung ist in See also:Amerika von seinem Gebrauch in See also:s.-ro Art. i. der See also:Beschaffenheit der Vereinigten Staaten, "kein See also:Zustand wichtig. . . verabschiedet irgendwelche...

Gesetz. . . Hindern der Verpflichtung der Verträge.", Dieses beeinflußt nicht die See also:

Energie des Kongresses, solch ein Gesetz zu verabschieden. Verträge zwischen Privatpersonen sind selbstverständlich innerhalb der See also:Bestimmung. Sind so private Beförderungen, Charters der privatrechtlichen Unternehmungen und gesetzliche und andere Bewilligungen durch einen Zustand. Andererseits sind See also:Verbindung und See also:Scheidung und Vorbereitungen, die in ihrer Natur, wie Charters der städtischen Korporationen, in den Lizenzen See also:politisch sind, auf bestimmtem See also:Handel zu tragen oder in den Regelungen der See also:Polizei, nicht innerhalb der Bestimmung. um innerhalb es zu fallen, muß das Gesetz nach den Bezeichnungen der See also:Vereinbarung und nach dem Modus des Verfahrens nicht bloß fungieren.

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