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ANNAHME (Lat.-acceptare, frequentativ...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V01, Seite 113 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

ANNAHME (See also:Lat.-acceptare, frequentative See also:Form von accipere, empfangen) , im Allgemeinen, ein Empfangen oder eine Bestätigung See also:des Empfangs; im See also:Gesetz enthielt die See also:Tat, durch die eine See also:Person sich bindet, um mit dem See also:Antrag einzuwilligen, in einem See also:Wechsel (q.See also:v.), gerichtet an ihn vom See also:Fach. In See also:allen Fällen wird es verstanden, um eine Versprechung zu sein, den Wechsel im Geld, das Gesetz einzulösen, das nicht eine Annahme erkennt, in See also:der die Versprechung in irgendeiner anderer Weise, See also:z.B. teils im Geld und teils durch eine andere See also:Rechnung See also:zahlen soll. Annahme kann entweder See also:allgemein oder qualifiziert sein. Ein Generalakzept ist eine See also:Verpflichtung zum ausschließlich Einlösen des Wechsels entsprechend seiner See also:Beschaffenheit und wird vom Bezogenen gebildet, der seinen Namen unterzeichnet, mit oder ohne das angenommene Wort ", "an der See also:Unterseite der Rechnung oder über dem See also:Gesicht von ihm. Qualifizierte Annahme kann eine Versprechung sein, auf einer Möglichkeit zu zahlen, die, z.B. auf dem See also:Verkauf bestimmter Waren auftritt, die vom Fach zum Akzeptor überliefert werden. Keine Möglichkeit wird im Körper der Rechnung erwähnt werden See also:lassen, aber eine qualifizierte Annahme ist durchaus zugelassen, und gleichmäßig, binden mit einem Generalakzept nach dem Akzeptor, wenn die Möglichkeit aufgetreten ist. Es ist auch qualifizierte Annahme, in der die Versprechung nur See also:Teil der Summe zahlen soll, die in der Rechnung erwähnt wird, oder zu einer anderen See also:Zeit oder zu einem Platz von denen zu zahlen spezifiziert. Da eine qualifizierte Annahme bis jetzt eine Mißachtung des Auftrages des Faches ist, wird der See also:Halter nicht verbunden, um ihn zu nehmen; und wenn er beschließt, ihn zu nehmen, muß er See also:Nachricht geben den vorhergehenden Beteiligten und an seiner eigenen See also:Gefahr wenn fungieren sie Meinungsverschiedenheit. In allen Fällen bezieht Annahme die Unterzeichnung des Akzeptors entweder by.himself oder der bysome Person, die ordnungsgemäß in seinem Namen autorisiert wird mit ein.

End of Article: ANNAHME (Lat.-acceptare, frequentative Form von accipere, empfangen)

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