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WECHSEL

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V03, Seite 941 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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WECHSEL , eine See also:

Form See also:des umlauffähigen Wertpapiers, unten definiert, dessen See also:Geschichte, obwohl ein wenig unverständlich, fähig vom See also:Lord Chief Justice See also:Cockburn in seinem See also:Urteil in See also:Goodwin See also:V. Robarts (1875) aufsummiert wurde, See also:L.See also:R. ro Ex. pp. 346-358. Wechsel wurden vermutlich von Florentine Jews erfunden. Sie waren in See also:England im mittleren See also:Alter weithin bekannt, obwohl es keine berichtete Entscheidung über einen Wechsel vor dem See also:Jahr 1603 gibt. Zuerst ihren Gebrauch scheint, zu den Auslandswechseln zwischen den englischen und fremden Kaufleuten begrenzt worden zu sein. Er wurde danach auf Inlandswechsel zwischen Händlern und schließlich auf Rechnungen aller Personen, ob Händler oder nicht verlängert. Aber während einiger See also:Zeit, nachdem sie in allgemeine Beschäftigung gekommen waren, wurden Rechnungen immer in den Gerichtsverfahren behauptet, um gezogenes secundumusum- und -consuetudinemmercatorum zu sein. Die See also:Grundlagen des modernen englischen Gesetzes wurden vom Lord See also:Mansfield mit dem Hilfsmittel See also:der Jurys der Londonkaufleute gelegt. Kein besseres Tribunal des See also:Handels könnte geplant worden sein. Folgende Gerichtsentscheidungen haben die folglich niedergelegten worden Grundregeln entwickelt und systematisiert.

Versprechende Anmerkungen See also:

sind vom moderneren Ursprung als Wechsel und von ihrer Gültigkeit, da umlauffähige Wertpapiere zweifelhaft waren, bis sie durch ein See also:Gesetz von See also:Anne (1704) bestätigt wurde. Schecks sind die Kreation des modernen Systems des Bankverkehrs. Bevor 1882 das englische Gesetz in 17 Gesetzen gefunden werden sollten, die lokalisierte See also:Punkte und ungefähr beschäftigen, 2600 Fälle zerstreuten über ca. 300 See also:Ausgaben Reports. Die Wechsel See also:Tat 1882 kodifiziert für das vereinigte Königreich das Gesetz in bezug auf Wechsel, versprechende Anmerkungen und Schecks. Eine eigenartige See also:schottische See also:Richtlinie wird konserviert, aber in anderem Respekt See also:konstante werden Richtlinien für England, See also:Schottland und See also:Irland festgelegt. Nachdem man See also:kurz auf die Geschichte dieser See also:Instrumente flüchtig geblickt hat, ist es vermutlich bequem, das Thema im See also:Auftrag zu besprechen, der von der Tat erste nämlich, See also:zur Festlichkeit eines Wechsels gefolgt wird, das das ursprüngliche und typische umlauffähige Wertpapier ist, und sich auf die speziellen Bestimmungen dann zu beziehen, die auf versprechende Anmerkungen und Schecks zutreffen. Zwei auffallende Eigenschaften unterscheiden umlauffähige Wertpapiere von anderen Verpflichtungen, um Geld zu See also:zahlen. An erster See also:Stelle kann der Bevollmächtigte eines umlauffähigen Wertpapiers, auf das es durch See also:Aufschrift oder Anlieferung entsprechend seiner See also:Beschaffenheit gebracht wird, in seinem eigenen Namen darauf klagen; und zweitens hält er ihn durch einen unabhängigen See also:Titel. Wenn er ihn gutgläubig und für Wert nimmt, nimmt er ihn See also:frei "von aller See also:Billigkeit," das heißt, von See also:allen Defekten des Titels oder vom See also:Boden der See also:Verteidigung, die zu ihm in den Händen jedes vorhergehenden Beteiligten angebracht haben kann. Diese charakteristischen Privilegien wurden vom Gesetzkaufmann konferiert, der ein See also:Teil des Zivilrechts ist, und werden jetzt durch Gesetz bestätigt. See also:Definition.By-§ 3 der Tat ein Wechsel wird definiert, um "ein unbedingter Auftrag im See also:Schreiben zu sein, adressiert von einer See also:Person an andere, unterzeichnet durch die Person, die es gibt und erfordert die Person, an die es an Bezahlung Bedarfs- oder an einer örtlich festgelegten oder bestimmbaren zukünftigen Zeit ein die Summe gerichtet wird, die im Geld zu oder zum Auftrag einer spezifizierten Person sicher ist, oder an Stütze." ', Die Person, die den Auftrag erteilt, wird das See also:Fach angerufen.

Die Person, die dadurch angefordert wird zu zahlen, wird den Bezogenen angerufen. Wenn er zum Auftrag zustimmt, wird er dann 1, das dieses auch die Definition ist, die in den Vereinigten Staaten gegeben wird, durch das § 126 der Generalakte in bezug auf umlauffähige Wertpapiere benannt, vorbereitet durch die See also:

Konferenz der Zustandbeauftragter auf konstanter Gesetzgebung, und sie ist in den führenden Zuständen angenommen worden. der Akzeptor. Eine See also:Annahme muß im Schreiben sein und muß vom Bezogenen unterzeichnet werden. Die bloße Unterzeichnung des Bezogenen ist genügend (§17). Die Person, zu der das Geld zahlbar ist, wird den Zahlungsempfänger angerufen. Die Person, auf die eine See also:Rechnung durch Aufschrift gebracht wird, wird das indorsee angerufen. Die generische See also:Bezeichnung "See also:Halter" schließt jede mögliche Person in See also:Besitz einer Rechnung mit ein, die ihn entweder als Zahlungsempfänger, indorsee oder Stütze hält. Eine Rechnung, die in seinem Ursprung zum Auftrag zahlbar ist, wird zur Stütze zahlbar, wenn sie im freien See also:Raum indossiert wird. Wenn der Zahlungsempfänger eine erfundene Person ist, kann die Rechnung behandelt werden, wie zahlbar zur Stütze (§ 7). Das folgende ist ein Probestück einer gewöhnlichen Form eines Wechsels: See also:loo LONDON, Ist See also:Januar 1901. Drei Monate nach Datumbezahlung zum Auftrag von Herrn See also:J.

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