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SATZUNG , im englischen Gesellschaftsrecht, die Regelungen für das interne Management einer Aktiengesellschaft registrierte unter den Gesellschaftsrechten. Sie See also:sind tatsächlich die Bezeichnungen See also:der See also:Teilhaberschaft, die von den Aktionären unter selbst vereinbart wird. Sie regulieren solche Angelegenheiten, wie die Übertragung und die See also:Verwirkung von Anteilen, Anteile, die See also:Verabredung und die Qualifikation der See also:Direktoren, ihre See also:Energien und See also:Verfahren, Generalversammlungen der Aktionäre, Stimmen, Dividenden, das Halten und Rechnungsprüfungen und um andere solche Angelegenheiten ersucht. Hinsichtlich dieser internen Regelungen hat die Gesetzgebung die See also:Firma See also:frei, anzunehmen gelassen, was Bezeichnungen der See also:Verbindung sie wählt. Sie hat im See also:Zeitplan an das Gesellschaftsrecht 1862 versorgt (Tabelle A), ein See also:Modell oder Probestücksatz von Regelungen, aber von ihrer See also:Annahme, insgesamt oder im See also:Teil, ist wahlweise freigestellt; nur wenn eine Firma nicht See also:Artikel von seinen Selbst registriert, sollen diese gesetzlichen Regelungen zutreffen. Wenn, wie See also:allgemein der See also:Fall, entscheidet eine Firma, Artikel seines eigenen Gestaltens zu haben, solche Artikel muß in den unterschiedlichen Punkten ausgedrückt werden, arithmetisch numeriert werden und von den Teilnehmern See also:des Protokolls der Verbindung unterzeichnet werden. Sie müssen wie ein See also:Brief auch gedruckt werden, gestempelt werden, und bezeugt werden. Wenn sie so vervollkommnet werden, sollen sie, mit dem See also:Protokoll der Verbindung, an den Standesbeamten der Aktiengesellschaften geliefert werden, der sie behalten und registrieren soll. Die Satzung wird darauf ein allgemeines See also:Dokument, das irgendeine See also:Person auf See also:Zahlung einer Gebühr von einem See also:Shilling kontrollieren kann. Dieses hat wichtige Konsequenzen, weil jede Person, die die Firma beschäftigt, vorausgesetzt wird, seine See also:Beschaffenheit zu kennen, und seine Artikel gelesen zu haben. Die Artikel auch nach See also:Ausrichtung, binden die Firma und seine Mitglieder im See also:gleichen See also:Umfang, als ob jedes Mitglied seinen Namen unterzeichnet und seine See also:Dichtung zu ihnen hinzugefügt hatte. (sehen Sie auch PROTOKOLL DER VERBINDUNG; FIRMA; GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG.) In den Vereinigten Staaten ist Satzung jedes mögliches See also:Instrument im See also:Schreiben, das die Zwecke, die Bedingungen festlegte, nach denen ein Körper der Personen für die See also:Verfolgung eines Beteiligungsgeschäfts See also:vereinigt haben. Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
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