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ULPIAN (DoMrrIus ULPIANUS)

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V27, Seite 567 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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ULPIAN (DoMrrIus ULPIANUS) , römisches jurist, war vom See also:Geschlecht Tyrian. Die See also:Zeit und See also:der See also:Ort seiner See also:Geburt See also:sind unbekannt, aber die See also:Periode seiner literarischen Tätigkeit war zwischen A.See also:D. 211 und 222. Von er bildete sein ersten See also:Aussehen im allgemeinen See also:Leben als See also:Assistent im Auditorium See also:Papinian und Mitglied See also:des Rates von Septimius See also:Severus; unter See also:Caracalla war er See also:Meister der Anträge (magi: terlibellorum). See also:Heliogabalus verbannte ihn von See also:Rom, aber auf dem See also:Zugang von See also:Alexander (222) wurde er wiedereingesetzt und wurde schließlich das Hauptberater- und praefectuspraetorio des Kaisers. Seine Verkürzung der Privilegien, die dem praetorian See also:Schutz von Heliogabalus bewilligt wurden, erregte ihr Übelwollen, und er entging schmal ihrem vengeance; schließlich in 228, wurde er im See also:Palast, im See also:Verlauf eines See also:Riot zwischen die Soldaten und den See also:Mob ermordet. Seine See also:Arbeiten schließen See also:Anzeige Sabinum mit ein, ein Kommentar auf dem civile jus, innen über 50 Büchern; Anzeigenedictum, ein Kommentar auf dem See also:Edict, in 83 Büchern; Ansammlungen Meinungen, Antworten und Streitgespräche; Bücher von Richtlinien und von Anstalten; See also:Abhandlungen auf die Funktionen des unterschiedlichen magistratesone von ihnen, das proconsulislibri x. De Officio, seiend eine komplette See also:Ausstellung des Strafrechts; Monographien auf verschiedenen Gesetzen, auf testamentarischen See also:Vertrauen und eine Vielzahl von anderer arbeitet. Seine See also:Schreiben zusammen haben an See also:Auswahl Justinians einen ungefähr Third seines Inhalts und sein Kommentar auf dem Edict alleine ein ungefähr Fifth geliefert. Wie ein Autor er durch dogmatische Ausstellung eines hohen Auftrages, des judiciousness der See also:Kritik und des lucidity der Anordnung, der See also:Art und der See also:Sprache gekennzeichnet wird. Das fragmenta Domitii Ulpiani, bestehend aus 29 Titeln, wurden zuerst von Tilius (See also:Paris, 1549) redigiert.

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