See also:VOLLMACHT (Mandatum) , ein See also:Vertrag im römischen See also:Gesetz festgesetzt von einer See also:Person (das mandatarius) versprechend, etwas auf Bitten von anderer See also:frei zu tun (See also:der Auftraggeber), die beabsichtigt, ihn gegen Verlust zu entschädigen. Das jurist unterschied die unterschiedlichen Fälle von mandatum, insofern der See also:Gegenstand See also:des Vertrages der Nutzen des Auftraggebers oder der dritten Person einzeln war, oder von Auftraggeber und von dritter Person, von Auftraggeber und von mandatarius oder von mandatarius und von dritter Person zusammen. Als der Nutzen der des mandatarius alleine war, wurden die Verpflichtungen des Vertrages, um gehalten nicht zu entstehen, obgleich die See also:Form des Vertrages bestehen konnte, die See also:Kommission, die gehalten wurde, um See also:Rat bloß zu sein angeboten zum mandatarius, und von ihm an seiner eigenen See also:Gefahr an fungiert. Mandatum wurde als einer der Verträge eingestuft, die durch Zustimmung der Beteiligten alleine hergestellt wurden; aber, da es wirklich keine See also:Verpflichtung irgendwie der See also:Art gab, bis das mandatarius auf der Vollmacht fungiert hatte, hat es mit mehr Anstand auf den Verträgen bezogen, die durch das See also:Versorgungsmaterial irgendeiner Tatsache verursacht werden (bezüglich). Die Verpflichtungen des mandatarius unter dem Vertrag waren See also:kurz was er entsprechend seinen Anweisungen versprochen hatte und gewöhnliche See also:Gewissenhaftigkeit in dem Kümmern ihm von um jeder möglicher See also:Eigenschaft, die anvertraut wurde, und zu seiner Direktion die See also:Resultate seiner Tätigkeit überreichend beobachtet, einschließlich des Rechtes zu tun, in seinem Namen zu klagen. Andererseits wurde die Direktion gesprungen, um ihn wieder einzubringen seine Unkosten und ihn gegen Verlust durch auf Verpflichtungen zu entschädigen, die er sich genommen haben konnte. Die Wesensmerkmale und die Terminologie des Vertrages werden in den meisten modernen Systemen des Gesetzes konserviert. Aber in der englischen Gesetzvollmacht, unter diesem Namen, kaum gesagt werden, um zu bestehen wie kann eine unterschiedliche Form des Vertrages. Gewissermaßen entspricht das Gesetz von mandatum teils dem Gesetz der Direktion und des Vertreters, teils dem der Direktion und der Bürgen.", Vollmacht "wird behalten, um den Vertrag zu bedeuten im Allgemeinen bekannt als freie Bürgschaft.
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