NOLLE PROSEQUI (manchmal verkürzt in nicht Pros.) , eine technische See also:Bezeichnung See also:des englischen Gesetzes, dessen Bedeutung sich verändert, während sie mit Bezug auf die Zivil- oder kriminellen Fälle verwendet wird. In den Zivilrechtsstreiten traf sie nur auf Tätigkeiten in See also:der Bankabteilung des Königs zu, und bedeuteten eine formale Übernahme durch den Zivilkläger, daß er beabsichtigte, der Tätigkeit (Se-ulteriusnolleprosequi) nicht See also:weiter fortzufahren. Die modernere Praxis soll in solchen Fällen über Unterbrechung fortfahren. In den See also:Verfahren entweder durch See also:- ANKLAGE (Lat.-accusatio, accusare, zu einem causa, zu einer Klage oder zum Versuch am Gesetz herausfordern)
- ANKLAGE (O.-Feldempeahement, empeschement, vom EM-pecher oder -empescher, hindern, spätes Lat.-impedicare, verwickeln, pedica, fetter, pes, Fuß)
- ANKLAGE (von Anglo-Fr. enditernent, enditer, aufladen; Lat. in, gegen, erklären dictare)
Anklage oder durch See also:Informationen, können ein nolleprosequi oder ein Aufenthalt von Verfahren durch das See also:Rechtsanwalt-allgemeine eingetragen werden. Das nolleprosequi ist eine See also:Angelegenheit lediglich für seine Diskretion und wird nicht bewilligt werden, es sei denn sehr guter See also:Boden für seine Störung gezeigt wird. Der See also:Gegenstand von ihm ist im Allgemeinen, einen Aufenthalt von Verfahren gegen einen Mittäter zu erreichen, um seinen See also:- BEWEIS (im preove M. Eng., proeve, preve, &°c., von O. Fr. prueve, proeve, &c., Umb.-preuve, spät. Lat.-proba, -erblegitimation, die Güte von allem, das probus, gut prüfen, prüfen)
Beweis zu verschaffen. Dieser Gegenstand wird jedoch normalerweise durch die See also:Verfolgung erfolgt, die keinen Beweis und den See also:- RICHTER (Lat.-judex, Feldjuge)
- RICHTER (Lat.-magistratus, vom magister, vom Meister, richtig von einer öffentlichen Dienststelle, folglich von der Person, die solch ein Amt bekleiden)
- RICHTER, ADRIAN LUDWIG (1803-1884)
- RICHTER, DAS BUCH VON
- RICHTER, ERNST FRIEDRICH EDUARD (1808-1879)
- RICHTER, EUGEN (1839-1906)
- RICHTER, HANS (1843-)
- RICHTER, JEREMIAS BENJAMIN (1762-1807)
- RICHTER, JOHANN PAUL FRIEDRICH (1763-1825)
Richter verweist eine Erfüllung anbietet. In den Vereinigten Staaten trägt die Bezeichnung die gleiche Bedeutung wie in See also:England, mit einer Ausnahme. Das Rechtsanwalt-allgemeine hat nicht die gleiche Diskretion, mit der englisches See also:Gesetz ihn investiert.
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