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CHURCHYARD

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V06, Seite 349 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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CHURCHYARD , ein Stück von consecrated den See also:

Boden, See also:der zu einer parochialen See also:Kirche angebracht wurde und verwendete als Beerdigungsplatz. Es ist von einem See also:Kirchhof (q.See also:v.) bemerkenswert, das auch ein See also:Ort der See also:Beerdigung ist, aber ist und abgesehen von jeder parochialen Kirche unterschiedlich. Ein Kirchhof in See also:England ist entweder die See also:Eigenschaft von Privatunternehmen, enthalten durch spezielle See also:Parlamentsakte oder einer lokalen Berechtigung und ist abhängig von der Kirchhofklauseltat 1847, enthalten in den Taten See also:des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Praxis des Begrabens in den Kirchen oder in den churchyards wird gesagt, mit der See also:Gewohnheit des Betens für die Toten angeschlossen worden zu sein, und es würde scheinen, daß die frühere Praxis in der Kirche selbst begrub. In England über das See also:Jahr 750, waren die Räume des Bodens die Kirchen angrenzend beiliegend und See also:zur Beerdigung von denen verwendet, die erlaubt worden waren, sich divine Service in jenen Kirchen zu sorgen. Das Recht zur Beerdigung im Gemeindechurchyard ist ein Zivilrechtrecht, gesteuert in vielen Punkten durch die Bestimmungen vom lawecclesiastical. Dieser doppelte See also:Buchstabe ist genügend, die Kontroverse zu erklären, die so See also:lang ringsum das Thema von Beerdigungen in England gerast hat. Jeder See also:Mann, entsprechend dem See also:Zivilrecht, hat ein Recht, in seinem eigenen churchyard oder, während es manchmal gesetzt wird, im churchyard der See also:Gemeinde begraben zu werden, in der er stirbt. Aber das churchyard, sowie die Kirche selbst, ist der Grundbesitz in dauerndem Eigentum des See also:parson, das ihn in vielerlei Hinsicht beschäftigen kann, als ob es ein Privatbesitz war. Ein See also:Gesetz von See also:Edward I, (35, Str. 2) spricht vom churchyard als der Boden der Kirche und von den Bäumen, die im churchyard "wie unter den Waren der Kirche wachsen, der Laien keine Berechtigung zum Abschaffen haben," und verbietet "die See also:parsons vom Schnitt hinunter solche Bäume, es sei denn erfordert für Reparaturen.", Ungeachtet des See also:consecration der Kirche und des churchyard und der Tatsache, daß theyaare der Grundbesitz in dauerndem Eigentum der parsons, ein Recht von wa, durch sie durch See also:Verordnung behauptet werden kann. Das Recht zur Beerdigung kann abhängig von der See also:Zahlung einer Gebühr nicht anders sein zum See also:Amtsinhaber, wenn so die unvordenkliche Gewohnheit der Gemeinde gewesen ist, aber.

Der See also:

Geist der alten See also:Canon betrachtete solche Beerdigungsgebühren ab einem simoniacal Teint, insofern als Boden gehörten zu dem Res-sacraeagefühl consecrated, das See also:Lord See also:Stowell verschwunden nach der See also:Verbesserung sagt. Keine See also:Person kann in einer Kirche ohne die Zustimmung des Amtsinhabers begraben werden, ausgenommen, wenn der Inhaber eines Manorhauses für einen Begrabenplatz innerhalb der Kirche vorschreibt, wie, gehörend dem Manorhaus. Im See also:Fall vom See also:Schneider Rex V. wurde es gehalten, daß Informationen gegen eine Person für das Entgegensetzen der Beerdigung eines Pfarrkindes grantable waren; aber das See also:Gericht würde nicht hinsichtlich der Ablehnung der Person vermitteln, um den Beerdigungsservice zu lesen, weil er nie das baptizedthat war, das See also:Angelegenheit für das kirchliche Gericht ist. Fremde (oder Personen, die nicht in der Gemeinde) sollten nicht begraben werden, es erscheint, ohne die Zustimmung der Pfarrkinder oder der churchwardens, "deren, sterben parochiales Recht der Beerdigung wird eingedrungen dadurch.", In See also:Schottland steht die See also:Verpflichtung des Zur Verfügung stellens und des Beibehaltens des churchyard auf den Erben der Gemeinde still. Der See also:Schutz des churchyard gehört den Erben und auch dem Kirklernabschnitt, entweder durch Delegation von den Erben oder im Recht seines kirchlichen Buchstabens. Das Recht der Beerdigung scheint, auf Pfarrkinder ausschließlich begrenzt zu werden, obgleich eine See also:Meinung ausgedrückt worden ist, der jede mögliche Person, die in der Gemeinde stirbt, ein Recht hat, im churchyard begraben zu werden. Die Pfarrkinder haben keine See also:Energie des Managements. Das See also:presbytery kann behinderen, um die Erben zu zwingen, passende See also:Anpassung zur Verfügung zu stellen, aber hat keine weitere See also:Jurisdiktion. Es ist die See also:Aufgabe der Erben zum Zuteilen des churchyard. Das See also:schottische Gesetz zögert, die gewöhnlichen Ereignisse des Realvermögens zum churchyard anzubringen, während englisches Gesetz den Boden als der Grundbesitz in dauerndem Eigentum der parsons behandelt. Es würde schwierig sein, zu sagen, See also:wem in Schottland der rechtliche Eigentümer des Bodens ist. Verschiedene Meinungen scheinen, See also:z.B. hinsichtlich des Grases vorzuherschen, das auf der Oberfläche und den Mineralien unten gefunden werden wächst.

Die Schwierigkeit hinsichtlich der frommen Dienstleistungen besteht nicht. Andererseits ist der fromme Buchstabe des Bodens zu vielen der verbrieften Rechte feindlich, die durch das englische Gesetz erkannt werden.

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