Online Enzyklopädie

Suchen Sie über 40.000 Artikeln von der ursprünglichen, klassischen Enzyklopädie Britannica, 11. Ausgabe.

GAVELKIND

Online Enzyklopädie
Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V11, Seite 539 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
Spread the word: del.icio.us del.icio.us it!

GAVELKIND , 1 ein eigenartiges See also:

System See also:des Besitzes hauptsächlich dazugehörig mit See also:der See also:Grafschaft von See also:Kent, aber fand auch in anderen Teilen von See also:England. In Kent wird alles See also:Land vorausgesetzt, um zu sein See also:holden durch diesen See also:Besitz, bis das Gegenteil nachgewiesen ist, aber etwas Länder See also:sind disgavelled durch bestimmte See also:Gesetze gewesen. Es wird richtig als socagebesitz, abhängig von der See also:Gewohnheit von gavelkind beschrieben. Die Haupteigenheiten der Gewohnheit sind die folgenden. (i) Ein Pächter kann seine Länder durch See also:Belehnung bei fünfzehn Jahren von See also:Alter (2) entfremden dort ist kein See also:escheat auf See also:attainder für Kapitalverbrechen oder während es im alten See also:Reim "der See also:Vater zum bough ausgedrückt wird, der Sohn zum Pflug." (3) im Allgemeinen könnte der Pächter seinen See also:Willen der Länder immer vorbei sich entledigen. (4) falls vom intestacy der See also:Zustand nicht zum ältesten Sohn aber zu aller Söhne (oder, im See also:Fall zu gestorbener Söhne, zu ihrer Repräsentanten) in den See also:gleichen Anteilen "absteigt, jeder Sohn ist ein See also:Herr so groß, wie der älteste Sohn ist.", Es ist zu dieser bemerkenswerten Eigenheit, daß gavelkind kein Zweifel seine lokale Popularität verdankt. Obwohl ' dieses Wort im Allgemeinen, um im gafolgecynd See also:O. Eng., vom gafol, von der See also:Zahlung, vom See also:Tribut und vom gecynd, See also:Sorte, See also:Art darzustellen, und Besitz ursprünglich bedeutet zu haben durch Zahlung der See also:Miete oder der unmilitärischen Dienstleistungen, cf. Gafolland, und genommen wird an der bestimmten Gewohnheit darauf zugetroffen worden zu sein, die zu solchem Besitz in Kent angebracht wird. Gafol anscheinend wird von der See also:Wurzel See also:Teutonic abgeleitet, die in "gesehen wird, um zu geben '; das gabulum Med. See also:Lat., gablum gibt das Feldgabelle, See also:Steuer. die See also:Frauen, die in ihrem eigenen Recht behaupten, werden auf Männer verschoben, dennoch durch See also:Darstellung können sie zusammen mit ihnen übernehmen.

(See also:

5) ist eine See also:Frau von See also:Halb, anstelle von Drittel des See also:Landes dowable. (6) kann ein Witwer Pächter durch Höflichkeit sein, ohne irgendeine See also:Ausgabe, von Halb gehabt zu haben, aber, nur solange er unverheiratet bleibt. Eine See also:Tat von 18;1, für das Austauschen von manorial Rechten in Bezug auf Länder von See also:copyhold und von üblichem Besitz, enthielt eine Klausel, welche besonders vom Betrieb der Tat "die Gewohnheit von gavelkind befreit, wie dieselbe jetzt besteht und vorherscht in der Grafschaft von Kent.", Gavelkind ist eins der interessantesten Beispiele des üblichen Gesetzes von England; es war, vorhergehend See also:zur Eroberung, die allgemeine Gewohnheit des See also:Realm, aber wurde dann durch das Feudalgesetz von See also:primogeniture ersetzt. Sein Überleben in diesem Fall in einem See also:Teil des Landes wird betrachtet, wie ein Zugeständnis vom Conqueror durch die überlegene Tapferkeit der Männer von Kent extorted. Irisches gavelkind war eine Sorte Stammes- See also:Reihenfolge, durch die das Land, anstelle von, See also:am See also:Tod des Halters unter seinen Söhnen geteilt zu werden geworfen wurde, wieder in die Stammaktien, und redivided unter den überlebenden Mitgliedern des Sept.. Die gleiche See also:Abteilung unter Kindern einer See also:Erbschaft im Land ist von der allgemeinen Auftretenaußenseite das vereinigte Königreich und wird unter Suc-CESSION besprochen. Sehen Sie ERBSCHAFT; BESITZ.

End of Article: GAVELKIND

Zusätzliche Informationen und Anmerkungen

Es gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
Bitte Verbindung direkt zu diesem Artikel:
Heben Sie den Code unten, rechtes Klicken, hervor und wäen Sie "Kopie." vor, Kleben Sie sie dann in Ihr website, in email oder in anderes HTML.
Stationieren Sie Inhalt, Bilder und Layout copyright © 2006 - Net Industries, weltweit.
Kopieren Sie nicht, downloaden Sie, bringen Sie oder wiederholen Sie anders den Aufstellungsortinhalt ganz oder teilweise.

Verbindungen zu den Artikeln und zum Home Page werden immer angeregt.

[back]
GAVARNI
[next]
GAVESTON, PIERS (d. 1312)