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GAVELKIND , 1 ein eigenartiges See also:System See also:des Besitzes hauptsächlich dazugehörig mit See also:der See also:Grafschaft von See also:Kent, aber fand auch in anderen Teilen von See also:England. In Kent wird alles See also:Land vorausgesetzt, um zu sein See also:holden durch diesen See also:Besitz, bis das Gegenteil nachgewiesen ist, aber etwas Länder See also:sind disgavelled durch bestimmte See also:Gesetze gewesen. Es wird richtig als socagebesitz, abhängig von der See also: (See also:5) ist eine See also:Frau von See also:Halb, anstelle von Drittel des See also:Landes dowable. (6) kann ein Witwer Pächter durch Höflichkeit sein, ohne irgendeine See also:Ausgabe, von Halb gehabt zu haben, aber, nur solange er unverheiratet bleibt. Eine See also:Tat von 18;1, für das Austauschen von manorial Rechten in Bezug auf Länder von See also:copyhold und von üblichem Besitz, enthielt eine Klausel, welche besonders vom Betrieb der Tat "die Gewohnheit von gavelkind befreit, wie dieselbe jetzt besteht und vorherscht in der Grafschaft von Kent.", Gavelkind ist eins der interessantesten Beispiele des üblichen Gesetzes von England; es war, vorhergehend See also:zur Eroberung, die allgemeine Gewohnheit des See also:Realm, aber wurde dann durch das Feudalgesetz von See also:primogeniture ersetzt. Sein Überleben in diesem Fall in einem See also:Teil des Landes wird betrachtet, wie ein Zugeständnis vom Conqueror durch die überlegene Tapferkeit der Männer von Kent extorted. Irisches gavelkind war eine Sorte Stammes- See also:Reihenfolge, durch die das Land, anstelle von, See also:am See also:Tod des Halters unter seinen Söhnen geteilt zu werden geworfen wurde, wieder in die Stammaktien, und redivided unter den überlebenden Mitgliedern des Sept.. Die gleiche See also:Abteilung unter Kindern einer See also:Erbschaft im Land ist von der allgemeinen Auftretenaußenseite das vereinigte Königreich und wird unter Suc-CESSION besprochen. Sehen Sie ERBSCHAFT; BESITZ. Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
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