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ERKLÄRUNG VON See also:PARIS , eine See also:Aussage über die Grundregeln See also:des internationalen Gesetzes angenommen an See also:der See also:Zusammenfassung (See also:April 16. 1856) der Vermittlungen für den See also:Vertrag von Paris See also:am See also:Vorschlag des Zählimpulses See also:Walewski, das französische Bevollmächtigte. Die Erklärung legte See also:dar, daß Seerecht in der See also:Zeit des Krieges See also:lang das Thema von deplorable Debatten gewesen war, daß die Ungewißheit der Rechte und der Aufgaben in Bezug auf sie Meinungsverschiedenheiten zwischen neutrals und Kriegführenden verursachte, die ernste Schwierigkeiten und sogar Konflikte verursachen konnten, und daß es folglich wünschenswert war, einige örtlich festgelegte See also:konstante Richtlinien zu vereinbaren. Die Bevollmächtigten nahmen folglich die vier folgenden Grundregeln an: I. Privateering ist und bleibt abgeschaffen; 2. Die Nullmarkierungsfahne bedeckt Waren des Feindes, mit Ausnahme von See also:Schmuggelware des Krieges; 3. Nullwaren, mit Ausnahme von Schmuggelware des Krieges, See also:sind nicht verantwortlich, unter der See also:Markierungsfahne des Feindes gefangenzunehmen; 4. Blockaden, zwecks zu binden, müssen wirkungsvoll sein das heißt, wirklich beibehalten durch eine Kraft, die genügend ist, See also:Zugang See also:zur Küste des Feindes zu verhindern. Sie beabsichtigten auch, die Erklärung zum Wissen der Zustände zu holen, die nicht am Kongreß von Paris teilgenommen hatten und sie einzuladen, zu ihm hineinzukommen. Der See also:Text der Erklärung gefolgert, wie folgt: "überzeugte, daß die See also:Maximen welche sie jetzt können nicht proclaim, aber mit Dankbarkeit durch die ganze See also:Welt empfangen werden, die unterzeichneten Bevollmächtigten bezweifeln, nicht daß die Bemühungen ihrer Regierungen, die allgemeine See also:Annahme zu erreichen davon werden gekrönt mit vollem See also:Erfolg.", Die Erklärung selbstverständlich bindet nur auf den See also:Energien, die sie annahmen oder zu ihr hineingekommen sind. Die Majorität, die sie annahm, bestand aus Großbritannien, Österreich, See also:Frankreich, See also:Prussia, Rußland, See also:Sardinien und der Türkei. Die Staatregierung sank, die Erklärung aus den See also:Grund zu See also:unterzeichnen den, eine große See also:Marine nicht besitzend, sie in der Zeit des Krieges, auf die Handelsschiffe groß zu bauen verbunden würden, die als Kriegbehälter beauftragen wurden und der folglich die See also:Aufhebung von Privateering völlig zugunsten der europäischen Energien sein würde, deren große navies sie practicallyindependent von solchem Hilfsmittel machten. Alle weiteren Seezustände, die zur Erklärung hineingekommen werden, schließen See also:Spanien, See also:Mexiko ' und See also:Venezuela aus. Obgleich die Vereinigten Staaten und das Spanien nicht Beteiligte zur Erklärung waren, beobachteten beide, während des Spanish-American Krieges, seine Grundregeln. Die spanische See also:Regierung jedoch gab der dieser See also:Nachricht sie ausdrücklich vorbehielt sein Recht, Buchstaben von marque herauszugeben. Gleichzeitig organisierten beide Kriegführenden Services der zusätzlichen Kreuzer, die aus Handelsschiffen unter dem See also:Befehl der Marineoffiziere bestanden. In, wie weit dieses funktionieren konnte, da eine veiled Wiederbelebung der verbotenen Praxis jetzt aufgehört hat, eine See also:Angelegenheit vielen Wertes zu sein, Den Haag See also:Konferenz, die eine See also:Reihe Richtlinien auf dem Thema angenommen wird, das gesagt werden kann, um das erste der vier Grundregeln der Erklärung mit solcher Präzision hinsichtlich des Nehmens zu deuten sein Platz. See also:Neu See also:Versammlung auf Thema (See also:Oktober 18., 1907) darlegt, daß, angesichts der Gesellschaftsgründung in der Zeit des Krieges der Handelsbehälter in den kämpfenden Flotten, es wünschenswert ist, die Bedingungen, unter denen dieses bewirkt werden kann, das dennoch die Vertrag abschließende Energien zu definieren, nachdem esgewesen nicht esgewesen, zu einem Verständnis auf der Frage zu kommen, ob die See also:Umwandlung eines Handelsschiffs in einen Kriegbehälter auf dem hohen See also:Meer stattfinden kann, 2 wird vereinbart, daß die Frage des Ortes der Umwandlung keineswegs durch die angenommenen Richtlinien beeinflußt wird, die sind, wie folgt: See also:Kunst. i. Kein Handelsschiff, das in einen Kriegbehälter umgewandelt wird, kann die Rechte und die Verpflichtungen haben, die zu dieser See also:Bedingung anbringen, es sei denn es unter die direkte Berechtigung, die sofortige Steuerung und die Verantwortlichkeit der See also:Energie gesetzt wird deren Markierungsfahne sie trägt. See also:Art., ii. müssen die Handelsschiffe, die in Kriegbehälter umgewandelt werden, die unterscheidenden externen Zeichen der Kriegbehälter ihrer Nationalität tragen. Art., müssen iii. das Offizierbefehlen im Service des Zustandes sein, und richtig beauftragen durch die zuständigen Behörden. Sein Name muß in der See also:Liste der See also:Offiziere der kämpfenden See also:Flotte erscheinen. Art., müssen iv. die See also: See also: Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
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