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PFANDGEGENSTAND

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V20, Seite 972 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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PFANDGEGENSTAND . (i) Eine Bürgschaft, ein See also:

Gegenstand verließ in See also:der See also:Aufladung von anderen, während See also:Sicherheit für die Rückzahlung See also:des Geldes verlieh, denn von einer See also:Schuld oder für die Leistung irgendeiner See also:Verpflichtung (sehen Sie See also:PAWNBROKING). Das Wort ist eine See also:Anpassung der See also:O.-Feldwanne, Bürgschaft, See also:Plunder, Schmutz. Dieses ist normalerweise mit See also:Wanne, vom See also:Lat.-pannus, Stück des Tuches gekennzeichnet worden. Die Wörter See also:Teutonic für pledgesuch als DU-pand, See also:Ger. Pfand See also:sind auch See also:zur See also:gleichen Quelle verfolgt worden; andererseits sind diese Formen Teutonic mit dem Wort, das in O. Eng. erscheint, wie schwebend, ein See also:Penny, Ger. Pfennig angeschlossen worden, aber dieses auch ist bezogenes pannus gewesen. (2) das kleinste Stück auf dem Chessboard. Dieses, in seinen frühen Formen, poun, pown, &See also:c., wird vom Feldpeon oder vom paon, Varianten von peon, pedo Med.

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