PRÄGUNGCHandlungen . Die Prägung See also:des Geldes ist in See also:allen Zuständen ein See also:Vorrecht See also:der souveränen See also:Energie; infolgedessen wird jede mögliche See also:Verletzung dieses Vorrechts immer streng bestraft, als seiend eine Handlung wahrscheinlich zum Behinderen das Wohl des Zustandes. Im vereinigten Königreich wurde das Gesetzesrecht gegen die Handlungen in bezug auf See also:sind die Münze durch eine See also:Tat von 1861 kodifiziert. Das See also:Gesetz setzt voraus, daß whoever falsch Marken oder jede mögliche Münze fälscht, die ähnelt oder anscheinend für irgendeine gegenwärtige See also:Gold- oder Silberlandesmünze ähneln oder überschreiten soll (See also:- SÀ
- San
- San CRISTOBAL (früher genannt SAN CRISTOBAL DE Los LLANOS, CIUDAD DE LAS CASAS und CIUDAD REAL)
- San JOSE oder SAN JOSE DE COSTA RICA
- San JUAN (San JUAN BAUTISTA DE PUERTO RIco)
- San LUCAR (oder SANLO'CAR DE BARRAMEDA)
- San SEBASTIAN (Basque Iruchulo)
- San SEPOLCRO oder BORGO S
- San SEVERINO (anc. Septempeda)
- Schwein des Feldes des STACHELSCHWEINS (, Pore-pore-epic, "stacheligen")
- Sept.
- Shiyydhu JOSIAH (Heb.-yo ', möglicherweise "Yah [ weh ] stützt sich")
- Sich ENTWICKELT
- Soc
- Spalte
- Spalte (Feld für "Ansatz," Lat.-collum)
- SÜD
- SÜD, ROBERT (1634-1716)
- SÜD- UND ZENTRALES AMERIKA
- SÜDCAfrika
- SÜDCAmboy
- SÜDCAmerika
- SÜDCAustralien
- SÜDCBethlehem
- SÜDCCarolina
- SÜDCDakota
- SÜDCGeorgia
- SÜDCHadley
- SÜDCHolland
- SÜDCKanara-BEZIRK
- SÜDCMelbourne
- SÜDCMolton
- SÜDCNorwalk
- SÜDCOmaha
- SÜDCPortland
- SÜDCSchilder
- SÜDCSchlaufe
- SÜDCSeecLuftblase
- SÜDCShetland
- SÜDLICH
- SÜDLICHE ZONE
- SÜDLICHES BANT U
- SÜDWÄRTS ORANGE
- SÜSSE KARTOFFEL
- SÜSSIGKEITEN (vom Lat.-confectio, vom conficere, vom Mittel)
- SÄEN (von "zum Abstichgraben," zaaijen shwan O. Eng., cf. DU, Ger. saen, &c.; die Wurzel wird in strenges Lat., CF gesehen. "Samen")
- SÄGE
- SÄMISCHLEDER
- SÄNFTE (durch O.-Feldlitere oder -litiere, Umb.-litiere vom lectaria Med. Lat., klassisches lectica, lectus, Bett, Couch)
- SÄNGER, SIMEON (1846-1906)
- SÄUGLINGSCSchulen
- SÄURE (vom Lat.-Wurzelwechselstrom -, scharf; acere, sauer sein)
s. 2) oder von See also:vergoldet, von versilbert, Wäschen, die Fälle, die übermäßig sind oder See also:Farben mit den Materialien, die zum Produzieren des Aussehens des Goldes fähig sind oder von versilbert eine Münze oder ein Stück jedes mögliches See also:- METALL
- METALL (durch Feld vom Lat.-metallum, erforschen Grube, der Steinbruch, angepaßt vom Gr.-µATaXAov, in der gleichen Richtung, vermutlich angeschlossen mit, ueraAAdv, an Suche nach, µeTa, nach, aAAos, anderes)
Metall oder Mischung der Metalle oder Akten oder von ändert es, mit See also:Absicht, es für irgendeine gegenwärtige Gold- oder Silbermünze ähneln oder überschreiten zu See also:lassen (s. 3) oder wer kauft, eine falsche Gold- oder Silbermünze mit einer niedrigeren See also:Rate als seine Bezeichnungimporte verkauft, empfängt oder zahlt oder wer in das vereinigte Königreich jede falsche Münze empfängt, die es kennt, um See also:nachgemacht zu sein (SS 6, 7) oder wer, ohne gesetzliche Berechtigung oder See also:Entschuldigung, bewußt Marken oder aus der königlichen See also:Minze heraus irgendwelchen prägenden Formen, See also:Maschinen in repariert, in kauft oder Verkäufe oder in hat seinen See also:Schutz oder See also:Besitz oder in übermittelt, oder Werkzeuge, vom See also:Kapitalverbrechen schuldig ist (SS 24, 25). Die See also:Bestrafung für solche Handlungen ist entweder Strafversklavung für das See also:Leben oder für nicht weniger als drei Jahre oder Gefangenschaft für nicht mehr als zwei Jahre, mit oder ohne See also:harte See also:Arbeit. Whoever hindert, vermindert oder erleichtert gegenwärtiges Gold, oder Silbermünze, mit der Absicht zum Führen selben, ist See also:zur Strafversklavung für von drei bis vierzehn Jahre verantwortlich (s. 4) und whoever hat in seinen Besitzarchivierungen, oder die Clippings, die erreicht werden, indem sie gegenwärtige Münze hindern oder erleichtern, ist zur See also:gleichen Bestrafung oder zur Strafversklavung für von drei bis sieben Jahre verantwortlich. Das Gesetz trifft auch Vorkehrungen gegen das Anbieten oder uttering der falschen Gold- oder Silbermünze, die ein See also:Misdemeanour ist, der durch Gefangenschaft mit oder ohne harte Arbeit strafbar ist. Vorkehrungen werden auch in Bezug auf Kupfermünze falsch bilden, fälschen, anbieten oder uttering, falsche Münze exportieren oder gegenwärtige Münze entstellen, indem man Namen oder Wörter auf ihr stempelt fälscht, anbietet oder uttering, und die ähnelnde Münze oder bedeutet, um als die irgendeines fremden Zustandes zu überschreiten getroffen. Die Tat von 1861 trifft auf Handlungen in Bezug auf Kolonialmünzen sowie an denen des vereinigten Königreiches zu. Durch die See also:Beschaffenheit der Vereinigten Staaten, hat reguliert Kongreß die Energie des Prägens des Geldes und den Wert davon und der fremden Münze (s. viii. See also:Art. i.), und die Zustände werden das Prägen des Geldes oder das Verdienen des alles außer Gold- und Silbergeldes ein See also:Tender in der See also:Zahlung der Schulden untersagt (s. x. Art. i.). Durch die Fälschenmünze oder -geld, uttering dasselbe oder es verstümmelnd oder entstellend, ist eine Handlung gegen die Vereinigten Staaten, und ist Geldstrafe und Gefangenschaft mit harter Arbeit für von zwei bis 10 Jahre strafbar.
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