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See also:BURGLARY (burgilatrocinium; im alten englischen See also:Gesetz hamesucken2) , See also:am See also:Zivilrecht, an See also:der Handlung See also:des Brechens und des Betretens des See also:Wohnung-Hauses von anderen mit See also:Absicht, um ein See also:Kapitalverbrechen festzulegen. Die Handlung und seine See also:Bestrafung werden in See also:England durch die Diebstahltat 1861 reguliert. Die vier wichtigen in See also:Zusammenhang mit der Handlung von Burglary zu betrachtenden See also:Punkte See also:sind (i) die See also:Zeit, (2) der Platz, (3) die Weise und (4) die Absicht. Die Zeit, die jetzt das Wesentliche der Handlung ist, wurde nicht ursprünglich betrachtet, sehr materiell gewesen zu sein, die Schwerkraft des Verbrechens, das hauptsächlich in der Invasion der Heiligkeit des Wohnsitzes eines Mannes liegt. Aber an irgendeiner See also:Periode, bevor der Reign von See also:Edward VI. es vereinbart geworden war, daß Zeit See also:zur Handlung war und an ihm nicht war entschiedener Burglary wesentlich, es sei denn festgelegt bis See also:Nacht. Der See also:Tag wurde dann erklärt, wie, anfangend am Sonnenaufgang, und sofort nach Sonnenuntergang beendend, aber es wurde danach daß, wenn das genügendes Tageslicht oder See also:Twilight zum See also:Erkennen der Unterstützung einer See also:Person gelassen wurden, es war kein Burglary entschieden. Dieses wieder wurde durch die Diebstahltat 1861, mit dem See also:Ziel die Nacht gemeint wird, um um neun Uhr am Abend jedes See also:Tages zu beginnen, und um sechs Uhr morgens des folgenden folgenden Tages zu folgern ersetzt. Der Platz muß, entsprechend See also:Definition des Sirs See also:E. Cokes, ein See also:Villa-See also:Haus, See also: Hinsichtlich der Weise muß es ein Brechen und eine Eintragung geben. Beide müssen nachts, aber auf der gleichen Nacht nicht notwendigerweise sein, vorausgesetzt daß im Brechen und in der Eintragung es eine Absicht zum Festlegen eines Kapitalverbrechens gibt. Das Brechen kann irgendein ein das tatsächliche Brechen irgendeines externen Teils eines Gebäudes sein; oder irgendeine geschlossene Tür, Fenster, Blendenverschluß oder Verriegelung öffnend oder anhebend; oder Eintragung mittels einer See also:Drohung, eines artifice oder einer See also:Kollusion mit Personen nach innen; oder mittels einer solchen notwendigen Öffnung wie ein See also:Kamin. Wenn eine Eintragung durch ein geöffnetes See also:Fenster erhalten wird, ist es nicht Burglary, aber, wenn eine innere Tür danach geöffnet ist, wird es sofort so. Eintragung schließt die Einfügung durch eine geöffnete Tür oder ein Fenster oder jede mögliche Blendenöffnung, von irgendeinem Körperteil oder von jedem möglichem See also:Instrument in die See also:Hand mit ein, um Waren herauszuziehen. Vor dem Brechen die Eintragung kann sein, denn die Diebstahltat 1861 hat die Definition von Burglary auf Fälle verlängert, in denen eine Person eines anderen Wohnung mit Absicht betritt, um Kapitalverbrechen festzulegen, oder Sein in solchem Haus legt Kapitalverbrechen darin fest, und in jedem See also:Fall bricht von solchem Wohnung-Haus bis Nacht aus. Das Brechen und die Eintragung müssen mit der Absicht sein zum Festlegen eines Kapitalverbrechens, andernfalls ist es nur Eindringen. Das Kapitalverbrechen braucht, nicht ein See also:Diebstahl zu sein, kann es entweder See also:Mord oder See also:Raub sein. Die Bestrafung ist Strafversklavung für das See also:Leben oder jede mögliche See also:Bezeichnung nicht weniger als drei Jahre oder die Gefangenschaft, die nicht zwei Jahre übersteigt, mit oder ohne See also:harte See also:Arbeit. Housebreaking im englischen Gesetz soll vom Burglary unterschieden werden, dadurch, daß es nicht, daß es nachts festgelegt werden sollte noch in einem Wohnung-Haus wesentlich ist. Es kann, entsprechend der Diebstahltat 1861, er festlegte in einem School-house, in einem Geschäft, in einem See also:Lager oder in einer Buchhaltung. Jeder Burglary bezieht mit ein Haus-zu brechen, aber jedes Housebreaking beträgt nicht Burglary. Die Bestrafung für das Housebreaking ist Strafversklavung für jede mögliche Bezeichnung, die nicht vierzehn Jahre und nicht weniger als drei Jahre übersteigt, oder Gefangenschaft für irgendeine Bezeichnung, die nicht zwei Jahre übersteigt, mit oder ohne harte Arbeit. Zusätzliche Informationen und AnmerkungenEs gibt keine Anmerkungen dennoch für diesen Artikel.
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