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HOCHSCHULE (Collegium)

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V06, Seite 687 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

HOCHSCHULE (Collegium) , im römischen See also:Gesetz, eine Anzahl von Personen verband zusammen durch den See also:Besitz See also:der allgemeinen Funktionen, ein Körper der Kollegen. Seine neuere Bedeutung wendete an jeden möglichen Anschluß der Personen, und Collegium war das Äquivalent von iratpeia. In vielerlei Hinsicht, See also:z.B. in der Unterscheidung zwischen den Verantwortlichkeiten und den Rechten der Gesellschaft und denen der einzelnen Mitglieder davon, war der Collegium, was wir eine See also:Korporation (q.See also:v.) jetzt nennen sollten. Collegia konnten zwecks See also:des See also:Handels wie See also:Englisch bestehen See also:vergoldet oder zu den frommen Zwecken (z.B. die Hochschule von den See also:augurs, von pontifices, von &See also:c.) oder zu den politischen Zwecken, z.B. tribunorumplebiscollegia. Durch das römische Gesetz muß ein Collegium mindestens drei Mitglieder haben. Der Name wird jetzt normalerweise an den pädagogischen Korporationen, wie den Hochschulen von See also:Oxford angewendet und See also:Cambridge, mit dem, in den zahlreichen englischen Gesetzen in bezug auf See also:sind Hochschulen, die Hochschulen von See also:Winchester und See also:Eton normalerweise dazugehörig sind. Diese Hochschulen sind im See also:Auge der eleemosynary Korporationen des Gesetzes. In einigen der früheren See also:Gesetze der Königin See also:Elizabeth wurden sie von als gesprochen, einen kirchlichen Buchstaben, aber die See also:Lehre des Zivilrechts habend, da die See also:Verbesserung gewesen ist, daß sie lediglich gelegte Korporationen sind, ungeachtet die die meisten oder alle ihre Mitglieder Personen in den Aufträgen des Priesters sein kann. Dieses wird gesagt, durch See also:Fall See also:Dr Patricks (Reports Raymonds, p vereinbart worden zu sein. ' von). Hochschulen scheinen, aus der c4vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Kursteilnehmer und der Lehrer heraus an der Universität gewachsen zu sein. Entsprechend einigen Konten müssen diese zahlreich auf einmal gewesen sein und blühend über allem hinaus, kennen wir jetzt.

Wir werden z.B. von 300 Hallen oder von See also:

Gesellschaften an Oxford und an 30.000 Kursteilnehmern erklärt. In den frühen Zeiten scheint es, ein starker Wunsch geben, die Gelehrten zu bestimmten genehmigten Häusern über dem Einfluß der Stadtmenschen hinaus zu begrenzen. Männer von Fülle und von Kultur und vornehmlich die politischen Bishops und die See also:Kanzler von See also:England, von erhaltenen Charters von der See also:Krone für die Gesellschaftsgründung der Gesellschaften der See also:Gelehrter und von diesen in der See also:Zeit wurden ausschließlich die Orte des Aufenthaltsortes für die Kursteilnehmer, welche die Universität sich sorgen. Gleichzeitig wurden die folglich gegründeten Korporationen nicht notwendigerweise See also:zur See also:Stelle der Universität angebracht. Die frühen Gesetze der Hochschule Merton z.B. erlauben, daß der See also:Wohnsitz der Hochschule als angeforderte Gelegenheit verschoben wird; und die See also:Grundlagen von See also:Wolsey in Oxford und in See also:Ipswich scheinen, dieselben in der See also:Absicht gewesen zu sein. In den neueren Zeiten (bis die See also:Einleitung der Nichtcollegekursteilnehmer) wurden die Universität und die Hochschulen coextensive; jedes Mitglied der Universität mußte himelf zu irgendeiner Hochschule oder zu See also:Halle anbringen, und jede See also:Person, die zu einer Hochschule oder zu einer Halle zugelassen wurde, wurde zu matriculate selbst in der Universität verbunden. Ayliffes im alten und aktuellen See also:Stand der Universität von Oxford wird es angegeben, daß eine Hochschule "drei Personen bestehen muß (mindestens) verbunden in der Gemeinschaft. Und der See also:Grund von diesem scheint fast, seine eigene Notwendigkeit, ohne die Hilfe von irgendwelchen zu sprechen ausdrücken Gesetz zur Unterstützung es: weil unter zwei Personen nur es nicht tatsächlich einen größten See also:Teil geben kann; und dann, wenn irgendein See also:Widerspruch geschieht, zwischen ihnen zu entstehen, kann es nicht zu einer See also:Zusammenfassung durch solch eine Zahl alleine tatsächlich geholt werden falls beide Beteiligten, wenn ' fest ihre dissenting Meinungen befolgen Sie; und folglich wird es durch das See also:Zivilrecht erklärt. Aber durch das Canongesetz bekannt es, um anders zu sein; für durch dieses Gesetz zwei Personen kann eine Hochschule, forasmuch zahlreich bilden und festsetzen, wie nach Ansicht der Personen dieses Gesetzes zwei eine See also:Versammlung oder eine Versammlung bilden Sie und festsetzen Sie. Das Zivilrecht von England oder eher der See also:konstante See also:Verbrauch unserer Prinzen, wenn sie gesamte Körper, die diese See also:Richtlinie unter uns als Gesetz hergestellt hat, ist gewesen hierin annehmbar zur Methode und zur Lehre des Zivilrechts, denn zur der in See also:allen ihren Bewilligungen und zu den Innungsbriefen der Hochschulen aufrichteten, die sie keinen gesamten Körper gestaltet haben, der zahlreich besteht aus weniger als drei.", Eine andere Grundregel, anscheinend abgeleitet vom Zivilrecht, ist, daß ein See also:Mann nicht ein Gefährte in zwei Hochschulen gleichzeitig sein kann. Das Gesetz von England widerstand ständig jedem möglichem Versuch, die Grundregel der Verschiedenheit in Hochschulen vorzustellen. Eine See also:Tat von 1542, reciting, daß Tauchergründer der Hochschulen den einzelnen Mitgliedern in ihren Gesetzen eine See also:Energie des Vetos gegeben haben, verordnet, daß jedes Gesetz, das von irgend solchem Gründer gebildet wird, hingegen die See also:Bewilligung oder die See also:Wahl des Gouverneurs oder der Lehre mit der Einwilligung des meisten Teils solcher Korporation in irgendwie klugem durch jedes mögliches oder mehr gehindert werden sollten, die wenig die Zahl sind (konträr zum Zivilrecht), See also:leer ist.

Die Korporation besteht aus einem See also:

Kopf oder einem See also:Meister, Gefährten und Gelehrten. Kursteilnehmer, seiend nicht auf der See also:Grundlage, liegend in der Hochschule, werden nicht betrachtet, Mitglieder der Korporation zu sein. Der Vorstand in allen Fällen ist der Kopf und die Gefährten. Es gilt als wesentlich zu den Korporationen eines kirchlichen oder pädagogischen Buchstabens, daß sie einen Besucher haben sollten dessen See also:Aufgabe es ist, zu sehen, daß die Gesetze des Gründers befolgt werden. Die Aufgaben dieses Offiziers sind durch die Gerichte in einer großen Vielzahl der entschiedenen Fälle ermittelt worden. Abhängig von solchen Beschränkungen wie ihm durch die Gesetze der Hochschule auferlegt werden kann, sollen seine Aufgaben im Allgemeinen die Gesetze der Hochschule in diskutierten Fällen deuten, und sie erzwingen, wo sie verletzt worden sind. Zu diesem Zweck wird er bevollmächtigt, in bestimmten angegebenen Abständen "societyusually zu besuchen". In den Fragen innerhalb seiner See also:Jurisdiktion ist sein See also:Urteil abschließend, aber seine Jurisdiktion verlängert nicht auf irgendwelche Fälle unter den Zivilrechten des See also:Landes, oder auf See also:Vertrauen angebracht zur Hochschule. Im Allgemeinen liegt das visitorship im Gründer und in seinen Erben, es sei denn er anders ernannt hat, und mangels er in der Krone. Die Stipenien, Gelehrsamkeiten, &c., der Hochschulen waren bis ein verhältnismässig neues Datum abhängig von verschiedenen Beschränkungen. See also:Geburt in einer bestimmten See also:Grafschaft, in der See also:Ausbildung an einer bestimmten Schule, im Verhältnis zum Gründer und in den heiligen Aufträgen, sind unter dem üblichsten der Bedingungen, die einen bevorzugten oder abschließenden Anspruch zu den Vergütungen geben. Die meisten diesen Beschränkungen sind gewesen oder werden weg gefegt.

(Sehen Sie UNIVERSITÄTEN; OXFORD; Cambridge; &C.) Die See also:

Bezeichnung "Hochschule" (wie "See also:Akademie") wird auch an den verschiedenen Anstalten, z.B. zu den Hochschulen der Ärzte und der Chirurgen und zur Wahlhochschule in den Staatpräsidentenwahlen, &c angewendet.

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