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UNTERSTELLTE UND UNABHÄNGIGE JURISDIK...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V22, Seite 962 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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UNTERSTELLTE UND UNABHÄNGIGE JURISDIKTIONEN . See also:

Pfalz von See also:Durham:For die früheren Aufzeichnungen sehen CountyPala-zinke See also:G. T. Lapsleys von Durham (historische See also:Reihe Harvards, Vol. viii.), pp. 327-337. Die Buchstaben, die vom See also:chancery See also:der Bishops' ausgesendet werden, werden auf den Aufzeichnungen See also:des Cursitors', Nr. 29 bis 184 eingeschrieben. Sie werden in Reports 31 bis 37 und 40 eingetragen. Eins der See also:Register (See also:Bishop Kellawes) ist innen voll in der Rolls-Reihe (Nr. 62) mit Hinzufügung vom Register von Bishop Bury gedruckt worden. Die Aufzeichnungen des Cursitors' schließen auch sieben Bündel Untersuchungen See also:post mortem (Nr. 164-18o) mit ein, eingetragen in den 44th See also:Report; und eine See also:Ausgabe (Nr.

2) enthält die Abschriften der ähnlichen Dokumente, eingetragen im 45th Report. Die Aufzeichnungen des See also:

Exchequer von Durham, zwar niedergelegt im Öffentlichkeitsaufzeichnungsbüro, werden als die privaten Aufzeichnungen der kirchlichen See also:Kommission behandelt, und See also:sind mit einer speziellen Erlaubnis nur zugänglich. Zu den Gerichtsaufzeichnungen ist die einzigen gedruckten Mittel des Hinweises die See also:Liste des Urteils Rolls (20 See also:Henry VII. bis 7-8 See also:Victoria) in der Rekordbüroliste des Vorwands Rolls (Nr. IV.) Pfalz der See also:Chester.The-Buchstaben, die vom chancery ausgesendet werden, werden nach dem Chester See also:Recognizance Rolls eingeschrieben (1 See also:Edward II. bis 34 See also:Charles II. mit einigen See also:Rollen unten zu, See also:William IV.) Reports in 36-37 und in 39 eingetragen. Die finanziellen Aufzeichnungen des Exchequer von Chester werden unter den Konten der See also:Minister verzeichnet (Liste Nr. See also:V.) von der See also:Grafschaft von Chester. Die Untersuchungen post mortem und Anzeigenquoddamnum (Edward III. zu Charles I.) werden im 25. Report registriert. Die Gerichtsaufzeichnungen bestehen aus Vorwänden im Exchequer, ein See also:Gericht von See also:Billigkeit. Seine Aufzeichnungen sind Rechnungen und Antworten (Henry VIII. zu See also:George IV.), eingetragen im 25. Report bis bis See also:Philip und zu See also:Mary; und Verordnungen und Aufträge.

Das Gericht der See also:

Gerechtigkeit von Chester war See also:am See also:Zivilrecht; sein Vorwand Rolls (44 Henry III. zu I William IV.), mit einer unterschiedlichen Reihe für Feuerstein (von 12 Edward I.) werden unter dem Vorwand Rolls (Liste Nr. IV.) verzeichnet. Die Briefe, die Untersuchungen und die Writs von See also:Dower nach diesen rollt für den Periodenhenry III. bis Henry VIII. werden eingetragen in den 2.-óth Reports ohne einen See also:Index. Das See also:Assize Rolls für die Grafschaften von Chester und von See also:Feuerstein und für thehonour von See also:Macclesfield werden unter dem anderen assize Rollen (Liste Nr. IV.) verzeichnet. Das Wales.The-Folgen sind die Hauptaufzeichnungen des Fürstentums von Wales: Konten und Gericht Rolls der Minister, einschließlich deren des Fürstentums und von - die Ehren und die Manors der Lords Marchers, Listen Nr. in V. und in VI. von den Gerichtsaufzeichnungen des großen Lernabschnittofwales verzeichnet, aufgestellt durch die See also:Tat 34 u. 35 Henry VIII., See also:c. 26, der Vorwand Rolls werden in der Liste des Vorwands Rolls verzeichnet (Nr. IV). Für ein See also:Konto des Gerichtes der Märze im Wales, sehen Sie Therat C. A. Skeels in den Märzen von Wales.

Das Herzogtum und die Pfalz des See also:

Lancaster.The-Herzogtums von Lancaster enthält alle Zustände vom See also:Herzog von Lancaster; die Pfalz wird auf die Grafschaft von Lancaster begrenzt. Die Aufzeichnungen der Pfalz, gebracht auf das Öffentlichkeitsaufzeichnungsbüro vom Lancasterschloß, bezogen auf der Grafschaft und sind entweder Einschreibungen von Writs oder einer Gerichtsnatur. Die Aufzeichnungen des Herzogtums, gebracht vom Büro des Herzogtums in See also:Westminster, schließen ähnliche Aufzeichnungen und andere mit ein, die die manorial und finanziellen Aufzeichnungen aller Zustände innerhalb und ohne der Grafschaft beschäftigen. Für Herzogtum sehen die Aufzeichnungen die ausführliche Liste (Nr. XIV), wo die Mittel des Hinweises auf dieser See also:Ansammlung völlig beschrieben werden. Von den Pfalzaufzeichnungen werden die Einschreibungen von Writs als Patent eingestuft und Rolls schließen. Die ehemaligen, eine defekte Reihe von See also:5 See also:John von Gaunt zu 21 Henry VII., werden im 40th Report eingetragen; das letzte (in 3 Rollen, in einer defekten Reihe, II Henry IV. bis 9 Edward IV.) im 37th Report; aber bestimmte Einschreibungen der Pfalz gehören zu den Herzogtumaufzeichnungen. Die Gerichtsaufzeichnungen des chancery werden nicht eingetragen; aber die See also:Verfahren über Anklang von diesem Gericht zum Herzogtumraum in Westminster werden in der Herzogtumliste behandelt. Verfahren unter Zivilrecht umfassen Vorwand Rolls (2 Henry IV. bis 11 Victoria) verzeichnet in der Liste des Vorwands Rolls (Nr. IV.) und für kriminelle Verfahren gibt es Pfalz Assize Rolls (Henry VI. bis 6 Victoria), von der es eine Liste im See also:gleichen Platz gibt. Aber bestimmte Rollen, die zu den Herzogtumaufzeichnungen gehörten, werden getrennt an den Seiten 139-1ô der gleichen Liste gefunden. Bishopric von See also:Ely.The-Tat I u.

2 Victoria, c. 94, Plätze die Aufzeichnungen von dieser Pfalz unter der See also:

Aufladung des Meisters des Rolls. Sie sind nie zum Rekordbüro entfernt worden, aber bleiben bei Ely mit den episcopal Aufzeichnungen, in denen sie kontrolliert werden können.

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