VOLLSTRECKER UND See also:VERWALTER , im englischen See also:Gesetz, nach dem jenen Personen die See also:Eigenschaft einer gestorbenen realen und persönlichen See also:Person übergeht, insofern er hat oder nicht a gelassen hat, werden. Vollstrecker unterscheiden sich von den Verwaltern im Modus ihrer Kreation und im Datum, an dem ihr See also:Zustand bekleidet. Ein Vollstrecker kann durch den See also:Willen seines testator nur ernannt werden; solche See also:Verabredung kann ausdrücklich oder angedeutet sein, und im letzten See also:Fall soll er einen Vollstrecker "entsprechend See also:der See also:Beschaffenheit.", Der Zustand eines Vollstreckers bekleidet in ihm nach den See also:Tod der testators. Ein Verwalter andererseits wird durch die Erblegitimationabteilung See also:des hohen Gerichtes ernannt, und sein Zustand bekleidet nicht bis solche Verabredung, den See also:Titel See also:zur Eigenschaft dann, die innen bis den See also:- RICHTER (Lat.-judex, Feldjuge)
- RICHTER (Lat.-magistratus, vom magister, vom Meister, richtig von einer öffentlichen Dienststelle, folglich von der Person, die solch ein Amt bekleiden)
- RICHTER, ADRIAN LUDWIG (1803-1884)
- RICHTER, DAS BUCH VON
- RICHTER, ERNST FRIEDRICH EDUARD (1808-1879)
- RICHTER, EUGEN (1839-1906)
- RICHTER, HANS (1843-)
- RICHTER, JEREMIAS BENJAMIN (1762-1807)
- RICHTER, JOHANN PAUL FRIEDRICH (1763-1825)
Richter der Erblegitimationabteilung beklitten wird. Hinsichtlich See also:wem ernennt das See also:Gericht, der Verwalter und der verschiedenen Arten der Verwalter sehen Sie unter See also:LEITUNG. Abgesehen von diesen zwei Punkten See also:sind die Rechte und die Verbindlichkeiten der Vollstrecker und der Verwalter dieselben, und sie können als der Repräsentant der Verstorbenen indifferently gekennzeichnet. Hinsichtlich ihrer Verabredung, bevor die See also:Einrichtung des Nachlaßgerichtes sehen, WILLEN See also:Artikel und INTESTACY. Bevor die Übertragungs von Grundbesitztat 1897, die Immobilien der Verstorbenen nicht auf den Repräsentanten aber See also:direkt im devisee oder im See also:Erbe-an-Gesetz, aber durch diese See also:Tat beklitten überging, war sie, vorausgesetzt daß der persönliche Repräsentant auch der wirkliche Repräsentant ist, und folglich kann es jetzt breit gesagt werden, daß der Repräsentant den vollständigen Zustand der Verstorbenen nimmt. Es gibt jedoch einige kleine Ausnahmen zu dieser See also:Richtlinie, von der die wichtigsten die Länder sind, die in den Pacht- und copyholdländern gehalten werden. Da die Repräsentativstandplätze in den Schuhen der Verstorbenen er erlaubt wird, nach jedem möglichem See also:Vertrag oder für irgendeine See also:Schuld zu klagen, die die Verstorbenen in seiner Lebenszeit geklagt haben konnten. Die Aufgaben eines Repräsentanten sind, wie folgt: 1. Die Verstorbenen begraben in gewissem Sinne verwendbar für den Zustand, den er See also:hinter ihm läßt; und die Unkosten solchen Begräbnis- Nehmenvorausgehens irgendeiner See also:Aufgabe oder Schuld was auch immer; aber extravagant Unkosten werden nicht erlaubt. Betragen kann keine Richtlinie kann festgelegt werden hinsichtlich, was eine angemessene See also:Genehmigung zu diesem Zweck ist, da es ist unmöglich, zu der See also:- ZEIT (0. Eng. Lima, cf. Icel.-timi, Swed.-timme, Stunde, Dan.-Zeit; von der Wurzel auch richtig gesehen "in Tide," in die Zeit zwischen des Flusses und in Ebb des Meeres, cf. O. Eng. getidan, zu geschehen, "GleichmäßigEven-tide," &c.; es nicht direkt hä
- ZEIT, MASS VON
- ZEIT, STANDARD
Zeit des Begräbnisses zu wissen, was der Zustand der Verstorbenen. Die ausgedehnte Richtlinie ist, daß der Repräsentant solche Summe wie gewähren muß scheint angemessen und alle Umstände des Falles und der Bedingungen im See also:Leben vom gestorbenen unter Berücksichtigung und daran erinnern, daß, wenn er dieses übersteigt, er für solchen Überfluß im See also:Falle der zahlungsunfähigen Zustandprüfung persönlich verantwortlich ist. 2. Er muß Erblegitimation oder Buchstaben der Leitung zu den Verstorbenen innerhalb sechs Monate des Todes oder, wenn solche See also:- BEWILLIGUNG (vom A.-Fr.graunter, vom O.-Feldgreanter für creanter, vom populären Lat.-creantare, für credentare, anvertrauen, Lat.-credere, glauben, Vertrauen)
- BEWILLIGUNG, ANNE (1755-1838)
- BEWILLIGUNG, CHARLES (1746-1823)
- BEWILLIGUNG, GEORGE MONRO (1835-1902)
- BEWILLIGUNG, JAMES (1822-1887)
- BEWILLIGUNG, JAMES AUGUSTUS (1827-1892)
- BEWILLIGUNG, ROBERT (1814-1892)
- BEWILLIGUNG, SIR ALEXANDER
- BEWILLIGUNG, SIR FRANCIS (1803-1878)
- BEWILLIGUNG, SIR JAMES HOPE (1808-1895)
- BEWILLIGUNG, SIR PATRICK (1804-1895)
- BEWILLIGUNG, U
- BEWILLIGUNG, ULYSSES SIMPSON (1822-1885)
Bewilligung diskutiert wird, innerhalb zwei Monate der Ermittlung solcher Klage erreichen. Die See also:Strafe für nicht so tun wird durch die Stempeltat 1815, § 37, See also:am See also:ioo und an einer zusätzlichen Stempelaufgabe mit der See also:Rate von 1o% geregelt. Hinsichtlich der Formalitäten der See also:ERBLEGITIMATION sehen Sie diesen Artikel. 3. Ausschließlich, muß er einen See also:Warenbestand des ganzes Zustandes der Verstorbenen kompilieren, ob im See also:Besitz oder hervorragend und in ihm, ihn an das Gericht auf See also:Eid spricht zu liefern. Er soll, alle Waren See also:sammeln also inventoried und Tätigkeiten beginnen, um in See also:allen jenen hervorragenden zu erhalten, und er ist zu den Gläubigern für das Ganze solchen Zustandes, ob im Besitz oder in der Tätigkeit verantwortlich. Diese Aufgabe wird nach dem Repräsentanten durch eine Tat von 1529 geworfen, aber es ist nicht moderne üblich, solchen Warenbestand auszustellen, es sei denn er für ihn im geistigen Gericht auf Veranlassung von ein interessiertes Beteiligtes zitiert wird. Es ist jedoch notwendig, ein See also:Affidavit einzuordnen, das den Wert des Zustandes der Verstorbenen nach dem Beantragen eine Bewilligung der Erblegitimation oder der Buchstaben der Leitung darlegt. 4. Der Repräsentant muß die Schulden der Verstorbenen entsprechend ihrer Priorität zahlen. Nahe bei den gesetzmaßigen Begräbnis- Unkosten kommen die See also:Kosten der Prüfung und des Ausübens des Zustandes; im Falle jedoch des Begräbnisses und der testamentarischen Unkosten, die durch den Willen nach jeder bestimmten Kapital aufgeladen werden, sind sie aus dieser Kapital heraus hauptsächlich zahlbar. Der Repräsentant muß achtgeben, daß die Schulden entsprechend den Richtlinien der Priorität zahlt, andernfalls wird er zu den Gläubigern von einem Grad persönlich verantwortlich, wenn er den Zustand erschöpft hat, wenn er Gläubiger eines wenigen Grads zahlte. Zuerst von allen, hat ein See also:Anwalt ein See also:Pfandrecht für seine Kosten nach jeder möglicher Kapital oder Aufgabe, die er für die Verstorbenen zurückgewonnen hat; zunächst im See also:Auftrag kommen die fälligen Forderungen, die zur See also:Krone durch Aufzeichnung oder Spezialität fällige Forderung sind; dann Schulden eine Priorität durch Gesetz, See also:AS gegeben See also:- Zu SEHNE (O. Eng. sinu, sionu, cf. holländisches zenuw, Ger. Sehne, vielleicht verbunden Skt.-snava, Sehne, cf. Ger. Schnur, Zeichenkette)
- Zu USAS (von den Wurzelvas, glänzen und cognate lateinischem Aurora und griechisches ' HWS)
- ZÜGEL
- ZÜNDLADUNG
- ZÜRICH
- ZÜRICH (Rahmen Zürich; Ital. Zurigo)
- ZÄHLIMPULS (Lat. kommt, Generatorcomitis, Feldcomte, Ital.-conte, Überspannungsconde)
- ZÄHLIMPULS KAROLY ZICHY (1753 -- 1826)
- ZÄHLIMPULSE
- ZÄHLIMPULSE CLERMONT
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF BAR
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF NEVERS
- ZÄHLIMPULSE VON
- ZÄHLUNG (vom Lat.-censere, schätzen oder festsetzen; verbunden durch einiges mit centum, d.h. ein Zählimpuls durch Hunderte)
- ZÄHNE (O.E. Eel); Plural des Zahnes, DER O.E.-Oberseite)
z.B. durch die schlechte Entlastungstat 1743, Geld See also:passend durch ein overseer der Armen zu seiner See also:Gemeinde. Zunächst Schulden der Aufzeichnung, See also:- De LAURIA (LURIA oder LURIA) ROGER (d. 1305)
- Der IRAN
- Der KONGO
- Der LIBANON
- Der LIBANON (von Semitic, das, ", weiß zu sein, "oder" weißlich, "vermutlich laban ist, verweisend nicht auf Schnee, aber auf das bloße Weiß, walls ofchalk oder Kalkstein, die die charakteristische Eigenschaft der vollständigen Strecke bilden)
- Die ASTROPHYSIK
- Die KATEGORIE ALS GANZES
- Die NIEDERLANDE
- Die TÜRKEI
- Die UNTERSEITE Einer WAND
- Durch ROLLEN (Lat.-bulla, eine Kugel, O.-Feldboule, Kugel)
- DÜNEN
- DÜNGEMITTEL
- DÄCHER
- DÄMMERIG (vom Lat.-crepusculum, -Twilight)
- DÄMMERUNG (die Form 16th-century des früheren "Jawing" oder "des Dämmerns," von einem alten Verb "daw," O. Eng. dagian, Tag zu werden; cf. Holländisches dagen und Ger.-tagen)
- DÄMPFEN, FRIEDRICH KARL FERDINAND, FREIHERR
- DÄNEMARK
- DÖBEL (cephalus Leuciscus)
- DÖRFCHEN
d.See also:- Hilft bei, SYNDIC (spätes Lat.-syndicus, Gr.-vivv&aos, eins wem in einem Gerichtshof, ein Fürsprecher, Repräsentant, crap, und Sirc77, Gerechtigkeit)
- HÒ (kombiniert)
- HÜFTE
- HÜGEL
- HÜGEL (0. Eng.-hyll; cf. Niedriger Ger.-Rumpf, hul Mid. Dutch, verbunden zum Lat.-celsus, zur Höhe, zu den collis, zum Hügel, zum &c.)
- HÜGEL DAPHLA (oder DAFLA)
- HÜGEL TIPPERA oder TRIPURA
- HÜGEL, A
- HÜGEL, AARON (1685-17ö)
- HÜGEL, AMBROSE POWELL
- HÜGEL, DANIEL HARVEY (1821-1889)
- HÜGEL, DAVID BENNETT (1843-1910)
- HÜGEL, JAMES J
- HÜGEL, JOHN (c. 1716-1775)
- HÜGEL, MATTHEW DAVENPORT (1792-1872)
- HÜGEL, NORMANNE GEORGE BIRKBECK (1835-1903)
- HÜGEL, OCTAVIA (1838-)
- HÜGEL, ROWLAND (1744-1833)
- HÜGEL, SIR ROWLAND (1795-1879)
- HÜLSE (O. Eng. slieve, slyf, ein Wort, das verbunden werden "zu gleiten," cf. holländisches sloof, Schutzblech)
- HÜRDE (hyrdel O. Eng., cognate mit solchen Formen Teutonic wie Ger. Hilrde, holländisches horde, Eng. "Hoarding"; in den pre-Teutonic Sprachen erscheint das Wort in Gr. Kvprla, Korbwaren, e(pT77, Lat.-cratis, Korb, cf. "Kiste," "Gitter")
- HÜRDE (Überspannung vom corro, von einem Kreis)
- HÜRDECLaufen
- HÜTTE
- HÜTTE, EDMUND (1756-1839)
- HÜTTE, H
- HÜTTE, HENRY CABOT (1850-)
- HÜTTE, SIR OLIVER JOSEPH (1851-)
- HÜTTE, THOMAS (c. 1558-1625)
- HÄCKCHEN
- HÄMOPHILIE
- HÄNGEMATTE
- HÄNGEN
- HÖCHSTE VOLLKOMMENHEIT, ZÜNDKAPSEL UND SCHIESS-ZÜNDSATZ
- HÖFLICH
- HÖFLICHKEIT (O.-Feldcurtesie, neueres courtoisie)
- HÖHE (Lat.-altitudo, vom altus, hoch)
- HÖHEN (ein Doublet "der Dreiergruppe," dreifach, vom Lat.-triplus, dreifach; cf. "Doppeltes" vom duplus)
- HÖHEPUNKT (von Lat. culmen, Gipfel)
- HÖHEPUNKT, JOHN (c. 525-600 A.D.)
- HÖHLE (Lat.-cavea, von den Höhlen, von der Höhle)
- HÖHLE, EDWARD (1691-1754)
- HÖHLE, WILLIAM (1637-1713)
- HÖHLEN
- HÖLLE (0. Eng.-Hel, ein Wort Teutonic von einer zu bedeckenden Wurzelbedeutung ", "cf. Ger. Holle, holländischer Hel)
- HÖLZERNER STICH
- HÖREN (gebildet vom Verb ", um zu hören, "hyran O. Eng., heron, &c., ein allgemeines Verb Teutonic; cf. Ger. Koren, Holländer hooren, &c.; die O.-Zeltform wird in hausjan Goth. gesehen; das Ausgangsh stellt jede mögliche Beziehung mit "dem Ohr," Lat.-a
h.. See also:Urteil gewann gegen die Verstorbenen in jedem möglichem Gericht der Aufzeichnung zurück; all diese Schulden sind unter selbst gleich, aber ein Urteilsgläubiger, der aus Durchführung geklagt hat, wird bis eine bevorzugt, wer nicht hat; eine andere Kategorie Schulden der Aufzeichnung sind Gesetzkaufmann und -See also:heftklammer oder recognizances in See also:Form der Gesetzheftklammer, abbindet d.h. von der Aufzeichnung, die vor dem Lordbürgermeister von London oder dem Bürgermeister der Heftklammer bestätigt wird. Letzt im Auftrag von Schulden kommen Schulden des Spezialgebietes und des formlosen Vertrags, die durch Tat Hinde Palmers (die Vollstreckertat 1869) vom See also:gleichen Grad seien Sie, zwar wie zwischen die Schuldbindungen, die für Wertrank gegeben werden, bevor Voluntarybindungen, es sei denn zugewiesen für Wert und wie zwischen Schulden des formlosen Vertrags die wegen der Krone, Priorität haben. Obwohl die Gläubiger den ganzen Zustand der Verstorbenen wenn notwendig nehmen können, um ihre Ansprüche, dennoch wie zwischen den verschiedenen Kategorien der See also:Werte zu erfüllen, muß der Repräsentant die Schulden aus Werten im folgenden Auftrag heraus See also:zahlen: (i.) allgemeines bewegliches Vermögen nicht spezifisch vermacht noch von der See also:Zahlung von Schulden befreit; (ii.) Immobilien verwendet zu den Schulden; (iii.) stiegen Immobilien ab; (iv.) planten Immobilien aufgeladen mit Zahlung von Schulden; (See also:- Var
- Vom DOCKET (möglicherweise "Dock," ist zu beschränken oder Schnittkurzschluß, mit das diminutive Suffix und, aber der Ursprung des Wortes unverständlich; es ist in Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert gekommen)
- Von BANYAN oder BANIAN (eine arabische Korruption, geborgt vom Portugiesen das Sanskrit vanij, "Kaufmann")
- Von DELPHI (das Pytho Homer und Herodotus; in den Beschreibungen BeAôi Boeotian, auf Münzen Aa)tgöi)
- Von ELBE (Albis das das Romans und das Labe der Tschechen)
- Von GELBSUCHT (Feldjaunisse, jaune, Gelb) oder von IUTERUS (von seiner Ähnlichkeit zur Farbe des goldenen oriole, von dem Pliny daß bezieht, wenn eine jaundiced Person nach ihm schaut, erholt er aber die Vogelwürfel)
- Von JUSTAGE (vom späten Lat.-Anzeigenjuxtare, abgeleitet vom juxta, nahe, aber früh verwirrt mit einer angenommenen Ableitung justus, Recht)
- Von MOFETTA (Ital. Lat.-mephitis, eine pestilential Ausdünstung)
- Von NARVA (Rugodiv russische Annalen, auch Ivangorod)
- Von PEGASUS (Gr.-lrgyor, Vertrag, stark)
- Von SAFLOR (schließlich das arabische safra, Gelb)
- Von SPARREN (Feld chevre, eine Ziege)
- Von ZION oder SION (Heb.-iiag, die Durchläufe "zum möglicherweise Sein trocken," die nqs "zum Aufstellen," oder soll "sich schützen"; Arabische Analogien bevorzugen die Bedeutung "Hump," "Gipfel einer Kante," und so "citadel")
- VÄTER DER KIRCHE
- VÖGEL DES PARADIESES
v.) Prorata der allgemeinen pekuniären Vermächtnise; (vi.) Besonderevermächtnise und -vermächtnisse; (vii.) Immobilienover, den eine Generalvollmacht der Verabredung ausgeübter vorbei See also:Wille gewesen ist; (viii.) das See also:paraphernalia der Witwe. See also:5. Die Schulden vom gestorbenen erfüllend, der Repräsentant müssen zunächst fortfahren, die Vermächtnise zu erfüllen und planen nach links durch das testator. Zwecks ihm ermöglichen, dies mit See also:Sicherheit zu zu tun, soll es, vorausgesetzt daß er nicht gezwungen werden kann, den Zustand unter den legatees zu teilen oder folgend von den Stämmen bis zwölf Monate vom Tod der Verstorbenen (dieses bekannt See also:allgemein als "das See also:Jahr des Vollstreckers"), obwohl, wenn es keinen Zweifel hinsichtlich des Solvency des Zustandes gibt, den er so sofort tun kann. Während ein weiterer See also:Schutz der Repräsentant See also:Nachricht durch See also:Reklameanzeige geben kann, damit Gläubiger in ihre Ansprüche gegen den Zustand senden, und auf Verfall der See also:Nachrichten er fortfahren kann, thezustand zu teilen, obwohl sogar dann der Gläubiger den Werten zur Person folgen, die sie empfangen hat und für seine Schuld zurückgewinnen kann.
Wie zwischen legatees müssen die folgenden Prioritäten beobachtet werden: (i) Spezifische legatees und devisees, (2) demonstrative legatees und (3) Generallegatees; und hinsichtlich dieser letzten Kategorie kann das testator Priorität zu einem Over geben andere. Wenn es nicht die genügenden Werte zum Zahlen der allgemeinen legatees gibt, müssen sie rateably herabsetzen. Vermächtnise waren nicht aus den Immobilien vor der Übertragungs von Grundbesitztat 1897 heraus zahlbar, es sei denn das testator das Grundstück mit ihnen auflud. Sogar dann, es sei denn die testatorexonerates seins, das von der Zahlung der Vermächtnise das personalty personalty ist, die erste anrechenbare Kapital sind. Es ist vorgeschlagen worden, daß der Effekt der Tat das Grundstück anrechenbares Prorata mit dem personalty bilden soll, aber dieser ist zweifelhaft. 6. Der Überrest, nachdem alle Vermächtnise und Vermächtnisse erfüllt sind, muß, wenn es a-Willen gibt, wird gezahlt zum darin genannten Restlegatee und wenn es keinen Willen gibt, die Immobilien geht zum Erben (sehen Sie See also:ERBSCHAFT) und zum personalty zum folgenden der Stämme (sehen Sie INTESTACY). Es wurde auf einmal gehalten, daß mangels eines Restlegatee der Überrest zum Vollstrecker selbst See also:fiel, aber jetzt nichts weniger als die ausgedrückte Absicht des testator es ihm geben kann. Die Verbindlichkeiten des Repräsentanten können See also:kurz angegeben werden. Er ist in seiner Repräsentativkapazität in allen Fällen verantwortlich, in denen die Verstorbenen waren er lebendig verantwortlich sein würden. dieser allgemeinen Richtlinie gibt es etwas Ausnahmen. Der Repräsentant kann nicht für Bruch eines Vertrages für persönliche Dienstleistungen geklagt werden, die nur in der Lebenszeit der Vertrages abschließendes Person durchgeführt werden können, noch kann er in einem Fall wieder geklagt werden, in dem unliquidateclbeschädigungen gegen die Verstorbenen nur zurückgewonnen worden sein konnten. Er ist in seiner persönlichen Kapazität in den folgenden Fällen verantwortlich: wenn er zur pay.a-fälligen Forderung Vertrag abschließt, die durch die Verstorbenen fällige Forderung ist oder wenn, zulassend, daß er Werte in seinen Händen hatte, die genügend sind, eine Schuld oder ein Vermächtnis zu zahlen, hat er, solche Werte mißbräuchlich verwendet, damit er nicht sie erfüllen kann; oder zuletzt, wenn, indem er den Zustand und die Effekte der Verstorbenen mismanaging, er sich verantwortlich für ein devastavit gebildet hat. Kurz angegeben, wird ein Repräsentant gesprungen, um die gewöhnliche Obacht eines Geschäftsmannes auszuüben, wenn man den Zustand der Verstorbenen ausübt, und er ist für den Verlust zum Zustand verantwortlich, der durch seine eigene Nachlässigkeit oder durch die Nachlässigkeit eines Co-Repräsentanten verursacht wird, den seiner Tat oder Vernachlässigung möglich gemacht hat. Obwohl die allgemeine Richtlinie von potest delegari des delegatus nicht gut von einem Repräsentanten hält, dennoch in bestimmten Fällen er "auf erfahrene Personen in den Angelegenheiten bauen kann, in denen er nicht erwartet werden kann erfahren zu werden," z.B. muß er Anwälte beschäftigen, um einen Prozeß zu leiten. Die Privilegien des Repräsentanten sind diese: er kann einen Gläubiger gegenüber anderen des gleichen Grads bevorzugen; er kann eine Schuld infolge von ihm von den Verstorbenen verglichen mit anderen Gläubigern des gleichen Grads behalten (sehen Sie See also:HALTER); er kann aus auf dem Zustand heraus sich zurückerstatten, den alle Unkosten in der Durchführung seines Vertrauens sich nahmen. Eine unerlaubte Handlung Vollstreckerde son ist eine, wer, ohne irgendeinen Titel zum so Tun, falsch intermeddles mit den Werten vom gestorbenen, sie in solch einer Weise hinsichtlich des Einflußes selbst heraus als Vollstrecker beschäftigend. In solch einem Fall ist er abhängig von allen Verbindlichkeiten eines Vollstreckers und kann keine der Privilegien behaupten. Er kann mit dem Gläubiger als der Vollstrecker behandelt werden, und, wenn er wirklich annimmt, um als Vollstrecker zu dienen, erhalten Gläubiger und legatees einen guten Titel von ihm, aber er ist verantwortlich, vom rechtmäßigen Repräsentanten für Beschädigungen für das Behinderen die Eigenschaft der Verstorbenen geklagt zu werden. Scotland.Executor im Gesetz Scots ist eine umfangreichere See also:Bezeichnung als auf See also:englisch. Er ist entweder Nominativ oder das See also:Dativ, das letzte ernannt indem das Gericht und das Entsprechen im meisten Respekt zum Englishadministrator. Vorsicht wird von der letzten, nicht vom ehemaligen angefordert. Durch die Zivilrechtlehre der passiven See also:Darstellung waren der Erbe oder der Vollstrecker verantwortlich, für Werkzeug der Verpflichtungen des Verstorben geklagt zu werden. Die römische Grundregel von See also:ben ' ficiuminventarii wurde eingeführt zuerst durch eine Tat von 1695. Da das Gesetz zur Zeit steht, ist der Erbe oder der Vollstrecker nur zum Wert der See also:Reihenfolge, ausgenommen verantwortlich, wo es vitious intromission in den Beweglichen und im gestioprohaerede (Verhalten als Erbe) und in anderen Fällen in den heritables gegeben hat. Die anwesende Warenbestandaufgabe auf Reihenfolge zu den Beweglichen und zu den heritables hängt von der See also:ERBSCHAFTSSTEUER Der Finanzgesetze 1894-1909(See also:see) ab.
End of Article: VOLLSTRECKER UND VERWALTER
Zusätzliche Informationen und Anmerkungen
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