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KONVOI

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V07, Seite 68 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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KONVOI (durch das See also:

Feld vom späten See also:Lat.-conviare, zusammen mit, von Lat. mit, mit und über, Weise gehen; "übermitteln Sie" hat den See also:gleichen entscheidenden Ursprung [ sehen Sie BEFÖRDERUNG ], auch nicht Wort, das angeschlossen wird, wie manchmal, mit Lat.-convehere, zusammen hat tragen gesollt), ein See also:Verb und ein Gegenstandswort jetzt fast ausschließlich verwendet im militärischen und Marineparlance. Wie ein Verb, das es im ersten See also:Fall, um zu begleiten bedeutet oder zu eskortieren; und im 17. See also:Jahrhundert hören wir sogar "von convoying" See also:Infanterie See also:der See also:Kavallerie, aber seine Bedeutung wurde bald durch den wachsenden Gebrauch See also:des Wortes "übermitteln" in die Richtung von "zu tragen," erschwert und da die übliche See also:Aufgabe einer Eskorte die der angeschlossenen und schützenden Träger war, die Versorgungsmaterialien enthalten, wurde das Gegenstandswort "Konvoi" (Feldconvoi) eingeführt und hat thence-forward in der Landkriegsführung bedeutete einen See also:Zug der Träger, die See also:Speicher für den Gebrauch der Truppen und seines Schutzes oder Eskorte enthalten. Glätten Sie manchmal das Wort wird gefunden in der Bedeutung des Zugs der Träger, ohne anzudeuten, daß es eine Eskorte gibt, läßt bis jetzt die ursprüngliche Bedeutung undeutlich gemacht werden; aber die See also:Idee des militärischen Schutzes ist immer anwesend, ob dieser See also:Schutz von einer unterschiedlichen Eskorte gegeben wird oder durch die Waffen der See also:Treiber selbst See also:zur Verfügung gestellt. In der Marinekriegsführung wird die See also:Bezeichnung verwendet, um eine Methode zu beschreiben, die für das Verteidigen der Handelsschiffe gegen See also:Sicherung angenommen wird. Sie wurde normalerweise auf die Behälter zugetroffen, um protectedas zu sein zum Beispiel "der baltische Konvoi," oder "Konvoi des Kapitäns Montrays.", Bis das 17. Jahrhundert war die englische Bezeichnung "zum waft" und das Kriegsschiff, das eingesetzt wurde, um die Händler auf ihrer Weise zu schützen, wurde genannt "ein wafter.", Die Praxis des Segelns in Konvoi für gegenseitigen Schutz war im mittleren See also:Alter See also:allgemein, als alle See also:Schiffe mehr oder weniger waren, bewaffnet und der Kriegbehälter nicht völlig und dem Händler differenziert zwischen wurde. So wurden die Schiffe des großen deutschen Bündnisses der Städte, die als die See also:Liga See also:Hanseatic bekannt See also:sind, angefordert, um in Konvoi zu segeln. Waren so die sechs handelnden See also:Geschwader, die jährlich von See also:Venedig segelten. Die See also:Meister aller Behälter wurden angefordert, die Berechtigung eines Offiziers zu befolgen, der den allgemeinen See also:Befehl hatte. Im 16. Jahrhundert wurde der spanische See also:Handel mit See also:Amerika durch See also:Gesetz gezwungen, um in Konvois (jlotas) zu segeln, zwecks die See also:Gefahr der Sicherung durch Piraten zu vermeiden, denen einzelne Schiffe ausgesetzt wurden.

In den 17. und 18. Jahrhunderten war der Gebrauch des Konvois allgemeinhin. Holländer-, französische oder britischeschiffe wurden an einem See also:

rendezvous gesammelt und wurden von den Kriegsschiffen begleitet, bis sie den See also:Punkt erreichten, an dem sie gezwungen wurden, um sich zu trennen, um zu ihren verschiedenen Bestimmungsörtern zu gehen. Die Hauptgefahr war nahe den Toren des Feindes. Ein Beispiel der Weise, welche die Aufgabe entladen wurde, kann im Neufundlandkonvoi gefunden werden. Sie segelten von See also:England unter die Richtung eines Marineoffiziers und der Schutz von seinem versendet, allgemein ein See also:vierzig oder Fünfziggewehrschiff mit einem kleineren Behälter anwesend. Der Konvoi segelte zu den Bänken von See also:Neufundland. Als sie oben mit auf lagerfischen gefüllt hatten, wurden sie über dem Atlantik vom gleichen Offizier eskortiert. Er begleitete die von ihnen, zum Mittelmeer zum See also:Tor des Leghorns zu See also:springen und, als sie und See also:neu geladen geleert hatten, sah sie See also:Haus. Alle Fälle waren nicht so See also:einfach. Die Schiffe engagierten sich im See also:Ost und Westindienhandel zum Beispiel segelte zusammen. In der Führung wurden sie durch die Hauptstärke der See also:Flotte geschützt. Als über den Inseln See also:Scilly hinaus sie die Obacht einer kleineren Kraft überlassen wurden und zusammen bis in der Nachbarschaft von See also:Madeira fortfuhren, als sie sich trennten.

Konvois waren abhängig von See also:

Angriff in zwei Formen, durch starke Geschwader, die den Schutz überwältigten, und durch privateers, Seeräuber und lokalisierte Kreuzer. Diese letzte Gefahr wurde viel im Fall britischen See also:Handels durch die Abneigung der Handelskapitäne erhöht, um die Marineoffiziere zu befolgen. Sie waren getrennt von zum Konvoi sehr viel geneigt, während sie ihrem Bestimmungsort in der See also:Hoffnung des Vorwegnehmens der Rivalen sich näherten. Wie eine natürliche Konsequenz sie häufig durch feindliche privateers gefangengenommen wurden. Französische Marineoffiziere hatten Berechtigung und große See also:Energien der Bestrafungüberhandelsüberspringvorrichtungen. Die britischen Marineoffiziere hatten nicht. 1803-34 auf der Erneuerung des Krieges mit See also:Frankreich, sah die britische See also:Regierung die Notwendigkeit für stabilisierten Konvoi ausschließlich, als war bisher der Fall gewesen. Sie führte folglich "eine See also:Tat für den besseren Schutz des Handels des vereinigten Königreiches während der anwesenden Feindseligkeiten mit Frankreich.", Durch diese Tat (die 43rd Kappe 57 Geo. III.) wurden alle Behälter, die nicht durch spezielle See also:Lizenz befreit wurden, um in Konvoi zu segeln angefordert und sich an strenge Regelungen, unter Strafen von £r000 (oder, wenn die enthaltenen Regierungsspeicher der Waren, von 1500) anzupassen und von Verlust alles Anspruches an Versicherung falls von der Sicherung. (See also:D. See also:H.) Der See also:Gegenstand von Convoying ist, einen amtlichen allgemeinen Buchstaben zu anzubringen convoyed Schiffe, d.h. eine See also:Art von der Assimilation von ihnen zum eskortierenden Schiff oder zu den Schiffen des Krieges. So europäische Zustände und jurists halten, daß die Erklärung des Kommandanten des Konvois, der dort keine See also:Schmuggelware des Krieges an Bord convoyed Schiffe, pledges den nationalen guten Glauben ist, und muß angenommen werden, um korrekt zu sein, genauso wie es angenommen wird, daß der Konvoi selbst keine Schmuggelware des Krieges transportiert.

Großbritannien hat nie diese Ansicht genommen. Unten bis 1907 hatte sie beibehalten, daß es materiell unmöglich für jeden Nullzustand ist, die notwendige Überwachung auszuüben, um absolute Genauigkeit der Papiere des Schiffs zu See also:

sichern. Nr. 29 jedoch der Anweisungen, die durch die Regierung zu den britischen Bevollmächtigten bei der Den Haag See also:Konferenz von 1907 erteilt wurden, gab an, daß "H.See also:M.-Regierung wurde. . . seien Sie froh, das Recht der See also:Suche zu sehen begrenzt in jeder durchführbaren Weise, See also:z.B. durch die See also:Annahme eines Systems der Konsulats- See also:Bescheinigungen, die das Fehlen Schmuggelware von der See also:Ladung erklären. . Wie das grössere miteinschließt, das kleinere, können wir annehmen, daß, wenn eine Konsulats- See also:Bescheinigung genügen konnte, von der Übung der Suche zu befreien, die Zustandgarantie eines Konvois zweifellos genügen würde. Die Londonversammlung über die See also:Gesetze und die Gewohnheiten des Marinekrieges hat die Richtlinien hinsichtlich der Konvois in den folgenden Bezeichnungen festgelegt: Nullbehälter unter nationalem Konvoi sind von der Suche ausgenommen. Der See also:Kommandant eines Konvois gibt, im See also:Schreiben, auf Bitten von dem Kommandanten eines kriegführenden Kriegsschiffes, aller See also:Informationen hinsichtlich des Buchstabens der Behälter und ihrer Ladungen, die durch search.Art erreicht werden konnten. 61. Wenn der Kommandant des kriegführenden Kriegsschiffes See also:Grund hat, zu vermuten, daß das See also:Vertrauen des Kommandanten des Konvois mißbraucht worden ist, teilt er sein Misstrauen zu ihm mit. In solch einem Fall ist es für den Kommandanten des Konvois alleine zum Nachforschen der See also:Angelegenheit. Er muß das Resultat solcher See also:Untersuchung in einem See also:Report notieren, von dem dem Offizier des Kriegsschiffes eine Kopie übergeben wird.

Wenn, in der See also:

Meinung des Kommandanten des Konvois, die Tatsachen, die im Report gezeigt werden, die Sicherung von einem oder mehr Behältern rechtfertigen, muß der Schutz des Konvois zurückgenommen werden vor solchem vessels.Art. 62.

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