BESCHRÄNKUNG, See also:GESETZE VON , See also:der Name gegeben zu den Parlamentsakten, durch die Rechte der Tätigkeit im vereinigten Königreich zu einer örtlich festgelegten See also:Periode nach dem Auftreten der Fälle begrenzt werden, welche die Ursache der Tätigkeit verursachen. Dieses ist eine der Vorrichtungen, durch die Zeitraum zu See also:Settle diskutierten Ansprüchen eingesetzt wird. Es gibt hauptsächlich zwei Modi, durch die dieses erfolgt werden kann. Wir können sagen, daß der aktive Genuß eines rightorpossessionfor ein entschlossene Periode ein guter See also:Titel gegen die ganze See also:Welt ist. Die ist die Methode, die im Allgemeinen als See also:VERORDNUNG (q.See also:- Var
- Vom DOCKET (möglicherweise "Dock," ist zu beschränken oder Schnittkurzschluß, mit das diminutive Suffix und, aber der Ursprung des Wortes unverständlich; es ist in Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert gekommen)
- Von BANYAN oder BANIAN (eine arabische Korruption, geborgt vom Portugiesen das Sanskrit vanij, "Kaufmann")
- Von DELPHI (das Pytho Homer und Herodotus; in den Beschreibungen BeAôi Boeotian, auf Münzen Aa)tgöi)
- Von ELBE (Albis das das Romans und das Labe der Tschechen)
- Von GELBSUCHT (Feldjaunisse, jaune, Gelb) oder von IUTERUS (von seiner Ähnlichkeit zur Farbe des goldenen oriole, von dem Pliny daß bezieht, wenn eine jaundiced Person nach ihm schaut, erholt er aber die Vogelwürfel)
- Von JUSTAGE (vom späten Lat.-Anzeigenjuxtare, abgeleitet vom juxta, nahe, aber früh verwirrt mit einer angenommenen Ableitung justus, Recht)
- Von MOFETTA (Ital. Lat.-mephitis, eine pestilential Ausdünstung)
- Von NARVA (Rugodiv russische Annalen, auch Ivangorod)
- Von PEGASUS (Gr.-lrgyor, Vertrag, stark)
- Von SAFLOR (schließlich das arabische safra, Gelb)
- Von SPARREN (Feld chevre, eine Ziege)
- Von ZION oder SION (Heb.-iiag, die Durchläufe "zum möglicherweise Sein trocken," die nqs "zum Aufstellen," oder soll "sich schützen"; Arabische Analogien bevorzugen die Bedeutung "Hump," "Gipfel einer Kante," und so "citadel")
- VÄTER DER KIRCHE
- VÖGEL DES PARADIESES
v.) bekannt ist. Sie schaut See also:zur Zeitspanne, während deren das Beklagte in einem diskutierten Anspruch im See also:Besitz oder im Genuß von Streitgegenstand gewesen ist. Aber die Grundregel der Verjährungsgesetze soll zur Zeitspanne See also:schauen, während deren der Zivilkläger aus Besitz heraus gewesen ist. Der Zeitpunkt, an dem er sein Klage See also:schnell eingebracht haben konnte, das ermittelt wurde, das See also:Versehen der begrenzten Periode nachher, daß Zeit ihn für überhaupt vom Einbringen seines Klage abhält. In beiden Fällen, welche die Politik See also:des Gesetzes durch das Maximeinteressenreipublicaeut ausgedrückt wird, sitzen Sie finislitium. Die Grundregel der Beschränkung wurde zuerst im englischen See also:Gesetz in See also:Zusammenhang mit Realklagen, See also:- De LAURIA (LURIA oder LURIA) ROGER (d. 1305)
- Der IRAN
- Der KONGO
- Der LIBANON
- Der LIBANON (von Semitic, das, ", weiß zu sein, "oder" weißlich, "vermutlich laban ist, verweisend nicht auf Schnee, aber auf das bloße Weiß, walls ofchalk oder Kalkstein, die die charakteristische Eigenschaft der vollständigen Strecke bilden)
- Die ASTROPHYSIK
- Die KATEGORIE ALS GANZES
- Die NIEDERLANDE
- Die TÜRKEI
- Die UNTERSEITE Einer WAND
- Durch ROLLEN (Lat.-bulla, eine Kugel, O.-Feldboule, Kugel)
- DÜNEN
- DÜNGEMITTEL
- DÄCHER
- DÄMMERIG (vom Lat.-crepusculum, -Twilight)
- DÄMMERUNG (die Form 16th-century des früheren "Jawing" oder "des Dämmerns," von einem alten Verb "daw," O. Eng. dagian, Tag zu werden; cf. Holländisches dagen und Ger.-tagen)
- DÄMPFEN, FRIEDRICH KARL FERDINAND, FREIHERR
- DÄNEMARK
- DÖBEL (cephalus Leuciscus)
- DÖRFCHEN
d.See also:- Hilft bei, SYNDIC (spätes Lat.-syndicus, Gr.-vivv&aos, eins wem in einem Gerichtshof, ein Fürsprecher, Repräsentant, crap, und Sirc77, Gerechtigkeit)
- HÒ (kombiniert)
- HÜFTE
- HÜGEL
- HÜGEL (0. Eng.-hyll; cf. Niedriger Ger.-Rumpf, hul Mid. Dutch, verbunden zum Lat.-celsus, zur Höhe, zu den collis, zum Hügel, zum &c.)
- HÜGEL DAPHLA (oder DAFLA)
- HÜGEL TIPPERA oder TRIPURA
- HÜGEL, A
- HÜGEL, AARON (1685-17ö)
- HÜGEL, AMBROSE POWELL
- HÜGEL, DANIEL HARVEY (1821-1889)
- HÜGEL, DAVID BENNETT (1843-1910)
- HÜGEL, JAMES J
- HÜGEL, JOHN (c. 1716-1775)
- HÜGEL, MATTHEW DAVENPORT (1792-1872)
- HÜGEL, NORMANNE GEORGE BIRKBECK (1835-1903)
- HÜGEL, OCTAVIA (1838-)
- HÜGEL, ROWLAND (1744-1833)
- HÜGEL, SIR ROWLAND (1795-1879)
- HÜLSE (O. Eng. slieve, slyf, ein Wort, das verbunden werden "zu gleiten," cf. holländisches sloof, Schutzblech)
- HÜRDE (hyrdel O. Eng., cognate mit solchen Formen Teutonic wie Ger. Hilrde, holländisches horde, Eng. "Hoarding"; in den pre-Teutonic Sprachen erscheint das Wort in Gr. Kvprla, Korbwaren, e(pT77, Lat.-cratis, Korb, cf. "Kiste," "Gitter")
- HÜRDE (Überspannung vom corro, von einem Kreis)
- HÜRDECLaufen
- HÜTTE
- HÜTTE, EDMUND (1756-1839)
- HÜTTE, H
- HÜTTE, HENRY CABOT (1850-)
- HÜTTE, SIR OLIVER JOSEPH (1851-)
- HÜTTE, THOMAS (c. 1558-1625)
- HÄCKCHEN
- HÄMOPHILIE
- HÄNGEMATTE
- HÄNGEN
- HÖCHSTE VOLLKOMMENHEIT, ZÜNDKAPSEL UND SCHIESS-ZÜNDSATZ
- HÖFLICH
- HÖFLICHKEIT (O.-Feldcurtesie, neueres courtoisie)
- HÖHE (Lat.-altitudo, vom altus, hoch)
- HÖHEN (ein Doublet "der Dreiergruppe," dreifach, vom Lat.-triplus, dreifach; cf. "Doppeltes" vom duplus)
- HÖHEPUNKT (von Lat. culmen, Gipfel)
- HÖHEPUNKT, JOHN (c. 525-600 A.D.)
- HÖHLE (Lat.-cavea, von den Höhlen, von der Höhle)
- HÖHLE, EDWARD (1691-1754)
- HÖHLE, WILLIAM (1637-1713)
- HÖHLEN
- HÖLLE (0. Eng.-Hel, ein Wort Teutonic von einer zu bedeckenden Wurzelbedeutung ", "cf. Ger. Holle, holländischer Hel)
- HÖLZERNER STICH
- HÖREN (gebildet vom Verb ", um zu hören, "hyran O. Eng., heron, &c., ein allgemeines Verb Teutonic; cf. Ger. Koren, Holländer hooren, &c.; die O.-Zeltform wird in hausjan Goth. gesehen; das Ausgangsh stellt jede mögliche Beziehung mit "dem Ohr," Lat.-a
h. Klagen auf die Wiederaufnahme des Realvermögens angenommen. Zuerst ein örtlich festgelegtes Datum wurde genommen, und kein Klage könnte eingebracht werden, von dem die Ursache vor diesem Datum entstanden war. Durch das Gesetz von See also:Westminster wurde das erste (3 See also:Edward I. See also:- Cat
- Cento
- Cento (Gr.-idvrpwv, Lat. cento, Patchwork)
- CÌ15
- Clarinet oder CLARIONET (Feldclarinette; Ger. Clarinette, Klarinett; Ital.-clarinetto, -chiarinetto)
- Corpus Christi, FEST VON (Lat.-festumcorporis Christi, d.h. Festival des Körpers von Christ-, Feldfete-Dieu oder von f Ete du Sacrement, Ger. Frohnleichnamsfest)
- CÄSIUM (Symbolcs, Atomgewicht 132,9)
c. 39), der Anfang des Reign von See also:Richard I. als das Datum der Beschränkung für solche Tätigkeiten geregelt. Dieses ist die weithin bekannte "Periode des zugelassenen Gedächtnisses", das von den Richtern in einer anderen Kategorie Fälle erkannt wird, an denen eine See also:Richtlinie der Verordnung angewendet wurde. Besitz von Rechten im alieno, das von der See also:- ZEIT (0. Eng. Lima, cf. Icel.-timi, Swed.-timme, Stunde, Dan.-Zeit; von der Wurzel auch richtig gesehen "in Tide," in die Zeit zwischen des Flusses und in Ebb des Meeres, cf. O. Eng. getidan, zu geschehen, "GleichmäßigEven-tide," &c.; es nicht direkt hä
- ZEIT, MASS VON
- ZEIT, STANDARD
Zeit unvordenklich ist solo ist, wurde gehalten, um ein unverletzlicher Titel und die Haltezeit der Gerichte zu sein, die, mit dem ersten See also:Jahr von Richard I anzufangen unvordenklich ist. Eine Periode, die See also:absolut örtlich festgelegt ist, wurde in der Zeit, die für die Zwecke der Beschränkung unbrauchbar ist, und die Methode von eine bestimmte Anzahl von Jahren nach die Writs zurück zählen wurde im See also:- HENRY
- HENRY (1129-1195)
- HENRY (c. 1108-1139)
- HENRY (c. 1174-1216)
- HENRY (Rahmen Henri; Überspannung. Enrique; Ger. Heinrich; Mittler. H. Ger. Heinrich und Heimrich; O.H.G. Haimi- oder Heimirih, d.h. "Prinz oder Leiter des Hauses," vom O.H.G.-heim, vom Eng. Haupt und vom rih, Goth.-reiks; vergleichen Sie Lat.-re
- HENRY, EDWARD LAMSON (1841-)
- HENRY, JAMES (1798-1876)
- HENRY, JOSEPH (1797-1878)
- HENRY, MATTHEW (1662-1714)
- HENRY, PATRICK (1736-1799)
- HENRY, PRINZ OF BATTENBERG (1858-1896)
- HENRY, ROBERT (1718-1790)
- HENRY, VICTOR (1850-)
- HENRY, WILLIAM (1795-1836)
Henry VIII des Gesetzes 32 angenommen. c. 2, das örtlich festgelegte Perioden von dreißig, fünfzig und sechzig Jahre für verschiedene Kategorien von Tätigkeiten darin nalned. Viele Gesetze seit dem, die Zeit festsetzen, haben Verjährungsfristen für unterschiedliche Arten von Tätigkeiten hergestellt. Von denen jetzt in der Kraft See also:sind die wichtigsten die Beschränkungstat 1623 für persönliche Tätigkeiten im allgemeinen und die Realvermögenbeschränkungstat 1833 in bezug auf Klagen auf die Wiederinbesitznahme von Grundbesitz. Das letzte Gesetz ist widerrufen worden und re-enacted See also:praktisch durch die Realvermögenbeschränkungstat 1874, die die Verjährungsfrist von Zwanzig Jahren bis zwölf verringerte, denn alle Tätigkeiten holten nach dem See also:Januar 1. 1879. Der Hauptabschnitt der See also:Tat von 1833 zeigt das Modusoperandi: "nach dem See also:Dezember 31. 1833, bildet keine See also:Person eine Eintragung oder eine Bedrängnis, oder bringen Sie ein Klage ein, um jedes mögliches See also:Land zurückzugewinnen oder aber innerhalb Zwanzig Jahre folgend nach der Zeit zu mieten, zu der das Recht, solche Eintragung zu bilden oder solches Klage zu beunruhigen oder einzubringen zuerst irgendeiner Person angefallen ist, durch die er behauptet oder zuerst der Person angefallen ist, die bildet oder See also:holt dasselbe.", Ein anderer See also:Abschnitt definiert die Zeiten, zu denen das Recht der Tätigkeit oder der Eintragung gemeint wird, um anfallende insbesondere Fälle zu haben; See also:- Zu SEHNE (O. Eng. sinu, sionu, cf. holländisches zenuw, Ger. Sehne, vielleicht verbunden Skt.-snava, Sehne, cf. Ger. Schnur, Zeichenkette)
- Zu USAS (von den Wurzelvas, glänzen und cognate lateinischem Aurora und griechisches ' HWS)
- ZÜGEL
- ZÜNDLADUNG
- ZÜRICH
- ZÜRICH (Rahmen Zürich; Ital. Zurigo)
- ZÄHLIMPULS (Lat. kommt, Generatorcomitis, Feldcomte, Ital.-conte, Überspannungsconde)
- ZÄHLIMPULS KAROLY ZICHY (1753 -- 1826)
- ZÄHLIMPULSE
- ZÄHLIMPULSE CLERMONT
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF BAR
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF NEVERS
- ZÄHLIMPULSE VON
- ZÄHLUNG (vom Lat.-censere, schätzen oder festsetzen; verbunden durch einiges mit centum, d.h. ein Zählimpuls durch Hunderte)
- ZÄHNE (O.E. Eel); Plural des Zahnes, DER O.E.-Oberseite)
z.B., wenn der behauptete See also:Zustand ein Zustand oder ein See also:Interesse an der Umkehrung gewesen ist, wird solches Recht, zuerst zu der Zeit angefallen zu sein gemeint an, welchem solcher Zustand oder Interesse ein Zustand oder ein Interesse See also:am Besitz wurden. Nehmen Sie so Länder an, durch A bis B von 1830 während einer Periode von fünfzig Jahren gelassen zu werden und daß ein See also:Teil solcher Länder von C von 1831 ohne irgendeine See also:Farbe des Titels vom See also:langen Besitz B oder Wechselstromes besetzt wird, seien Sie ohne Nutzen gegen ein Klage, das durch A für die Wiederaufnahme des See also:Landes nach der Ermittlung des Pachtvertrags b eingebracht wird. A würde zwölf Jahre nachdem die Ermittlung des Pachtvertrags haben, innerhalb dessen sein Klage und der See also:Macht, durch ein Klage folglich einbringen eingebracht 1891, disestablish eine Person, die ' im ruhigen Besitz seit 1831 gewesen war. Was das Gesetz ist nicht die Zeitspanne, während deren C die See also:Eigenschaft genossen hat, aber die Zeitspanne, die A, um schaut gelitten hat zu, abzulaufen, seit er sein Klage zuerst eingebracht haben konnte. Es soll beobachtet werden jedoch daß die Realvermögenbeschränkungstat mehr als abhalten das Hilfsmittel tut. Es löscht das rechte aus und in dieser Hinsicht unterscheidet von den anderen Beschränkungstaten, die, beim Abhalten des Hilfsmittels, das Recht konservieren, damit sie in irgendeiner anderer Weise als durch Tätigkeit vorhanden vielleicht werden kann. Durch Abschnitt 14 der Tat von 1833, wenn ihm oder seinem Vertreter im See also:Schreiben jede mögliche Bestätigung erlaubt wird des Titels der Person, die, gegeben worden ist, das von der Person im Besitz unterzeichnet wird, oder nach See also:Empfang der Profite oder der See also:Miete, dann wird das Recht der Person (zu, See also:wem ist solche Bestätigung gegeben worden), eine Eintragung zu bilden oder ein Klage zu beunruhigen oder einzubringen gemeint, an welchem solche Bestätigung oder am Letzten solcher Bestätigungen zuerst zu der Zeit angefallen zu sein, gegeben wurde. Durch Abschnitt 15, sollen Personen unter der Unfähigkeit von See also:Kindheit, von lunacy oder von cbverture oder über Meeren und ihren Repräsentanten hinaus, 10 Jahre vom Endpunkt dieser Unfähigkeit erlaubt werden oder See also:Tod (der zuerst geschehen ist), ungeachtet der die gewöhnliche Verjährungsfrist abgelaufen ist. Durch die Tat von 1623 Tätigkeiten des Eindringens, werden See also:detinue, See also:trover, See also:replevin oder See also:Konto, Tätigkeiten auf dem See also:Argument (außer See also:Verleumdung), die Tätigkeiten der See also:Schuld entstehend aus einem formlosen See also:Vertrag heraus und die Tätigkeiten für die Rückstände der Miete nicht See also:passend nach Spezialgebiet auf sechs Jahre nach die Ursache der Tätigkeit begrenzt. Klagen auf See also:Angriff, See also:Drohung, See also:Batterie, Wunden und Gefangenschaft werden auf vier Jahre und Beleidigungsklagen zu zwei Jahren begrenzt. Den Personen, die unter der Unfähigkeit von Kindheit, von lunacy oder von unsoundness des Verstandes bearbeiten, werden die gleiche Zeit nach dem Abbau der Unfähigkeit erlaubt. Als das Beklagte "über Meeren hinaus" war (d.h.
Außenseite das vereinigte Königreich und die angrenzenden Inseln) wurde eine Fristverlängerung erlaubt, aber durch Realvermögenbeschränkung wird die Tat von 1874 solch einer See also:Genehmigung hinsichtlich des Realvermögens und hinsichtlich anderer Angelegenheiten durch die Handelsrechtänderungstat 1856 ausgeschlossen. Eine Bestätigung, ob durch Anzahlung oder durch bloße gesprochene Wörter, war früher genügend, den See also:Fall aus dem Gesetz heraus zu nehmen. Die Tat 9 Geo. IV. c. 14 (Tat des Lords Tenterdens) erfordert jede mögliche Versprechung oder Anerkennung der Haftung, im Schreiben zu sein und durch das aufzuladende Beteiligte unterzeichnet, andernfalls es wird nicht das Gesetz abhalten. Verträge unter See also:Dichtung werden hinsichtlich der Beschränkung durch die Tat von 1883, das daß Tätigkeiten für Miete nach jeder möglicher errichteten Urkunde von See also:Demise voraussetzt, oder der See also:Vereinbarung oder der Schuld oder irgendeiner See also:Bindung oder anderen Spezialgebietes und auf recognizances, müssen innerhalb Zwanzig Jahre nach Ursache der Tätigkeit geholt werden geregelt. Klagen der Schuld auf einem See also:Preis (die Unterordnung, die nicht unter Dichtung ist) oder für eine copyholdgeldstrafe oder für Geld erhoben worden auf einem See also:Writ der fieriinstrumententafeln, müssen innerhalb sechs Jahre eingebracht werden. Hinsichtlich der Rechte der See also:Krone, erreicht die Grundregel diese nullumtempusoccurritausrichtung, damit kein Verjährungsgesetz die Krone ohne ausdrückliche Erwähnung beeinflußt. Aber durch Kroneklagedienen 1769, als durch die Kroneklagetat 1861, in den Klagen in bezug auf Land geändert, werden die Ansprüche der Krone, um zurückzugewinnen nach dem Versehen von sechzig Jahren abgehalten. Für die See also:Verfolgung der kriminellen Handlungen im Allgemeinen gibt es keine Verjährungsfrist, ausgenommen, dem sie auf zusammenfassender Überzeugung strafbar sind. In solchem Fall beträgt die Periode sechs Monate durch die zusammenfassende Jurisdiktiontat 1848. Aber es gibt die verschiedenen Verschiedenen Beschränkungen, die durch verschiedene Taten geregelt werden, von denen das folgende beachtet werden kann. Klagen und Anklagen unter Strafgesetzen werden auf zwei Jahre, wenn die See also:Verwirkung zur Krone ist, zu einem Jahr begrenzt, wenn die Verwirkung zum allgemeinen Berichterstatter ist. Straftätigkeiten durch die benachteiligten Personen werden auf zwei Jahre durch die Tat von 1833 begrenzt. Verfolgungen unter der Riottat können innerhalb nur auf geklagt werden, zwölf Monate nachdem die Handlung festgelegt worden ist und Handlungen gegen die Gewohnheiten innerhalb drei Jahre fungiert. Durch die Schutztat 1893 der allgemeinen Behörden, muß eine Verfolgung gegen jede mögliche Person, die in der Durchführung der gesetzlichen oder anderen allgemeinen See also:Aufgabe fungiert, innerhalb sechs Monate begonnen werden. Verfolgungen unter der Strafrechtänderung fungieren, wie durch die Verhinderung der See also:Grausamkeit zu Kindtat 1904 geändert, innerhalb sechs Monate nach der See also:Kommission der Handlung begonnen werden muß. See also:Verwalter werden ausdrücklich bevollmächtigt, um Verjährungsgesetze zu plädieren durch die Verwaltertat 1888; in der Tat muß eine See also:Verteidigung unter den Verjährungsgesetzen im allgemeinen besonders plädiert werden. Beschränkung wird ausschließlich als ein Gesetz des Verfahrens angesehen. Die englischen Gerichte See also:wenden folglich ihre eigenen Richtlinien an See also:allen Tätigkeiten an, obgleich die Ursache der Tätigkeit in einem Land entstanden sein kann, in dem unterschiedliche Richtlinien der Beschränkung bestehen. Dieses ist auch eine anerkannte Grundregel des privaten internationalen Gesetzes (sehen Sie See also:J. A. See also:Foote, privates internationales Gesetz, 3. ED, 1904, folgendes P. 516). Vereinigte States.The-Grundregel des Verjährungsgesetzes hat überschritten mit etwas Änderung in die Gesetz-Bücher jedes Zustandes im Anschluß ausgenommen See also:Louisiana, dessen Gesetze der Beschränkung im Wesentlichen die Verordnungen des Zivilrechts sind, das vom Partidas See also:gezeichnet wird, oder "spanischen See also:Code.", Hinsichtlich der persönlichen Tätigkeiten ist sie im Allgemeinen, vorausgesetzt daß sie innerhalb eines sicheren spezifiziert timeusually sechs Jahre oder lessfrom die Zeit, wenn die Ursache der Tätigkeit anfällt, und nicht nach, während für Land der "General geholt werden, wenn nicht Universalbeschränkung des Klagerechts, oder, Eintragung zu bilden zu ist, Zwanzig Jahre nachdem das Recht, das Klage einzutragen oder einzubringen" anfällt (Gesetzwörterbuch Bouviers, See also:Art. "Beschränkungen"). Die konstitutionelle See also:Bestimmung, die Zuständen das Verabschieden der Gesetze hindern die See also:Verpflichtung der Verträge untersagt, wird nicht durch ein Gesetz von Beschränkungen verletzt, es sei denn sie ein Recht der Tätigkeit anfiel bereits abhält, ohne eine angemessene See also:Bezeichnung zu geben, innerhalb deren das Klage einbringen.
End of Article: BESCHRÄNKUNG, GESETZE VON
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