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NACHLÄSSIGKEIT (Lat.-negligentia, vom...

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V19, Seite 343 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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NACHLÄSSIGKEIT (See also:

Lat.-negligentia, vom negligere, vernachlässigen, "buchstäblich nicht See also:aufheben") , ein See also:Boden See also:der Zivilrechtverbindlichkeit und im Strafrecht ein See also:Element in einigen Handlungen, das auffallendste von, welchem See also:Manslaughter durch Nachlässigkeit ist. um zivilrechtliche Haftung aus den See also:Grund der Nachlässigkeit herzustellen, müssen drei Sachen die provedaaufgabe zum Nehmen von Obacht, von Fehlen passender Obacht und von tatsächlicher Beschädigung sein, die See also:direkt durch das Fehlen passender Obacht verursacht wird. Bloße Nachlässigkeit gibt kein Recht der Tätigkeit, es sei denn die verletzte See also:Person zeigen kann, daß es eine Rechtsverpflichtung gab, See also:mach'See also:s gut. Die See also:Aufgabe kann See also:zur Öffentlichkeit im allgemeinen, aus den Grund sein, daß jede mögliche Person, die alles tut, das See also:Gefahr zur Öffentlichkeit mit einbeziehen kann, gesprungen wird, um passende Obacht anzuwenden, um die Gefahr zu vermeiden. Zum Beispiel in den Wörtern See also:des Lords See also:Blackburn, "die, die persönlich gehen oder See also:Eigenschaft holen, in der sie wissen, daß sie oder sie können in Zusammenstoß mit den Personen kommen, oder Eigenschaft von anderen haben durch See also:Gesetz eine Aufgabenform nach ihnen zum Verwenden der erforderlichen Sorgfalt und der Fähigkeit, um solch einen Zusammenstoß zu vermeiden.", Wo eine spezielle Aufgabe zu einer Einzelperson behauptet wird, muß die Aufgabe auf einem See also:Vertrag oder einer Übernahme oder etwas ähnlichem spezifischem Boden stillstehen. So wo ein Feldmesser unvorsichtig falsche Fortschrittbescheinigungen gegeben hat, und ein Hypothekengläubiger, der kein Vertragverhältnis mit dem Feldmesser gehabt hat, hat Geld auf dem Glauben der See also:Bescheinigung vorgerückt, das Feldmesser ist nicht verantwortlich zum Hypothekengläubiger in einer Tätigkeit der Nachlässigkeit; weil er keine Aufgabe dem Hypothekengläubiger verdankte, um achtzugeben. Wenn eine Aufgabe zum Mach's gut hergestellt wird, wird die Sorgfalt angefordert jetzt durch einen gut-ermittelten See also:Standard bestimmt. Dieser Standard ist die See also:Menge von Obacht, die würde ausgeübt unter den Umständen von einem "durchschnittlichen angemessenen See also:Mann.", Dieser objektive Standard schließt See also:Betrachtung der Kapazität oder des Geisteszustands der bestimmten Einzelperson aus. Er wird auch die alten Unterscheidungen zwischen "verdient," "Übliche" und "geringfügige" Nachlässigkeit See also:los, obwohl kein Zweifel, den die Sorgfalt angefordert mit den Umständen des Falles sich verändert. Die Anwendung solch eines See also:Standards ist eine Aufgabe, für die eine See also:Jury ein sehr passendes Tribunal ist. Tatsächlich wird die Entscheidung der Frage, ob es einen Wunsch der passenden Obacht gegeben hat, fast ohne Einschränkung die Jury überlassen. Es gibt diese Menge Steuerung, die, wenn der See also:Richter von der See also:Meinung ist, daß der See also:Beweis, wenn er geglaubt wird, nicht vielleicht betrachtet werden kann, während darstellend von der passenden Obacht wünschen Sie, oder in der See also:Fachsprache, daß es "keinen Beweis der Nachlässigkeit gibt," ist es seine Aufgabe zum Zurücknehmen des Falles von der Jury und Geben des Urteils für das Beklagte.

Es sei denn der Richter entscheidet, daß es keine Aufgabe zum Mach's gut gibt oder daß wünschen es keinen Beweis von gibt, von der Obacht, ist die Frage der Nachlässigkeit oder keiner Nachlässigkeit insgesamt für die Jury. Gewöhnlich ist ein Mann nur für seine eigene Nachlässigkeit und für den seiner Bediensteten und Vertreter verantwortlich, die innerhalb des Bereichs ihrer Berechtigung fungieren. Für die Taten oder die Rückstellungen der Bediensteten einer unabhängigen Fremdfirma ist er nicht verantwortlich. Aber in bestimmten Fällen wird eine strengere See also:

Verpflichtung ihm durch Gesetz auferlegt. Der Beschäftiger der Voraussetzungen ist unter einer Aufgabe zu See also:allen Personen, die dort auf Geschäft gehen, das ihn betrifft, um zu sehen, daß die Voraussetzungen in recht sicherem See also:Zustand See also:sind, soweit erforderliche Sorgfalt und Fähigkeit sie so bilden können. So kann er nicht sich freigeben, indem er eine unabhängige Fremdfirma einsetzt, um die Voraussetzungen beizubehalten oder zu reparieren. Der Effekt dieser See also:Lehre ist, daß der Beschäftiger verantwortlich sein kann, wenn es ' gezeigt werden kann, daß die unabhängige Fremdfirma oder sein Bediensteter von einem Wunsch der passenden Obacht schuldig gewesen ist. Eine ähnliche Verpflichtung ist im See also:Fall von einem See also:Wrack erzwungen worden, das in einem schiffbaren Fluß angeschwemmt wird, und der Inhaber wurde verantwortlich für die Beschädigung gehalten, die durch die Nachlässigkeit des Bediensteten einer unabhängigen Fremdfirma verursacht wurde, die beabsichtigt hatte, das Wrack zu beleuchten. So zu jede mögliche Person, die eine See also:Arbeit sich wahrscheinlich aufnimmt, um Gefahr zu verursachen, wenn passende Obacht nicht angewendet wird, ist für die Beschädigung verantwortlich, die durch die Nachlässigkeit des Bediensteten einer unabhängigen Fremdfirma verursacht wird, solange die Nachlässigkeit nicht beiläufig oder Nebenbürgschaft zur Beschäftigung des Bediensteten ist. In einer Tätigkeit der Nachlässigkeit ist eine vertraute See also:Verteidigung "beitragende ' Nachlässigkeit.", Dieses ist ein ziemlich irreführender Ausdruck. Es ist nicht eine genügende Verteidigung zum Zeigen, daß der Zivilkläger nachlässig war und daß seine Nachlässigkeit, die zum Schaden beigetragen wurde, von sich beschwerte. Die Nachlässigkeit des Zivilklägers nicht disentitle er zurückgewinnt, es sei denn sie so ist, daß ohne es das Unglück nicht geschehen sein würde, noch wenn das Beklagte durch die Übung der erforderlichen Sorgfalt auf seinem See also:Teil die Konsequenzen der Nachlässigkeit des Zivilklägers vermieden haben konnte.

Die kürzeste und normalste Weise des Ausdrückens dieser See also:

Richtlinie ist, ist die die Nachlässigkeit des Zivilklägers keine Verteidigung, es sei denn es die nächste oder entscheidende Ursache der See also:Verletzung war. Es gab einen Versuch in den neuen Zeiten, diese Lehre zu verlängern, um das Mitverschulden einer dritten Person eine Verteidigung zu bilden, in den Fällen wo der Zivilkläger, obwohl nicht nachlässig selbst reiste, in einen Träger oder in einen Behälter, die von der nachlässigen dritten Person gehandhabt wurden, oder war anders unter seiner Steuerung. Unter solchen Umständen wurde es gesagt, daß der Zivilkläger mit der dritten Person "gekennzeichnet" wurde. (nordöstliches Relais Co. See also:Waite See also:V., 1858, See also:E. B. u. E., 719). Dieser Fall, im Exchequerraum, war eine Tätigkeit im Namen eines Kindes durch seinen folgenden See also:Freund. Das See also:Kind, das fünf Jahre des Alters war, war mit seiner Großmutter, die eine Hälfte-See also:Karte für das Kind und eine Karte für zum Spielraum durch die See also:Linie der Beklagten nahm; da sie das Gleis kreuzten, um zum See also:Zug bereit zu sein, wurde das Kind durch einen überschreitenen Zug verletzt. Die Jury fand, daß die Beklagten von der Nachlässigkeit schuldig waren und daß die Großmutter von der Nachlässigkeit schuldig war, die zum See also:Unfall beitrug, während es keine Nachlässigkeit des Säuglingszivilklägers gab. Ein See also:Urteilsspruch wurde für den Zivilkläger eingetragen, aber in der See also:Bank der Königin wurde der Urteilsspruch für die Beklagten eingetragen, ohne um sie zu ersuchen, aus den Grund zu argumentieren, daß das Kind mit seiner Großmutter gekennzeichnet wurde. Aber der Fall vom "Bernina," entschied 1888, wo ein Passagier und ein Ingenieur an Bord das "See also:Bushire" in einem Zusammenstoß zwischen dem "Bernina" getötet wurden und das "Bushire" durch Störung in beiden Schiffen verursachte, aber ohne Störung von seiten der Verstorbenen, explodierte diese angenommene Lehre und bildete es freien See also:Raum, daß die Verteidigung des Mitverschuldens gut hält, nur wenn der Beklagte ringt und prüft, daß der Zivilkläger durch seine eigene Nachlässigkeit verletzt wurde.

Das amerikanische Gesetz der Nachlässigkeit wird auf dem englischen See also:

Zivilrecht gegründet; aber die Entscheidungen in den unterschiedlichen Zuständen haben See also:gelegentlich englische Entscheidungen und eine andere auch widersprochen. Sehen Sie T. Beven, Nachlässigkeit im Gesetz, 3. ED, 1908; Shearman und Redfield, das Gesetz der Nachlässigkeit (neues See also:York), See also:Thompson, Kommentare auf Nachlässigkeit (See also:Indianapolis). (A. LL.

End of Article: NACHLÄSSIGKEIT (Lat.-negligentia, vom negligere, vernachlässigen, "buchstäblich nicht aufheben")

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