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LEGITIMITÄT

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V16, Seite 379 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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LEGITIMITÄT und LEGITIMATION, See also:

der Status leiteten durch Einzelpersonen infolgedessen von in der zugelassenen Trauung See also:getragen werden und die Mittel ab, durch die den Personen der gleiche Status nicht so See also:geboren gegeben wird. Unter dem römischen oder See also:Zivilrecht wurde ein See also:Kind, das vor der See also:Verbindung der Eltern getragen wurde, gesetzmaßig durch ihre folgende Verbindung gebildet. Diese Methode von legitimation wurde durch das Canongesetz, durch die zugelassenen Systeme See also:des Kontinentes von See also:Europa, von See also:Schottland und von einigen der Zustände der Vereinigten Staaten angenommen. Die frühen germanischen Codes jedoch erkannten nicht solches legitimation, noch unter den Anglo-See also:Saxons hatte das natürlich-getragene Kind alle mögliche Rechte der See also:Erbschaft oder vielleicht irgendwie nach rechts anders als das des Schutzes, selbst wenn bestätigt durch seinen See also:Vater. Die Grundregel des Zivil- und Canongesetzes wurde auf einmal vom See also:Klerus von See also:England befürwortet, aber wurde zusammenfassend von den Barons See also:am See also:Parlament von Merton 1236 zurückgewiesen, als sie legesAngliae Nolumus mutare antworteten. Englisches Gesetznehmen erklärt nur von der Tatsache, daß Verbindung die See also:Geburt des Kindes vorangeht; an was See also:Periode die Geburt nach der Verbindung geschieht, ist das Sekundärteilchen das gesetzmaßige primafacie. Die Vermutung des Gesetzes ist immer zugunsten der Legitimität des Kindes einer verheirateten See also:Frau, und auf einmal war es so stark, daß Sir See also:Edward Coke den ", wenn der See also:Ehemann innerhalb der vier Meere, See also:d.See also:h. innerhalb der See also:Jurisdiktion des Königs von England und von Fraubadausgabe ist, kein See also:Beweis wird zugelassen, um das Kind zu prüfen ein See also:bastard hielt, es sei denn das Ehemannhath eine offensichtliche Unmöglichkeit von Procreation.", Es wird jetzt jedoch daß die Vermutung der Legitimität durch den Beweis widerlegt werden kann, der Nichtzugang von seiten des Ehemanns zeigt, oder jede mögliche andere Umstandsvertretung vereinbart, daß der Ehemann nicht im See also:Verlauf der Natur der Vater des Kindes seiner Frau gewesen sein könnte. Wenn der Ehemann See also:Zugang hatte oder der Zugang nicht negatived offenbar ist, obwohl andere gleichzeitig auf einem unerlaubten See also:Verkehr mit der Frau trugen, ist ein Kind, das unter solchen Umständen getragen wird, gesetzmaßig. Wenn der Ehemann hatte, muß Zugangsverkehr vorausgesetzt werden, es sei denn es unwiderstehlichen Beweis gegenteilig gibt. Auch nicht Ehemann oder Frau werden die Erlaubnis gehabt, um den Nichtzugang See also:direkt oder indirekt zu prüfen. Die See also:Kinder, die nach einer See also:Scheidung ein See also:mensa und ein thoro getragen werden, werden jedoch vorausgesetzt, um bastard zu sein, es sei denn Zugang nachgewiesen wird. Ein Kind so See also:lang geboren, nachdem der See also:Tod eines Ehemanns, daß er nicht im gewöhnlichen Kurs der Natur der Vater gewesen sein könnte, ungesetzlich ist. Die Periode der Schwangerschaft wird vorausgesetzt, um ungefähr neun Kalendermonate zu sein; und wenn es irgendwelche Umstände gab, aus denen eine ungewöhnlich See also:lange oder kurze Periode der Schwangerschaft geschlossen werden könnte, würde spezielles medizinisches Zeugnis angefordert.

Eine Verbindung zwischen Personen innerhalb der verbotenen Grad von Affinität war vor 1835 nicht Lücke, aber nur voidable, und die kirchlichen Gerichte wurden vom Bastardizing die See also:

Ausgabe nach dem Tod von irgendeinem der Eltern zurückgehalten. See also:Tat des Lords Lyndhursts (1835) erklärte all diese vorhandene See also:Verbindungen, die gültig sind, aber alle folgenden Verbindungen zwischen Personen innerhalb der verbotenen Grad von See also:Blutsverwandtschaft oder Affinität wurden gebildet ungültig und die ungesetzliche Ausgabe (sehen Sie VERBINDUNG). Durch die Legitimitäterklärungtat 1858, kann See also:Antrag See also:zur See also:Erblegitimation, zur Scheidung und zum Admiralitätsgericht (in Schottland, zum See also:Gericht des Lernabschnittes durch Tätigkeit des Vereinbarungssymbols) für eine Erklärung der Legitimität und der Gültigkeit einer Verbindung gestellt werden. Der Status der Legitimität in jedem möglichem See also:Land, abhängend nach der Tatsache des Kindes, das in der Trauung geboren gewesen wird, kann es gefolgert werden, daß irgendeine Frage hinsichtlich der Legitimität eines Kindes entweder auf die Gültigkeit der Verbindung sich dreht, oder an, ob das Kind in der Trauung geboren gewesen ist. Legitimation, das durch die folgende Verbindung der Eltern des ungesetzlichen Kindes erfolgt wird, bekannt technisch als legitimation pro subsequensmatrimonium. Diese See also:Annahme der ' römischen Gesetzgrundregel wird von die meisten Zuständen des Kontinentes von Europa (mit Unterscheidungen, selbstverständlich, hinsichtlich bestimmter ungesetzlicher Kinder oder hinsichtlich der Formen der Bestätigung durch das See also:Elternteil oder die Eltern), in der See also:Insel des Mannes, See also:Guernsey, See also:Jersey, untereres See also:Kanada, Str. See also:Lucia, See also:Trinidad, See also:Demerara, Berbice, Capekolonie, See also:Ceylon, See also:Mauritius gefolgt; sie ist in neuem See also:Seeland (Tat 1894 Legitimation), in Südaustralien (die Tat 1898 Legitimation, geändert 1902), in See also:Queensland (Tat 1899 Legitimation), in See also:New-South.Wales (Tat ' 1902 Legitimation) und in See also:Victoria angenommen worden (See also:Ausrichtung von Geburten, von Todesfällen und von Verbindungstat 1903). Es soll gemerkt werden jedoch daß in diesen Zuständen die bloße Tatsache der Eltern, die nicht gesetzmaßig das Kind verbinden; in der Tat können die Eltern verbinden, dennoch bleiben das Kind ungesetzlich. Zwecks gesetzmaßig das Kind ist es notwendig für den Vater, Antrag für seine Ausrichtung zu stellen; in Südaustralien muß die Anwendung von beiden Eltern hergestellt werden; so auch in Victoria, wenn die See also:Mutter lebt, wenn nicht, Anwendung durch den Vater genügt. In neuem Seeland, in Queensland und in New-South.Wales Ausrichtung möglicherweise jederzeit gebildet nach der Verbindung; in Victoria innerhalb sechs Monate nach die Verbindung; in Südaustralien durch die Tat von 1898, war Ausrichtung nur innerhalb dreißig Tage vor oder nach der Verbindung zulässig, aber durch die ändernde Tat von 1902 wird sie jederzeit mehr als dreißig Tage nach der Verbindung erlaubt, vorausgesetzt die See also:Bewerber vor einem See also:Richter prüfen, daß sie die Eltern des Kindes See also:sind. In See also:allen Fällen ist das legitimation zurückblickend undIST von der Geburt des Kindes wirksam. Legitimation durch folgende Verbindung besteht auch in den folgenden Zuständen des amerikanischen Anschlußes: See also:Maine, See also:Pennsylvania, See also:Illinois, See also:Michigan, See also:Iowa, See also:Minnesota, See also:Kalifornien, See also:Oregon. See also:Nevada, See also:Washington, N. und See also:S.

Dakota, See also:

Idaho, See also:Montana und neues See also:Mexiko. In Massachusetts, in See also:Vermont, in Illinois, in See also:Indiana, in See also:Wisconsin, in Nebraska, in See also:Maryland, in See also:Virginia, in Westvirginia, in See also:Kentucky, in See also:Missouri, in Arkansas, in See also:Texas, in See also:Kolorado, in Idaho, in See also:Wyoming, in See also:Georgia, in See also:Alabama, in See also:Mississippi und im See also:Arizona zusätzlich zur Verbindung muß der Vater das ungesetzliche Kind als seins See also:erkennen oder bestätigen. In neuem See also:Hampshire, in See also:Connecticut und in See also:Louisiana müssen beide Eltern das Kind, irgendein bestätigen durch eine authentische Tat vor Verbindung oder durch den See also:Vertrag der Verbindung. In einigen Zuständen (Kalifornien, Nevada, N. und S. Dakota und Idaho) wenn der Vater eines ungesetzlichen Kindes es in sein See also:Haus empfängt (mit der Zustimmung seiner Frau, wenn Sie verbunden werden), und Festlichkeiten wird sie, als ob sie gesetzmaßig war, es zu allen Zwecken gesetzmaßig. In anderen Zuständen (N. Carolina, See also:Tennessee, Georgia und neues Mexiko) legitimize die mutmaßliche Vaterdose das Kind durch Prozeß bei Gericht. Jene Zustände der Vereinigten Staaten, die nicht erwähnt worden sind, folgen dem englischen Zivilrecht, das auch in See also:Irland vorherscht, einige der Westinseln und der See also:Teil von Kanada. In Schottland andererseits wird die Grundregel des Zivilrechts gefolgt. In Schottland konnten bastard sein legitimized in zwei Möglichkeiten: entweder durch das folgende intermarriage der Mutter des Kindes mit dem Vater oder durch Buchstaben von legitimation vom souveränen. In Bezug auf dauern Sie jedoch es ist beobachtet zu werden, daß Buchstaben von legitimation, ihre Klauseln überhaupt so stark sind, könnte nicht dem bastard ermöglichen, zu seinem natürlichen Vater zu folgen; für das souveräne könnte nicht, durch irgendein See also:Vorrecht, abschneiden das private Recht der dritten Beteiligter. Aber durch eine spezielle Klausel in den Buchstaben von legitimation, könnte das souveräne auf sein Recht zur See also:Reihenfolge der thebastards, ausfallende gesetzmaßige Nachkommen, zugunsten er verzichten, der der See also:Erbe des bastard hatte ihn gewesen geboren in der gesetzlichen Trauung gewesen sein würde, solche Ablehnung eingreifend in keinem Recht, das zu jeder möglicher dritten See also:Person kompetent ist.

Die Frage bleibt, wie weit, wenn an allen, englisches See also:

Gesetz die Legitimität einer Person erkennt, die aus Trauung heraus getragen wird. Ausschließlich sprechend, erkennt englisches Gesetz nicht irgend solche gesetzmaßige Person so (obwohl die Oberste See also:Energie einer See also:Parlamentsakte selbstverständlich konferieren kann die Rechte der Legitimität), aber unter bestimmten Umständen, die sie, zwecks der Reihenfolge zu See also:Eigenschaft, a erkennt, legitimated Person wie gesetzmaßig. Allgemeine Rechtsgrundsatz ist, daß der Status der Legitimität durch das Gesetz des See also:Landes versucht werden muß, in dem er entsteht, und wo das Gesetz des Wohnsitzes des Vaters zu der See also:Zeit der Geburt des Kindes und des Wohnsitzes des Vaters zu der Zeit der folgenden Verbindung, zusammen genommen, das Kind legitimize, englisches Gesetz die Legitimität erkennt. Zwecks der Reihenfolge zum Realvermögen jedoch muß Legitimität durch die lexortreisitae festgestellt werden; damit See also:z.B. a legitimized, würde Scotsman anerkanntes so gesetzmaßiges in England sein, aber nicht gesetzmaßig soweit, Länder wie Erbe (Birtwhistle See also:V. Vardill, 1840) zu nehmen. Der Konflikt von Gesetzen auf dem Thema erbringt einige neugierige See also:Resultate. So domiciled a Scotsman ließ einen Sohn gebären in Schottland und heiratete dann die Mutter in Schottland. Der Sohn starb besessen vom Land in England, und es wurde gehalten, daß der Vater nicht vom Sohn übernehmen könnte. Andererseits wo domiciled eine unverheiratet Frau, in England gestorbenem intestate dort, wurde es gehalten, daß die Tochter ihres Bruders, getragen vor Verbindung, aber, während der Vater war, in See also:Holland domiciled und durch die Verbindung der Eltern legitimized, während sie domiciled noch in Holland, wurden erlaubt, um zur persönlichen Eigenschaft ihrer Tante zu folgen waren (in den See also:Vertrauen ReGoodmans, 188o). In den Vertrauen des RecGraus (1892) entschied, daß, wo den Kindern einer Person Immobilien vermacht wurden, in einem Ausland domiciled und diese Kinder legitimized durch die folgende Verbindung in diesem Land ihres Vaters mit ihrer Mutter, die waren, die sie zum See also:Anteil als gesetzmaßige Kinder in einem Vermächtnis des englischen Grundstücks erlaubt wurden. Es soll gemerkt werden, daß diese Entscheidung nicht Zusammentreffen mit der von Birtwhistle V. Vardill.

Sehen Sie See also:

J. A. See also:Foote, Privates Internationales Gesetz; A. V. See also:Dicey, Konflikt von Gesetzen; See also:L. von Bar, privates internationales Gesetz; See also:Geschichte, Konflikt von Gesetzen; J.

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