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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V25, Seite 523 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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IIENT . vom Anschluß blieb souverän. Entsprechend See also:

der Theorie von See also:J. See also:C. See also:Calhoun, hatten die Zustände einen See also:Vertrag schlossen, von dem sie zurücktreten konnten, wenn seine Bezeichnungen defekt waren und sie souverän waren. Entsprechend der Theorie, die im Föderalisten erklärt wurde, die einzelnen Zustände nicht, nach der Anordnung der See also:Beschaffenheit, vollständig souverän zu bleiben: sie wurden im See also:Besitz bestimmter Attribute der See also:Hoheit gelassen, während andere in der See also:Bundesregierung untergebracht wurden; während sie dort bestanden werden, waren viele Zustände, dort aber souveräner einer. Selbst wenn der Ursprung ein Vertrag oder ein Vertrag war, nachdem die "Vereinigten Staaten" durch "gebildet wurden, konstitutionelle See also:Tat" dort bestand nicht mehr ein bloßes Vertragverhältnis: bestanden ein See also:Zustand, zu dem alle Thema waren und zu dem alle befolgen müssen (von See also:Stengel, Staatenbund und Bundesstaat; See also:Pelz Gesetzgebung, 1898, P. 754 Jahrbuch; Cooley, Grundregeln der Verfassungsgesetzgebung, pp. 21, 102). Entsprechend See also:Austin: "im See also:Fall eines zusammengesetzten Zustandes oder der Obersten Bundesregierung, die einige vereinigten Regierungen der einiger vereinigten See also:Gesellschaften zusammen mit einer See also:Regierung, die für diese einige Gesellschaften See also:allgemein ist, seien Sie gemeinsam in jeder dieser einiger Gesellschaften souverän und auch in der größeren Gesellschaft, die aus dem Bundesanschluß entsteht, See also:sind die einige Regierungen der einiger vereinigten Gesellschaften gemeinsam in jedem und in See also:allen" souverän (See also:5. ED, Vol. i. P. 258).

Im See also:

Punkt der Tatsache, gibt es See also:Felder der Tätigkeit, in denen A, andere souverän ist, in denen B souverän ist, und bestimmter anderer, in denen A und B gemeinsam oder wechselnd souverän sind. um die amerikanische Beschaffenheit zu nehmen See also:z.B. sind die Zustände hinsichtlich einiger Angelegenheiten, die Bundesregierung hinsichtlich anderer souverän. 5. Eine andere See also:Abteilung schließt unregelmäßige Fälle, wie See also:Zypern oder Bosnien, in denen eine Regierung ein See also:Land ausübt, hinsichtlich dessen ein anderer Zustand bestimmte See also:Energien behält, theoretisch groß mit ein. 6. Die Gegenden, die von gemieteten Firmen geregelt werden oder ausgeübt sind, bilden eine Kategorie durch selbst. Nominal sind solche Firmen die Delegierten einiger Zustände; in der Wirklichkeit fungieren sie, als ob sie zutreffende sovereigns waren. 7. Zwei andere Kategorien können erwähnt werden: (a) Kästen See also:des realen Anschlußes zwischen Zuständen, z.B. der zwischen Österreich und See also:Ungarn; (b) persönliche Anschlüße, unterschieden worden vom obenerwähnten formsforbeispiel, der Anschluß von Großbritannien und See also:Hanover. 8. Eine kleine See also:Gruppe besteht aus Fällen des Kondominiums oder der Vorbereitungen, die dazu ähnlich sind; z.B. die Vorbereitungen hinsichtlich der See also:Samoa-Inseln Inseln von 5889 bis 1899. Entsprechend modernem See also:Verbrauch gehört die Benennung "souveräner Zustand" nur Zuständen der beträchtlichen Größe und der Bevölkerung, welche ohne Steuerung die üblichen Energien eines Zustandes ausübt, z.B. fähig, See also:Frieden oder See also:Krieg zu erklären. See also:Leibnitz, dieses Thema in seinem suprematus Tractatus de Jure (See also:Oper, 4 besprechend.

362), sagt: "valdeetiamdubito Itaque, ein illi Italiae, vocant oppidum Sancti See also:

Marini des quam, concedisuprematus, Größe possitReipublicae von tametsijureliberamessenemonegat," ein Anmerkungschiefer, der auch auf die See also:Republik von See also:Andorra zutreffen würde: "tantumvocantursouverainsoupotentate Illi, quiterritoriummajus habent, exercitumqueeducerepossunt; sed hoc demumillud est des atque, quodegovocosuprematum und quoquearbitror Gallos, mit Anzeigenjusgentiumspectantibus de See also:Rebus, See also:Schritt, See also:bello, foederibussermo est und vocant souverains der ipsialiquos, EOS liberisloqui nicht de Urbibus, NEC-exiguorumterritoriorumdominis, TauchenMercator der quae das facile potest sibiemere, illispotestatibus de Majoribus, quaebelluminferre, bellumsustinere, Stare des propriaquodammodo VI, foederapangere, rebusaliarumgentium mit auctoritateintervenirepossunt "(4. 359). Mit dieser Ansicht kann verglichen werden, die von einem Verfasser in der Gesetzzeitschrift (1899) See also:xxv. 30, das argumentiert, daß die Republik von See also:San See also:Marino ein Zustand in der vollen Richtung ist. Es wird manchmal vorgeschlagen, daß self-governing Kolonien als zutreffende Zustände betrachtet werden sollen. Ohne Zweifel können einige von ihnen als Kolonien in der alten Richtung nicht mehr angesehen werden. Die self-governing Kolonien der Kolonien, die See also:Teil des "multi zellularen britischen Zustandes darstellen,", während See also:F. See also:W. See also:Maitland ihn (politische Theorien des mittleren Alters, P. x.) beschreibt, haben im Wesentlichen "Zustand-wie See also:Buchstabe.", Wenn See also:Liberia ein Zustand ist, kann dasselbe von See also:Kanada besagt sicher sein. Es ist die britischen Kolonien hat nicht die See also:Energie des Erklärens des Krieges oder des Friedens oder des Regulierens der fremden Politik des Reiches zutreffend; und die See also:Krone kann mißbilligen ein Maß, das vom Dominionparlament geführt wird (J. See also:G. Bourinot, Beschaffenheit von Kanada, 188S, P.

95; A. See also:

H. F. Lefroy, gesetzgebende Energie in Kanada, 244). Kolonialgesetzgebungen werden gesagt, Energien beauftragen zu haben. Es ist genauer, daß hinsichtlich bestimmter Angelegenheiten die Gesetzgebung des kanadischen Dominion souverän ist, und hinsichtlich bestimmter anderer zu sagen, daß es nicht ist (Lefroy, 244; See also:Schnell und Garran, australischer See also:Commonwealth, 328; See also:Dicey, 1o6); und hinsichtlich einiger Angelegenheiten sind sie tatsächlich, wenn nicht in der See also:Form, recognoscentes des universitatessuperiorem nicht (schnell und Garran, 319); oder das sind sie Zustände im Prozeß des Bildens. See also:Gelegentlich wird der Ausdruck "Thema einer See also:Kolonie" jetzt verwendet (niedriges See also:v. See also:Routledge, See also:L.See also:R. 1 See also:Ch. 42; Lefroy, gesetzgebende Energie in Kanada, 329). Es ist vom Gerichtsausschuß des Rates See also:Privy entschieden worden, daß die Kolonialgesetzgebungen nicht bloße Delegierte des imperialen Parlaments sind (A. B.

See also:

Keith, verantwortliche Regierung in den Kolonien, P. 81). An allen Fällen können die self-governing Kolonien als "halbe souveräne Zustände" klassifiziert werden oder "quasi-souverän.", Viele Versuche sind, die Attribute der Hoheit, See also:d.h. das See also:regalia, Vorrechte, &c. aufzuzählen gebildet worden, da sie die benannten Attribute waren. Z.B. gibt See also:Bodin eine See also:Liste von der See also:Cove-Eigenschaften von majestas oder von Hoheit: (a) "universis Legem reignty., &c., singuliscivibustrauenposse; (b) Heliumindicereautpaceminire; (c) See also:Richter ernennen und ändern; (d) Energie des abschließenden Anklangs; (See also:e) Energie der See also:Entschuldigung; (f) Anheben des Einkommens; (g), Geld prägend "(De Republica, Vol. i. ch. 1o). Leibnitz, mit dem mittleren See also:Alter in der Ansicht, teilt die Attribute oder die Lehrkörper in zwei Kategorien: regaliamajora und regaliaminora. See also:Hobbes (See also:Leviathan), diese Attribute analysierend, zählt zwölf Attribute "diese auf," sagt er, "sind die Markierungen, die das Wesentliche von der Hoheit bilden und die die Markierungen sind, hingegen ein See also:Mann, in was Mann oder im Zusammenbau der Männer entdecken kann, die souveräne Energie wird gesetzt oder resideth.", Er beschreibt sie auch als "untrennbare Rechte.", See also:Bluntschli (Allgemeine Staatslehre, i. 575) zählt diese Attribute auf: (a) Recht der Anerkennung von majestas; (b) Unabhängigkeit; (c) Energie, Beschaffenheit festzustellen; (d) Recht der Gesetzgebung; (e) deposed Tätigkeit durch See also:Organe; (f) irre-sponsibility.

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