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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V17, Seite 736 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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SYSTEM , den Namen, See also:der zu einer Sozialorganisation gegeben wird, dessen Reste auf dem allgemeinen See also:Besitz und der allgemeinen Bearbeitung See also:des See also:Landes durch kleine Gruppen freemen. See also:politisch und ökonomisch war die See also:Markierung eine unabhängige Gemeinschaft, und seine frühesten Mitglieder waren zweifellos Blutverwandte. In seinem Ursprung ist das Wort dasselbe wie Markierung oder März (q.See also:v.), eine See also:Grenze. Zuerst in dieser Richtung, wurde es dann See also:am See also:Land angewendet, das von den Siedleren in den Waldbereichen von See also:Deutschland gelöscht wurde, und später wurde es für das System verwendet, das prevailedto was See also:Umfang oder für, wie See also:lang verwendet uncertainin, das Land. Es wird im Allgemeinen angenommen, daß die Länder der Markierung in drei Teile, in See also:Wald, in Wiese und in ausbaufähige geteilt wurden, und wie im manorial System, das im See also:vogue anderwohin später war, ein System der Umdrehung der See also:Getreide in zwei, drei, oder sogar sechs See also:Felder, jedes Mitglied der Gemeinschaft angenommen wurden, die Rechte der See also:Weide im Wald und in der Wiese hat, und ein bestimmter See also:Anteil vom ausbaufähigen. Die Markierung war eine self-governing Gemeinschaft. Seine Angelegenheiten wurden durch markmen bestellt, See also:wem zusammen zu angegebenen Zeiten im markmoot traf. Bald jedoch wurde ihre See also:Freiheit auf eingegriffen, und im See also:Verlauf einer sehr kurzen See also:Zeit verschwand sie zusammen. Der Umfang und die Natur eines Markierungssystems ist gewesen und ist noch, ein Thema der Kontroverse unter Historikern. Eine Schule hält, daß sie in Deutschland fast allgemeinhin war; daß es, tatsächlich, die typische ' Methode See also:Teutonic des Haltens und der Kultivierung des Landes war. Aus Deutschland wird es, es wurde eingeführt von den See also:Winkel- und Saxoneindringlingen in See also:England, in dem es wasextensively annahm und nach der die See also:Grundlage das vorherschende Landsystem in frühem England ist, wurde errichtet argumentiert. Eine entgegensetzende Schule verweigert völlig das Bestehen des Markierungssystems, und ein französischer Verfasser, Fustel de Coulanges, bezieht sich auf es contemptuously als "figment der See also:Phantasie Teutonic.", Diese Ansicht basiert groß nach der Vermutung, daß allgemeiner Besitz des Landes unter den frühen Deutschen See also:praktisch unbekannt war und auf keinen See also:Fall General unter frühen Englisch war.

Die Wahrheit wird zweifellos gefunden, um zwischen den zwei Übermaßen irgendwo zu liegen. Das komplette Markierungssystem war zweifellos nicht in Anglo-Saxon England überwiegend, noch bestand es sehr weit oder während jeder sehr See also:

langen See also:Periode in Deutschland, aber das System, das in diesen zwei Ländern vorherschte, enthielt Elemente, die auch im Markierungssystem gefunden werden. Die Hauptberechtigung auf dem Markierungssystem ist See also:G. See also:L. von See also:Maurer, das zurGeschichte See also:Einleitung dermarkierung See also:Hof- See also:Dorf- schriftlich und Stadtverfassung und der Gewalt offentlichen (München, 1854; neue ED, See also:Wien, 1896) und der Markenverfassung See also:Geschichte in Deutschland (See also:Erlangen, 1856). Sehen Sie auch De Coulanges, sur Quelques Problemes de L'histoire (1885) N. See also:D. Fustel Recherches; und eine Übersetzung von den See also:gleichen See also:Arbeiten des Verfassers benannte den Ursprung der See also:Eigenschaft im Land, durch See also:M. See also:Ashley. Dieses enthält ein einleitendes See also:Kapitel durch See also:Professor See also:W. See also:J. Ashley. Andere Behörden See also:sind See also:K.

Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter (See also:

Leipzig, 1886); See also:R. See also:Schroder, der Lehrbuch deutschen Rechtsgeschichte (Leipzig, 1902); und W. See also:Stubbs, konstitutionelle Geschichte von England, Vol. i.

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