See also:BEFESTIGUNGEN (See also:Lat.-figere, regeln) , im See also:Gesetz, See also:Mobilien, die also geregelt oder zum See also:Land angebracht gewesen See also:sind (wie sie im englischen Gesetz ausgedrückt wird, "also beigefügt den Grundbesitz in dauerndem Eigentum"), hinsichtlich geworden, in See also:der See also:Betrachtung See also:des Gesetzes, ein See also:Teil von ihr. Alle Systeme des Gesetzes See also:- TREFFEN (von "zu treffen,", zusammen zu kommen, bauen Sie, 0 zusammen. Eng.-Metalle; cf. DU moeten, Swed.-mota, Goth., das, &c., Ableitungen des Teut.-Wortes für eine Sitzung gamotjan ist, gesehen in den Esprit O. Eng., strittig, ein Zusammenbau der Leu
treffen eine markierte Unterscheidung zu bestimmten Zwecken, zwischen Immobilien und Beweglichen, zwischen realer und persönlicher See also:Eigenschaft, zwischen Land und See also:allen weiteren Sachen. In dem See also:- De LAURIA (LURIA oder LURIA) ROGER (d. 1305)
- Der IRAN
- Der KONGO
- Der LIBANON
- Der LIBANON (von Semitic, das, ", weiß zu sein, "oder" weißlich, "vermutlich laban ist, verweisend nicht auf Schnee, aber auf das bloße Weiß, walls ofchalk oder Kalkstein, die die charakteristische Eigenschaft der vollständigen Strecke bilden)
- Die ASTROPHYSIK
- Die KATEGORIE ALS GANZES
- Die NIEDERLANDE
- Die TÜRKEI
- Die UNTERSEITE Einer WAND
- Durch ROLLEN (Lat.-bulla, eine Kugel, O.-Feldboule, Kugel)
- DÜNEN
- DÜNGEMITTEL
- DÄCHER
- DÄMMERIG (vom Lat.-crepusculum, -Twilight)
- DÄMMERUNG (die Form 16th-century des früheren "Jawing" oder "des Dämmerns," von einem alten Verb "daw," O. Eng. dagian, Tag zu werden; cf. Holländisches dagen und Ger.-tagen)
- DÄMPFEN, FRIEDRICH KARL FERDINAND, FREIHERR
- DÄNEMARK
- DÖBEL (cephalus Leuciscus)
- DÖRFCHEN
d See also:Kasten von der Befestigung die d Frage entstehen unter welch einstellen von den Recht sie sein zu dem fallunder von real oder von persönlich Eigenschaft. Die allgemeine See also:Richtlinie des englischen Gesetzes ist, daß alles, die zum Land angebracht wird, das, zum thelandquicquidplantatur allein paßt, solo cedit. Alles dieses, wie viele andere Richtlinien des englischen Gesetzes, ist zugunsten des unabhängigen Hausbesitzers; aber seine Härte ist durch viele Ausnahmen geändert worden, die von See also:- ZEIT (0. Eng. Lima, cf. Icel.-timi, Swed.-timme, Stunde, Dan.-Zeit; von der Wurzel auch richtig gesehen "in Tide," in die Zeit zwischen des Flusses und in Ebb des Meeres, cf. O. Eng. getidan, zu geschehen, "GleichmäßigEven-tide," &c.; es nicht direkt hä
- ZEIT, MASS VON
- ZEIT, STANDARD
Zeit zu Zeit durch die Gerichte formuliert werden, wie Gelegenheit entstand. zwecks eine Befestigung dort festzusetzen muß irgendein Grad von See also:Annexation zum Land oder zu einem Gebäude sein, das Formen von ihm zerteilen. So ist es gehalten worden, daß ein See also:Stall, der auf Blöcke des Bauholzes gelegt wird, aber nicht See also:am See also:Boden selbst befestigt ist, nicht eine Befestigung ist; und die Last des Zeigens, daß die See also:Artikel nicht anders angebracht zum Land als durch ihr eigenes See also:Gewicht aufgehört haben, Mobilien zu sein, Reste mit denen, die die Tatsache erklären. Andererseits soll ein Artikel, sogar etwas hinzugefügt zum Land, gelten als Teil von ihm, es sei denn die Umstände zeigen, daß es Mobilien bleiben sollte. Die Frage ist eine der Tatsache in jedem, das hauptsächlich auf dem Modus, Grad und See also:Gegenstand des Annexation und die Möglichkeit des Abbaus des Artikels ohne See also:Verletzung zu sich oder zum Grundbesitz in dauerndem Eigentum casedepending ist. In bestimmten Fällen haben die Gerichte einen konstruktiven Annexation, wenn die Artikel erkannt, zwar befestigt nicht am Boden, am Durchlauf mit dem Grundbesitz in dauerndem Eigentum, als ob sie waren, See also:- Zu SEHNE (O. Eng. sinu, sionu, cf. holländisches zenuw, Ger. Sehne, vielleicht verbunden Skt.-snava, Sehne, cf. Ger. Schnur, Zeichenkette)
- Zu USAS (von den Wurzelvas, glänzen und cognate lateinischem Aurora und griechisches ' HWS)
- ZÜGEL
- ZÜNDLADUNG
- ZÜRICH
- ZÜRICH (Rahmen Zürich; Ital. Zurigo)
- ZÄHLIMPULS (Lat. kommt, Generatorcomitis, Feldcomte, Ital.-conte, Überspannungsconde)
- ZÄHLIMPULS KAROLY ZICHY (1753 -- 1826)
- ZÄHLIMPULSE
- ZÄHLIMPULSE CLERMONT
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF BAR
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF NEVERS
- ZÄHLIMPULSE VON
- ZÄHLUNG (vom Lat.-censere, schätzen oder festsetzen; verbunden durch einiges mit centum, d.h. ein Zählimpuls durch Hunderte)
- ZÄHNE (O.E. Eel); Plural des Zahnes, DER O.E.-Oberseite)
z.B. die Schlüssel eines Hauses, an den Steinen einer trockenen See also:Wand und an den abgetrennten oder doppelten Teilen der See also:Maschinen. Fragen hinsichtlich der Eigenschaft in Befestigungen hauptsächlich arise(1) zwischen Hauswirt und Pächter, (2) zwischen Erben und Vollstrecker, (3) zwischen Vollstrecker und See also:Rest-See also:Mann oder reversioner, (4) zwischen Verkäufer und Kunden. 1. Am See also:Zivilrecht wenn der Pächter alles zum Grundbesitz in dauerndem Eigentum während seiner Besetzung hinzugefügt hat, kann er nicht sie ohne die Erlaubnis seines Hauswirts entfernen. Aber eine Ausnahme wurde zugunsten der Geschäftsbefestigungen hergestellt. In einem See also:Fall, bevor See also:Lord See also:Holt es war gehaltene, daß ein See also:Seife-See also:Dampfkessel, während seiner Zeitdauer, die Bottiche entfernen konnte, die er zu den Geschäftszwecken aufgestellt hatte, und daß nicht aufgrund irgendeiner speziellen See also:Gewohnheit, aber "durch das Zivilrecht zugunsten des See also:Handels und See also:Industrie anregen," und es kann als allgemeine Regel angegeben werden, daß Sachen, die ein Pächter am Grundbesitz in dauerndem Eigentum für Handel oder Herstellung befestigt hat, von ihm weggenommen werden können, wann immer der Abbau nicht zu irgendeiner vorherschenden Praxis konträr ist oder bestimmte Vertragsbedingungen der See also:Miete und bewirkt werden kann, ohne materielle Verletzung zu zu verursachen See also:Zustand oder Zerstören des wesentlichen Buchstabens der Artikel selbst (See also:Lambourn See also:- Var
- Vom DOCKET (möglicherweise "Dock," ist zu beschränken oder Schnittkurzschluß, mit das diminutive Suffix und, aber der Ursprung des Wortes unverständlich; es ist in Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert gekommen)
- Von BANYAN oder BANIAN (eine arabische Korruption, geborgt vom Portugiesen das Sanskrit vanij, "Kaufmann")
- Von DELPHI (das Pytho Homer und Herodotus; in den Beschreibungen BeAôi Boeotian, auf Münzen Aa)tgöi)
- Von ELBE (Albis das das Romans und das Labe der Tschechen)
- Von GELBSUCHT (Feldjaunisse, jaune, Gelb) oder von IUTERUS (von seiner Ähnlichkeit zur Farbe des goldenen oriole, von dem Pliny daß bezieht, wenn eine jaundiced Person nach ihm schaut, erholt er aber die Vogelwürfel)
- Von JUSTAGE (vom späten Lat.-Anzeigenjuxtare, abgeleitet vom juxta, nahe, aber früh verwirrt mit einer angenommenen Ableitung justus, Recht)
- Von MOFETTA (Ital. Lat.-mephitis, eine pestilential Ausdünstung)
- Von NARVA (Rugodiv russische Annalen, auch Ivangorod)
- Von PEGASUS (Gr.-lrgyor, Vertrag, stark)
- Von SAFLOR (schließlich das arabische safra, Gelb)
- Von SPARREN (Feld chevre, eine Ziege)
- Von ZION oder SION (Heb.-iiag, die Durchläufe "zum möglicherweise Sein trocken," die nqs "zum Aufstellen," oder soll "sich schützen"; Arabische Analogien bevorzugen die Bedeutung "Hump," "Gipfel einer Kante," und so "citadel")
- VÄTER DER KIRCHE
- VÖGEL DES PARADIESES
V. See also:- MÀLAGA
- MÉRIDA
- MÉRIDA (anc. Augusta Emerita, Kapital von Lusitania)
- Mit BEUTE (anscheinend beeinflußt durch "Aufladung," O. Eng. BOT, Vorteil oder Profit, durch eine Anpassung von einer früheren Form cognate Ger. Beute und Feldbutin)
- Mit BODKIN (dem frühem Eng.-boydekin, ein Dolch, ein Wort des unbekannten Ursprung, vielleicht angeschlossen das gälischen biodag, eine kurze Klinge)
- Mit GARRET (vom O.-Feldgarite, vom modernen guerite, ein Watch-tower, schließlich angeschlossen "Schutz" und "Bezirk")
- Mit KIEFER (mittlerem Eng.-jawe, -jowe und -geowe, O. Eng. cheowan, angeschlossen "chaw" und "Kauen," und in der Form mit "jowl")
- MÜHLE
- MÜHLE (O. Eng. mylen, neueres myln oder das miln, angepaßt vom späten Lat.-molina, cf. Feldmoulin, vom Lat.-mola, eine Mühle, molere, um zu reiben; von der gleichen Wurzel ist Mol, abgeleitete "Mahlzeit;", das Wort erscheint in anderen Sprachen Teutonic
- MÜHLE, JAMES (1773-1836)
- MÜHLE, JOHN (c. 1645-1707)
- MÜHLE, JOHN STUART (1806-1873)
- MÜHLEN, JOHN (d. 1736)
- MÜHLEN, ROGER QUARLES (1832-)
- MÜHLSTEINCKorn
- MÜNCHEN (Ger. Munchen)
- MÜNDUNG (vom Lat.-aestuarium, von einem Platz erreicht durch aestus, vom Tide)
- MÜNZE
- MÜNZE (ältere Formen des Wortes sind coyne, Quoin und das coign, ganz abgeleitet durch das coing und cuigne O.-Feld vom Lat.-cuneus, von einem Keil)
- MÜTZE
- MÜTZE, CHARLES (17Ò-1793)
- MÄDCHEN MARIAN
- MÄHEN Sie
- MÄNNER
- MÄRZ
- MÄRZ (1) (vom Feldmarcher, gehen; die früheste Richtung auf französisch scheint "trample zu sollen," und der Ursprung ist normalerweise im Lat.-marcus, Hammer gefunden worden; Niedriges Lat.-marcare, zum Hammer; die Straße mit dem regelmäßigen Schritt
- MÄRZ, AUZIAS (c. "1395-1458)
- MÄRZ, EARLS VON
- MÄRZ, FRANCIS ANDREW (1825-)
- MÄRZE, (Es Le Marche)
- MÖBEL (von "versorgen Sie," Feldfournir)
- MÖRSER
M°Lellan, 1903, 2 See also:Ch. 269). Landwirtschaftliche Pächter werden, nicht am Zivilrecht erlaubt, Geschäftsbefestigungen zu entfernen. Aber die Hauswirt- und Pächtertat 1851 bewilligte solch ein Recht des Abbaus im Kasten der Gebäude oder der Maschinerie, die durch atenant an seinen eigenen Unkosten und mit Zustimmung seines Hauswirts aufgerichtet wurden, vorausgesetzt daß der Grundbesitz in dauerndem Eigentum nicht verletzt wurde, oder daß jede mögliche Verletzung gut gebildet wurde und daß vor Abbau dem Hauswirt schriftliche See also:Nachricht ein des Monats gegeben wurde, der eine See also:Wahl des Erwerbes hatte. Unter der Betriebtat 1883 konnte der Pächter, unter ähnlichen Bedingungen, Befestigungen entfernen, obgleich der Hauswirt nicht zu ihrer Aufrichtung zugestimmt hatte. Die Betriebtat 1900 verlängerte diese See also:Bestimmung auf Befestigungen, oder Gebäude erwarben, obgleich eingegliedert oder, nicht durch den Pächter aufgerichtet. Ähnliche Rechte wurden durch die Zuteilungsausgleichstat 1887 und durch die Ausgleichstat 1895 der Marktgärtner verursacht. Alle diese Bestimmungen re-enacted durch die Betriebtat 1908. Wieder See also:Eisen-unterstützt die dekorativen Befestigungen, aufgestellt vom Pächter für Verzierung und Bequemlichkeit, wie hangings und Schauengläser, See also:Tapisserie, zu den Kaminen, das See also:wainscot, das durch Schrauben, MarmorKamin-stücke geregelt wird, wird, um dem Pächter zu gehören gehalten, und ohne die Zustimmung des Hauswirts entfernbar zu sein. Hier wieder ist der See also:Umfang eines Privilegs eine See also:Angelegenheit von etwas Ungewißheit gewesen. In allen diesen Fällen, welche die Befestigungen sein müssen, remo\ed während der Zeitdauer. Wenn der Pächter oben See also:Besitz der Voraussetzungen gibt, ohne die Befestigungen zu entfernen, wird es vorausgesetzt, scheint es, daß er dem Hauswirt ein See also:- GESCHENK
- GESCHENK (ein allgemeines Wort Teutonic, cf. Ger.-Würfelgeschenk, Geschenk, das Geschenk, Gift, gebildet vom Teut.-Stammmund -, zu geben, geven cf. Holländer, Ger. geben; in O. Eng., welches das Wort mit Ausgangsy, guttural neueren Englisch erscheint, li
Geschenk von ihnen gebildet hat und daß Vermutung nicht durch positiven See also:- BEWEIS (im preove M. Eng., proeve, preve, &°c., von O. Fr. prueve, proeve, &c., Umb.-preuve, spät. Lat.-proba, -erblegitimation, die Güte von allem, das probus, gut prüfen, prüfen)
Beweis einer konträren See also:Absicht vermutlich widerlegt werden könnte. Sein Recht zu den Befestigungen wird nicht jedoch durch das bloße See also:Ende der See also:Bezeichnung zerstört, wenn er weiterhin im Besitz bleibt; aber, wenn er einmal die Voraussetzungen gelassen hat, kann er nicht zurückkommen und seine Befestigungen behaupten. In einem Fall, in dem die Befestigungen wirklich vom Grundbesitz in dauerndem Eigentum nach dem Ende der Bezeichnung getrennt worden waren, wurde es gehalten, daß der Pächter kein Recht hatte, sie zurückzugewinnen. 2. Wie zwischen Erben und Vollstrecker oder See also:Verwalter. Die Frage der Befestigungen entsteht zwischen diesen Beteiligten auf dem See also:Tod einer See also:Person, die Land besitzt. Der Vollstrecker hat kein Recht, Geschäftsbefestigungen zu entfernen, aufstellte zugunsten der See also:Erbschaft. Was dekorative Gegenstände betrifft war das Richtlinienquicquidplantatur, das, solo cedit solo ist, in den frühen Zeiten, die ein wenig zugunsten des Vollstreckers entspannt wurden. So weit zurück wie 1701, wurde es gehalten, daß die hangings, die an einer Wand für Verzierung befestigt wurden, dem Vollstrecker überschritten; und, obgleich der Effekt dieses Entspannung nachher unten geschnitten wurde, wird es durch die Entscheidungen der Gerichte gestützt, die das Recht des Vollstreckers zu den wertvollen Tapisserien bestätigen, die von einem Pächter für das See also:Leben zu den Wänden eines Hauses für Verzierung und ihres besseren Genusses als Mobilien hinzugefügt werden (See also:Leigh V. Taylor, 1902, APP Cas.
157); und dasselbe ist hinsichtlich der Statuen und der Bronzengruppen, die auf Untersätze im Boden eines Villenhauses eingestellt werden gehalten worden. 3. Wenn ein Pächter für das Leben des See also:Landes stirbt, entsteht die Frage der Befestigungen zwischen seinen Repräsentanten und den Personen, die zunächst zum Zustand erlaubt werden (der Rest-Mann oder das reversioner). Der Rest-Mann ist nicht ein See also:Liebling des Gesetzes als der See also:Erbe so groß, und das Recht zu den Befestigungen wird vorteilhafter für Vollstrecker als in den vorhergehenden Fällen zwischen Erben und Vollstrecker analysiert. Was auch immer sind, würden Befestigungen des Vollstreckers gegen den Erben folglich Befestigungen des Vollstreckers gegen den Rest-Mann sein. Und das Resultat der Fälle scheint, zu sein, daß, verglichen mit dem Rest, der Vollstrecker des Pächters für das Leben zweifellos erlaubt würde, Befestigungen zu handeln. Landwirtschaftliche Befestigungen sind nicht durch den Vollstrecker eines Pächters für das Leben entfernbar. 4. Wie zwischen Verkäufer und Kunden, umfaßt ein See also:Erwerb der Länder einen Erwerb aller Befestigungen. Aber hier ist die Absicht der Beteiligten vom großen Wert. Ähnliche Fragen können in anderen Fällen, z.B. wie zwischen Hypothekenschuldner und Hypothekengläubiger entstehen. Wenn Land hypothekarisch belastet wird, überschreiten die Befestigungen mit ihm, es sei denn eine konträre Absicht in der Beförderung ausgedrückt wird; und dieses gleichmäßige, wo die hinzugefügten Mobilien das Thema einer Mietkaufvereinbarung sind (See also:Reynolds V. See also:Ashby, 1903, 1 See also:- KÜCHE (O.E.-cycene; dieses und andere cognate Formen, wie Holländer keuken, Ger. Kiuche, Dan. kokken, Feldcuisine, werden gebildet vom niedrigen Lat.-cucina, vom Lat.-coquina, vom coquere, um zu kochen)
- KÜHLEN
- KÜMMEL
- KÜNDIGEN Sie an (O.-Feldheraut, herault; der Ursprung ist unsicher, aber O.H.G. heren, um zu benennen, oder hariwald, Führer einer Armee, sind vorgeschlagen worden; das Gr.-Äquivalent ist Kddpvi: Lat.-praeco, caduceator, fetialis)
- KÜNSTE UND FERTIGKEITEN
- KÜNSTLERISCH
- KÜRBIS
- KÜRBISGEWÄCHSE
- KÜSTE (von der Seite vom costa Lat., von einer Rippe)
- KÜSTENVERTEIDIGUNG
- KÜSTENVORLAND
- KÄFER
- KÄFER (bityl O. Eng.; angeschlossen an "Bissen")
- KÄLTE (im cald und im ceald O. Eng., in einem Wort, das schließlich von einer Wurzel cognate mit dem Lat.-gelu kommen, im gelidus und im Common in den Sprachen Teutonic, die normalerweise zwei eindeutige Formen für den Substantive und das Adjektiv haben,
- KÄNGURUH
- KÄSE (Lat.-caseus)
- KÄSE UND
- KÄUFE
- KÖLN (Ger. Koln oder offiziell, seit 1900, Coln)
- KÖNIG
- KÖNIG (Cyning O. Eng., abgekürzt in das cyng, cing; cf. chun- O. H. G. Kuning, chun-kunig, M.H.G. kiinic, kiinec, kiinc, Umb. Ger. Konig, konungr O. Norse, kongr, Swed.-konung, kung)
- KÖNIG OF EAST
- KÖNIG OF ITALIEN
- KÖNIG OF SARDINIEN
- KÖNIG [ VON OCKHAM ], PETER-KÖNIG, 1. BARON (1669-1734)
- KÖNIG, CHARLES WILLIAM (1818-1888)
- KÖNIG, CLARENCE (1842-1901)
- KÖNIG, EDWARD (1612-1637)
- KÖNIG, EDWARD (1829-1910)
- KÖNIG, HENRY (1591-1669)
- KÖNIG, RUFUS (1755-1827)
- KÖNIG, THOMAS (1730-1805)
- KÖNIG, WILLIAM (1650-1729)
- KÖNIG, WILLIAM (1663-1712)
- KÖNIGE OF UNITED
- KÖNIGE, ZUERST UND ZWEITE BÜCHER VON
- KÖNIGIN
- KÖNIGIN (O.E. cwen, die Frau, bezogen auf "quean," O.E.-cwene, ein hussy; cf. Gr. yvvi7: von der Wurzel gan -, produzieren; cf. Klasse, "Stamm," &c.)
- KÖNIGLICHE GESELLSCHAFT,
- KÖNIGLICHER FARN
- KÖRNER DES PARADIESES, GUINECKörner oder MELEGUETA-PFEFFER (Ger. Paradieskorner, Feldgraines de Paradis, maniguette)
- KÖRPER
- KÖRPERCPlan
- KÖRPERLICH
- KÖRPERLICHE PHÄNOMENE
K.B. 87). Wieder im Hinweis auf Kaufverträgen entsteht die Frage. Kaufverträge sind die Einteilungen der persönlichen Eigenschaft ähnlich Hypotheken, der Besitz, der mit der Person restlich ist, die sie verkauft. um sie müssen sie gültig zu bilden registriert werden und also war die Frage entstanden, ob die Briefe, die Befestigungen übermitteln, nicht als Kaufverträge registriert worden sein sollen. Es sei denn es die Absicht der Beteiligten war, die Befestigungen eine eindeutige See also:Sicherheit zu bilden, scheint es, daß ein See also:Brief der See also:Hypothek sie umfassend nicht erfordert, als See also:Kaufvertrag registriert zu werden. Die Frage von was nicht eine Befestigung ist oder ist, muß in den Fragen der Bewertung oder der Einschätzung auch häufig betrachtet werden. Das Gesetz von See also:Schottland hinsichtlich der Befestigungen ist dasselbe wie das von See also:England. Das Geben der Betrieb(Schottland) Taten 1883 (SS 35, 42) und 1900 (hinsichtlich der Marktgärten) ein ähnliches gesetzliches Recht des Abbaus. Das Gesetz von See also:Irland ist das Thema der speziellen Gesetzgebung skizziert im ArtikelcHauswirt UND -PÄCHTER gewesen. Der französische See also:Code, der höflich ist, erkennt das Recht vom usufructuary, die Artikel zu entfernen, die von ihm zum Thema seines Zustandes zum Ende seiner Bezeichnung angebracht werden, auf dem Bilden gut des Platzes, von dem sie (See also:Art. 599) genommen wurden und es gibt ähnliche Bestimmungen in den Zivilgesetzbüchern von See also:Italien (Art. 495) See also:Spanien (künste 487, 489), See also:Portugal (Art. 2217) und See also:Deutschland (künste 1037, 1049). Das Gesetz der Vereinigten Staaten hinsichtlich der Befestigungen ist mit englischem Zivilrecht im wesentlichen identisch. Konstruktiv, sowie tatsächliches, Annexation wird erkannt. Die See also:gleichen Entspannungen (vom solo, solo cedit des Zivilrechtrichtlinienquicquidplantatur) was Geschäftsbefestigungen betrifft und die dekorativen Befestigungen, wie Tapisserie, sind erkannt worden. Im See also:Mauritius gelten die Bestimmungen des Zivil Codes Kraft ohne Änderung. In See also:Quebec (Zivilgesetzbuch, Künste. 374 und folgende.) und Str. See also:Lucia (Zivilgesetzbuch, künste. 368 an folgendem.) sie re-enacted in Substanz 452. Einige der britischen Kolonien haben ein gesetzliches Recht, Befestigungen auf Pächtern (konferiert See also:Tat 1874 cf. See also:Tasmanien zu entfernen, des Hauswirts und des Pächters). In sicherem der Kolonien, die durch Abtretung oder in der See also:Regelung (z.B. neues See also:Seeland) gilt die erworben werden, englische Hauswirt- und Pächtertat 1851 Kraft. AuTn0RITIEs.-Englishgesetz: See also:Amos und Ferard, Gesetz der Befestigungen (3. ED, London, 1883); See also:- BRAUN
- BRAUN, CHARLES BROCKDEN (1771-181o)
- BRAUN, FORD MADOX (1821-1893)
- BRAUN, FRANCIS (1849-)
- BRAUN, GEORGE (1818-188o)
- BRAUN, HENRY KIRKE (1814-1886)
- BRAUN, JACOB (1775-1828)
- BRAUN, JOHN (1715-1766)
- BRAUN, JOHN (1722-1787)
- BRAUN, JOHN (1735-1788)
- BRAUN, JOHN (1784-1858)
- BRAUN, JOHN (1800-1859)
- BRAUN, JOHN (1810 -- 1882)
- BRAUN, JOHN GEORGE (1831 --)
- BRAUN, ROBERT (1773-1858)
- BRAUN, SAMUEL MORISON (1817 -- 1856)
- BRAUN, SIR GEORGE (1790-1865)
- BRAUN, SIR JOHN (1816-1896)
- BRAUN, SIR WILLIAM, BART
- BRAUN, THOMAS (1663-1704)
- BRAUN, THOMAS (1778-1820)
- BRAUN, THOMAS EDWARD (1830-1897)
- BRAUN, WILLIAM LAURENCE (1755-1830)
Braun, Gesetz der Befestigungen (3. ED, London, 1875); See also:Ryde, auf Bewertung (2. ED, London, 1905). Gesetz Scots: Jäger, Hauswirt und Pächter; Grundregeln Erskines (abgeneigte ED, Edin., 1903). Amerikanisches Gesetz: Bronson, Gesetz der Befestigungen (Str. See also:Paul, 1904); See also:Reeves, Realvermögen (See also:Boston, 1904); Anordnenfälle (London und Boston, 1894-1901), Tit. "Befestigungen" (amerikanische Anmerkungen). (A. See also:- Who (pl.)
- WÜHLMAUS
- WÜRDE (Lat.-eminentia)
- WÜRFEL
- WÜRFEL (Feldde, vom Lat.-Bezugspunkt, gegeben worden)
- WÜRFEL (Gr. K4õs, ein Würfel)
- WÜRFEL (Plural des Würfels, O.-Feldde, leitete Lat.-von trauen ab, um zu geben)
- WÜRFEL, CHRISTOPH ALBERT (1755-1822)
- WÜRZBURG
- WÜSTENKUH
- WÄCHTER
- WÄHLENCMaschinen
- WÄHLER (Ger. Kurfursten, von Kilren, kiosan O.H.G., wählen, wählen und Furst, Prinz)
- WÄHLTE (Feld für "Sache")
- WÄHRUNGSKONFERENZEN (INTERNATIONAL)
- WÄLDER UND FORSTWIRTSCHAFT
- WÄRTER
- WÄSCHE,
- WÄSCHEREI
- WÖLBUNG (abgeleitet durch das Feld von Lat.-Kamera, Wölbung)
- WÖLBUNG, HENRY THOMAS (1821-1862)
- WÖRTERBUCH
- WÖRTERBÜCHER UND INDIZES
W.
End of Article: BEFESTIGUNGEN (Lat.-figere, regeln)
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