See also:SALIC-See also:GESETZ und ANDERE FRANKISH See also:GESETZE. Das Gesetz Salic ist eins jener frühen mittelalterlichen Frankish Gesetze, die, mit anderen frühen germanischen Gesetzen (sehen Sie GERMANISCHE GESETZE), zusammen als legesbarbarorum bekannt. Es entstand mit den Freivermerken Salian, häufig See also:einfach genannt Salians, den See also:Leiter dieser Anhäufung See also:der germanischen Völker, die als See also:Freivermerke bekannt See also:sind. Das Gesetz Salic ist unten zu uns in zahlreichem See also:MSS. und in den Taucherformen gekommen. Die älteste See also:Form, dargestellt vom LatincMs Nr. 4404 im Bibliotheque Nationale in See also:Paris, besteht aus 65 Kapiteln. Die zweite Form hat die See also:gleichen 65 See also:Kapitel, aber enthält interpolierte Bestimmungen, die christlichen Einfluß zeigen. Der dritte See also:Text besteht aus 99 Kapiteln und wird in zwei Gruppen geteilt und übereinstimmt, während die MSS. enthalten oder auslassen die "Glanze Malberg.", I enthalten das I einiges See also:des MSS. die Wörter in einer barbarischen Zunge und vom Wort "malb häufig vorangegangen.", oder "Inalberg.", Diese werden zugelassen, um Frankish Wörter zu sein und bekannt als die Glanze Malberg. Meinungen unterscheiden sich hinsichtlich des zutreffenden Importes dieser Glanze; einige Gelehrte halten, daß das Gesetz Salic ursprünglich in Frankish See also:vernacular geschrieben wurde und daß diese Wörter Reste des alten Textes, während andere sie betrachten, da zugelassene Formeln wie entweder von einem Zivilkläger verwendet würden, wenn man eine Klage einführte, oder durch den See also:- RICHTER (Lat.-judex, Feldjuge)
- RICHTER (Lat.-magistratus, vom magister, vom Meister, richtig von einer öffentlichen Dienststelle, folglich von der Person, die solch ein Amt bekleiden)
- RICHTER, ADRIAN LUDWIG (1803-1884)
- RICHTER, DAS BUCH VON
- RICHTER, ERNST FRIEDRICH EDUARD (1808-1879)
- RICHTER, EUGEN (1839-1906)
- RICHTER, HANS (1843-)
- RICHTER, JEREMIAS BENJAMIN (1762-1807)
- RICHTER, JOHANN PAUL FRIEDRICH (1763-1825)
Richter zum Bezeichnen des genauen auszusprechenden Aufbaus sind. Es ist jedoch wahrscheinlicher daß diese Wörter die Freivermerke dienten, die vom Latein unwissend waren, wie Anhaltspunkte See also:zur allgemeinen Richtung jedes Punkts der law.fourth-Version, wie von See also:Charlemagne verbessert, aus 70 Kapiteln mit dem behobenen Latinity und ohne die Glanze besteht. Obwohl er etwas neue Bestimmungen addierte, respektierte Charlemagne die alten, sogar die, die See also:lang in disuse gefallen waren. Die letzte Version, veröffentlicht von B. See also:J. See also:Herold in See also:Basel 1557 (antiquitatumbeleidigung Wechselstromes Germanicarum Originum) von einem jetzt verlorenen MS, wird auf dem zweiten recension gegründet, aber Hinzufügung des beträchtlich neueren Datums enthält. Das Gesetz ist eine Kompilation, bestanden die verschiedenen Kapitel an den unterschiedlichen Perioden, und wir besitzen nicht die ursprüngliche Form der Kompilation. Sogar enthält der älteste Text, der in 65 Kapiteln, Durchgänge, die ein Vergleich mit den neueren Texten darstellt, um zu sein Interpolationen. Es ist möglich, daß Kapitel i., De Mannire, von einem capitularyand Merovingian genommen wurde, das danach See also:am Anfang des Gesetzes Salic gesetzt wurde. Bewilligtes dieses, interner See also:- BEWEIS (im preove M. Eng., proeve, preve, &°c., von O. Fr. prueve, proeve, &c., Umb.-preuve, spät. Lat.-proba, -erblegitimation, die Güte von allem, das probus, gut prüfen, prüfen)
Beweis würde gehen, daß die erste Kompilation auf der See also:- ZEIT (0. Eng. Lima, cf. Icel.-timi, Swed.-timme, Stunde, Dan.-Zeit; von der Wurzel auch richtig gesehen "in Tide," in die Zeit zwischen des Flusses und in Ebb des Meeres, cf. O. Eng. getidan, zu geschehen, "GleichmäßigEven-tide," &c.; es nicht direkt hä
- ZEIT, MASS VON
- ZEIT, STANDARD
Zeit von See also:Clovis zurückgeht, und zweifellos zu den letzten Jahren seines Reign, nach seinem Sieg über dem Visigoths (507-51 I) zu zeigen. Viele Tatsachen kombinieren, um die See also:Anweisung eines früheren Datums zur Kompilation des Gesetzes auszuschließen. Die germanischen Stämme hatten keine Notwendigkeit, die lateinische See also:Sprache zu verwenden, bis sie mit der Gallo-Römischen Bevölkerung verschmolzen waren. Die See also:Skala der Gerichtsgeldstrafen wird im denarius gegeben (", das so viele Schrägstriche "bildet), und es wird gewußt, daß das Währungssystem des Schrägstrichs nicht bis die See also:Periode Merovingian erschien. Sogar in seiner frühesten Form enthält das Gesetz keine See also:Spur der bedeutenden Tatsache des paganisma, wenn wir betrachten, wie nah Gesetz und See also:Religion in ihren Ursprung bezogen werden. Wie von See also:- Hilft bei, SYNDIC (spätes Lat.-syndicus, Gr.-vivv&aos, eins wem in einem Gerichtshof, ein Fürsprecher, Repräsentant, crap, und Sirc77, Gerechtigkeit)
- HÒ (kombiniert)
- HÜFTE
- HÜGEL
- HÜGEL (0. Eng.-hyll; cf. Niedriger Ger.-Rumpf, hul Mid. Dutch, verbunden zum Lat.-celsus, zur Höhe, zu den collis, zum Hügel, zum &c.)
- HÜGEL DAPHLA (oder DAFLA)
- HÜGEL TIPPERA oder TRIPURA
- HÜGEL, A
- HÜGEL, AARON (1685-17ö)
- HÜGEL, AMBROSE POWELL
- HÜGEL, DANIEL HARVEY (1821-1889)
- HÜGEL, DAVID BENNETT (1843-1910)
- HÜGEL, JAMES J
- HÜGEL, JOHN (c. 1716-1775)
- HÜGEL, MATTHEW DAVENPORT (1792-1872)
- HÜGEL, NORMANNE GEORGE BIRKBECK (1835-1903)
- HÜGEL, OCTAVIA (1838-)
- HÜGEL, ROWLAND (1744-1833)
- HÜGEL, SIR ROWLAND (1795-1879)
- HÜLSE (O. Eng. slieve, slyf, ein Wort, das verbunden werden "zu gleiten," cf. holländisches sloof, Schutzblech)
- HÜRDE (hyrdel O. Eng., cognate mit solchen Formen Teutonic wie Ger. Hilrde, holländisches horde, Eng. "Hoarding"; in den pre-Teutonic Sprachen erscheint das Wort in Gr. Kvprla, Korbwaren, e(pT77, Lat.-cratis, Korb, cf. "Kiste," "Gitter")
- HÜRDE (Überspannung vom corro, von einem Kreis)
- HÜRDECLaufen
- HÜTTE
- HÜTTE, EDMUND (1756-1839)
- HÜTTE, H
- HÜTTE, HENRY CABOT (1850-)
- HÜTTE, SIR OLIVER JOSEPH (1851-)
- HÜTTE, THOMAS (c. 1558-1625)
- HÄCKCHEN
- HÄMOPHILIE
- HÄNGEMATTE
- HÄNGEN
- HÖCHSTE VOLLKOMMENHEIT, ZÜNDKAPSEL UND SCHIESS-ZÜNDSATZ
- HÖFLICH
- HÖFLICHKEIT (O.-Feldcurtesie, neueres courtoisie)
- HÖHE (Lat.-altitudo, vom altus, hoch)
- HÖHEN (ein Doublet "der Dreiergruppe," dreifach, vom Lat.-triplus, dreifach; cf. "Doppeltes" vom duplus)
- HÖHEPUNKT (von Lat. culmen, Gipfel)
- HÖHEPUNKT, JOHN (c. 525-600 A.D.)
- HÖHLE (Lat.-cavea, von den Höhlen, von der Höhle)
- HÖHLE, EDWARD (1691-1754)
- HÖHLE, WILLIAM (1637-1713)
- HÖHLEN
- HÖLLE (0. Eng.-Hel, ein Wort Teutonic von einer zu bedeckenden Wurzelbedeutung ", "cf. Ger. Holle, holländischer Hel)
- HÖLZERNER STICH
- HÖREN (gebildet vom Verb ", um zu hören, "hyran O. Eng., heron, &c., ein allgemeines Verb Teutonic; cf. Ger. Koren, Holländer hooren, &c.; die O.-Zeltform wird in hausjan Goth. gesehen; das Ausgangsh stellt jede mögliche Beziehung mit "dem Ohr," Lat.-a
H. See also:Brunner in seinem Deutsche Rechtsgeschichte (i. 438) unterstrichen, enthält das Gesetz Salic nachgemachte der Gesetze Visigothic von Euric (466-485). Schließlich scheint Kapitel xlvii., anzuzeigen, daß die Frankish See also:Energie Süden des See also:Loire verlängerte, da sie vom Mannbleiben "Transport Legerem spricht", das zum mallus zusammengerufen wird (Gerichtsversammlung) und achtzig Nächte für ihre See also:Reise, das erlaubt ist. Andererseits ist es unmöglich, das Datum der Kompilation später zu setzen. Das See also:Romans werden offenbar im Gesetz als Themen, aber als See also:Teil der See also:Armee nicht schon darstellen, die nur aus den antrustions besteht, See also:- De LAURIA (LURIA oder LURIA) ROGER (d. 1305)
- Der IRAN
- Der KONGO
- Der LIBANON
- Der LIBANON (von Semitic, das, ", weiß zu sein, "oder" weißlich, "vermutlich laban ist, verweisend nicht auf Schnee, aber auf das bloße Weiß, walls ofchalk oder Kalkstein, die die charakteristische Eigenschaft der vollständigen Strecke bilden)
- Die ASTROPHYSIK
- Die KATEGORIE ALS GANZES
- Die NIEDERLANDE
- Die TÜRKEI
- Die UNTERSEITE Einer WAND
- Durch ROLLEN (Lat.-bulla, eine Kugel, O.-Feldboule, Kugel)
- DÜNEN
- DÜNGEMITTEL
- DÄCHER
- DÄMMERIG (vom Lat.-crepusculum, -Twilight)
- DÄMMERUNG (die Form 16th-century des früheren "Jawing" oder "des Dämmerns," von einem alten Verb "daw," O. Eng. dagian, Tag zu werden; cf. Holländisches dagen und Ger.-tagen)
- DÄMPFEN, FRIEDRICH KARL FERDINAND, FREIHERR
- DÄNEMARK
- DÖBEL (cephalus Leuciscus)
- DÖRFCHEN
d.h. Frankish Warriors des Leibwächters des Königs angezeigt. Bis jetzt wird das Gesetz nicht mit dem christlichen See also:Geist imprägniert; dieses Fehlen See also:Christ- und Paganelementen liegt an der Tatsache, daß viele der Freivermerke ruhige heathens waren, obgleich ihr König in Christentum umgewandelt worden war. Christliche Erlasse wurden See also:stufenweise in die neueren Versionen eingeführt. Schließlich See also:finden wir capitularies der Könige See also:direkt nach Clovis, das stufenweise im Text des lawe.See also:- Gebildet hat zu, INTESTACY (Lat.-intestates, -eins wem a-Willen, nicht vom testari, bestäten)
- Gründonnerstag (durch O.-Feldmande vom Lat.-mandatum, Gebot, im Allusion zu den Wörtern Christs: "ein neues Gebotgeben I an Sie,", nachdem er die Füße der disciples' am letzten Abendessen gewaschen hatte)
- GÜRTEL (gyrdel O. Eng., von gyrdan, umgürten; cf. Ger. Gurtel, holländisches gordel, von giirten und gorden; "Stichelei" und sein Doublet "Gurt" zusammen mit den anderen cognates Teutonic sind durch einiges auf die ghar Wurzel verwiesen worden -- um zu
- GÄNSEBLÜMCHEN
- GÄNSEBLÜMCHEN (A.S.-daegesrahmen, Auge des Tages)
- GÄRUNG
- GÖNNER
- GÖNNER UND KLIENT (Lat.-patronus, vom pater, Vater; clientes oder cluentes, vom cluere, befolgen)
g. die Protenorepacis Pactum von See also:Childebert I. und See also:Clotaire I. (511-558) verbunden wird und das Edictum Chilperici (561-584), Kapitel von dem iii. das Gesetz Salic zitiert und verbessert. Das Gesetz als ursprünglich kompiliert machte Änderungen des unterschiedlichen Wertes durch, bevor es die Gestalt annahm, die uns im lateinischen MS Nr. 4404 bekannt ist, zu dem das See also:edict von Childebert I. und Clotaire I. bereits angefügt wird. Die Kategorien von MSS. unterschieden über Gebenbeweis der weiteren Änderungen, das Gesetz, die durch andere capitularies und sonnengetrocknetes extravagantia ergänzt wurden, Einleitungen und epilogues, die einige Historiker falsch angenommen sind, um Teile des Haupttextes zu sein. Schließlich hatte Charlemagne, das See also:scharfes für die alten Dokumente interessierte, das Gesetz, das verbessert wurden, den Betrieb, der wenn er beseitigte die Glanze Malberg besteht, die nicht mehr verständlich waren, das Latinity des alten Textes behob ausläßt, eine bestimmte Anzahl von interpolierten Kapiteln, und andere addiert, die allgemeine See also:Sanktion erreicht hatten. Das Gesetz Salic ist eine See also:Ansammlung alte Gewohnheiten, die in das See also:Schreiben auf See also:Befehl von dem Prinzen gesetzt werden. In der Richtung, daß sie bereits gebrauchsfertig zur See also:Hand des Prinzen bestanden und kamen, ist es gesetzmaßig, von diesen Gewohnheiten als populäres Gesetz, ein Volksrecht zu sprechen; aber es war der See also:Prinz, der ihnen Gesetzeskraft gab, sie verbesserte, und so der alten Verbräuche wie zu ihm geerschienen antiquated zurückwies. Der König hatte außerdem das Recht, Bestimmungen dem Gesetz hinzuzufügen; und wir finden capitularies von Charlemagne und von See also:- LOUIS
- LOUIS (804-876)
- LOUIS (893-911)
- LOUIS oder LEWIS (vom Frankish Chlodowich, Chlodwig, Latinized als Chlodowius, Lodhuwicus, Lodhuvicus, woher- im Eid Strassburg von 842-0. Feld Lodhuwigs, dann Chlovis, Loys und neueres Louis, woher Überspannung. Luiz und -- durch die Könige Angevin --
- LOUIS, JOSEPH DOMINIQUE, BARON (1755-1837)
- LOUIS-HENRY JOSEPH
Louis Pious in Form von additamenta zum Gesetz Salic. Von diesem wird es gesehen, daß das Gesetz Salic nicht ein politisches Gesetz ist; es wird keineswegs mit der See also:Reihenfolge zum See also:Throne von See also:Frankreich betroffen, und es ist See also:absolut falsch, anzunehmen, daß es das Gesetz Salic war, das 1316 hervorgerufen wurde und to 1322 die Töchter von Louis X. und See also:- PHILIP
- PHILIP (Gr.'FiXtrsro, vernarrt in Pferde, vom dn)^eiv, zur Liebe und zu den limos, Pferd; Lat. Pus Philip, woher von von z.B. M. H. Ger. Philippes, von von holländischem Filips und, mit dem Fallen von von abschließenden s, von von ihm Filippo, von von F
- PHILIP, JOHN (1775-1851)
- PHILIP, KÖNIG (c. 1639-1676)
- PHILIP, LANOGRAVE VON HESSE (1504-1567)
- PHILIP-HENRY STANHOPE
Philip See also:- Var
- Vom DOCKET (möglicherweise "Dock," ist zu beschränken oder Schnittkurzschluß, mit das diminutive Suffix und, aber der Ursprung des Wortes unverständlich; es ist in Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert gekommen)
- Von BANYAN oder BANIAN (eine arabische Korruption, geborgt vom Portugiesen das Sanskrit vanij, "Kaufmann")
- Von DELPHI (das Pytho Homer und Herodotus; in den Beschreibungen BeAôi Boeotian, auf Münzen Aa)tgöi)
- Von ELBE (Albis das das Romans und das Labe der Tschechen)
- Von GELBSUCHT (Feldjaunisse, jaune, Gelb) oder von IUTERUS (von seiner Ähnlichkeit zur Farbe des goldenen oriole, von dem Pliny daß bezieht, wenn eine jaundiced Person nach ihm schaut, erholt er aber die Vogelwürfel)
- Von JUSTAGE (vom späten Lat.-Anzeigenjuxtare, abgeleitet vom juxta, nahe, aber früh verwirrt mit einer angenommenen Ableitung justus, Recht)
- Von MOFETTA (Ital. Lat.-mephitis, eine pestilential Ausdünstung)
- Von NARVA (Rugodiv russische Annalen, auch Ivangorod)
- Von PEGASUS (Gr.-lrgyor, Vertrag, stark)
- Von SAFLOR (schließlich das arabische safra, Gelb)
- Von SPARREN (Feld chevre, eine Ziege)
- Von ZION oder SION (Heb.-iiag, die Durchläufe "zum möglicherweise Sein trocken," die nqs "zum Aufstellen," oder soll "sich schützen"; Arabische Analogien bevorzugen die Bedeutung "Hump," "Gipfel einer Kante," und so "citadel")
- VÄTER DER KIRCHE
- VÖGEL DES PARADIESES
V. von der Reihenfolge zum Throne ausschließen. Das Gesetz Salic ist pre-eminently ein Strafcode, der die See also:Menge der Geldstrafen für verschiedene Handlungen und See also:Verbrechen zeigt, und enthält außerdem etwas Zivilrechterlasse, wie das berühmte Kapitel auf Reihenfolge zur privaten See also:Eigenschaft (de Alode), die erklärt, daß Töchter nicht See also:Land übernehmen können. Der Text wird mit wertvollen See also:Informationen über den See also:Zustand der See also:Familie und der Eigenschaft im 6. See also:Jahrhundert gefüllt, und es ist erstaunlich, See also:Montesquieu unwissend zu finden, welches das Gesetz Salic als das Gesetz See also:Leute von gelandeter Eigenschaft beschreibt. Der See also:Code enthält auch See also:reichlich vorhandene Informationen über die Organisation der Tribunale (Tribunal des See also:hundert und Tribunal des Königs) und über Verfahren. Wie alle barbarischen Gesetze war das Gesetz der Freivermerke Salian ein persönliches Gesetz; es traf nur auf die Freivermerke Salian zu. Da das Salians jedoch das victorious See also:Rennen waren, erwarb das Gesetz eine Berechtigung mehr als notwendig die anderen barbarischen Gesetze, und in den Hinzufügung bildete Ripuarian, See also:Lombard und anderen verbündeten Gesetzen, bemühte sich das See also:Carolingians, diese Gesetze in See also:Harmonie mit dem Salic Law. Moreover, viele Personen zu holen, die vom fremden Rennen gleichmäßig sind, erklärt willend, unter dem Gesetz Salic zu See also:leben. Die Grundregel der See also:Beschaffenheit jedoch gab stufenweise zu der von territoriality nach; und in jedem See also:- BEZIRK
- BEZIRK (geborgt vom vom Winkel cantone Ital., von einer Ecke oder)
- BEZIRK (richtig Kwang-chow Fu)
- BEZIRK (vom Lat.-praecingere, zu umkreisen, umgeben Sie, umgeben Sie, prae und cingere, um zu umgürten)
- BEZIRK, ADOLPHUS WILLIAM (1837-)
- BEZIRK, ARTEMUS
- BEZIRK, EDWARD MATTHEW (1816-1879)
- BEZIRK, ELIZABETH STUART PHELPS (1844-1911)
- BEZIRK, JAMES (1769 -- 1859)
- BEZIRK, JAMES (1843-)
- BEZIRK, JOHN (1718-1772)
- BEZIRK, JOHN QUINCY ADAMS (1830-1910)
- BEZIRK, LESTER-FREIVERMERK (1841-)
- BEZIRK, MARY AUGUSTA [ MRS HUMPHRY WARD ]
- BEZIRK, WILLIAM (1766-1826)
- BEZIRK, WILLIAM GEORGE (1812-1882)
Bezirk, mindestens See also:Norden des Loire, Gewohnheiten in dem wurden kombiniert in unterschiedlichem römischem Gesetz der Anteile, im kirchlichen Gesetz und in den verschiedenen germanischen Gesetzen gebildet wurden. So spät als die abgeneigten und See also:- Raiseth JEHOIAKIM (Heb. "Yahweh ] oben")
- Rc(:n•oh)r'-rc(oh)
- Repräsentant, REPP oder REPS
- RÜBE
- RÜCKENMARK
- Rückkehr
- RÜCKNAHME DER KLAGE (des Feldes Klage nicht, übt er nicht aus)
- RÜCKSEITE
- RÜCKSTELLUNG (Felddefaut, vom defailler, ausfallen, Lat.-fallere)
- RÜCKZUG (O.-Feldretrete, Umb.-retraite, vom Lat.-retrahere, zurück zeichnen)
- RÜHRSTANGE (O.E.-rata, cognate mit DU-raak, Ger. Rechen, von einer Wurzelbedeutung zum zusammen oben Reiben, vom Haufen)
- RÜSSELKÄFER
- RÜSTUNG, PHILIP DANFORTH (1832-1901)
- RÜTTLER
- RÄNDER,
- RÄTE
- RÄTSEL (A.S. raedan, deuten)
- RÄUBERCSynod
- RÄUME (das Feldchambre, von der Lat.-Kamera, von einem Raum)
- RÄUME, EPHRAIM (d. 1740)
- RÄUME, GEORGE (1803-1840)
- RÄUME, ROBERT (18OZ-1871)
- RÄUME, SIR WILLIAM (1726-1796)
- RÖMISCH
- RÖMISCHE ARMEE
- RÖMISCHE KUNST
- RÖMISCHE RELIGION
- RÖMISCHE TONWAREN
- RÖMISCHES GESETZ
- RÖMISCHES REICH
- RÖMISCHES REICH, SPÄTER
r-rthjahrhunderte finden wir bestimmte Texte, das Gesetz Salic, aber nur in einer vagen und allgemeinen Weise hervorzurufen; und sie würde überstürzt sein, aus diesem festzustellen, daß das Gesetz Salic noch Kraft See also:galt. Von den zahlreichen See also:Ausgaben des Gesetzes Salic nur die Hauptkönnen erwähnt werden: J. See also:- MÀLAGA
- MÉRIDA
- MÉRIDA (anc. Augusta Emerita, Kapital von Lusitania)
- Mit BEUTE (anscheinend beeinflußt durch "Aufladung," O. Eng. BOT, Vorteil oder Profit, durch eine Anpassung von einer früheren Form cognate Ger. Beute und Feldbutin)
- Mit BODKIN (dem frühem Eng.-boydekin, ein Dolch, ein Wort des unbekannten Ursprung, vielleicht angeschlossen das gälischen biodag, eine kurze Klinge)
- Mit GARRET (vom O.-Feldgarite, vom modernen guerite, ein Watch-tower, schließlich angeschlossen "Schutz" und "Bezirk")
- Mit KIEFER (mittlerem Eng.-jawe, -jowe und -geowe, O. Eng. cheowan, angeschlossen "chaw" und "Kauen," und in der Form mit "jowl")
- MÜHLE
- MÜHLE (O. Eng. mylen, neueres myln oder das miln, angepaßt vom späten Lat.-molina, cf. Feldmoulin, vom Lat.-mola, eine Mühle, molere, um zu reiben; von der gleichen Wurzel ist Mol, abgeleitete "Mahlzeit;", das Wort erscheint in anderen Sprachen Teutonic
- MÜHLE, JAMES (1773-1836)
- MÜHLE, JOHN (c. 1645-1707)
- MÜHLE, JOHN STUART (1806-1873)
- MÜHLEN, JOHN (d. 1736)
- MÜHLEN, ROGER QUARLES (1832-)
- MÜHLSTEINCKorn
- MÜNCHEN (Ger. Munchen)
- MÜNDUNG (vom Lat.-aestuarium, von einem Platz erreicht durch aestus, vom Tide)
- MÜNZE
- MÜNZE (ältere Formen des Wortes sind coyne, Quoin und das coign, ganz abgeleitet durch das coing und cuigne O.-Feld vom Lat.-cuneus, von einem Keil)
- MÜTZE
- MÜTZE, CHARLES (17Ò-1793)
- MÄDCHEN MARIAN
- MÄHEN Sie
- MÄNNER
- MÄRZ
- MÄRZ (1) (vom Feldmarcher, gehen; die früheste Richtung auf französisch scheint "trample zu sollen," und der Ursprung ist normalerweise im Lat.-marcus, Hammer gefunden worden; Niedriges Lat.-marcare, zum Hammer; die Straße mit dem regelmäßigen Schritt
- MÄRZ, AUZIAS (c. "1395-1458)
- MÄRZ, EARLS VON
- MÄRZ, FRANCIS ANDREW (1825-)
- MÄRZE, (Es Le Marche)
- MÖBEL (von "versorgen Sie," Feldfournir)
- MÖRSER
M. See also:Pardessus, salique Loi (Paris, 1843), 8 Texte; G. See also:Waitz, alteRecht Das der salischen Franken (1846), Text der ersten Version; J. See also:- Fehler VESTA (Gr. ')
- Figs
- Ftc
- FÜHREN SIE ARBEITEN
- FÜHRER (im mittleren Eng.-gyde, vom Feldführer; die frühere französische Form war guie, englisches "Halteseil," das d lag am italienischen Formguida; der entscheidende Ursprung ist vermutlich Teutonic, das Wort, das an die Unterseite angeschlossen wird,
- FÜHRER, BENJAMIN WILLIAMS (1831-)
- FÜHRUNGSCInseln (Französisches Iles Normandes)
- FÜLLE
- FÜLLMATERIAL, LUKE (1588-1657)
- FÜNFTENS
- FÜR
- Für AUFTRAG (durch Feldordre, früheres ordene, vom Lat.-ordo, ordinis, Rank, Service, Anordnung; die entscheidende Quelle wird im Allgemeinen genommen, um die Wurzel zu sein, die in Lat.-oriri, Aufstieg gesehen wird, entstehen, anfangen; cf. "Ursprung")
- Für CIPPUS (Lat. einen "Pfosten" oder "Stange")
- Für CRECHE (Feld eine "Krippe" oder Aufnahmevorrichtung)
- FÜR DAS YERKES
- Für SOFFIT (vom Feldsoffite, von Ital.-soffitta, von einer Decke, gebildet als ob vom su.-fjictus suffxus, Lat.-suffigere, um darunterliegend zu regeln)
- FÜRSPRECHER (Lat.-advocatus, vom advocare, besonders im Gesetz zum Anruf im Hilfsmittel Berater oder des Zeuges, und zu irgendjemandes Unterstützung so im Allgemeinen zusammenrufen zusammenrufen)
- FÜRSPRECHER, LEHRKÖRPER VON
- FÄHRE (von der gleichen Wurzel wie das des Verbs "zum Fahrpreise," zur Reise oder zu Spielraum, die für Sprachen Teutonic allgemein sind, fahren cf. Ger.; es wird mit der Wurzel von Gr. 7ropos, Weise und Lat.-portage, zu tragen angeschlossen)
- FÄHRE, JULES FRANCOIS CAMILLE (1832 -- 1893)
- FÄLSCHEN (von Lat. gegen-facere, in der Opposition oder im Kontrast bilden)
- FÄLSCHUNG (abgeleitet durch die Franzosen vom lateinischen fabricare, um zu konstruieren)
- FÄRBEN (0. Eng. dedgian, behandelt; Mittler. Eng. deyen)
- FÄRBERWAID
- FÄRSE
- FÖDERALISTCBeteiligtes
- FÖRDERER
- FÖRDERER (vom Lat.-spondere, versprechen)
- FÖRDERMASCHINE
- FÖRDERMASCHINEN
- FÖRDERN SIE, GEORGE EULAS (1847-)
- FÖRDERN SIE, JOHN (177O-1843)
- FÖRDERN SIE, MYLES BIRKET (1825-1899)
- FÖRDERN SIE, SIR CLEMENT LE NEVE (1841-1904)
- FÖRDERN SIE, SIR MICHAEL (1836-r9o7)
- FÖRDERN SIE, STEPHEN COLLINS (1826-1864)
- FÖRDERWERKE
F. Behrend, Lex Salica (1873; 2. ED, See also:Weimar, 1897); J. H. Hessels, Lex Salica: die 10 Texte mit den Glanzen und das Lex Emendata, mit Anmerkungen über die Frankish Wörter im Lex Salica durch H. See also:Kern (188o), die verschiedenen Texte gezeigt worden in den Übersichtstabellen; A. See also:Halter, Lex Salica (1879 folgend), Wiedergaben des ganzes MSS. mit See also:allen Abkürzungen; H.
See also:Geffcken, Lex Salica (See also:Leipzig, r898), der Text in 65 Kapiteln, mit Kommentarpunkt durch See also:Punkt und See also:Anhang von additamenta; und die See also:Ausgabe aufgenommen von See also:Mario Krammer für das Mon.-Mikrobehist. Für weitere Informationen sehen Sie die See also:Abhandlungen, die den Ausgaben von Pardessus, von Waitz und von Hessels vorgesetzt werden; Mildes Jungbohn, FaserdasRecht Forschungen der salischen Franken (See also:Berlin, 1876); R. Sohm, Prozeßder Lex Salica (Weimar, 1867 Der; Französischer Transport. durch M. Th6venin) und sterben Sie frankische Reichsund Gerichtsverfassung (Weimar, 1876); J. J. Thonissen, judiciaire See also:- Lowestoft
- Lxvos ICHNOGRAPHY (Gr. ', eine Spur und rypacn, Beschreibung)
- LÜBECK
- LÜGE, JONAS LAURITZ EDEMIL (1833 -- 1908)
- LÜGE, MARIUS SOPHUS (1842-1899)
- LÜTTICH
- LÜTTICH (Walloon, Lige, Flamen, Luik, Ger. Lilltich)
- LÄCHELN, SAMUEL (1812-1904)
- LÄMMER
- LÄNGE (vom Lat.-longitudo, "-länge")
- LÄNGSPROFIL
- LÄRCHE (von Ger. Larche, M.H.G. Lerche, Lat.-larix)
- LÖFFEL (Überspannung O. Eng., ein Span oder ein Splitter des Holzes, cf. DU-Löffel, Ger. Spahn, in der gleichen Richtung, vermutlich bezogen auf Gr. r4 V, Keil)
- LÖHNE (der Plural "des Lohnes," vom späten Lat.-wadium, von einer Bürgschaft, von O.-Feld wagier, gagier)
- LÖSUNG (vom Lat.-solvere, sich zu lösen, lösen Sie sich auf)
- LÖTMITTEL (abgeleitet durch die Franzosen vom Lat.-soldare, um Schrägstrich, Unternehmen zu bilden)
- LÖWE
- LÖWE (DER LÖWE)
- LÖWE (Lat, Löwe, leonis; Gr., Mew)
- LÖWE I
- LÖWE II
- LÖWE III
- LÖWE IV
- LÖWE V
- LÖWE VII
- LÖWE VIII
- LÖWE X
- LÖWE XI
- LÖWE XIII
- LÖWE, BRUDER (d. c. 1270)
- LÖWE, HEINRICH (1799-1878)
- LÖWE, JOHANNES (c. 1494-1552)
- LÖWE, LEONARDO (1694-1744)
- LÖWENZAHN (officinale Taraxacum)
L'Organisalion, le See also:Droit strafbar und salique la procedure de la Loi (2. ED, Brüssel und Paris, 1882); P. See also:E. Fahlbeck, La Royaute und königliche See also:Franc des Ladroit (See also:Lund, 1883); Mario Krammer, "zur Lex Salica Kritische Untersuchungen ' im See also:Nachrichten-archie, xxx. 263 folgend; H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte (2. ED, Leipzig, 1906), i. 427 folgend. Das Lex Ripuaria war das Gesetz der Freivermerke Ripuarian, die zwischen der See also:Maas und dem See also:Rhein blieben und dessen Mitte Köln war. Wir haben kein altes MSS. des Gesetzes des Ripuarians; die 35 MSS. wir besitzen, sowie jetzt verlorene die, die als die See also:Grundlage der alten Ausgaben dienten, zurück nicht über der Zeit von Charlemagne gehen (See also:Ende des 8. Jahrhunderts und des gthjahrhunderts) hinaus. In allen diesen MSS. ist der Text identisch, aber es ist ein korrigiertes textin andere Wörter, wir läßt nur ein lex ata verbessern. Auf See also:Analyse fällt das Gesetz des Ripuarians, das 89 Kapitel enthält, in drei heterogene Abteilungen. Kapitel i.-xxxi. bestehen aus einer Skala des Aufbaus; aber, obgleich die Geldstrafen, nicht auf der Maßeinheit von 15 Schrägstrichen, wie im Gesetz Salic errechnet werden, aber auf dem von 18 Schrägstrichen, ist es See also:frei, daß dieses Teil bereits durch das Salic Law. Chapters beeinflußt wird, das xxxii.-lxiv. direkt vom Gesetz Salic genommen werden; die Bestimmungen folgen der gleichen Anordnung; die Maßeinheit des Aufbaus ist 15 Schrägstriche; aber capitularies werden in bezug auf das affranchisement und den See also:Verkauf der unbeweglichen Eigenschaft interpoliert. Kapitel lxv.-lxxxix. bestehen aus Bestimmungen der verschiedenen Arten, der einiger, die von verlorenen capitularies und vom Gesetz Salic genommen werden, und der anderer des unbekannten Ursprung. Die Kompilation geht anscheinend zurück zu dem Reign von Dagobert I. (6zg-639), zu einer Zeit, als die Energie der Bürgermeister des Palastes noch schwach war, da wir von einem Bürgermeister lasen, der mit der Todesstrafe für das Nehmen der Bestechungsgelder im See also:Verlauf seiner Gerichtsaufgaben bedroht wurde. Es ist jedoch wahrscheinlich daß die ersten zwei Teile älter als der Third sind. Bereits im Gesetz Ripuarian sind die Abweichungen vom alten germanischen Gesetz grösser als im Gesetz Salic. Im Gesetz Ripuarian bringt ein bestimmter Wert zu schriftlichen Briefen an; der See also:Klerus werden durch ein höhere wergild600 Schrägstriche für einen See also:Priester und goo für einen See also:Bishop geschützt; andererseits wird mehr See also:Raum zu den cojuratores gegeben (sworn Zeugen); und wir merken das See also:Aussehen des Gerichtsduel, der nicht im Gesetz Salic erwähnt wird. Es gibt eine Ausgabe des Textes des Gesetzes Ripuarian im hist Mon. See also:Ger.. Leges (1883), v. 185 folgend durch R. Sohm, das auch aus einer unterschiedlichen Ausgabe 1885 für den Gebrauch der Schulen holte. Für weitere Informationen sehen Sie die Einleitungen zu den Ausgaben Sohms; See also:Ernst See also:Mayer, der Lex Ribuariorum (München, 1886) Zur Entstehung; See also:Julius Ficker, "der Lex Ribuaria WürfelHeimat" im Pelzosterreichische Geschichtsforschung (supplt., Vol. V Mitteilungen.); II. Brunner Deutsche Rechtsgeschichte (2. ED, Leipzig, 1906), i., 442. Zuletzt besitzen wir einen Gerichtstext in 48 Punkten, der den See also:Titel See also:Mutterschaf Notitia Vel Commemoratio de Ilia (Gesetz) trägt, habet quaese-AnzeigenAmorem. Dieses war im Gebrauch im Bezirk entlang dem Yssel früher angerufener Hamalant. Das NamensHamalant wird zweifellos vom Frankish See also:Stamm des Chamavi abgeleitet, und das See also:Dokument wird häufig Lex Francorum Chamavorum genannt. Dieser Text ist jedoch nicht ein Gesetz, aber eher benennen ein Auszug der speziellen Verbräuche, die in jenen regionswhat die Deutschen erreichen, ein Weistum. Es wurde von den reisenden Frankish Beamten kompiliert, die als das missi Dominici bekannt sind, und der Text geht ohne Zweifel zurück zu der Zeit von Charlemagne, möglicherweise zu den Jahren 802 und 803, als die Tätigkeit des missi auf seiner Höhe war. In bestimmten Kapiteln ist es möglich, die Fragen des missi und der Antworten der Einwohner zu See also:erkennen. Es gibt eine Ausgabe dieses Textes durch R. Sohm im Mon.-Mikrobehist. Leges, v. 269 und andere hinzugefügt zur gleichen Schulausgabe des Verfassers des Lex Ribuaria. Für weitere Informationen sehen Sie E. T. Gaupp, Lex Francorum Chamavorum (See also:Breslau, 1855; Französischer Transport. in Vol. i. der droll frangais und des etranger Revuehistoriquedes); Fustel de Coulanges, surquelquesproblemesd'histoire Nouvelles Recherches (Paris, 1891), pp. 399-414; H. Froidevaux, surlalexdicta Francorum Chamavorum (Paris, 1891) Recherches.
End of Article: SALIC-GESETZ
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