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RICHTLINIE XVIII

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V03, Seite 58 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

RICHTLINIE XVIII .ADJUSTMENT ausgenommen, wie in den vorangehenden Richtlinien See also:zur Verfügung gestellt, die Justage wird in Übereinstimmung mit dem See also:Gesetz aufgestellt und Praxis, die geregelt haben würde, die Justage hatte den Befrachtungsvertrag nicht enthalten einer Klausel zum See also:Zahlen von See also:G.A. entsprechend diesen Richtlinien. Die oben genannten Richtlinien unterscheiden sich in etwas wichtigem Respekt vom englischen See also:Zivilrecht und von See also:der ehemaligen englischen Praxis. Sie folgen Ideen nach dem Thema von G.A., die in der Praxis im Ausland (zwar häufig in der offensichtlichen Opposition zur See also:Sprache der Codes) vorgeherscht haben, in der Präferenz zur strengeren Grundregel See also:des Zivilrechts, das durch Englishgerichte angewendet wird. Diese Grundregel erfordert die, um den Buchstaben von G.A. zu haben ein See also:Opfer, oder Aufwendung muß zur allgemeinen See also:Sicherheit der einiger Interessen See also:am See also:Abenteuer und unter dem See also:Druck einer allgemeinen See also:Gefahr gebildet werden. Es ist nicht genug, das das Opfer oder die Aufwendung besonnen ist, oder sogar notwendig, dem allgemeinen Abenteuer zu ermöglichen durchgeführt zu werden. G.A., auf der englischen Ansicht, entsteht nur, wo die Sicherheit der einiger Interessen an der See also:Stange "die See also:Idee eines allgemeinen kommerziellen Abenteuers ist, wie von der allgemeinen Sicherheit vom See also:Meer unterschieden," wird erkannt nicht. Es ist nicht "genügend, daß eine Aufwendung gebildet worden sein sollte, um Ladunginhaber zu fördern und folglich die Unkosten shipowner."1 genommen, nachdem Schiff und See also:Ladung in der Sicherheit, sagen an einem See also:Tor von See also:Schutz, See also:sind nicht im Allgemeinen, durch Englishgesetz, behandeltes Tor von als G.A. zu sein sind; obgleich das Setzen in Tor Schutzex- haben kann gewesen zur Sicherheit und folglich zu einer G.A.-See also:Tat. Wenn das gesetzte penser, ting in Tor durch ein G.A.-Opfer erfordert worden ist, wie, indem sie weg die Maste des Schiffs schneidet, ist der See also:Fall unterschiedlich; die Portunkosten, die Unkosten der Reparatur der G.A.-Beschädigung und die Nebenkosten der Entleerung, der Speicherung und der Neuladung der Ladung werden in solch einem Fall als Konsequenzen des ursprünglichen Opfers und folglich der Themen für Beitrag behandelt. Aber wo der See also:Grund für innen sich setzen etwas Gefahr, wie ein See also:Sturm oder 1 pro See also:Bowen, See also:L.See also:J. vermeiden soll, in Svensden See also:V. See also:Wallace, 1883, 13 Q.B.See also:D. am Kreuzer P. 84.hostile oder die See also:Reparaturen zu bewirken, die durch etwas versehentliche Beschädigung des Schiffs erfordert werden, wird das G.A.-Opfer betrachtet, an einem See also:Ende zu sein, wenn das Tor erreicht worden ist, wenn das Schiff und die Ladung dann in der körperlichen Sicherheit sind.

Auf die folgende Aufwendung im Tor wird, um gesagt nicht von diesem Opfer, aber von der Notwendigkeit des Durchführens der See also:

Reise zu fließen und wird in der Leistung der See also:Verpflichtung des Shipowners, unter seinem See also:Vertrag genommen. Die Praxis der englischen durchschnittlichen Einsteller hat in der Tat diese strenge Ansicht geändert, indem sie die Unkosten der Entleerung als G.A. behandelte; aber sie kann hervorquellen wird gezweifelt, ob diese Praxis erlaubterweise gestützt werden kann. Außerdem wird Aufwendung im Tor, auf das genommen wird, wenn man so die Ladung schützt, wenn man sie einlagert, durch Englishpraxis wie eine durch die Ladung zu tragende See also:Aufladung behandelt für deren Nutzen auf sie genommen wurde. Wenn wir jetzt an Richtlinie X. See also:York-Antwerpens See also:wenden, wird es gesehen, daß ein viel umfassender Überblick angenommen wird. Was auch immer werden der Grund für das Setzen in das Tor von Schutz, vorausgesetzt es für die allgemeine Sicherheit, die Unkosten von innen gehen und die konsequenten Unkosten des Hinausgehens notwendig war (wenn sie wieder mit alles oder zum See also:Teil ihrer ursprünglichen Ladung segelt), als G.A., Richtlinie X. (a) erlaubt. See also:Weiter sollen die See also:Kosten der See also:Entladung der Ladung, um Beschädigung des Schiffs zu ermöglichen repariert zu werden, ob verursacht worden durch Opfer oder durch See also:Unfall während der Reise, als G.A. gelassen werden, ", wenn die Reparaturen für die sichere See also:Verfolgung der Reise notwendig waren, "Richtlinie X. (b). Und das soll sein so sogar wo solche Reparaturen an einem Tor des Anrufs erfolgt sind, sowie, dem getan an einem Tor von Schutz. wieder wenn die Kosten der Entladung als G.A. behandelt werden; sind so auch, die Unkosten speichern zu sein und die Ladung auf See also:Ufer und es an Bord von von See also:neu laden und von von verstauen, nachdem die Reparaturen (Richtlinie X. (See also:c)) erfolgt worden sind, zusammen mit jeder möglicher Beschädigungs- oder Verlustnebensächlichkeit zu jenen Betrieben (Richtlinie XII).

Weiter durch Rule repairs'mentioned XI die Löhne des Meisters, der See also:

Offiziere und der See also:Mannschaft und der Kosten ihrer See also:Wartung, während der Verzögerung eines Schiffs unter den Umständen oder mit dem See also:Ziel in Richtlinie X., sollen in G.A gelassen werden. Es ist fraglich, ob englisches Gesetz die Löhne und die Wartung der Mannschaft an einem Tor von Schutz in irgendeinem Fall erlaubt. Wo die Verzögerung versehentliche Beschädigung reparieren soll, scheint es See also:frei, daß sie nicht erlaubt werden. Und in der Praxis unter Zivilrecht, wird die See also:Genehmigung nie gebildet; damit Richtlinie XI ein wichtiges Zugeständnis zum Shipowner ist. Wie die Änderungen, die durch Richtlinie X. eingeführt werden, ist es eine Änderung in Richtung zur Praxis im Ausland. Es kann gemerkt werden, daß die Richtlinien See also:gleichen Schutz sich nicht zu einem Verlader im verhältnismässig seltenen Fall von seinem setzend zu den Unkosten durch verzögert an einem Tor von Schutz leisten. So wird ein Verlader des Viehs nicht erlaubt, die Extralöhne und die Bestimmungen seiner See also:Vieh-Männer an Bord, noch das Extrafutter durch das Vieh während des Aufenthalts an einem reparierentor verbrauchen zu See also:lassen, so gut wie G.A. unter Richtlinien XI und X. gebildet (Agentur V. Temperky Shippin..g Co., 1899, 2 Q.B Anglo-Argentiniens &c.. 403). Hinsichtlich der Taten, die G.A. betragen, opfert, wie von den Aufwendungen unterschieden, die Richtlinien York-Antwerpens nicht viel ändern Zivilrecht See also:Englisch. Sie bilden jedoch definitive allgemeine Maßnahmen nach etwas Punkten, in denen Berechtigung durchschnittliches dürftiges oder zweifelhaft war. (Sehen Sie Richtlinien I.-ix.), Und in Richtlinie I., Opfer.

hinsichtlich des Seewurfes der Deckladung, wird eine Änderung von der Zivilrechtrichtlinie vorgenommen, denn der Seewurf wird nicht als G.A. erlaubt, obwohl die Ladung auf See also:

Plattform in Übereinstimmung mit einer hergestellten See also:Gewohnheit des bestimmten See also:Handels See also:getragen wird. Richtlinie III. beschäftigt die Beschädigung, die wenn sie See also:Feuer an Bord eines Schiffs erfolgt ist, auslöscht. Moderne Entscheidungen haben weg die alten Zweifel gelöscht, ob solche Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, am Gesetz, in G.A erlaubt werden sollte. Aber neue Fälle in den Vereinigten Staaten haben die Frage aufgeworfen, ob die Genehmigung gebildet werden sollte, wo das Feuer im Tor auftritt, und, nicht durch den See also:Meister, aber durch eine allgemeine Berechtigung ausgelöscht wird, die in den Interessen der Öffentlichkeit fungiert. Oberstes See also:Gericht Tlpe der Vereinigten Staaten entschied gegen die Genehmigung 1894 in einem Fall von Ralli V. Troup (157 VEREINIGTE STAATEN 386). Das Schiff war dort gerannt worden, um ein Feuer an Bord heraus zu setzen, durch die Portberechtigung und fungiert nach ihrem eigenen See also:Urteil, aber mit der Einwilligung des Meisters. Es wurde gehalten, daß die Beschädigung, die durch Schiff und Ladung erlitten wird, nicht durch G.A.-Beiträge gut gebildet werden soll; für das Opfer war nicht ` durch ca., das besonders mit der Steuerung und der Sicherheit dieses Abenteuers gebildet worden aufgeladen wurde, "aber war die obligatorische Tat einer allgemeinen Berechtigung. Andererseits im englischen Fall von Papayanni V. Grampian See also:S.S. Co. (I.

Corn. CA. 448). See also:

Mathew, J., hielt, daß das See also:Rennen eines Schiffs an einem Tor von Schutz in See also:Algerien, durch Aufträge des Kapitäns des Tores, eine G.A.-Tat war. Es war im See also:Interesse des Schiffs und der Ladung getan worden, und es gab keinen See also:Beweis jedes möglichen anderen Motivs. Richtlinie V. beschäftigt die Frage ob, und unter, was Bedingungen, ein See also:freiwilliger Schiffbruch des Schiffs eine G.A.-Tat, in gewissem Sinne ist, die vermutlich gehalten wird, um das Gesetz in See also:England auszudrücken, wenn die See also:Angelegenheit oben für Entscheidung kommt. Richtlinien VI. und VII. See also:Abkommen mit der Beschädigung unterstützt durch das Schiff oder ihre Geräte, in den Bemühungen, sie weg vom See also:Boden zu zwingen, wenn sie angeschwemmt hat. Solche Bemühungen beziehen einen anormalen Gebrauch, der wahrscheinlich ist, Beschädigung der See also:Segel und der Spars zu verursachen, oder zu den See also:Maschinen und zu den Dampfkesseln mit ein; und sie werden als Taten des Opfers behandelt. Der Fall vom See also:Bona, "1895 (P. 125) zeigt, daß die Richtlinien in Übereinstimmung mit englischem Gesetz nach dem See also:Punkt sind. Das Gericht des Anklangs hielt, daß beide die Beschädigung, die durch die Maschinen unterstützt wurde, während sie gearbeitet werden, um das Schiff weg zu erreichen, und die See also:Kohle und die verbrauchten See also:Speicher, Themen für G.A.-Beitrag am Zivilrecht waren.

Richtlinie VIII. erlaubt als G.A. jede mögliche Beschädigung, die durch Ladung unterstützt wird, wenn sie entladen wird und lightered sagen wir mit dem Ziel das Erreichen des Schiffs weg von einer Faser. Und die entsprechende Beschädigung im See also:

Kasten der Ladung entladen an einem Tor von Schutz, um Reparaturen zu ermöglichen, zum Schiff erfolgt zu werden wird von Rule XII erlaubt. Aber im letzten Fall die Genehmigung nicht ausdrücklich, auf die Beschädigung zu verlängern, die während sie auf See also:Land unterstützt wird, gespeichert wird. Ob das Gesetz Beitrag zu einem Verlust von Waren sagen wir durch Diebe oder durch Feuer erfordern würde, während Sie für Reparaturen gelandet werden, nicht frei ist. Wo die Landung durch eine G.A.-Tat, wie schneidene wegmaste erfordert worden ist, es würde scheinen, daß der Verlust gut gebildet werden soll, als seiend ein Resultat der speziellen Gefahren, denen jene Waren dadurch ausgesetzt worden sind. D Gefahr welch sie werden haben See also:laufen lassen wenn sie haben bleiben an Bord überall in sein ziehen in Betracht, wie See also:Wille, momentan erscheinen, in schätzen wieviel von d Beschädigung sein zu sein bilden gut, wo Vieh sein nehmen in ein Tor von Schutz in See also:Brasilien, infolge von versehentlich Beschädigung zu d Schiff, mit d Resultat daß sie können nicht zugelassen sein See also:landen an ihr Bestimmungsort (See also:Deptford), und müssen sein nehmen zu ein Tor (See also:Antwerpen), an welch sie sein von viel weniger Wert, dies Verlust von Wert sein lassen in G.A. (Anglo-See also:Argentinien &c. Agentur V. Temperley See also:Verschiffen Co., 1899, 2 Q.B. 403). Der Fall eines angeschwemmten Schiffs und der Ladung verursacht häufig Schwierigkeit, ob man die Betriebskosten das Schiff und nachdem erleichtert -- die Bezirke zum Erhalten sie geschwommen, sollten als G.A.-Aufwendung oder als Unkosten behandelt werden, die separat wenn man die unterschiedlichen Interessen genommen werden, speichert. Die zutreffende See also:Zusammenfassung scheint, zu sein, daß entweder der vollständige Betrieb als einer zur allgemeinen Sicherheit behandelt werden sollte und die vollständigen Unkosten zu durch See also:allen gespeicherten Interessen beigetragen werden oder sonst die einige Teile des Betriebes eindeutig gehalten werden sollten und die Kosten von jedem zu den dadurch gespeicherten worden Interessen debitieren.

Phoenix-squares

Welches von diesen zwei ansieht, sollten in jedem möglichem Fall angenommen werden scheint, nach den Motiven abzuhängen, mit denen die früheren See also:

Betriebe (normalerweise die Entladung von der Ladung) vermutlich aufgenommen wurden. Sie kann jedoch geschehen, daß dieser Test nicht ein für allemal angewendet werden kann. Nehmen Sie den Fall von einem angeschwemmten Schiff, das eine umfangreiche Ladung des Hanfs und des Kornes transportiert, aber auch irgendeinen See also:Edemetallbarren transportiert. Nehmen Sie dieses Letzte an, zu einem See also:Ort der Sicherheit an den kleinen Unkosten im Vergleich mit seinem Wert gerettet zu werden und genommen zu werden. Er kann hervorquellen ist, daß dieser Betrieb als im Interesse des Edemetallbarrens selbst See also:einfach getan worden angesehen werden muß, aber daß die folgenden Betriebe des Erleichterns des Schiffs und des Schwimmens sie als im öffentlichen Interesse des Schiffs, des Hanfs, des Kornes und der See also:Fracht aufgenommen worden nur richtig angesehen werden können. In solch einem Fall gibt es einen G.A.-Beitrag in Richtung zu jenen neueren Betrieben durch jene Interessen. Aber der Edemetallbarren wird nicht contribtite; er trägt bloß die Unkosten seiner eigenen See also:Rettung (königliches englische See also:Bank der See also:Post S P. Co. V. von Rio de Janeiro, 1887, 19 Q.B.D. 362). Die Richtlinien York-Antwerpens haben nicht nur das wertvolle Resultat des Vorstellens von Gleichförmigkeit, in der es große Vielzahl gegeben hatte, und von entsprechender Sicherheit hinsichtlich der Grundregeln gehabt, die auf fungiert werden, wenn man jeden möglichen G.A.-Verlust justiert, aber auch sie haben grössere Klarheit und Bestimmtheit in den Punkten vorgestellt, in denen es einen Wunsch der See also:Definition gegeben hatte. So hat Richtlinie XIII eine vorsichtige und definitive See also:Skala, die Abzüge von den Reparaturkosten, in Bezug auf "neues für altes," anstatt der ehemaligen ein wenig unsicheren üblichen Richtlinien zu regulieren niedergelegt, die entsprechend dem Ort der Justage schwankten; während gleichzeitig die Gelegenheit vom Anpassen der Skala von Abzügen modernen Zuständen der See also:Schiffsbautechnik wahrgenommen worden ist.

Und Richtlinie Kilometer legt eine Richtlinie hinsichtlich der beitragenden See also:

Werte anstatt der weit unterschiedlichen Richtlinien von differentcountries als tothe.amounts fest, nach dem Schiff und Fracht beitragen (cf. See also:Gow, Seeversicherung, 305). Sie kann vom Interesse sein, auf ein oder zwei Hauptgrundregeln See also:kurz zu verweisen, die regeln die Justage (q.v.) vom allgemeinen See also:Durchschnitt d.See also:h. die Berechnung von den zu bildenden Mengen gut und zahlend durch die einige Interessen, die eine schwierige Angelegenheit ist. Die grundlegende Idee ist, daß die einige Interessen an der Gefahr im Verhaeltnis zu dem Nutzen beitragen, den sie einzeln durch die Beendigung des Abenteuers empfangen haben. Beiträge werden nicht im Verhaeltnis zu den Mengen, als das Opfer gebildet wurde, aber im Verhaeltnis zu den Resultaten gebildet, wenn das Abenteuer zu einem Ende gekommen ist. Ein Interesse, das nach dem Opfer, während des folgenden Kurses der Reise verloren geworden ist, zahlt nichts; ein Interesse, das See also:herabgesetzt geworden ist, zahlt im Verhaeltnis zu dem verminderten Wert. Die Verbindlichkeit zum Beitragen ist unvollständig, nur wenn das Opfer gebildet worden ist. Sie wird See also:komplett, wenn das Abenteuer zu einem Ende, entweder durch Ankunft am Bestimmungsort gekommen ist, oder, durch an etwas Zwischenpunkt oben gebrochen worden sein, während das Interesse an der Frage noch überlebt. dieses gibt es eine Ausnahme, im Fall von der G.A.-Aufwendung. Wo auf solche Aufwendung vom Inhaber von einem Interesse, im Allgemeinen durch den Ship-owner, die Rückzahlung zu ihm durch genommen worden ist, sollen andere Interessen nicht Abhängiges nach der folgenden Sicherheit jener Interessen am entscheidenden Bestimmungsort insgesamt sein. Wenn jene anderen Interessen oder einige von ihnen ankommen oder verwirklicht werden, wie, durch an einem Zwischentor gelandet werden, die Richtlinie (wie im Fall von den G.A.-sacrifices)is, daß die Beiträge im Verhaeltnis zu den angekommenen oder verwirklichten Werten sein sollen. Aber, wenn alle verloren sind, soll die See also:Belastung der Aufwendung nicht nach dem Interesse bleiben, das an der ersten See also:Ausbohrung es; und die korrekte Richtlinie scheint, zu sein, daß Beiträge durch alle Interessen gebildet werden müssen, die, als es gebildet wurde, im Verhaeltnis zu ihrem bewertet dann auf dem See also:Spiel standen.

Wieder ist der See also:

Gegenstand des Gesetzes von G.A., ein dessen See also:Eigenschaft nach einer gleichen Fußnote mit dem See also:Rest geopfert wird, nicht nach einer besseren Fußnote zu setzen. So wenn Waren zum Wert von £10o über Bord zur allgemeinen Sicherheit geworfen worden sind, darf der Inhaber jener Waren nicht das volle boo im Beitrag empfangen. Er selbst muß ein Teil von ihm tragen, denn jene Waren stellten Teil des Abenteuers See also:dar zu dessen Sicherheit der Seewurf gebildet wurde; und es ist infolge von der teilweisen Sicherheit des Abenteuers, daß jeder möglicher Beitrag an allen von ihm empfangen wird. Er folglich wird gebildet, um mit dem anderen gespeicherte Interessen in Richtung zu seinem eigenen Verlust beizutragen, in Bezug auf die See also:Menge "gebildet gut" zu ihm für die. Das volle £See also:loo wird behandelt, während die zu bildende Menge gut, aber der Inhaber der Waren gebildet wird, um in Richtung zu der nach der Summe von £loo folglich gespeichert zu ihm beizutragen. Die gleiche Grundregel hat eine weitere Konsequenz. Die nicht notwendigerweise zu bildende Menge See also:Wohlwollen der Wert der Waren oder anderer Eigenschaft in ihrem See also:Zustand sein, zu der See also:Zeit als sie geopfert wurden; ihn so zu errechnen würde in Wirklichkeit, jene Waren von den folgenden Gefahren der Reise zurückzunehmen, und sie in eine bessere Position als die folglich einzusetzen sein, die nicht geopfert wurden. Folglich wenn man die zu bildende Menge gut schätzt, müssen der Wert der Waren oder die geopferte Eigenschaft geschätzt werden, wie auf Ankunft, mit Bezug auf die See also:Bedingung, in der sie vermutlich angekommen sein würden, sie blieb an Bord gänzlich, die Reise hatte. Die Verbindlichkeit zum Zahlen von G.A.-Beiträgen fällt hauptsächlich nach dem Inhaber des beitragenden Interesses, des Schiffs, der Waren oder der Fracht. Aber in der Praxis werden die Beiträge von den Versicherern der einiger Interessen gezahlt. Kaufleute müssen mit selten dem Thema sich betreffen. Und doch in einer gewöhnlichen Politik der Versicherung gibt es keine ausdrückliche See also:Bestimmung, die den - See also:Versicherer erfordert, zu entschädigen versichert gegen diese Verbindlichkeit.

Die Politik See also:

allgemein enthält Klauseln, die solch eine Verpflichtung See also:erkennen, See also:z.B. eine See also:Garantie gegen Durchschnitt "es sei denn General," oder eine See also:Vereinbarung, daß G.A. "wie pro fremde See also:Aussage zahlbar ist," oder entsprechend York-Antwerpen ordnet "an; aber sie nicht See also:direkt gibt die Verpflichtung an. Sie nimmt die an. Die Erklärung scheint, zu sein, daß die Praxis des Versicherers, den Beitrag zu zahlen so konstant gewesen ist, und seine Verbindlichkeit ist so völlig erkannt worden, daß ausdrückliche Bestimmungen unnötig waren. Aber ein Resultat ist gewesen, das sehr unterscheidene Ansichten des Bodens der Verpflichtung gehalten worden sind. Eine Ansicht ist gewesen, daß sie durch die klagen und Arbeitsklausel einer gewöhnlichen Politik abgedeckt wird, durch die der Versicherer damit einverstandenIST, seinen See also:Anteil den freiwillig genommenen Unkosten "in und über die See also:Verteidigung, den Schutz und die Wiederaufnahme" des Versichertthemas zu tragen. Aber das ist gehalten worden, durch das See also:Haus der Lords (Aitchison V. Lohre, 1879 verwechselt zu werden, 4 Wechselstrom 755). Eine andere Ansicht ist, daß der Versicherer impliedly beabsichtigt, Summen zurückzuerstatten, denen das Gesetz die sichere Bezahlung in Richtung zu den Abwendenverlusten erfordern kann, welches, durch den Vertrag, Fall nach dem Versicherer wurde. Die Unkosten, die freiwillig durch versichert mit diesem Gegenstand genommen werden, werden ausdrücklich rückzahlbar durch die klagen und Arbeitsklausel der Politik gebildet. Sie konnte hervorquellen wird angedeutet, daß die Zahlungen, die obligatorisch von versichert durch Gesetz für Beiträge zu G.A. oder als See also:Wiedergewinnung für Services durch salvors angefordert werden, vom Versicherer aufgenommen oder zurückerstattet werden, der Service, der für seinen Nutzen ist: Aber die Entscheidung in den Negativen Aitchison V. Lohre dieser Boden auch.

Der Anspruch war gegen Versicherer auf einem Schiff, das gewesen war, also beschädigt, daß die Reparaturkosten ihren Versichertwert überstiegen hatten. Ein Anspruch für den Beitrag des Schiffs zu bestimmter Wiedergewinnung und zu G.A, Unkosten, auf die, darüber und darunter die Reparaturkosten genommen worden waren, wurde mißbilligt. Die Ansicht scheint, daß gewesen zu sein der Versicherer für Wiedergewinnung und G.A.-Zahlungen als Iosses der vorbehaltlichen Versicherten verantwortlich ist, und folglich umfaßt in den Summenversicherten, nicht als kollaterale Zahlungen, die in seinem Namen geleistet werden. Dieses gründet den Anspruch gegen den Versicherer nach einer Erfindung, denn es hat keinen Verlust der vorbehaltlichen Versicherten gegeben; tatsächlich ist die See also:

Zahlung für das Abwenden solch eines Verlustes gewesen. Und sie schlägt vor, daß der Versicherer nicht für Wiedergewinnung verantwortlich ist, in der die Politik vom bestimmten Durchschnitt frei ist, der nicht mit Praxis übereinstimmt. Eine wichtige Frage hinsichtlich der Verbindlichkeit eines Versicherers für G.A. entstand im Fall vom Brigella (1893, P. 189), wo ein Shipowner sich auf Unkosten genommen hatte, die das Thema der G.A.-Beiträge gewesen sein würden, aber das war er allein an der Reise interessiert. Es gab keine contributories. Er behauptete von den Versicherern des Schiffs, was der G.A.-Beitrag des Schiffs war dort gewesen andere Personen zum Beitragen in Bezug auf Fracht oder Ladung gewesen sein würde. Der Anspruch wurde aus den Grund, daß es keine G.A. unter solchen Umständen geben könnte, und folglich keine See also:Grundlage für einen Anspruch gegen den Versicherer mißbilligt. Die Verbindlichkeit des Versicherers wurde folglich gebildet, um, nicht nach dem Buchstaben des Verlustes, aber nach der Tatsache oder der Möglichkeit des Beitrags abzuhängen. Aber dieses wurde nicht in gegenseitiges See also:M. I.

Co. (1901, gefolgt i See also:

K.B. 147) der Entschädigung Montgomerys V.. Dort gehörten Schiff, Fracht und Ladung ganz der gleichen See also:Person. Er hatte die Ladung aber nicht das Schiff versichert. Die Ladungversicherer wurden verantwortlich, einen Beitrag zur Beschädigung zu zahlen gehalten, die des Schiffs erfolgt war, indem man wegmaste für die allgemeine Sicherheit schnitt. Der Verlust war in der Theorie ausstreute alle Interessen an der Gefahr, und sie hatten beabsichtigt, den Anteil der Ladung solcher Verluste zu tragen. Ihre Verbindlichkeit hing nicht jipon der Unfall von ab, ob die Interessen ganz einer Person oder nicht gehörten. Dieses stimmt mit der Ansicht überein, die in den Vereinigten Staaten genommen wird.

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