See also:GARANTIE (manchmal buchstabiertes "guarantie" oder "Garantie"; eine See also:O.-Feldform "See also:der Ermächtigung," vom Wort See also:Teutonic, das auf See also:Deutsch wie wahren erscheint, verteidigen oder sicher bilden und von der Schwergängigkeit) , von einer See also:Bezeichnung kompletter und See also:des höheren Importes als entweder "Ermächtigung" oder "See also:Sicherheit," und irgendein irgendeinen internationalen See also:Vertrag, hingegen Ansprüche, Rechte oder See also:Besitz gesichert wird oder häufiger eine bloße private Verhandlung kennzeichnend, mittels deren eine See also:Person, etwas See also:Vertrauen, Vertrauen oder See also:Gutschrift für andere zu erreichen, sich engagiert, um für ihn beantwortbar zu sein. Im englischen See also:Gesetz ist eine Garantie ein für die See also:Zahlung irgendeiner See also:Schuld zu See also:antwortender Vertrag oder die Leistung irgendeiner See also:Aufgabe, durch eine dritte Person, die zu solcher Zahlung oder zu Leistung hauptsächlich verantwortlich ist. Es ist ein Nebenvertrag, der nicht die ursprüngliche Verbindlichkeit oder die See also:Verpflichtung auslöscht, zu denen es zusätzlich ist, aber auf dem Gegenteil wird selbst ungültig übertragen, letzte Ausfallen wenn, wie ohne eine Direktion kann es kein Zusatzgerät geben. Die Verbindlichkeiten einer Sicherheit See also:sind im Gesetzabhängigen nach denen des Hauptschuldners und wenn die letzten das ehemalige aufhören, so likewise (pro See also:Collins, See also:- Lowestoft
- Lxvos ICHNOGRAPHY (Gr. ', eine Spur und rypacn, Beschreibung)
- LÜBECK
- LÜGE, JONAS LAURITZ EDEMIL (1833 -- 1908)
- LÜGE, MARIUS SOPHUS (1842-1899)
- LÜTTICH
- LÜTTICH (Walloon, Lige, Flamen, Luik, Ger. Lilltich)
- LÄCHELN, SAMUEL (1812-1904)
- LÄMMER
- LÄNGE (vom Lat.-longitudo, "-länge")
- LÄNGSPROFIL
- LÄRCHE (von Ger. Larche, M.H.G. Lerche, Lat.-larix)
- LÖFFEL (Überspannung O. Eng., ein Span oder ein Splitter des Holzes, cf. DU-Löffel, Ger. Spahn, in der gleichen Richtung, vermutlich bezogen auf Gr. r4 V, Keil)
- LÖHNE (der Plural "des Lohnes," vom späten Lat.-wadium, von einer Bürgschaft, von O.-Feld wagier, gagier)
- LÖSUNG (vom Lat.-solvere, sich zu lösen, lösen Sie sich auf)
- LÖTMITTEL (abgeleitet durch die Franzosen vom Lat.-soldare, um Schrägstrich, Unternehmen zu bilden)
- LÖWE
- LÖWE (DER LÖWE)
- LÖWE (Lat, Löwe, leonis; Gr., Mew)
- LÖWE I
- LÖWE II
- LÖWE III
- LÖWE IV
- LÖWE V
- LÖWE VII
- LÖWE VIII
- LÖWE X
- LÖWE XI
- LÖWE XIII
- LÖWE, BRUDER (d. c. 1270)
- LÖWE, HEINRICH (1799-1878)
- LÖWE, JOHANNES (c. 1494-1552)
- LÖWE, LEONARDO (1694-1744)
- LÖWENZAHN (officinale Taraxacum)
L.See also:J., in Stacey See also:- Var
- Vom DOCKET (möglicherweise "Dock," ist zu beschränken oder Schnittkurzschluß, mit das diminutive Suffix und, aber der Ursprung des Wortes unverständlich; es ist in Gebrauch seit dem 15. Jahrhundert gekommen)
- Von BANYAN oder BANIAN (eine arabische Korruption, geborgt vom Portugiesen das Sanskrit vanij, "Kaufmann")
- Von DELPHI (das Pytho Homer und Herodotus; in den Beschreibungen BeAôi Boeotian, auf Münzen Aa)tgöi)
- Von ELBE (Albis das das Romans und das Labe der Tschechen)
- Von GELBSUCHT (Feldjaunisse, jaune, Gelb) oder von IUTERUS (von seiner Ähnlichkeit zur Farbe des goldenen oriole, von dem Pliny daß bezieht, wenn eine jaundiced Person nach ihm schaut, erholt er aber die Vogelwürfel)
- Von JUSTAGE (vom späten Lat.-Anzeigenjuxtare, abgeleitet vom juxta, nahe, aber früh verwirrt mit einer angenommenen Ableitung justus, Recht)
- Von MOFETTA (Ital. Lat.-mephitis, eine pestilential Ausdünstung)
- Von NARVA (Rugodiv russische Annalen, auch Ivangorod)
- Von PEGASUS (Gr.-lrgyor, Vertrag, stark)
- Von SAFLOR (schließlich das arabische safra, Gelb)
- Von SPARREN (Feld chevre, eine Ziege)
- Von ZION oder SION (Heb.-iiag, die Durchläufe "zum möglicherweise Sein trocken," die nqs "zum Aufstellen," oder soll "sich schützen"; Arabische Analogien bevorzugen die Bedeutung "Hump," "Gipfel einer Kante," und so "citadel")
- VÄTER DER KIRCHE
- VÖGEL DES PARADIESES
V. Hill, 1901, •I See also:- KÜCHE (O.E.-cycene; dieses und andere cognate Formen, wie Holländer keuken, Ger. Kiuche, Dan. kokken, Feldcuisine, werden gebildet vom niedrigen Lat.-cucina, vom Lat.-coquina, vom coquere, um zu kochen)
- KÜHLEN
- KÜMMEL
- KÜNDIGEN Sie an (O.-Feldheraut, herault; der Ursprung ist unsicher, aber O.H.G. heren, um zu benennen, oder hariwald, Führer einer Armee, sind vorgeschlagen worden; das Gr.-Äquivalent ist Kddpvi: Lat.-praeco, caduceator, fetialis)
- KÜNSTE UND FERTIGKEITEN
- KÜNSTLERISCH
- KÜRBIS
- KÜRBISGEWÄCHSE
- KÜSTE (von der Seite vom costa Lat., von einer Rippe)
- KÜSTENVERTEIDIGUNG
- KÜSTENVORLAND
- KÄFER
- KÄFER (bityl O. Eng.; angeschlossen an "Bissen")
- KÄLTE (im cald und im ceald O. Eng., in einem Wort, das schließlich von einer Wurzel cognate mit dem Lat.-gelu kommen, im gelidus und im Common in den Sprachen Teutonic, die normalerweise zwei eindeutige Formen für den Substantive und das Adjektiv haben,
- KÄNGURUH
- KÄSE (Lat.-caseus)
- KÄSE UND
- KÄUFE
- KÖLN (Ger. Koln oder offiziell, seit 1900, Coln)
- KÖNIG
- KÖNIG (Cyning O. Eng., abgekürzt in das cyng, cing; cf. chun- O. H. G. Kuning, chun-kunig, M.H.G. kiinic, kiinec, kiinc, Umb. Ger. Konig, konungr O. Norse, kongr, Swed.-konung, kung)
- KÖNIG OF EAST
- KÖNIG OF ITALIEN
- KÖNIG OF SARDINIEN
- KÖNIG [ VON OCKHAM ], PETER-KÖNIG, 1. BARON (1669-1734)
- KÖNIG, CHARLES WILLIAM (1818-1888)
- KÖNIG, CLARENCE (1842-1901)
- KÖNIG, EDWARD (1612-1637)
- KÖNIG, EDWARD (1829-1910)
- KÖNIG, HENRY (1591-1669)
- KÖNIG, RUFUS (1755-1827)
- KÖNIG, THOMAS (1730-1805)
- KÖNIG, WILLIAM (1650-1729)
- KÖNIG, WILLIAM (1663-1712)
- KÖNIGE OF UNITED
- KÖNIGE, ZUERST UND ZWEITE BÜCHER VON
- KÖNIGIN
- KÖNIGIN (O.E. cwen, die Frau, bezogen auf "quean," O.E.-cwene, ein hussy; cf. Gr. yvvi7: von der Wurzel gan -, produzieren; cf. Klasse, "Stamm," &c.)
- KÖNIGLICHE GESELLSCHAFT,
- KÖNIGLICHER FARN
- KÖRNER DES PARADIESES, GUINECKörner oder MELEGUETA-PFEFFER (Ger. Paradieskorner, Feldgraines de Paradis, maniguette)
- KÖRPER
- KÖRPERCPlan
- KÖRPERLICH
- KÖRPERLICHE PHÄNOMENE
K.B., an P. 666; sehen Sie pro Willes, J., in Gänschen See also:Bateson V., 1871, L.See also:- Raiseth JEHOIAKIM (Heb. "Yahweh ] oben")
- Rc(:n•oh)r'-rc(oh)
- Repräsentant, REPP oder REPS
- RÜBE
- RÜCKENMARK
- Rückkehr
- RÜCKNAHME DER KLAGE (des Feldes Klage nicht, übt er nicht aus)
- RÜCKSEITE
- RÜCKSTELLUNG (Felddefaut, vom defailler, ausfallen, Lat.-fallere)
- RÜCKZUG (O.-Feldretrete, Umb.-retraite, vom Lat.-retrahere, zurück zeichnen)
- RÜHRSTANGE (O.E.-rata, cognate mit DU-raak, Ger. Rechen, von einer Wurzelbedeutung zum zusammen oben Reiben, vom Haufen)
- RÜSSELKÄFER
- RÜSTUNG, PHILIP DANFORTH (1832-1901)
- RÜTTLER
- RÄNDER,
- RÄTE
- RÄTSEL (A.S. raedan, deuten)
- RÄUBERCSynod
- RÄUME (das Feldchambre, von der Lat.-Kamera, von einem Raum)
- RÄUME, EPHRAIM (d. 1740)
- RÄUME, GEORGE (1803-1840)
- RÄUME, ROBERT (18OZ-1871)
- RÄUME, SIR WILLIAM (1726-1796)
- RÖMISCH
- RÖMISCHE ARMEE
- RÖMISCHE KUNST
- RÖMISCHE RELIGION
- RÖMISCHE TONWAREN
- RÖMISCHES GESETZ
- RÖMISCHES REICH
- RÖMISCHES REICH, SPÄTER
R. 7 See also:- Cat
- Cento
- Cento (Gr.-idvrpwv, Lat. cento, Patchwork)
- CÌ15
- Clarinet oder CLARIONET (Feldclarinette; Ger. Clarinette, Klarinett; Ital.-clarinetto, -chiarinetto)
- Corpus Christi, FEST VON (Lat.-festumcorporis Christi, d.h. Festival des Körpers von Christ-, Feldfete-Dieu oder von f Ete du Sacrement, Ger. Frohnleichnamsfest)
- CÄSIUM (Symbolcs, Atomgewicht 132,9)
C.P., an P. 14), ausgenommen in bestimmte Fälle, in denen die See also:Entladung des Hauptschuldners durch Betrieb des Gesetzes ist (sehen in Reparte Fitzgeorgeex See also:Robson, 1905, I K.B. P. 462). Wenn folglich Personen falsch annehmen, daß eine dritte Person bis eine von ihnen verantwortlich ist und eine Garantie auf dieser fehlerhaften Vermutung gegeben wird, ist sie von Anfang an, aufgrund der lexcontractiees unzulässig, weil seine See also:Grundlage (die war, daß andere genommen wurde, um verantwortlich zu sein), ausgefallen ist (pro Willes, J., in See also:Mountstephen V. Lakeman, L.R. 7 Q.B. P. 202). Entsprechend den verschiedenen vorhandenen Codes, die höflich sind, ist eine Verbürgung, in Bezug auf eine Verpflichtung ", die non-valable ist, "ungültig außer, wo die Invalidität das Resultat der persönlichen Unfähigkeit des Hauptschuldners ist (die Codes höflich, See also:Frankreich und See also:Belgien, 2012; See also:Spanien, 1824; See also:Portugal, 822; See also:Italien, 1899; See also:- HOLLAND
- HOLLAND, CHARLES (1733-1769)
- HOLLAND, FUCHS HENRY-RICHARD VASSALL, 3.
- HOLLAND, GRAFSCHAFT UND PROVINZ VON
- HOLLAND, HENRYCFuchs, 1. BARON (1705-1774)
- HOLLAND, HENRYCRich, 1. EARL VON (ÇS9o-, 649)
- HOLLAND, JOSIAH GILBERT (1819-1881)
- HOLLAND, PHILEMON (1552-1637)
- HOLLAND, RICHARD oder RICHARD DE HOLANDE (Florida 1450)
- HOLLAND, SIR HENRY, BART
Holland, 1858; Senken Sie See also:Kanada, 1932). In einigen Ländern jedoch genügt die bloße persönliche Unfähigkeit eines Sohns zu borgende das minderjährige zum vitiate die Garantie eines Darlehens, das ihm aufgenommen wird (Spanien, 1824; Portugal, 822, See also:- SÀ
- San
- San CRISTOBAL (früher genannt SAN CRISTOBAL DE Los LLANOS, CIUDAD DE LAS CASAS und CIUDAD REAL)
- San JOSE oder SAN JOSE DE COSTA RICA
- San JUAN (San JUAN BAUTISTA DE PUERTO RIco)
- San LUCAR (oder SANLO'CAR DE BARRAMEDA)
- San SEBASTIAN (Basque Iruchulo)
- San SEPOLCRO oder BORGO S
- San SEVERINO (anc. Septempeda)
- Schwein des Feldes des STACHELSCHWEINS (, Pore-pore-epic, "stacheligen")
- Sept.
- Shiyydhu JOSIAH (Heb.-yo ', möglicherweise "Yah [ weh ] stützt sich")
- Sich ENTWICKELT
- Soc
- Spalte
- Spalte (Feld für "Ansatz," Lat.-collum)
- SÜD
- SÜD, ROBERT (1634-1716)
- SÜD- UND ZENTRALES AMERIKA
- SÜDCAfrika
- SÜDCAmboy
- SÜDCAmerika
- SÜDCAustralien
- SÜDCBethlehem
- SÜDCCarolina
- SÜDCDakota
- SÜDCGeorgia
- SÜDCHadley
- SÜDCHolland
- SÜDCKanara-BEZIRK
- SÜDCMelbourne
- SÜDCMolton
- SÜDCNorwalk
- SÜDCOmaha
- SÜDCPortland
- SÜDCSchilder
- SÜDCSchlaufe
- SÜDCSeecLuftblase
- SÜDCShetland
- SÜDLICH
- SÜDLICHE ZONE
- SÜDLICHES BANT U
- SÜDWÄRTS ORANGE
- SÜSSE KARTOFFEL
- SÜSSIGKEITEN (vom Lat.-confectio, vom conficere, vom Mittel)
- SÄEN (von "zum Abstichgraben," zaaijen shwan O. Eng., cf. DU, Ger. saen, &c.; die Wurzel wird in strenges Lat., CF gesehen. "Samen")
- SÄGE
- SÄMISCHLEDER
- SÄNFTE (durch O.-Feldlitere oder -litiere, Umb.-litiere vom lectaria Med. Lat., klassisches lectica, lectus, Bett, Couch)
- SÄNGER, SIMEON (1846-1906)
- SÄUGLINGSCSchulen
- SÄURE (vom Lat.-Wurzelwechselstrom -, scharf; acere, sauer sein)
s.2, 1535, 1536). Die ägyptische Codesanktion garantiert, daß ausdrücklich teilgenommen an "angesichts des Schuldners von der Rechtsfähigkeit", Vertrag gültigen Hauptverbindlichkeit (wünschen Sie Codes Egyptain, Mischklagen, õ5 abzuschließen; Gebürtige Tribunale, 496). Der portugiesische See also:Code (See also:Art. 822, s. I) behält die Verbindlichkeit der Sicherheit, in Bezug auf eine unzulässige Hauptverbindlichkeit, bis die letzte erlaubterweise widerrufen worden ist. Der See also:Geber einer Garantie wird "die Bürgen," oder "den Bürgen" angerufen; die Person, der sie "den Gläubiger gegeben wird," oder "die Garantie"; während die Person deren Zahlung oder Leistung dadurch gesichert wird, "den Hauptschuldner benannt wird," oder See also:einfach "die Direktion.", In See also:Amerika aber nicht anscheinend anderwohin, gibt es eine anerkannte Unterscheidung zwischen "einer Bürgen" und "einem Bürgen"; das ehemalige normalerweise springend mit der Direktion, gleichzeitig und auf die gleiche See also:Betrachtung, während der Vertrag vom letzten seine eigene unterschiedliche Übernahme ist, in der die Direktion verbindet, und nicht in Bezug auf welches er nicht verantwortlich gehalten werden soll, bis See also:e Sorgfalt angewendet worden ist, um den Hauptschuldner zu zwingen, gut seine Rückstellung zu bilden. Es gibt kein privity des Vertrages zwischen der Bürgen und dem Hauptschuldner, für die Sicherheitverträge mit dem Gläubiger und ihnen setzen Sie nicht in der Person des Gesetzes eins fest, und seien Sie nicht gemeinsam zum Gläubiger verantwortlich (pro See also:Baron Parke in Faßbinder See also:Bain V., I Dowl. R. (N.S.) II, 14). Kein spezieller Phraseology ist See also:zur Anordnung einer Garantie notwendig; und was wirklich solch einen Vertrag See also:- Fehler VESTA (Gr. ')
- Figs
- Ftc
- FÜHREN SIE ARBEITEN
- FÜHRER (im mittleren Eng.-gyde, vom Feldführer; die frühere französische Form war guie, englisches "Halteseil," das d lag am italienischen Formguida; der entscheidende Ursprung ist vermutlich Teutonic, das Wort, das an die Unterseite angeschlossen wird,
- FÜHRER, BENJAMIN WILLIAMS (1831-)
- FÜHRUNGSCInseln (Französisches Iles Normandes)
- FÜLLE
- FÜLLMATERIAL, LUKE (1588-1657)
- FÜNFTENS
- FÜR
- Für AUFTRAG (durch Feldordre, früheres ordene, vom Lat.-ordo, ordinis, Rank, Service, Anordnung; die entscheidende Quelle wird im Allgemeinen genommen, um die Wurzel zu sein, die in Lat.-oriri, Aufstieg gesehen wird, entstehen, anfangen; cf. "Ursprung")
- Für CIPPUS (Lat. einen "Pfosten" oder "Stange")
- Für CRECHE (Feld eine "Krippe" oder Aufnahmevorrichtung)
- FÜR DAS YERKES
- Für SOFFIT (vom Feldsoffite, von Ital.-soffitta, von einer Decke, gebildet als ob vom su.-fjictus suffxus, Lat.-suffigere, um darunterliegend zu regeln)
- FÜRSPRECHER (Lat.-advocatus, vom advocare, besonders im Gesetz zum Anruf im Hilfsmittel Berater oder des Zeuges, und zu irgendjemandes Unterstützung so im Allgemeinen zusammenrufen zusammenrufen)
- FÜRSPRECHER, LEHRKÖRPER VON
- FÄHRE (von der gleichen Wurzel wie das des Verbs "zum Fahrpreise," zur Reise oder zu Spielraum, die für Sprachen Teutonic allgemein sind, fahren cf. Ger.; es wird mit der Wurzel von Gr. 7ropos, Weise und Lat.-portage, zu tragen angeschlossen)
- FÄHRE, JULES FRANCOIS CAMILLE (1832 -- 1893)
- FÄLSCHEN (von Lat. gegen-facere, in der Opposition oder im Kontrast bilden)
- FÄLSCHUNG (abgeleitet durch die Franzosen vom lateinischen fabricare, um zu konstruieren)
- FÄRBEN (0. Eng. dedgian, behandelt; Mittler. Eng. deyen)
- FÄRBERWAID
- FÄRSE
- FÖDERALISTCBeteiligtes
- FÖRDERER
- FÖRDERER (vom Lat.-spondere, versprechen)
- FÖRDERMASCHINE
- FÖRDERMASCHINEN
- FÖRDERN SIE, GEORGE EULAS (1847-)
- FÖRDERN SIE, JOHN (177O-1843)
- FÖRDERN SIE, MYLES BIRKET (1825-1899)
- FÖRDERN SIE, SIR CLEMENT LE NEVE (1841-1904)
- FÖRDERN SIE, SIR MICHAEL (1836-r9o7)
- FÖRDERN SIE, STEPHEN COLLINS (1826-1864)
- FÖRDERWERKE
f unterscheidet, See also:ROM eins der Versicherung kein wesentlicher Unterschied zwischen den zwei Formen der Wortversicherung und, Garantie, aber die Substanz des Vertrages ist, der durch in die Beteiligten in jedem Einzelheitfall eingetragen ist (pro Romer, L.J., in See also:Heide-See also:Seaton V. See also:Burnand, 1899, I Q.B Seaton V..', 782, 792, C.A.; pro See also:Vaughan See also:Williams, L.J., innen in Estate Licenses Insurance Corporation Redentons und Garantiekapitals Ltd. V. See also:Denton, 1904, 2 See also:Ch., an P. 188; und sehen Sie Hypothekenversicherungskorporation des Dänen V., 1894, I Q.B. 54 C.A.), Im thisconnexion kann es erwähnt werden, daß die unterschiedlichen Arten von suretyships eingestuft worden sind, wie folgt: (i) Die, in denen es gibt, eine See also:Vereinbarung, zu einem bestimmten Zweck, die Relation der Direktion und Sicherheit festzusetzen, zu deren Vereinbarung der Gläubiger dadurch sicherte, ist ein Beteiligtes; (2) die, in denen es eine ähnliche Vereinbarung zwischen nur der Direktion und der Bürgen gibt, zu denen der Gläubiger ein Fremder ist; und (3) die, in denen, ohne irgend solchen Bürgschaftsvertrag, gibt es eine Primär- und Eventualverbindlichkeit von zwei Personen für eine und von See also:gleichen Schuld, die Schuld, die, als zwischen den zwei, dem von einer nur jener Personen und nicht gleichmäßig von beiden ist, damit die andere, wenn er gezwungen wird, es zu See also:zahlen, zur Vergütung von der Person erlaubt würde, von der (wie zwischen den zwei) sie gezahlt worden sein soll (pro See also:Earl von See also:Selborne, L. C., im See also:- FUCHS
- FUCHS, C
- FUCHS, CHARLES JAMES (1749-1806)
- FUCHS, EDWARD (c. 1496-1538)
- FUCHS, GEORGE (1624-1691)
- FUCHS, JOHANN NEPOMUK VON (1774-1856)
- FUCHS, LEONHARD (1Ö1-1566)
- FUCHS, RICHARD (c. 1448-1528)
- FUCHS, ROBERT WAREN (1789 -- 1877)
- FUCHS, SIR STEPHEN (1627-1716)
- FUCHS, SIR WILLIAM (1812-1893)
Fuchs- und Co.-V. See also:Norden See also:Duncan und in der Südwalesbank, 6 APP Cas., an P. II).. Entsprechend einigen Codes Zivilwerden sicherheiten teilbar in herkömmliches, in zugelassenes und in Gerichts gebildet (See also:- FELD (ein Wort allgemein für viele westdeutsche Sprachen, cf. Ger. Feld, holländisches veld, vielleicht cognate mit olde O.E. f, die Masse und schließlich mit der Wurzel des Gr.-irAaror, ausgedehnt)
- FELD, CYRUS WEST (1819-1892)
- FELD, DAVID DUDLEY (18O5-1894)
- FELD, EUGENE (1850-1895)
- FELD, FELD WILLIAMS VENTRIS, BARON (1813-1907)
- FELD, FREDERICK (18O1 -- 1885)
- FELD, HENRY MARTYN (1822-1907)
- FELD, JOHN (1782 -- 1837)
- FELD, MARSHALL (183 1906)
- FELD, NATHAN (1587 -- 1633)
- FELD, STEPHEN JOHNSON (1816-1899)
Feld und See also:Bel, 2015, 2040 und folgendes; Spanien, 1823; Senken Sie Kanada, 1930), während der spanische weitere Code sie in freie und für wertvolle Betrachtung teilt (Art. 1, 823). In See also:England unterscheiden sich die Zivilrechterfordernisse einer Garantie keineswegs von denen, die zur Anordnung jedes möglichen anderen Vertrages wesentlich sind. Das heißt, enthalten sie die gegenseitige Einwilligung von zwei oder mehr Beteiligten, Kompetenz, um Vertrag abzuschließen und, es sei denn die Garantie unter See also:Dichtung ist, wertvolle Betrachtung. Ein zu garantierendes Angebot bindet nicht, bis es angenommen worden ist und ist bis dann vorbei das Beteiligte widerruflich, das es bildet. Es sei denn, jedoch, wie manchmal, das Angebot erwägt eine ausdrückliche See also:Annahme geschieht, kann man angedeutet werden, und es kann eine Frage für eine See also:Jury sein, ob ein Angebot der Garantie tatsächlich angenommen worden ist. Wo die Einwilligung der Sicherheit zu einer Garantie durch See also:Betrug der Person verschaffen worden ist, der er gegeben wird, gibt es keinen verbindlichen Vertrag. Solcher Betrug kann aus See also:Ausgleich oder Geheimhaltung oder Misrepresentation bestehen. Es gibt irgendeinen Zuständigkeitsstreit hinsichtlich, was Tatsachen zur Sicherheit durch den Gläubiger spontan freigegeben werden müssen, aber es kann genommen werden, daß die See also:Richtlinie auf dem Thema weniger zwingend als die regelnversicherungen nach See also:Marine, dem See also:Leben und anderen Gefahren ist (die britische Nordversicherung Co. V. See also:Lloyd,o-See also:Austausch. 523), obwohl früher dieses verweigert wurde (See also:Owen V. Homan, Mac. 3 u. See also:- Gebildet hat zu, INTESTACY (Lat.-intestates, -eins wem a-Willen, nicht vom testari, bestäten)
- Gründonnerstag (durch O.-Feldmande vom Lat.-mandatum, Gebot, im Allusion zu den Wörtern Christs: "ein neues Gebotgeben I an Sie,", nachdem er die Füße der disciples' am letzten Abendessen gewaschen hatte)
- GÜRTEL (gyrdel O. Eng., von gyrdan, umgürten; cf. Ger. Gurtel, holländisches gordel, von giirten und gorden; "Stichelei" und sein Doublet "Gurt" zusammen mit den anderen cognates Teutonic sind durch einiges auf die ghar Wurzel verwiesen worden -- um zu
- GÄNSEBLÜMCHEN
- GÄNSEBLÜMCHEN (A.S.-daegesrahmen, Auge des Tages)
- GÄRUNG
- GÖNNER
- GÖNNER UND KLIENT (Lat.-patronus, vom pater, Vater; clientes oder cluentes, vom cluere, befolgen)
G. 378, 397). Außerdem glätten Sie, wo der Vertrag ist auf in See also:Form einer Politik baute, die dem Solvency einer Sicherheit für eines anderen Schuld garantiert, und wird folglich geregelt durch die See also:Lehre von uberrimafides, nur solche Tatsachen, wie zur aufgenommenen See also:Gefahr müssen spontan freigegeben werden wirklich materiell sind (Seaton V. BurnandBurnand V. Seaton, 1900, Wechselstrom 135). Was die Kompetenz der Beteiligten betrifft zum Teilnehmen an einem Bürgschaftsvertrag, kann dieses durch See also:Geisteskrankheit oder See also:Intoxikation der Sicherheit, wenn es irgendwie den Gläubiger bekannt, oder durch Unfähigkeit der Art beeinflußt werden. Die gewöhnliche Unfähigkeit ist die der See also:Kinder und der verheirateten See also:Frauen jetzt in England groß abgeschwächt was das letzte durch die verheirateten Eigenschaftstaten der Frauen, 1870 bis 1893 betrifft, die einer verheirateten See also:Frau ermöglichen, als femesohle, im See also:Umfang einer ihrer unterschiedlichen See also:Eigenschaft Vertrag abzuschließen. Jede Garantie nicht unter Dichtung muß entsprechend englischem Gesetz eine Betrachtung zum Stützen es haben, obwohl der wenige See also:Funken von einem genügt (pro See also:Wilmot, graten J., in Pillan V. van Mierop und See also:Hopkins, 3, an P. 1666 ab; Bäche Haigh V., Io A. u. E. 309; Barrell V. Trussell, 4 Taunt. 117), die, wie in anderen Fällen, bestehen irgendein irgendeines Rechtes, das Anfallen zum einem Beteiligten interessieren, profitieren oder fördern kann, oder etwas See also:Nachsicht, Schaden, Verlust oder Verantwortlichkeit gegeben, erlitten oder durch das andere aufgenommen. In einigen Garantien ist die Betrachtung entireas, in denen, in der Betrachtung eines Pachtvertrags, der bewilligt wird, die Sicherheit für die Leistung der Vereinbarungen beantwortbar wird; in anderen Fällen ist sie fragmentarisch, See also:- De LAURIA (LURIA oder LURIA) ROGER (d. 1305)
- Der IRAN
- Der KONGO
- Der LIBANON
- Der LIBANON (von Semitic, das, ", weiß zu sein, "oder" weißlich, "vermutlich laban ist, verweisend nicht auf Schnee, aber auf das bloße Weiß, walls ofchalk oder Kalkstein, die die charakteristische Eigenschaft der vollständigen Strecke bilden)
- Die ASTROPHYSIK
- Die KATEGORIE ALS GANZES
- Die NIEDERLANDE
- Die TÜRKEI
- Die UNTERSEITE Einer WAND
- Durch ROLLEN (Lat.-bulla, eine Kugel, O.-Feldboule, Kugel)
- DÜNEN
- DÜNGEMITTEL
- DÄCHER
- DÄMMERIG (vom Lat.-crepusculum, -Twilight)
- DÄMMERUNG (die Form 16th-century des früheren "Jawing" oder "des Dämmerns," von einem alten Verb "daw," O. Eng. dagian, Tag zu werden; cf. Holländisches dagen und Ger.-tagen)
- DÄMPFEN, FRIEDRICH KARL FERDINAND, FREIHERR
- DÄNEMARK
- DÖBEL (cephalus Leuciscus)
- DÖRFCHEN
d.See also:- Hilft bei, SYNDIC (spätes Lat.-syndicus, Gr.-vivv&aos, eins wem in einem Gerichtshof, ein Fürsprecher, Repräsentant, crap, und Sirc77, Gerechtigkeit)
- HÒ (kombiniert)
- HÜFTE
- HÜGEL
- HÜGEL (0. Eng.-hyll; cf. Niedriger Ger.-Rumpf, hul Mid. Dutch, verbunden zum Lat.-celsus, zur Höhe, zu den collis, zum Hügel, zum &c.)
- HÜGEL DAPHLA (oder DAFLA)
- HÜGEL TIPPERA oder TRIPURA
- HÜGEL, A
- HÜGEL, AARON (1685-17ö)
- HÜGEL, AMBROSE POWELL
- HÜGEL, DANIEL HARVEY (1821-1889)
- HÜGEL, DAVID BENNETT (1843-1910)
- HÜGEL, JAMES J
- HÜGEL, JOHN (c. 1716-1775)
- HÜGEL, MATTHEW DAVENPORT (1792-1872)
- HÜGEL, NORMANNE GEORGE BIRKBECK (1835-1903)
- HÜGEL, OCTAVIA (1838-)
- HÜGEL, ROWLAND (1744-1833)
- HÜGEL, SIR ROWLAND (1795-1879)
- HÜLSE (O. Eng. slieve, slyf, ein Wort, das verbunden werden "zu gleiten," cf. holländisches sloof, Schutzblech)
- HÜRDE (hyrdel O. Eng., cognate mit solchen Formen Teutonic wie Ger. Hilrde, holländisches horde, Eng. "Hoarding"; in den pre-Teutonic Sprachen erscheint das Wort in Gr. Kvprla, Korbwaren, e(pT77, Lat.-cratis, Korb, cf. "Kiste," "Gitter")
- HÜRDE (Überspannung vom corro, von einem Kreis)
- HÜRDECLaufen
- HÜTTE
- HÜTTE, EDMUND (1756-1839)
- HÜTTE, H
- HÜTTE, HENRY CABOT (1850-)
- HÜTTE, SIR OLIVER JOSEPH (1851-)
- HÜTTE, THOMAS (c. 1558-1625)
- HÄCKCHEN
- HÄMOPHILIE
- HÄNGEMATTE
- HÄNGEN
- HÖCHSTE VOLLKOMMENHEIT, ZÜNDKAPSEL UND SCHIESS-ZÜNDSATZ
- HÖFLICH
- HÖFLICHKEIT (O.-Feldcurtesie, neueres courtoisie)
- HÖHE (Lat.-altitudo, vom altus, hoch)
- HÖHEN (ein Doublet "der Dreiergruppe," dreifach, vom Lat.-triplus, dreifach; cf. "Doppeltes" vom duplus)
- HÖHEPUNKT (von Lat. culmen, Gipfel)
- HÖHEPUNKT, JOHN (c. 525-600 A.D.)
- HÖHLE (Lat.-cavea, von den Höhlen, von der Höhle)
- HÖHLE, EDWARD (1691-1754)
- HÖHLE, WILLIAM (1637-1713)
- HÖHLEN
- HÖLLE (0. Eng.-Hel, ein Wort Teutonic von einer zu bedeckenden Wurzelbedeutung ", "cf. Ger. Holle, holländischer Hel)
- HÖLZERNER STICH
- HÖREN (gebildet vom Verb ", um zu hören, "hyran O. Eng., heron, &c., ein allgemeines Verb Teutonic; cf. Ger. Koren, Holländer hooren, &c.; die O.-Zeltform wird in hausjan Goth. gesehen; das Ausgangsh stellt jede mögliche Beziehung mit "dem Ohr," Lat.-a
h. geliefert von, erklären See also:- ZEIT (0. Eng. Lima, cf. Icel.-timi, Swed.-timme, Stunde, Dan.-Zeit; von der Wurzel auch richtig gesehen "in Tide," in die Zeit zwischen des Flusses und in Ebb des Meeres, cf. O. Eng. getidan, zu geschehen, "GleichmäßigEven-tide," &c.; es nicht direkt hä
- ZEIT, MASS VON
- ZEIT, STANDARD
Zeit an timeas, in denen eine Garantie gegeben wird, um die See also:Abgleichung eines Kontokorrentkontos an einem Banker zu See also:sichern oder eine Abgleichung eines Betriebs die gelieferten Waren (pro Lush, L.J., in Lloyds V. Harper, 16 Ch. Div., an P. 319). Im ehemaligen See also:Fall ist der Moment, den der See also:Pachtvertrag dort bewilligt wird, nichts mehr, damit der Vermieter und eine solche Garantie tut, wie der der Notwendigkeit an während der Dauer des Pachtvertrags läuft und unwiderruflich ist. Im letzten Fall jedoch es sei denn die Garantie gegenteilig vereinbart, kann die Sicherheit seine Verbindlichkeit unter der Garantie hinsichtlich der zukünftigen Fortschritte jederzeit beenden, &c. Die Betrachtung für eine Garantie darf nicht ehemalig oder durchgeführt sein, aber andererseits braucht sie, nicht einen direkten Nutzen oder einen See also:Vorteil entweder zur Bürgen oder zum Gläubiger zu enthalten, aber kann aus nichts, das erfolgt sind, oder jeder möglicher gebildeten Versprechung nur bestehen, zugunsten des Hauptschuldners. Sie ist häufiger Ausführungs als das Gleichlaufende und nimmt die Gestalt entweder von Nachsicht an, um den Hauptschuldner oder eines zukünftigen Fortschritts des Geldes oder des Versorgungsmaterials Waren zu ihm zu klagen. Durch die indische Vertragstat 1872, See also:Abschnitt. 127, ist er, vorausgesetzt daß die Betrachtung für eine Garantie aus allem, das erfolgt sind oder jeder möglicher Versprechung bestehen kann, die zugunsten des Hauptschuldners durch den Gläubiger gebildet wird. Gesamtausfall der Betrachtung, die für durch das Beteiligte gibt eine Garantie vereinbart wird verhindert sein, die erzwungen wird, wie auch das Bestehen einer ungültigen Betrachtung wird. Zwar in See also:allen Ländern ist die gegenseitige Einwilligung von zwei oder mehr Beteiligten zur Anordnung jedes möglichen Vertrages wesentlich (sehen Sie, daß z.B. Zivil-, Feld und Bel 1108 kodiert; See also:Tor. 643, 647 und folgendes; Spanien, 1258, 1261; Italien, 1104; See also:Holt. 1356; Untereres Kanada, 984), eine Betrachtung wird nicht überall als ein notwendiges See also:Element angesehen (sehen Sie Gesetz Pothiers der Verpflichtungs-, Evanssausgabe, des Vol. ii. P. l9). So in See also:Schottland kann ein Vertrag ohne eine Betrachtung binden, um sie zu stützen (See also:Treppe i. bis 7). Die gesetzlichen Erfordernisse einer Garantie werden, in England, (1) vom Gesetz des Betrugs vorgeschrieben, das, mit Bezug auf Garantien, voraussetzt, daß "kein Klage eingebracht wird, hingegen das Beklagte nach irgendeiner speziellen Versprechung aufladen, für die Schuld, die Rückstellung oder die Fehlschläge einer anderen Person zu antworten, es sei denn die Vereinbarung, nach der solches Klage eingebracht wird oder irgendein See also:Protokoll oder See also:Anmerkung davon, im See also:Schreiben sind und durch das damit aufzuladende Beteiligte unterzeichnet oder irgendein anderes Personthereunto durch ihn gesetzlich," und (2) von Act des Lords Tenterdens autorisierte (9 Geo. IV. c. 14), denen durch § 6 verordnet die "keine Tätigkeit wird geholt, hingegen irgendeine Person nach oder aufgrund irgendeinem gebildeten oder gegebenen Betreffen der See also:Darstellung oder der Versicherung oder in bezug auf den Buchstaben, die Führung, die Gutschrift, die Fähigkeit, den See also:- HANDEL
- HANDEL (Lat.-commercium, von, mit, zusammen und rnerx, Waren)
- HANDEL (O. Eng. getreten, Schritt, von tredan, zum Schritt; in M. Eng. erscheinen die Formen, die, getreten und Geschäfts abgezweigt werden, das Letzte in der Richtung einer geschlagenen Schiene)
- HANDEL, BRETT VON
- HANDEL, GEORGE FREDERICK (1685-1759)
Handel oder die Umgang irgendeiner anderen Person, zur See also:Absicht oder zum Zweck aufladen, daß solche andere Person Gutschrift, Geld oder Waren nach erreichen kann "(d.h." nach Gutschrift, "sehen Sie pro Parke, B., in Lyde V. See also:Barnard, 1 See also:- MÀLAGA
- MÉRIDA
- MÉRIDA (anc. Augusta Emerita, Kapital von Lusitania)
- Mit BEUTE (anscheinend beeinflußt durch "Aufladung," O. Eng. BOT, Vorteil oder Profit, durch eine Anpassung von einer früheren Form cognate Ger. Beute und Feldbutin)
- Mit BODKIN (dem frühem Eng.-boydekin, ein Dolch, ein Wort des unbekannten Ursprung, vielleicht angeschlossen das gälischen biodag, eine kurze Klinge)
- Mit GARRET (vom O.-Feldgarite, vom modernen guerite, ein Watch-tower, schließlich angeschlossen "Schutz" und "Bezirk")
- Mit KIEFER (mittlerem Eng.-jawe, -jowe und -geowe, O. Eng. cheowan, angeschlossen "chaw" und "Kauen," und in der Form mit "jowl")
- MÜHLE
- MÜHLE (O. Eng. mylen, neueres myln oder das miln, angepaßt vom späten Lat.-molina, cf. Feldmoulin, vom Lat.-mola, eine Mühle, molere, um zu reiben; von der gleichen Wurzel ist Mol, abgeleitete "Mahlzeit;", das Wort erscheint in anderen Sprachen Teutonic
- MÜHLE, JAMES (1773-1836)
- MÜHLE, JOHN (c. 1645-1707)
- MÜHLE, JOHN STUART (1806-1873)
- MÜHLEN, JOHN (d. 1736)
- MÜHLEN, ROGER QUARLES (1832-)
- MÜHLSTEINCKorn
- MÜNCHEN (Ger. Munchen)
- MÜNDUNG (vom Lat.-aestuarium, von einem Platz erreicht durch aestus, vom Tide)
- MÜNZE
- MÜNZE (ältere Formen des Wortes sind coyne, Quoin und das coign, ganz abgeleitet durch das coing und cuigne O.-Feld vom Lat.-cuneus, von einem Keil)
- MÜTZE
- MÜTZE, CHARLES (17Ò-1793)
- MÄDCHEN MARIAN
- MÄHEN Sie
- MÄNNER
- MÄRZ
- MÄRZ (1) (vom Feldmarcher, gehen; die früheste Richtung auf französisch scheint "trample zu sollen," und der Ursprung ist normalerweise im Lat.-marcus, Hammer gefunden worden; Niedriges Lat.-marcare, zum Hammer; die Straße mit dem regelmäßigen Schritt
- MÄRZ, AUZIAS (c. "1395-1458)
- MÄRZ, EARLS VON
- MÄRZ, FRANCIS ANDREW (1825-)
- MÄRZE, (Es Le Marche)
- MÖBEL (von "versorgen Sie," Feldfournir)
- MÖRSER
M. u. See also:- Who (pl.)
- WÜHLMAUS
- WÜRDE (Lat.-eminentia)
- WÜRFEL
- WÜRFEL (Feldde, vom Lat.-Bezugspunkt, gegeben worden)
- WÜRFEL (Gr. K4õs, ein Würfel)
- WÜRFEL (Plural des Würfels, O.-Feldde, leitete Lat.-von trauen ab, um zu geben)
- WÜRFEL, CHRISTOPH ALBERT (1755-1822)
- WÜRZBURG
- WÜSTENKUH
- WÄCHTER
- WÄHLENCMaschinen
- WÄHLER (Ger. Kurfursten, von Kilren, kiosan O.H.G., wählen, wählen und Furst, Prinz)
- WÄHLTE (Feld für "Sache")
- WÄHRUNGSKONFERENZEN (INTERNATIONAL)
- WÄLDER UND FORSTWIRTSCHAFT
- WÄRTER
- WÄSCHE,
- WÄSCHEREI
- WÖLBUNG (abgeleitet durch das Feld von Lat.-Kamera, Wölbung)
- WÖLBUNG, HENRY THOMAS (1821-1862)
- WÖRTERBUCH
- WÖRTERBÜCHER UND INDIZES
W., an P. 104),", es sei denn solche Darstellung oder Versicherung im Schreiben gebildet werden, das unterzeichnet wird durch das damit aufzuladende Beteiligte.", Dieser letzte Erlaß, der an enthaltene Firmen sowie an einzelne Personen wendet (See also:riding-Anschlußbankverkehr Co., 1901, 2 K.B Hirst V. See also:West. 5õ C.A.), wurde notwendig durch eine Flucht des 4. Abschnitts des Gesetzes von Betrug gemacht, vollendet, indem man die spezielle Versprechung behandelte, für eines anderen Schuld zu antworten, zurückfällt oder See also:Fehlschlag, als nicht im Schreiben, wie von diesem Abschnitt gefordert, als falsches und die betrügerische Darstellung hinsichtlich ist der eines anderen Gutschrift, des Solvency oder der Ehrlichkeit, in Bezug auf die beschädigt, was eine unerlaubte Handlung anbetrifft, wurden gehalten, um wiedergutzumachend zu sein (See also:Pasley V. See also:Freeman, 3 T.R. 51). In Schottland in dem, es angegeben werden sollte, wird eine Garantie eine "Bürgschaft," die ähnlichen Erlasse zu, das denen genannt, werden gerade spezifiziert in § 6 der Handelsrechtänderungstat (Schottland) 1856, während im irischen Gesetz des Betrugs enthalten (See also:Wille 7. III. c. 12) dort ist eine See also:Bestimmung (das § 2), das mit dem identisch ist, fand im englischen Gesetz des Betrugs. In See also:Indien kann eine Garantie entweder mündlich oder geschrieben (indische Vertragstat, § 126), während in den australischen Kolonien, im See also:Jamaika und im See also:Ceylon sein, die es im Schreiben sein muß. Der deutsche Code, der höflich ist, erfordert die Versprechung der Sicherheit, überprüft zu werden, indem er schreibt, wo er nicht die Hauptverbindlichkeit (Art. 766) durchgeführt hat, und der portugiesische Code See also:macht eine Garantie nachweisbar durch alle Modi, die durch Gesetz für den See also:- BEWEIS (im preove M. Eng., proeve, preve, &°c., von O. Fr. prueve, proeve, &c., Umb.-preuve, spät. Lat.-proba, -erblegitimation, die Güte von allem, das probus, gut prüfen, prüfen)
Beweis des Hauptvertrages (Art. 826) hergestellt werden. Entsprechend den meisten Codes, die jetzt in der Kraft kann eine höflich sind, Garantie wie jeder möglicher andere Vertrag in Anwesenheit der Zeugen und in bestimmtem sous Unterzeichnungprivee der Fälle normalerweise mündlich gebildet werden (wo für beträchtliche Summen des Falls Geld beteiligt seien Sie), oder sonst durch Gerichts- oder notarielles See also:Instrument (sehen Sie die Zivil Codes, Feld und Bel 1341; Spanien, 1244; Tor. 2506, 2513; Italien, 1341 und folgendes; Gesetz Pothiers von Verpflichtungen, ED i. 257 Evanss; Burge auf Verbürgung, P. 19; Institutes van Der Lindens von Holland, P. 120); die französischen und belgischen Codes außerdem setzen voraus, daß Verbürgung nicht vorausgesetzt werden soll, aber müssen immer ausgedrückt werden (Art. 2015). Das Gesetz des Betrugs erklärt nicht eine mündliche Garantie ungültig, aber macht sie nicht einklagbar durch Tätigkeit. Es kann zur Unterstützung einer See also:Verteidigung für eine Tätigkeit vorhanden folglich sein, und das Geld, das unter ihm gezahlt wird, kann nicht zurückgewonnen werden. Eine Entschädigung ist nicht eine Garantie innerhalb des Gesetzes, es sei denn sie die Primärverbindlichkeit einer dritten Person erwägt. Sie braucht nicht, seien Sie folglich im Schreiben, wenn es eine bloße Versprechung ist, für eine Schuld verantwortlich zu werden, wann immer die Person, der die Versprechung gebildet wird, verantwortlich werden sollte (Wildes V. Dudlow, L.R. 19 Eq. 198; pro Vaughan Williams, L.J. im Indien-See also:Gummi Co. V. See also:- MARTIN (Martinus)
- MARTIN, BON LOUIS HENRI (1810-1883)
- MARTIN, CLAUD (1735-1800)
- MARTIN, FRANCOIS XAVIER (1762-1846)
- MARTIN, HOMER-RASCHES AUSWEICHEN (1836-1897)
- MARTIN, JOHN (1789-1854)
- MARTIN, LUTHER (1748-1826)
- MARTIN, SIR THEODORE (1816-1909)
- MARTIN, SIR WILLIAM FANSHAWE (1801-1895)
- MARTIN, Str. (c. 316-400)
- MARTIN, WILLIAM (1767-1810)
Martin, 1902, I K.B. P. 786 See also:Harburg; Zünft V. See also:Konrad, 1894, 2 Q.B. 885 C.A.). Kein tut das Gesetz zutreffen auf die Versprechung eines delcrederemittels, das ihn bindet, in der Betrachtung der höheren See also:Kommission, die er empfängt, um keine Verkäufe im Namen seiner Direktion ausgenommen zu Personen zu bilden, die See also:absolut lösend sind, und machen ihn verantwortlich für jeden möglichen Verlust, der aus der Nichterfüllung seiner Versprechung resultieren kann. Eine Versprechung, eine Garantie zu geben ist jedoch innerhalb des Gesetzes, obwohl nicht eins, um eine Garantie zu verschaffen. Die allgemeinen Grundregeln, die feststellen, was Garantien innerhalb des Gesetzes des Betrugs sind, wie von einer See also:Menge entschiedenen Fällen abgeleitet, sind See also:kurz, wie folgt: (i) muß die Primärverbindlichkeit einer dritten Person als die Grundlage des Vertrages (Birkmyr V. Darnell, 1 Inspektion bestehen oder erwogen werden. L.C. Iith ED P. 299; Mounistephen V. Lakeman, L.R. 7 Q.B. 196; L.R., 7 H.L. 17); (2) muß die Versprechung zum Gläubiger gebildet werden; (3) muß ein Fehlen aller Verbindlichkeit von seiten der Sicherheit seiner ausdrücklichen Versprechung der Garantie dort unabhängig sein; (4) muß der Hauptzweck der Verhandlung zwischen den Beteiligten zur Garantie die Erfüllung einer Verpflichtung des dritten Beteiligten sein (sehen Sie Indien-Gummikamm Co. V. Martin, 1902, I K.B. 778, 786 Harburg); und (See also:5) nahm der Vertrag an darf nicht einen See also:Verkauf durch den Gläubiger betragen zum promiser einer Sicherheit für eine Schuld oder der Schuld selbst See also:teil (sehen Sie Law de Colyars von Garantien und der Direktion und der Bürgen, 3. ED pp. 65-161, wo diese Grundregeln im Detail durch das See also:Licht der entschiedenen dort zitierten Fälle besprochen werden). Was d Art von Anmerkung oder Protokoll von d Garantie das werden erfüllen d Gesetz von Betrug, es sein jetzt zur Verfügung stellen durch § 3 von d mercantile See also:Handelsrecht Änderung See also:Tat 1856, das "kein speziell Versprechung zu sein bilden, von irgendein Person nachdem d überschreiten von dies Tat, zu antworten für d Schuld, Rückstellung oder Fehlschlag von ein Person, sein in Schreiben und See also:unterzeichnen durch d Beteiligt zu sein aufladen damit, oder irgendein ander Person von ihm thereunto gesetzlich autorisieren, sollen sein meinen unzulässig zu stützen ein Tätigkeit, Klage oder ander See also:Verfahren, zu aufladen d Person durch solch Versprechung sollen haben sein bilden, durch See also:Grund nur die Betrachtung für solche Versprechung erscheint nicht im Schreiben oder durch notwendige Folgerung von einem schriftlichen See also:Dokument.", Vor diesem Erlaß der nicht in seinem Betrieb zurückblickend ist, wurde es in vielen Fällen gehalten, daß, da das Gesetz des Betrugs "die Vereinbarung" erfordert, im Schreiben zu sein, alle Teile davon so angefordert wurden, um, einschließlich der Betrachtung zu sein, die auf, sowie die Versprechung vorbei bewegt, das aufzuladende Beteiligte (Wain V. Walters, 5 See also:Ost, 1o; Saunders V. See also:Wakefield, 4 B. u. Ald. 595)• diese Entscheidungen jedoch gewesen lästig zur kaufmännischen Gemeinschaft, besonders in Schottland und im Norden von England und zu die Änderung des Gesetzes, soweit Garantien betroffen werden, mittels des Erlasses schließlich geführt bereits spezifiziert. Jedes mögliches Schreiben, welches die Bezeichnungen der Vereinbarung zwischen den Beteiligten und unterzeichnet durch das aufzuladende Beteiligte darstellt, ist genügend; und die See also:Idee der Vereinbarung braucht, nicht zum Verstand des Personunterzeichnens anwesend zu sein (pro See also:Lindley, L.J., innen in ReHoyleHoyle V. See also:Hoyle, 1893, I Ch., an P. 98). Es ist jedoch notwendig daß die Namen der Vertragsparteien im Schreiben irgendwo erscheinen sollten; daß das aufzuladende Beteiligte oder sein Mittel, das Protokoll oder die Anmerkung der Vereinbarung oder sonst das shouldzeichen unterzeichnen sollten ein anderes See also:Papier, das dazu verweist; und das, wenn die Anmerkung oder das Protokoll gebildet wird, eine komplette Vereinbarung besteht. Außerdem muß das Protokoll vor dem eingebrachten worden Klage gebildet worden sein, obwohl es nicht, braucht mit der Vereinbarung selbst gleichzeitig zu sein. Was das Stempeln des Protokolls oder der Anmerkung der Vereinbarung betrifft, kann eine Garantie nicht, in England, im Beweis gegeben zu werden, es sei denn richtig gestempelt worden (Stempeltat 1891). Eine Garantie für die Zahlung von Waren erfordert jedoch keinen See also:Stempel und ist innerhalb der Ausnahme, die im ersten See also:Zeitplan der Tat enthalten wird. Noch ist sie notwendig, eine schriftliche Darstellung oder eine Versicherung hinsichtlich des Buchstabens innerhalb 9 Geo. IV. c. 14 zu stempeln, Supra. Wenn unter Dichtung, erfordert eine Garantie manchmal einen dem Wert entsprechenden Stempel und manchmal einen 10-Ten-shillingstempel; in anderen Fällen genügt ein sixpenny Stempel im Allgemeinen; und, auf bestimmten vorgeschriebenen Bezeichnungen, können die Stempel jederzeit aufgedrückt werden nachdem Durchführung (Stempeltat 1891, § 15, änderte durch § 15 des Finanzgesetzes 1895). Die Verbindlichkeit, die durch eine Sicherheit unter seiner Garantie genommen wird, hängt nach seinen Bezeichnungen ab, und ist nicht notwendigerweise mit der des Hauptschuldners coextensive. Es liegt jedoch auf der See also:Hand daß, da die Verpflichtung der Sicherheit zu der der Direktion bloß zusätzlich ist, sie nicht als solcher sie übersteigen kann (de Colyar, Gesetz von Garantien, 3. ED P. 233; Burge, Verbürgung, P. 5). Durch das römische Gesetz wenn es irgend solchen Überfluß gab, wurde die Verpflichtung der Sicherheit insgesamt leeres und nicht bloß leeres Protanto gemacht. Durch viele vorhandene Zivil Codes jedoch ist eine Garantie, die der Sicherheit eine grössere Verbindlichkeit auferlegt, als die der Direktion nicht dadurch ungültig erklärt wird, aber die Verbindlichkeit zu der der Direktion bloß reduzierbar (Feld und Bel 2013; Tor. 823; Spanien, 1826; Italien, 1900; Holland, 1859; Senken Sie Kanada, 1933). Bis sek 128 der indischen Vertragstat 1872 ist die Verbindlichkeit der Sicherheit, es sei denn anders See also:versehen durch den Vertrag, coextensive mit der der Direktion.
Wo die Verbindlichkeit der Sicherheit in der Menge als die des Hauptschuldners weniger umfangreich ist, waren schwierige Fragen in England und in Amerika, ob die Sicherheit nur für Teil der Schuld verantwortlich ist, die der See also:Begrenzung auf seine Verbindlichkeit gleich ist, oder, bis zu solcher Begrenzung, für die vollständige Schuld entstanden (See also:Ellis V. See also:Emmanuel, r Ex. Div. 157; Baß Hobson V., 6 Ch. APP. 792; Brandt, Verbürgung, sek 219). Die Sicherheit kann nicht verantwortlich gebildet werden außer einem Verlust, der aufgrund der Rückstellung unterstützt wird, die gegen garantiert wird. Außerdem im Fall von einer gemeinsames und einiges Garantie durch einige Sicherheiten, es sei denn alles Zeichen es keine darunter verantwortlich sind (nationales ProBk. von England V. Brackenbury, 1906, 22zeiten L.R. 797). Es wurde früher in England betrachtet, die Aufgabe des Beteiligten zu sein, das eine Garantie nimmt, um zu sehen, daß es in der See also:Sprache hingelegt wurde, dem Beteiligten ermöglichend, das sie gibt, um offenbar zu verstehen, in welchem Ausmass er sich See also:band (See also:Nicholson V. See also:Paget, 1 C. u. M. 48, 52). Diese Ansicht kann jedoch nicht mehr unterstützt werden, es jetzt erkennend, daß eine Garantie, wie jeder möglicher andere Vertrag, in den Fällen von der See also:Mehrdeutigkeit, analysiert zu werden gegen das Beteiligte muß, das dadurch gesprungen wird und zugunsten des Beteiligten, das es empfängt (See also:Mayer V. See also:Isaac, 6 M. u. W. õ5, 612; See also:Holz V. Priestner, Austausch L.R. 2. 66, 71). Die Sicherheit soll nicht über den Begrenzungen hinaus geändert werden, die durch seinen Vertrag vorgeschrieben werden, der analysiert werden muß, um zu verleihen Wirksamkeit zu, was ziemlich geschlossen werden kann, gewesen zu sein die Absicht der Beteiligten, von, was sie selbst im Schreiben ausgedrückt haben. In den Fällen zweifelhaften Importes, ist Entschädigung zum mündlichen Beweis, zu erklären, aber zulässig nicht zu widersprechen, der schriftliche Beweis der Garantie. Als allgemeine Regel ist die Sicherheit nicht verantwortlich, wenn die Hauptschuld nicht erzwungen werden kann, weil, wie bereits erklärt worden, die Verpflichtung der Sicherheit zu der des Hauptschuldners bloß zusätzlich ist. Es ist nie wirklich in England entschieden worden, ob diese Richtlinie gut hält, in den Fällen wo der Hauptschuldner ein See also:- KIND
- KIND (im frühen Formenfaunt, enfant, durch das Feld enfant, von den Lat.-infans, innen, nicht und Ventilatoren, das Partizip Präsens von fari, sprechen)
- KIND, FRANCIS JAMES (1825-1896)
- KIND, L
- KIND, LYDIA MARIA (1802-1880)
- KIND, SIR FRANCIS (1642-1713)
- KIND, SIR JOHN (d. 1690)
- KIND, SIR JOSIAH (16Ó - 1699)
Kind ist, und in dieser Hinsicht nicht zum Gläubiger verantwortlich ist. Vermutlich in solch einem Fall konnte die Sicherheit durch See also:Estoppel verantwortlich gehalten werden (sehen Sie Kimball V. Newell, Hügel 7 (N.Y.) 116). Wenn See also:Direktoren der Leistung durch ihre See also:Firma eines Vertrages garantieren, welches extrem Vires und nicht auf dem letzten folglich binden ist, ist die Verbürgungverbindlichkeit der Direktoren dennoch durchsetzbar gegen sie (Güterwagen Co. V. See also:Maclure, 21 Ch Yorkshires. D., 309 C.A.). Festzustellen ist nicht immer einfach, für, wie See also:lang eine befristete Verbindlichkeit unter einer Garantie aushält. Manchmal wird eine Garantie auf eine einzelne Verhandlung begrenzt und soll offensichtlich Sicherheit gegen nur eine spezifische Rückstellung sein. Andererseits geschieht sie wie häufig, daß sie nicht durch eine Verhandlung auf dem Glauben von ihr erschöpft wird, aber verlängert auf eine See also:Reihe Verhandlungen und bleibt eine stehende Sicherheit, bis sie widerrufen wird, entweder durch die Tat der Beteiligten oder sonst durch den See also:Tod der Sicherheit. Es wird dann eine unbefristete Garantie benannt. Keine örtlich festgelegten Richtlinien von Deutungsdeterminewhether eine Garantie ist fortfahrende oder nicht, aber jeder Fall muß auf seinen einzelnen Verdiensten beurteilt werden; und häufig, zwecks einen korrekten See also:Aufbau zu erzielen, wird es notwendig, die umgebenden Umstände zu überprüfen, die häufig aufdecken, was die Thema-See also:Angelegenheit war, die die Beteiligten erwogen, als die Garantie gegeben wurde, und likewise, was der See also:- BEREICH
- BEREICH (durch Ital.-scopo, Ziel, Zweck, Absicht, von den Gr.-o'KOaos, Markierung, auf zu schießen, Ziel, O ic07reiv, sehen, woher der Endpunkt im Teleskop, im Mikroskop, im &c.)
- BEREICH (Gr.-vclsa?pa, eine Kugel oder Kugel)
Bereich und der See also:Gegenstand der Verhandlung zwischen ihnen war. Die meisten unbefristeten Garantien sind entweder gewöhnliche kaufmännische See also:Aktien, in Bezug auf die Fortschritte, die gebildet werden oder die Waren, die an den Hauptschuldner oder die sonst Bindungen für das gute Verhalten der Personen in den allgemeinen oder Privatbüros oder in den Beschäftigungen geliefert werden. Hinsichtlich der letzten Kategorie von unbefristeten Garantien, ist die Verbindlichkeit der Sicherheit, im Allgemeinen sprechen, widerrufen durch jede mögliche Änderung in der See also:Beschaffenheit der Personen an, oder für, wem wird die Garantie gegeben. Auf diesem Thema wird sie jetzt durch Abschnitt 18 der Teilhaberschaftstat 1890, die auf Schottland sowie England zutrifft, das "eine unbefristete Garantie oder eine Bürgschaft gegeben einer dritten Person einem See also:Unternehmen entweder oder in Bezug auf die Verhandlungen eines Unternehmens, ist, in Ermangelung der Vereinbarung gegenteilig zur Verfügung gestellt, hinsichtlich der zukünftigen Verhandlungen durch irgendwelche Änderung in der Beschaffenheit des Unternehmens widerrufen, zu dem oder des Unternehmens in Bezug auf die Verhandlungen, von denen die Garantie oder die Verpflichtung wurden gegeben.", Dieser Abschnitt, wie der Erlaß ersetzt sie nämlich sek 4 der Handelsrechtänderungstat 1856, ist hauptsächlich erklärend vom englischen See also:Zivilrecht, wie in entschiedenen Fällen dargestellt, die anzeigen, daß die Änderungen in den Personen an oder, für die eine Garantie gegeben wird, kann entweder aus einer See also:Zunahme ihrer Zahl bestehen, von einer Verminderung, die davon durch Tod oder Ruhestand vom Geschäft verursacht wird, oder von der Gesellschaftsgründung oder von der Verdichtung der Personen, denen die Garantie gegeben wird. Nach dem Überschreiten der Tat, in diesem Anschluß kann es angegeben werden, daß die Tat 1875 der Regierungsstellen (Sicherheit), die durch die Gesetzesrecht-Neuausgabentat 1883 geändert worden ist, bestimmte Bestimmungen hinsichtlich der Annahme durch die Köpfe der allgemeinen Abteilungen der Garantien enthält, die von den Firmen für die passende Leistung der Aufgaben eines Büros oder der Beschäftigung im allgemeinen Service gegeben werden und den Beauftragten des See also:Fiskus seiner Majestät, den Buchstaben jeder möglicher Sicherheit, für gutes Verhalten durch allgemeine Bedienstete zu verändern ermöglicht, gegeben. Bevor die Sicherheit verantwortlich gemacht werden kann auf seiner Garantie, muß der Hauptschuldner Rückstellung gebildet haben. Wenn jedoch ist dieses, der Gläubiger, in Ermangelung der ausdrücklichen Vereinbarung gegenteilig aufgetreten, kann die Sicherheit klagen, ohne gleichmäßiges, ihn informierend über solche Rückstellung, die stattgefunden wird oder erfordernd ihn, zu zahlen und bevor es gegen den Hauptschuldner fortfuhr oder auf Sicherheiten für die Schuld zurückgriff, die von der letzten empfangen wird. In jenen Ländern, in denen das städtische Gesetz auf dem römischen Zivilrecht basiert, besitzen Sicherheiten normalerweise das Recht (auf das kann durch sie jedoch verzichtet werden), ursprünglich konferiert worden durch das römische Gesetz, des Zwingens des Gläubigers, auf den Waren, &c. zu bestehen (falls vorhanden) des Hauptschuldners, der erstes "besprochen ist," d.h. bewertet und verkauft, und verwendet zur Verflüssigung von Vermögenswerten der Schuld garantierte (sehen Sie die Zivil Codes, Feld und Bel 2021 und folgendes; Spanien, 1830, 1831; Tor. 830; See also:Deutschland, 771, 772, 773; Holland, 1868; Italien, 1907; Senken Sie Kanada, 1941-1942; Ägypten [ Mischklagen ] 612; ibid. [ gebürtige Tribunale ] 502), Entschädigung zu den Sicherheiten vorher habend. Dieses Recht, entsprechend einem großen amerikanischen jurist (See also:Kanzler See also:Kent in See also:- BEZIRK
- BEZIRK (geborgt vom vom Winkel cantone Ital., von einer Ecke oder)
- BEZIRK (richtig Kwang-chow Fu)
- BEZIRK (vom Lat.-praecingere, zu umkreisen, umgeben Sie, umgeben Sie, prae und cingere, um zu umgürten)
- BEZIRK, ADOLPHUS WILLIAM (1837-)
- BEZIRK, ARTEMUS
- BEZIRK, EDWARD MATTHEW (1816-1879)
- BEZIRK, ELIZABETH STUART PHELPS (1844-1911)
- BEZIRK, JAMES (1769 -- 1859)
- BEZIRK, JAMES (1843-)
- BEZIRK, JOHN (1718-1772)
- BEZIRK, JOHN QUINCY ADAMS (1830-1910)
- BEZIRK, LESTER-FREIVERMERK (1841-)
- BEZIRK, MARY AUGUSTA [ MRS HUMPHRY WARD ]
- BEZIRK, WILLIAM (1766-1826)
- BEZIRK, WILLIAM GEORGE (1812-1882)
Bezirk See also:Hayes V., 4 Johns. Neues See also:York, Ch. Cas. P. 132), "Übereinstimmungen mit einem gesunden Menschenverstand von See also:Gerechtigkeit und die natürliche See also:Billigkeit der Menschheit.", In England ist dieses Recht nie völlig erkannt worden. Weder herscht es in Amerika vor, noch, da das Überschreiten der Handelsrechtänderungstat (Schottland) 1856, s. 8, es irgendwie längeres vorhandenes in Schottland ist, wo, vor dem Letztgenannten Erlaß, der Nutzen der Diskussion, da er benannt wird, bestand. In England jedoch bevor jede mögliche Nachfrage nach Zahlung durch den Gläubiger auf der Sicherheit gebildet worden ist, zwingen die letzte Dose, sobald der Hauptschuldner Rückstellung gebildet hat, den Gläubiger, auf dem Geben ihm einer Entschädigung gegen See also:Kosten und Unkosten, um den Hauptschuldner zu klagen, wenn der letzte lösend und zahlungsfähiges ist (pro A. L. See also:- SMITH
- SMITH, ADAM (1723-1790)
- SMITH, ALEXANDER (18Ó-1867)
- SMITH, ANDREW JACKSON (1815-1897)
- SMITH, CHARLES EMORY (1842-1908)
- SMITH, CHARLES FERGUSON (1807-1862)
- SMITH, CHARLOTTE (1749-1806)
- SMITH, COLVIN (1795 -- 1875)
- SMITH, EDMUND KIRBY (1824-1893)
- SMITH, G
- SMITH, GEORGE (1789-1846)
- SMITH, GEORGE (18Ô-1876)
- SMITH, GEORGE ADAM (1856-)
- SMITH, GERRIT (1797-1874)
- SMITH, GOLDWIN (1823-191o)
- SMITH, HENRY BOYNTON (1815-1877)
- SMITH, HENRY JOHN STEPHEN (1826-1883)
- SMITH, HENRY KONSERVIERTE (1847-)
- SMITH, JAMES (1775-1839)
- SMITH, JOHN (1579-1631)
- SMITH, JOHN RAPHAEL (1752-1812)
- SMITH, JOSEPH, JR
- SMITH, MORGAN LEWIS (1822-1874)
- SMITH, RICHARD BAIRD (1818-1861)
- SMITH, ROBERT (1689-1768)
- SMITH, SIR HENRY GEORGE WAKELYN
- SMITH, SIR THOMAS (1513-1577)
- SMITH, SIR WILLIAM (1813-1893)
- SMITH, SIR WILLIAM SIDNEY (1764-1840)
- SMITH, SYDNEY (1771-1845)
- SMITH, THOMAS SOUTHWOOD (1788-1861)
- SMITH, WILLIAM (1769-1839)
- SMITH, WILLIAM (c. 1730-1819)
- SMITH, WILLIAM (Florida 1596)
- SMITH, WILLIAM FARRAR (1824 -- 1903)
- SMITH, WILLIAM ROBERTSON (1846-'894)
- SMITH, WILLIAMCHenry (1808 -- 1872)
- SMITH, WILLIAMCHenry (1825 -- 1891)
Smith, L.J., in Bankgsellschaft Rouse V. See also:Bradford, 1894, 2 Ch. 75; pro See also:Lord See also:Eldon in See also:Wright V. See also:Simpson, 6 ja, an P. 733) und an einem ähnlichen Hilfsmittel ist auch zur Sicherheit in Amerika geöffnet (sehen Sie Brandt auf Verbürgung, par. 205, Umfang einer Verbindlichkeit der Sicherheit. P. 290) zwar in weder dieser Länder noch in Schottland machen eine einiger Sicherheiten ein, wenn es für die vollständige garantierte Schuld durch den Gläubiger geklagt wird, zwingen der letzte, um seinen Anspruch unter allen lösenden Sicherheiten zu teilen und verringern es auf dem See also:Anteil und dem Anteil jeder Sicherheit. Jedoch wird divisionis dieses beneficium, während es im römischen Gesetz benannt wird, durch viele vorhandene Codes erkannt (Feld und Bel 2025-2027; Spanien, 1837; Portugal, 835- 836; Deutschland, 426; Holland, 1873-1874; Italien, 1911-1912; Senken Sie Kanada, 1946; Ägypten [ Mischklagen ], 615,616). Der übliche Modus in England des Erzwingens von Verbindlichkeit unter einer Garantie ist durch Tätigkeit im hohen See also:Gericht oder im See also:Amtsgericht. Es ist auch zulässig für den Gläubiger, Redress mittels zu erreichen einstellte-weg oder Gegenforderung, in einem Klage, das gegen ihn durch die Sicherheit eingebracht wird. Andererseits kann die Sicherheit jetzt, in jedem möglichem Gericht, in dem ' die Tätigkeit auf der Garantie schwebend ist, Nutzen selbst von irgendwie einstellte-weg, der zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger bestehen kann. Außerdem wenn eine einiger Sicherheiten für die gleiche Schuld durch den Gläubiger oder seine Garantie geklagt wird, kann er, mittels eines Verfahrens, das eine aus dritter Quellenachricht, Anspruchsbeitrag von seiner Co-Sicherheit in Richtung zur allgemeinen Verbindlichkeit benannt wird. Unabhängiger Beweis der Verbindlichkeit der Sicherheit unter seiner Garantie muß am Versuch immer gegeben werden; da der Gläubiger nicht entweder auf den Geständnissen beruhen kann, die vom Hauptschuldner abgelegt werden, oder auf einem See also:Urteil oder einem See also:Preis gegen ihn erreichte (Ex partejunge in ReKitchin, 17 Ch. Div.. 668). Die Sicherheit wenn, werden irgendeine, vor oder nach Rückstellung vom Hauptschuldner gebildet worden ist, der Gläubiger muß gegen seinen See also:Zustand prüfen bankrott. Dieses Recht des Beweises ist jetzt in England, das durch den 37th Abschnitt der Konkursordnung, 1883 reguliert wird, das in seinen Bezeichnungen See also:am komplettesten ist. Eine Person verantwortlich, wie eine Sicherheit für andere unter einer Garantie verschiedene Rechte gegen ihn besitzt, gegen die Person, der die Garantie gegeben wird und auch gegen jene die gleiche Schuld, Rückstellung oder Fehlschlag. Was die Rechte der Sicherheit gegen den Hauptschuldner betrifft, kann der letzte, wo die Garantie mit seiner Zustimmung aber nicht anders gebildet wurde (sehen Sie See also:Hodgson, v. See also:Shaw, 3 Myl. u. K. an P. Igo), nachdem er Rückstellung gebildet hat, durch die Sicherheit zum exonerate er von der Verbindlichkeit durch Zahlung der garantierten Schuld gezwungen wird (pro See also:Sir W. Grant, M.R., in Antrobus V. See also:Davidson, 3 Meriv. 569, 579; pro Lindley L.J., in der Wiedergewinnungverbindung See also:Johnston V., 19 Q.B.D. 460, 461; und sehen Sie Wolmershausen V. Gullick, 1893, 2 Ch. 514). Der Moment außerdem hat die Sicherheit selbst irgendeinen Teil der garantierten Schuld gezahlt, wird er zum See also:Rank als Gläubiger für die so gezahlte Menge und Rückzahlung davon zu zwingen erlaubt. Im See also:Falle des HauptBankrotts des schuldners, scheint die Sicherheit, die Dose in England, wenn der Gläubiger nicht bereits in Bezug auf die garantierte Schuld geprüft hat, gegen den bankrotten Zustand, nicht nur in Bezug auf die Zahlungen prüfen, die vor dem Bankrott des Hauptschuldners, aber auch, es geleistet werden, in Bezug auf die Eventualverbindlichkeit, unter der Garantie zu zahlen (sehen Sie Ex parte Delmar bezüglich Herepath, 1889, 38 W.R. 752), während, wenn der Gläubiger bereits geprüft hat, die Bürge, die die garantierte Schuld gezahlt hat, ein Recht zu allen Dividenden hat, die durch den Gläubiger vom bankrotten im Respekt davon empfangen werden, und zum Standplatz im Platz des Gläubigers hinsichtlich der zukünftigen Dividenden. Dieses Recht wird jedoch häufig durch die Garantie See also:aufgegeben, die vereinbart, daß, bis der Gläubiger volle Zahlung aller Summen darüber und darunter die garantierte Schuld empfangen hat, See also:passend zu ihm vom Hauptschuldner, die Bürge nicht an irgendwelchen Dividenden teilnimmt, die vom bankrotten Zustand unter seinen Gläubigern verteilt werden. Was die Rechte der Sicherheit gegen den Gläubiger betrifft, hat they.are in England, das sogar durch eins exercisable ist, wer im ersten Fall ein Hauptschuldner war, aber seit werden eine Sicherheit, durch Anordnung mit seinem Gläubiger, ordnungsgemäß mitgeteilt zum Gläubiger, zwar nicht sogar sanktioniert von ihm. Dieses wurde entschieden. durch das See also:Haus der Lords im Fall von Rouse V. der Bradfordbankverkehr Co., 1894, Wechselstrom 586, einen Zweifel entfernend verursacht durch den vorhergehenden Fall von Swire V. Redman, i Q.B.D. 536, das jetzt behandelt werden muß, wie überlagert worden. Das principalrecht der Sicherheit gegen den Gläubiger erlaubt ihm, nach Zahlung der garantierten Schuld, zum Nutzen aller Aktien, ob bekannt ihn (die Sicherheit) oder nicht, den der Gläubiger gegen den Hauptschuldner hielt; und wo, durch Rückstellung oder Drehbänke des Gläubigers, solche Aktien verloren worden sind oder übertragen anders nicht erreichbar, ist die Sicherheit entladenes ProCanto. Dieses Recht, das nicht in der See also:Unentschiedenheit ist, bis um die Sicherheit ersucht wird zu zahlen (See also:Dixon V. Steel, 1901, 2 Ch. an 602), verlängert auf alle Aktien, ob erfüllt oder nicht, gegeben vor oder nach dem Bürgschaftsvertrag teilgenommen wurde. Auf diesem Thema setzt die Handelsrechtänderungstat, 1856, § 5, die voraus ", das jede Person, die Sein Sicherheit für die Schuld oder die Aufgabe von anderen oder Sein verantwortlich mit anderen für jede mögliche Schuld oder Aufgabe, solcher Schuld zahlen oder von solche Aufgabe durchführen, wird erlaubt, ihm zugewiesen zu haben oder zu einem See also:Verwalter für ihn, jedes Urteil, Spezialgebiet oder andere Sicherheit, die durch den Gläubiger in Bezug auf solche Schuld oder Aufgabe gehalten wird, ob solches Urteil, Spezialgebiet oder andere Sicherheit sollen oder nicht gemeint werden werden am Gesetz, durch die Zahlung der Schuld oder der Leistung erfüllt worden zu sein die Aufgabe und solche Person werden, um anstatt des Gläubigers, und alle Hilfsmittel zu benutzen und, notfalls und nach einer korrekten Entschädigung zu stehen erlaubt, den Namen des Gläubigers, in jeder möglicher Tätigkeit oder in anderem Verfahren am Gesetz zu verwenden oder in der Billigkeit, um vom Hauptschuldner oder von irgendeiner Co-Bürgen, von Co-Fremdfirma oder von Mitschuldner, wie der Fall sein können, von Entschädigung für die Fortschritte zu erreichen, die gebildet werden und der Verlust, der von der Person unterstützt wird, die hat, also solche Schuld zahlten oder durchführten solche Aufgabe; und solche Zahlung oder Leistung also gebildet durch solche Sicherheit sind nicht im See also:- STAB
- STAB (0. Feldbarre, spätes Lat.-barra, Ursprungsunbekanntes)
- STAB (staef O. Eng., cf. DU-staf, Ger. Stab, &c.; Icel.-stafr bedeutete auch einen schriftlichen Brief und stafas O. Eng., die Buchstaben des Alphabetes; "Daube," eins der dünnen Stücke des Holzes, von denen eine Tonne gebildet wird, ist ein Doublet)
- STAB,
- STAB, BÜNDNIS VON
- STAB, FRANCOIS-DE (1538-1606)
Stab irgend solcher Tätigkeit oder anderen Verfahrens durch ihn, vorausgesetzt immer diese Nr.Co-bürge, -fremdfirma oder -mitschuldner erlaubt werden, von jeder möglicher anderen Co-Bürgen, Co-Fremdfirma oder Mitschuldner zu erholen, mit den vorher erwähnten Mitteln, mehr als der gerade Anteil, zu dem, wie zwischen jenen Beteiligten selbst pleadable, solche letztgenannte Person sind gerade verantwortlich.", Dieser Erlaß ist bis jetzt zurückblickend, den er an einem Vertrag anwendet, der vor der Tat gebildet wird, in der der See also:Bruch davon und die Zahlung durch die Sicherheit, nachher stattgefunden haben. Das Recht der Sicherheit, auf Zahlung von ihm der garantierten Schuld, rechts alle des Gläubigers gegen den Hauptschuldner ersetzt zu werden wird in Amerika (See also:Tobin V. See also:Kirk, 8o neues York S.C.R. 229) und in vielen anderen Ländern ' erkannt (die Codes höflich, Feld und Bel 2029; Spanien, 1839; Tor. 839; Deutschland, - 994; Holland, 1877; Italien, 1916; Senken Sie Kanada, 2959; Ägypten [ Mischklagen ], 617; ibid. [ gebürtige Tribunale ], 505). Was die Rechte der Sicherheit gegen eine Co-Sicherheit betrifft, wird er zum Beitrag von ihm in Bezug auf ihre allgemeine Verbindlichkeit erlaubt. Dieses bestimmte Recht ist nicht das Resultat irgendeines Vertrages, aber wird von einer allgemeinen Billigkeit, aus den Grund der See also:Gleichheit der See also:Belastung und des Nutzens abgeleitet und besteht, ob die Sicherheiten gemeinsam gesprungen werden, oder gemeinsam und einzeln und durch dasselbe, oder unterschiedlich, See also:Instrumente. Es gibt jedoch kein Recht des Beitrags, in dem jede Sicherheit einzeln für einen gegebenen Teil nur der garantierten Schuld gesprungen wird; noch im Fall von einer Sicherheit für eine Sicherheit; (sehen Sie in Estate ReDentons, 1904, 2 Ch. 178 C.A.); noch wo eine Person eine Bürge zusammen mit anderen und am letzten See also:Antrag wird. Beitrag kann, entweder vor Zahlung erzwungen werden oder, sobald die Sicherheit mehr als sein Anteil der allgemeinen Schuld gezahlt hat (Wolmershausen V. Gullick, 1893, 2 Ch. 514); und die wiedergutzumachende Menge wird jetzt immer durch die Zahl lösenden Sicherheiten reguliert, obwohl früher diese Richtlinie nur in der Billigkeit vorherschte. Im Falle des Bankrotts einer Sicherheit, kann Beweis gegen seinen Zustand durch eine Co-Sicherheit für jeden möglichen Überfluß über dem letzten contributive Anteil gebildet werden. Das Recht des Beitrags ist nicht das einzige Recht, das gegeneinander durch Co-Sicherheiten besessen wird, aber sie werden auch zum Nutzen aller Aktien erlaubt, die durch irgendein von ihnen als Entschädigung gegen die Verbindlichkeit genommen worden sind, die für den Hauptschuldner genommen wird. Das römische Gesetz erkannte nicht das Recht des Beitrags unter Sicherheiten. Es wird jedoch durch viele vorhandene Codes sanktioniert (Feld und Bel 2033; Deutschland, 426.474; Italien, 1920; Holland, 1881; Spanien, 1844; Tor. 845; Senken Sie Kanada, 1955; Ägypten [ Mischklagen ], 618, ibid. [ gebürtige Tribunale ], 506) und auch durch die indische Vertragstat 1872, SS. 146-147. Die Entladung einer Sicherheit von der Verbindlichkeit unter seinen Garantierechten von, See also:wem gewordene Co-Sicherheiten in Bezug auf die Sicherheiten haben kann. sein accompiished in den verschiedenen Weisen, kann, er betrachtend, besonders in England und in Amerika, als "bevorzugter Schuldner" (pro See also:Turner, L.J., in See also:Wheatley V. Bastow, M. 7 De G. u. G. 279, 28o; pro Earl von Selborne, von L.C., innen im ReBankverkehr Co. V. See also:Terry SherryLondon und der See also:Grafschaft, 25 Ch. D., an P. 703; und sehen Sie Brandt auf Verbürgung, sek. 79, 8o). So stellt der Betrug, der der Durchführung der Garantie folgend ist (wie wo See also:- Zu SEHNE (O. Eng. sinu, sionu, cf. holländisches zenuw, Ger. Sehne, vielleicht verbunden Skt.-snava, Sehne, cf. Ger. Schnur, Zeichenkette)
- Zu USAS (von den Wurzelvas, glänzen und cognate lateinischem Aurora und griechisches ' HWS)
- ZÜGEL
- ZÜNDLADUNG
- ZÜRICH
- ZÜRICH (Rahmen Zürich; Ital. Zurigo)
- ZÄHLIMPULS (Lat. kommt, Generatorcomitis, Feldcomte, Ital.-conte, Überspannungsconde)
- ZÄHLIMPULS KAROLY ZICHY (1753 -- 1826)
- ZÄHLIMPULSE
- ZÄHLIMPULSE CLERMONT
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF BAR
- ZÄHLIMPULSE UND HERZÖGE OF NEVERS
- ZÄHLIMPULSE VON
- ZÄHLUNG (vom Lat.-censere, schätzen oder festsetzen; verbunden durch einiges mit centum, d.h. ein Zählimpuls durch Hunderte)
- ZÄHNE (O.E. Eel); Plural des Zahnes, DER O.E.-Oberseite)
z.B. die Gläubigerconnives am Hauptschuldnerverzug) zweifellos den Bürgen frei. Wieder eine wesentliche Änderung gebildet durch den Gläubiger im Instrument der Garantie, nachdem seine Durchführung diesen Effekt auch haben kann. Der reichste See also:Boden der Entladung ist jedoch normalerweise zu den Ursachen traceable, die in des den Drehbänken Gläubigers oder in der Führung, die regelngrundregel entstehen, die ist, die, wenn der Gläubiger irgendwelche Rechte verletzt, denen die Sicherheit besaß, als er an der Verbürgung teilnahm, obwohl die Beschädigung ist nominal nur, die Garantie nicht erzwungen werden kann. Auf diesem Thema genügt sie, anzugeben, daß die Entladung der Sicherheit vollendetes (i) durch eine Veränderung der Vertragsbedingungen zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner, oder von dem sein kann, der zwischen dem Gläubiger und der Bürgen subsisting ist (sehen Sie Rickaby V. See also:Lewis, 22 T.L.R. 130); (2) durch den Gläubiger, der eine neue Sicherheit vom Hauptschuldner anstatt des ursprünglichen nimmt; (3) durch den Gläubiger, der den Hauptschuldner von der Verbindlichkeit entlädt; (4) durch den Gläubiger, der sich bindet, um Zeit zu geben dem Hauptschuldner für Zahlung der garantierten Schuld; oder (5) durch Verlust der Sicherheiten empfangen durch den Gläubiger in Bezug auf die garantierte Schuld. In diesem Anschluß kann es See also:allgemein gesprochen angegeben werden, daß was auch immer auslöscht, die Hauptverbindlichkeit notwendigerweise daß von der Sicherheit (die dazu zusätzlich ist), nicht nur in England aber anderwohin auch feststellt (die Codes höflich, Feld und Bel 2034, 2038; Spanien. 1847; Tor. 848; Senken Sie Kanada, 1956; 19õ; Ägypten [ Mischklagen ], 622, ibid. [ gebürtige Tribunale ], 509; Indische Vertragstat 1872, sek 134) und die, durch die meisten Codes, die jetzt in der Kraft, die Sicherheit höflich sind, wird durch Drehbänke oder Führung des Gläubigers entladen, der mit den Rechten der Sicherheit inkonsequent ist (sehen Sie Feld und Bel 2037; Spanien, 1852; Tor. 853; Deutschland, 776; Italien, 1928; Ägypten [ Mischklagen ], 623), obwohl es erwähnt werden kann daß die Richtlinie, die in England, in Schottland, in Amerika und in Indien, das, vorherscht die Sicherheit von der Verbindlichkeit freigibt, in der der Gläubiger, indem er Vertrag mit der Direktion bindet, ohne die Zustimmung der Sicherheit die Zeit für die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit verlängert, während Sie durch zwei vorhandene Zivil Codes erkannt werden (Spanien, 1851; Tor. 852), wird von der Mehrheit ihnen zurückgewiesen (Feld und Bel 2039; Holland, 1887; Italien, 1930; Senken Sie Kanada, 1961; Ägypten [ Mischklagen ], 613; ib. [ gebürtige Tribunale ], 503); und sehen Sie Morice-, englisches und holländischesgesetz, P. 96; van Der See also:Linden, Institute von Holland, pp. 120-121). Eine Rücknahme des Bürgschaftsvertrags durch Tat der Beteiligten oder in bestimmten Fällen durch den Tod der Sicherheit, kann auch funktionieren, um den Bürgen freizustellen. Der Tod einer Sicherheit nicht an sich stellt die Garantie, aber, außer, wo von seiner Natur die Garantie durch die Sicherheit selbst unwiderruflich ist, es kann durch ausdrückliche See also:Nachricht, nachdem sein Tod oder, es erscheinen würde, durch den Gläubiger widerrufen werden fest, der mit konstruktiver Nachricht davon beeinflußt wird; ausgenommen, wo unter dem See also:Willen der testators, der Vollstrecker die See also:Wahl des Fortsetzens der Garantie hat, in diesem Fall der Vollstrecker, scheint er, nimmt spezifisch die Garantie zurück, um sie festzustellen. Wo ein einer Anzahl von See also:Verbindung und einigen Sicherheiten stirbt, fährt die zukünftige Verbindlichkeit der Überlebenden unter der Garantie, an allen Fällen fort, bis sie durch ausdrückliche Nachricht festgestellt worden ist. Außerdem als drei Personen eine Garantie zu einer See also:Bank anschlossen, und ihre Verbindlichkeit darunter wurde nicht ausgedrückt, um zu sein mehrere, es wurde gehalten, daß der Tod von einer Sicherheit nicht die Verbindlichkeit der Überlebenden feststellte. In solch einem Fall jedoch würde der Zustand der gestorbenen Sicherheit von der Verbindlichkeit entlastet.
End of Article: GARANTIE (manchmal buchstabiertes "guarantie" oder "Garantie"; eine O.-Feldform "der Ermächtigung," vom Wort Teutonic, das auf Deutsch wie wahren erscheint, verteidigen oder sicher bilden und von der Schwergängigkeit)
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