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CANONCGesetz

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Ursprünglich, erscheinend in der Ausgabe V05, Seite 203 von der Enzyklopädie 1911 Britannica.
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See also:

Gesetz See also:CANON LAW. Canon, juscanonicum, ist die Summe See also:der See also:Gesetze, die den kirchlichen Körper regulieren; diesen See also:Grund wird es auch kirchliches Gesetz, jusecclesiasticum verlangt. Auf es bezieht auch unter dem Namen von canones, sacricanones, ein See also:Titel großem Altertum, für das Kavoves, regulae, war sehr frühes bemerkenswertes von den weltlichen Gesetzen, das v6 tot, leges. Das Wort Kaviav, Canon, ist in der kirchlichen Literatur in einigen unterschiedlichen Richtungen eingesetzt worden (sehen Sie CANON oben). Die abgenutzten disziplinären Entscheidungen See also:des Rates von See also:Nicaea, für "Canon.", Beispiel (Kan. 1, 2, &See also:c.), setzen es in der Richtung einer anderen hergestellten See also:Richtlinie ein, kirchlich in seinem Ursprung und in seinen Bedeutungen See also:wenden Sie ein. Aber der Ausdruck wird See also:am häufigsten verwendet, um disziplinäre Gesetze zu kennzeichnen, in diesem See also:Fall Canon von den dogmatischen See also:Definitionen bemerkenswert See also:sind. Hinsichtlich der See also:Form werden die Entscheidungen der Räte, selbst wenn dogmatisch, Canon genannt; so sind die Definitionen des Rates von See also:Trent oder des Vatican, die im Allgemeinen mit den Wörtern "Silikonquisdixerit anfangen," und See also:Ende mit dem See also:Anathema, Canon; während die See also:langen See also:Kapitel, selbst wenn, withmattersofdisziplin behandelnd, den Namen von Kapiteln oder von Verordnungen behalten. Ähnlich ist es üblich geworden, den Namen von Canon zu den Texten zu geben, die in bestimmten kanonischen Kompilationen wie dem Decretum von See also:Gratian eingesetzt werden, während der Name von Kapiteln See also:zur analogen See also:Preisangabe von den Büchern des See also:Decretals gegeben wird. Es ist bloß eine Frage von Wörtern und des Verbrauches. Hinsichtlich des Ausdrucksjuscanonicum deutet es die systematische Kodifizierung der kirchlichen Gesetzgebung an und hatte kein Bestehen, das zu den See also:Arbeiten vorhergehend ist, die das Korpusjuriscanonici ergaben. Canongesetz wird in allgemeines Gesetz und in privates Gesetz geteilt; das ehemalige wird mit der See also:Beschaffenheit der See also:Kirche und, der Abteilungen infolgedessen mit den Relationen zwischen ihr und anderen Körpern betroffen, fromm und höflich; das letzte hat als sein See also:Gegenstand die interne Disziplin des kirchlichen Körpers und seiner Mitglieder.

Diese See also:

Abteilung, die bequem für die Studie des Canongesetzes gefunden worden ist, hat keinen Präzedenzfall in den Ansammlungen der Texte. Hinsichtlich der Texte jetzt in der Kraft, ist der Name von jusantiquum, altes Gesetz, zu den Gesetzen gegeben worden, die zum Korpusjuriscanonici vorhergehend sind; die Gesetzgebung dieses Korpus ist jusnovum, neues Gesetz genannt worden; und schließlich, ist der Name des neuen Gesetzes, jusnovissimum, zum Gesetz gegeben worden, das vom See also:Rat von Trent und von folgenden papal Beschaffenheiten hergestellt wird. Es gibt eine weitere Unterscheidung zwischen dem schriftlichen Gesetz, jusscriptum, den Gesetzen, die von den Räten oder von den Päpsten gebildet werden, die in den Ansammlungen gefunden werden sollen, und dem ungeschriebenen Gesetz, des jus scriptum nicht, ein Körper der praktischen Richtlinien, die eher von der natürlichen See also:Billigkeit und von der See also:Gewohnheit als von den formalen Gesetzen entstehen; an dieses wird dem üblichen Gesetz angeschlossen. In der Kirche wie in anderen See also:Gesellschaften, ist es geschehen, daß das ungeschriebene übliche Gesetz eine See also:stufenweise Verminderung im Wert, als Folge der Zentralisierung und der See also:Ansammlung der schriftlichen Gesetze durchgemacht hat; heutzutage braucht es, nicht mit, außer berechnet zu werden, in den Fällen wo lokale Gewohnheiten beteiligt sind. Das See also:Zivilrecht ist das, das den vollständigen Körper regulieren soll; spezielles oder lokales Gesetz ist das, dem mit bestimmten Bezirken oder bestimmten Kategorien der Personen, durch Beeinträchtigung von oder Hinzufügung zum Zivilrecht betroffen wird. Von den See also:Quellen oder von den Autoren des Canongesetzes werden den Behörden bedeutet, von denen es abgeleitet wird; sie müssen von solch einer Natur hinsichtlich offensichtlich sein binden nach dem frommen Körper des Ganzen oder mindestens nach einem spezifizierten See also:Teil von ihm. Im höchsten See also:Rank sein müssen gesetzter See also:Christ und das Apostles, dessen See also:v. 7dispositions für die Beschaffenheit und die See also:Regierung der Kirche im neuen Testament enthalten werden, durchgeführt durch Tradition; für die Kirche nahm nicht das disziplinäre und das See also:Ritual - Bestimmungen des alten Testament als Schwergängigkeit nach ihr an (sehen Sie Taten XI, xv). Zu den apostles gefolgt dem episcopal Körper, mit seinem See also:Leiter der See also:Bishop von See also:Rom, der Nachfolger von Str. See also:Peter, deren gesetzgebende und Disziplinargewalt, durch einen Prozeß der Zentralisierung, eine langsame aber ununterbrochene Entwicklung durchmachte. Sie ist dann zum episcopate, zusammengebaut im ecumenical Rat und zu seinem Leiter, daß die Funktion des C$gesetze gebens für die vollständige Kirche gehört; die minderwertigen Behörden, lokale Räte oder lokalisierte Bishops und prelates, können die speziellen Gesetze oder Gesetze, nur für dieses Teil der Kirche unter ihrer See also:Jurisdiktion gültig nur bilden. Die meisten Canon jedoch die das alte Gesetz festsetzen, und vornehmlich die, die im Decretum von Gratian erscheinen, strömen von den lokalen Räten oder sogar von den einzelnen Bishops aus; sie haben einen Platz im Zivilrecht gefunden, weil die Ansammlungen von Canon, von denen sie bemerkenswerteste Teil darstellten, überall angenommen worden sind.

diese allgemeinen Beobachtungen bildend, müssen wir die See also:

Geschichte jener Texte und Ansammlungen Canon jetzt betrachten, die heute das kirchliche Gesetz der westlichen Kirche bilden: (1) bis zum Decretum von Gratian, (2) bis zum Rat von Trent, (3 und 4) bis zum anwesenden See also:Tag, einschließlich der Kodifizierung bestellt durch See also:Pius X. 1. Vom Anfang zum Decretum von Gratian.At war keine See also:Zeit und von wenigen von ganz während der frühesten Jahrhunderte, dort jeder möglicher Versuch, ein konstantes See also:System der Gesetzgebung für das Ganze der christlichen Kirche aufzustellen. - die verschiedenen Gemeinschaften ordneten sich hauptsächlich entsprechend ihren Gewohnheiten an und Traditionen, die jedoch eine bestimmte Gleichförmigkeit besassen, resultierend aus ihrem nahen Anschluß mit natürlichem und divine Gesetz. Merkwürdig genug, jene Dokumente, die die größte Ähnlichkeit zu einer kleinen Ansammlung kanonischen Regelungen, wie dem See also:Didache, Didascalia und Canon von See also:Hippolytus tragen, nicht behalten worden und keinen Platz in den Ansammlungen von Canon See also:finden sind, zweifellos aus dem Grund, daß sie nicht amtliche Urkunden waren. Sogar wurden die See also:Apostolical Beschaffenheiten (q.v.), eine Expansion des Didache und das Didascalia, nach der Ausübung einer bestimmten See also:Menge Einflusses, vom Rat in Trullo (692) zurückgewiesen. So ist das einzige Pseudo-epigraphic See also:Dokument, das im Gesetz der griechischen Kirche konserviert wird, die kleine Ansammlung der eighty-five sogenannten "Apostolic Canon" (q.v.). Die Compiler, in ihren einigen Ansammlungen, erfaßten nur gelegentliche Entscheidungen, das Resultat ohne den vorbestimmten See also:Plan, gegeben von den Räten oder von bestimmten großen Bishops. Diese Kompilationen fingen im Osten an. Er scheint, daß das in einigen unterschiedlichen Bezirkscanon, die von den lokalen Versammlungen gebildet wurden, denen des Rates von Nicaea hinzugefügt wurden, die überall angenommen und beobachtet wurden. Das erste Beispiel scheint, das der See also:Provinz von See also:Pontus zu sein, in dem, nachdem den Zwanzig Canon von Nicaea den fünfundzwanzig Canon des Rates von See also:Ancyra (314) und die fünfzehn von dem von Neocaesarea (315-320) gesetzt wurden. Diese Texte wurden bei See also:Antioch angenommen, in dem See also:weiter den fünfundzwanzig Canon des sogenannten Rates in den encaeniis dieser See also:Stadt (341) addiert wurden.

Bald danach, trug See also:

Paphlagonia Zwanzig Canon bei, die am Rat von Gangra geführt wurden (gehalten, entsprechend dem orientale Synodicon, 343), 2 und in den fifty-ninecanon See also:Phrygia des Zusammenbaus von See also:Laodicea (345-381?), oder eher von der Kompilation bekannt als die See also:Arbeit dieses Rates.', Die Ansammlung war so wohl und so weit gewußt, daß alle diese Canon in der See also:Reihenfolge numeriert wurden und folglich am Rat von See also:Chalcedon (451) mehrere der Canon von Antioch unter der Zahl ausgelesen wurden, die ihnen in der Ansammlung von, das Ganze zugewiesen wurde. Sie wurde weiter von den ' Räten, die wir im BegriffSIND, bis zum 9. See also:Jahrhundert zu erwähnen, ist veröffentlicht worden mehrmals, vornehmlich in den großen Ansammlungen von See also:Hardouin, Mansi, &c. erhöht; ihnen werden zusammengebracht in einer kleinen See also:Ausgabe im apostolorum Bruns, Canones und im conciliorum (See also:Berlin, 1839) gefunden. 2 das Datum dieses Rates waren früher Unbekanntes; es wird bis 343 durch die Ansammlung See also:Syriac Nestorian zugeschrieben, die vor kurzem von See also:M. See also:Chabot, Synodicon Orientale, P. 278, See also:Anmerkung 4 veröffentlicht wird. Sehen Sie Boudinhon, "Anmerkungssur Le concile de Laodicee," in den congres-DES-savantscatholiques Maispie Rendu du Premier ein See also:Paris, 1888 (Paris, 1889), Vol. ii. P. 420. SrcQuellen. Griechische Ansammlung. achtundzwanzig (dreißig) Canon Chalcedon; ungefähr gleicher Zeit wurden die vier Canon des Rates von See also:Constantinople von 381 addiert, unter dem Namen von die auch drei (oder sieben) andere Canon eines neueren Datums erschienen.

In Richtung zum See also:

gleichen Datum auch die sogenannten "Apostolic Canon" wurden am See also:Kopf der See also:Gruppe gesetzt. So war der See also:Zustand der griechischen Ansammlung, als es in den Westen übersetzt und eingeführt wurde. Im See also:Verlauf des 6. Jahrhunderts wurde die Ansammlung durch die Hinzufügung der Dokumente bereits im Bestehen durchgeführt, aber, das bisher lokalisiert geblieben war, vornehmlich die kanonischen Buchstaben einiger großer Bishops, des See also:Dionysius von See also:Alexandria, des Str.-Basilikums und der anderer. Es war diesmal, daß die lateinische Ansammlung von Dionysius Exiguus bekannt wurde; und gerade da er den griechischen Räten einen Platz in seiner Ansammlung gegeben hatte, also von ihm wurden den Canon der Räte geborgt, die nicht in den griechischen Canon des collectionthe Zwanzig von See also:Sardica (343), im griechischen See also:Text erschienen, der sich beträchtlich vom Latein unterscheidet; und der Rat von See also:Carthage von 419, die selbst miteinschloß, mehr oder weniger von vollständig, in 105 Canon, die Entscheidungen der afrikanischen Räte. Bald nach kam der Rat in Trullo (692), auch genannt das Quinisextum, weil es betrachtet wurde, wie ergänzend zu den zwei Räten (See also:5. und 6. ecumenical) von Constantinople (553 und 68o), das keine disziplinären Canon gebildet hatte. Diese See also:Versammlung arbeitte 102 Canon, die nicht Teil des westlichen Gesetzes bis viel später wurden, auf der Initiative des Papstes See also:John VIII aus. (872-881). Jetzt in der Sekunde seiner Canon, erkannte der Rat in Trullo uns Endrunde und sanktionierte die griechische Ansammlung über men-form. tioned; es zählt alle seine See also:Artikel auf, besteht auf der Anerkennung dieser Canon und verbietet gleichzeitig die Hinzufügung von anderen. Wie folglich definiert, enthält die Ansammlung die folgenden Dokumente: erstens die eighty-five Apostolic Canon, die Beschaffenheiten, die beiseite gesetzt werden, wie, häretische Änderungen erleiden; zweitens die Canon der Räte von Nicaea, Ancyra, Neocaesarea, Gangra, Antioch, Laodicea, Constantinople (381), See also:Ephesus (die disziplinären Canon dieses Ratabkommens mit der See also:Aufnahme des See also:Nestorians und wurden nicht zum Westen mitgeteilt), Chalcedon, Sardica, Carthage (das von 419, entsprechend Dionysius), Constantinople (394); See also:drittens die See also:Reihe der kanonischen Buchstaben des folgenden großen bishopsDionysius von Alexandria, Peter von Alexandria (das See also:Martyr), See also:Gregory Thaumaturgus, See also:Athanasius, See also:Basilikum, Gregory von Nyssa, Gregory von Nazianzus, See also:Amphilochus von See also:Iconium, See also:Timotheus von Alexandria, See also:Theophilus von Alexandria, See also:Cyril von Alexandria, Gennadius von Constantinople; das Canon von See also:Cyprian von Carthage (das Martyr) wird auch, aber mit der Anmerkung erwähnt, daß es für Afrika nur gültig ist. Mit der Hinzufügung der zweiundzwanzig Canon des ecumenical Rates von Nicaea (787), gibt dieses uns den vollständigen Inhalt der amtlichen Ansammlung der griechischen Kirche; seit damals ist es unverändert geblieben. Das Gesetz der griechischen Kirche war in der Wirklichkeit eher die Arbeit der See also:Kaiser See also:Byzantine.', Die Ansammlung hat einige Kommentatoren gehabt; wir müssen nur die Kommentare von See also:Photius (883), Lonaras (1120) und Balsamon (1170) erwähnen.

Eine Ansammlung, in der die Texte See also:

einfach in ihrem chronologischen See also:Auftrag reproduziert werden, ist offensichtlich ungünstig; in Richtung zu 550 stellte Johannes Scholasticus, See also:Patriarch von Constantinople, eine methodische See also:Klassifikation von ihnen unter fünfzig Köpfen auf. Schließlich noch erwähnt werden dennoch sollte eine andere See also:Art Kompilation im Gebrauch in der griechischen Kirche und den Namen von nomocanon führen, weil in ihnen, nebeneinander mit den kirchlichen Canon, die imperialen Gesetze auf jedem Thema eingesetzt werden: der Leiter von ihnen sind der jedoch, der den Namen von Johannes führen Scholasticus, das gehört, zu einem neueren Datum und der von Photius (883). Das Canongesetz der anderen östlichen Kirchen hatte keinen markierten Einfluß auf die Ansammlungen der westlichen Kirche, also brauchen wir, nicht von ihr hier zu sprechen. Während, vom 5. Jahrhundert vorwärts eine bestimmte Vereinheitlichung im kirchlichen Gesetz anfing, ' für die weitere Geschichte des Gesetzes der griechischen Kirche und der deren von den östlichen Kirchen stattzufinden, sehen Sie auszupressen, Kirchenrecht, §§ 14-183 (ED 1893). Die russische Kirche, wie wir wissen, nahm das griechische kirchliche law.within der See also:Bereich sehen von Constantinople, es war nicht bis später die an, die ein ähnliches Resultat zu im Westen gekommen wurde. Für einige Jahrhunderte gibt es keine Erwähnung von irgendwelchen aber von lokalen Ansammlungen Canon, und sogar diese werden nicht bis das 5. Jahrhundert gefunden; wir müssen zum 8. oder sogar 9. Jahrhundert unten kommen, bevor wir jede mögliche See also:Spur von Vereinheitlichung finden. Dieser Prozeß war gleichmäßig das Resultat der verschiedenen Ansammlungen von einer Region zu anderen an überschreiten. Die bemerkenswertesten und die homogensten, sowie zweifeln außen, daß das älteste dieser lokalen Ansammlungen das der Kirche von See also:Afrika ist. Es wurde, also, Afrika, infolge von den Vollversammlungen des afrikanischen episcopate automatisch zu sprechen gebildet, das See also:praktisch jedes See also:Jahr gehalten wurde, an dem es üblich zuerst von See also:allen war, die Canon der vorhergehenden Räte auszulesen.

Dieses gab zur Ansammlung einen amtlichen Buchstaben. Zu der Zeit der Vandaleninvasion enthielt diese Ansammlung die Canon vom Rat von Carthage unter Gratus (ungefähr 348) und unter Genethlius (39o), der vollständigen Reihe der Zwanzig oder zweiundzwanzig Vollräte, die während des episcopate von Aurelius gehalten wurden, und schließlich, hielten die der Räte bei Byzacene. Vom Letztgenannten haben wir nur Fragmente, und die Reihe der Räte unter Aurelius ist sehr unvollständig. Die afrikanische Ansammlung ist nicht zu uns See also:

direkt gekommen: wir haben zwei unvollständig und konfuse Vorbereitungen für sie, in zwei Ansammlungen, die des Hispana und die von Dionysius Exiguus. Dionysius kennt nur den Rat von 419, in See also:Zusammenhang mit der See also:Angelegenheit von Apiarius; aber in diesem einzelnen Text werden, mehr oder weniger völlig reproduziert, &'most alle Synods der Ansammlung; dieses war die gefeierte See also:Con-Wimper Africanum, so häufig veranschlagen im mittleren See also:Alter, die auch vom Griechen erkannt wurde. Die spanische Ansammlung teilt die afrikanischen Canon unter sieben Räten Carthage und einem von Mileve; aber in vielen Fällen schreibt sie sie der falschen Quelle zu; See also:z.B. gibt sie unter dem Titel dem 4. Rat von Carthage, das antiqua Statuta Ecclesiae, eine Kompilation Arlesian von Heiligem Caesarius. der zu eine Anzahl von falschen Hinweisen geführt hat. In Richtung zur Mitte des 6. Jahrhunderts arbeitte eine Carthaginian See also:Diakon, See also:Fulgentius Ferrandus, ein canonum Breviatio, 2 eine methodische Anordnung für die afrikanische Ansammlung, im Auftrag der Themen aus. Von ihm erfahren wir, daß die Canon von Nicaea und von anderen griechischen Räten, bis zu dem von Chalcedon, auch in Afrika bekannt. Die römische Kirche, sogar mehr als der See also:Rest, regelte sich entsprechend ihr; Gewohnheiten und Traditionen besitzen. Bis zum Ende des 5.

Jahrhunderts war das einzige kanonische Dokument des nicht-Römischen Ursprung Roms, das es offiziell erkannte, die Gruppe von Canon von Nicaea, unter denen Namen auch die von Sardica umfaßt wurden. Eine lateinische Version der anderen griechischen Räte (das man bezog sich durch Dionysius als prisca), bekannt, aber kein kanonischer Gebrauch wurde gebildet von ihm. Das lokale Gesetz wurde auf See also:

Verbrauch gegründet und auf den papal Buchstaben benannte decretals. Die letzten See also:lagen bei zwei Arten: einige wurden an die Bishops der kirchlichen Provinz sofort abhängig von dem See also:Papst gerichtet; die anderen wurden in Beantwortung der Fragen herausgegeben, die von den verschiedenen Vierteln eingereicht wurden; aber in beiden Fällen ist die See also:Lehre dieselbe. Am Anfang des 6. Jahrhunderts nahm die römische Kirche die doppelte Ansammlung, zwar des privaten Ursprung an, der zu dieser Zeit durch das See also:monk Dionysius aufgestellt wurde, bekannt durch den Namen von Dionysius Exiguus, den er selbst als Zeichen von humility angenommen hatte. Er war ein Scythian durch See also:Geburt und kam nicht nach Rom bis nach 496; seins, das erlernt, war während seiner Zeiten beträchtlich, und ihm verdanken wir die Beschäftigung der christlichen Ära und der neuen Weise des Berechnens von See also:Ostern. Am Wunsch von See also:Stephen, Bishop von Salona, nahm sich er die See also:Aufgabe des Bildens einer neuen Übersetzung, vom ursprünglichen griechischen Text, der Canon der griechischen Ansammlung auf. Das See also:Manuskript, das er benutzte, enthielt die nur ersten fünfzig der Apostolic Canon; diese, die er übersetzte und sie wurden folglich Teil des Gesetzes des Westens, dieses Teil der Arbeit von Dionysius wurden hinzugefügt nicht später; es war anders mit dem zweiten Teil. Diese 2 redigierten durch See also:Pierre See also:Pithou (Paris, 1588) und später durch Chifflet, Falb. See also:Oper Frrrandi (See also:Dijon, 1694); reproduziert in See also:Migne, Pastete. See also:Lat.

Vol. 67, See also:

Spalte 949. Nomocanon. Im Westen. Dlonyslus Exiguus und seine Ansammlung. stellte die Dokumente See also:dar, die das lokale Gesetz, nämlich 39 decretals von den Päpsten von See also:Siricius (384-398) enthalten zu See also:Anastasius II. (496-498). Wie natürliche diese Ansammlung empfangene aufeinanderfolgende Hinzufügung, wie weit decretals, schienen. Die Ansammlung bildete, sich indem sie diese zwei Teile kombinierte, blieb der einzige amtliche See also:Code der römischen Kirche bis die Arbeiten, die infolgedessen der verbessernden See also:Bewegung im rrthjahrhundert aufgenommen wurden. In 774 Papst See also:Adrian gaben I. die twofold Ansammlung des monk Scythian zum zukünftigen Kaiser See also:Charlemagne als das kanonische See also:Buch der römischen Kirche; dieses ist, was das Dionysio-Hadriana genannt wird. Dieses war ein wichtiges See also:Stadium in der Geschichte der Zentralisierung des Canongesetzes; die Ansammlung war offiziell empfangenes t)loaysio- b die Frankish Kirche, auferlegtes b der Rat von Hadriana. Y durch See also:Aix-La-Chapelle von 802 und von dieser Zeit an wurde erkannt und veranschlug als das libercanonum.

Wenn wir betrachten, daß die Kirche von Afrika, die bereits beträchtlich unter der Vandaleninvasion gelitten hatte, an dieser See also:

Periode fast völlig zerstört von den Arabern, während das See also:Schicksal von See also:Spanien aber wenig besser war, war sie ist einfach, warum die Ansammlung von Dionysius der Code fast des Ganzen der westlichen Kirche wurde, mit Ausnahme von den Anglo-Saxon Ländern zu sehen; obwohl hier auch es bekannt. Die anderen Ansammlungen der Canon, des italienischen Ursprung, kompiliert vor dem abgeneigten Jahrhundert, sind vom Wert wegen der Dokumente, die sie für uns konserviert haben, aber, da sie ' keinem großen Einfluß auf die Entwicklung des Canongesetzes trainiert haben, können wir sie rüber führen. Das Dionysio-Hadriana nicht, als eingeführt in See also:Gaul, nehmen dem See also:Ort von irgendeinem anderem im Allgemeinen empfangene Ansammlung in Gaul.-Canon. In diesem See also:Land war die Kirche nicht ringsum eine Direktion sehen zentralisiert worden, welches Einheit im Canongesetz wie in anderen Sachen produziert haben würde; sogar waren die politischen territorialen Abteilungen sehr instabil gewesen. Die einzige kanonische Mitte vieler Tätigkeit war die Kirche von See also:Arles, Nhich ausgeübter beträchtlicher Einfluß über der umgebenden Region in den 5. und 6. Jahrhunderten. Die Hauptansammlung bekannt während Gaul, bevor das Dionysio-Hadriana die so benannte Ansammlung von See also:Quesnel war, genannt nach seinem ersten Herausgeber Quesnel co/See also:lection..', Es ist eine reiche Ansammlung, obwohl schlecht geordnet, und enthält 98 documentsEastern und afrikanische Canon und papal Buchstaben, aber keine galliumhaltigen Räte; damit es nicht eine Ansammlung lokales Gesetz ist. Wir konnten erwarten, solch eine Ansammlung, angesichts der zahlreichen und wichtigen Räte zu finden, die in Gaul gehalten wurden; aber ihre Entscheidungen blieben unter vielen Ansammlungen zerstreut, von denen keine überhaupt eine See also:breite Zirkulation oder einen amtlichen Buchstaben hatte. Es würde unmöglich sein, alle galliumhaltigen Räte hier aufzuzählen, die in Richtung zum Canongesetz dieses See also:Landes beitrugen; wir Räte erwähnen nur das folgende: Arles (314), von großem Wert; eine Anzahl von Räten im See also:Bezirk von Arles, durchgeführt durch das antiqua Statuta Ecclesiae von Str. Caesarius; 2 die Räte der Provinz von See also:Touren; der Zusammenbau des episcopate der drei Königreiche des Visigoths bei See also:Agde (ö6), der See also:Freivermerke in See also:Orleans (511) und des Burgundians bei Epaone (517); einige Räte der Königreiche der Freivermerke, hauptsächlich in Orleans; und schließlich, die Synods der Mitte des 8. Jahrhunderts, unter dem Einfluß von Str. See also:Boniface. Offenbar mußte der See also:Antrieb in Richtung zur Einheit von außen kommen; er fing mit dem Bündnis zwischen dem See also:Carolingians und dem Papacy an und wurde durch die Anerkennung des libercanonum betont.

In Spanien ist der Fall, auf dem Gegenteil, der einer starken Zentralisierung ringsum sehen von See also:

Toledo. So finden wir spanisches Canongesetz in Spanien, das in einer Ansammlung dargestellt wird, die, obwohl möglicherweise nicht amtlich, überall verteilt und empfangen wurde; dieses war die spanische Ansammlung, ist das Hispana.3 die Ansammlung zusammengefügt wohles und schließt das fast ganzes wichtige ' veröffentlicht von Quesnel in seinem editio mit ein; von den Arbeiten des Str.-Löwen, Vol. II. (Paris, 1675); durch die ' "anderen Ballerini, mit gelehrten See also:Abhandlungen reproduziert, Oper See also:S. Leonis, Vol. iii., Migne, P.See also:L. 56. 2 Malnory, See also:d'Arles Heiligen Cesaire (Paris, 1894). Canonum Ecclesiae Hispanae (See also:Madrid, 18o8) Collectio; reproduziert in Migne, Dokumente P.L. 84.canonical. Im ersten Teil werden den Räten enthalten, geordnet entsprechend den Regionen, in denen sie gehalten wurden: Griechische Räte, einer Übersetzung des italienischen Ursprung folgend, aber gewußt durch den Namen von Hispana; Afrikanische Räte, Gallican Räte und spanische Räte. Die letzten, das Hispana, die den lokalen See also:Abschnitt bilden, werden weiter in einige Kategorien geteilt: erstens; die Synods hielten unter dem römischen See also:Reich, das Hauptsein der von See also:Elvira 4 (c. 300); zunächst die Texte, die dem Königreich des Suevi, nach der See also:Umwandlung dieser Barbaren durch See also:St See also:Martin von See also:Braga gehören: diese sind, die zwei Räte von Braga (563 und 572) und eine Art der freien Übersetzung oder der See also:Anpassung der Canon von den griechischen Räten, gebildet von Martin von Braga; dieses ist das Dokument, das häufig an den neueren Tagen unter dem Namen von papae Capitula See also:Martini veranschlagen wird; drittens die Entscheidungen der Räte der Kirche Visigothic, nach seiner Umwandlung zu Catholicism.

Fast alle diese Räte wurden bei Toledo gehalten und fingen mit dem großen Rat von 589 an. Die Reihe, die bis zu 694 fortgesetzt wurde und wurde nur durch die Invasion Mussulman unterbrochen. Schließlich enthält das zweite Teil des Hispana die papal decretals, wie in der Ansammlung von Dionysius. Von der Mitte des 9. Jahrhunderts war diese Ansammlung, sogar gefeiert zu werden; für, wie wir wissen, diente sie als die See also:

Grundlage für die berühmte Ansammlung des falschen Decretals. Die Kirchen von Großbritannien und von See also:Irland blieben weiterhin außerhalb der zentralisierenden Bewegung länger. Ihr Beitrag in Richtung zum neueren System des Canongesetzes bestand in den großen zwei Sachen: das Penitentials und der Einfluß der irischen Ansammlung Großbritanniens, der anderen Quellen des lokalen Gesetzes nicht und, bekannt zu den Vorgängern von Gratian Irland noch zu Gratian selbst. Das Penitentials 5 sind die Ansammlungen, die für die Anleitung von confessors bestimmt sind, wenn er die für verschiedene Sins aufzuerlegenden penances, entsprechend der Disziplin in der Kraft in den Ländern Anglo- Peniten Saxon schätzt. Sie sind die ganze von oder von tials. Irischer Ursprung und obgleich sicher sie, waren COM, die auf dem See also:Kontinent, unter dem Einfluß der Inselmissionare angehäuft wurde, scheint er, daß ziemlich sicher, daß ein römisches See also:Penitential nie existed.6, das sie sind jedoch vom schwierigen und unsicheren ascription hat, da die Ansammlungen groß als angeforderte worden Praxis geändert worden und umgestaltet worden sind. Unter dem wichtigsten können wir die erwähnen, welche die Namen von Vinnianus (d. 589) führen, von See also:Gildas (d.

583), von See also:

Theodore von See also:Canterbury (d. 69o), von See also:Venerable See also:Bede (d. 735) und Egbert von See also:York (732-767); das Penitentials, die Str. Columbanus, der Gründer von Luxeuil und von See also:Bobbio (d. 615) zugeschrieben werden und Cumean (Cumine Ailbha, See also:Abt von See also:Iona); im Frankish Königreich ist die interessanteste Arbeit das Penitential von Halitgar, Bishop von See also:Cambrai 7 von 817 bis 831. Da penances für eine See also:lange Zeit erleichtert worden waren, und die Bücher, die durch confessors benutzt wurden, anfingen, zu bestehen mehr und mehr von Anweisungen in der Art der neueren moralischen See also:Theologie (und der dieser bereits ist der See also:Kasten der Bücher von Halitgar und von Rhabanus Maurus), fingen die kanonischen Ansammlungen an, eine grössere oder kleinere Anzahl von den penitential Canon zu umfassen. Die irische Ansammlung, 8, obwohl sie keine wichtigen Dokumente in das Gesetz der westlichen Kirche vorstellte, stellte mindestens canonists das Beispiel der Veranschlagung der Durchgänge vom Scriptures und von den See also:Schreiben der Väter ein. Diese Spaltenspaltenansammlung. lection scheint bis jetzt vom 8. Jahrhundert; außer den üblichen Quellen hat der Autor einige Dokumente des lokalen Ursprung umfaßt und gefangen mit dem vorgetäuschten See also:Synod von Str. See also:Patrick an. 4 L.

See also:

Duchesne, "d'Elvire Le Concile" im Melanges Renier. 6 für das Penitentials, sehen Sie Wasserschleben, der WürfelBussordnungen abendlandischen Kirche (See also:Halle, 1851); Mgr.See also:H.See also:J.Schmitz, Würfel Bussbiicher und der Kirche (2 vols., See also:Mainz, 1883, 1898) WürfelBussdisciplin. 6 dieses wird, trotz der konträren Meinungen von Wasserschleben und von Schmitz, durch M. See also:Paul See also:Fournier, "surles Penitentiels Etude," in Revued'histoire und den religieuses de Litterature, Vol. vi. nachgewiesen (1901), pp. 289-317 und Vol. vii., 1902, pp. 59-70 und 121-127. ' in Migne, P.L. 105, Spalte 651. 6 redigierte durch Wasserschleben (Geißen, 1874). Sehen Sie auch P. Fournier, "Laansammlungsirlandaisesurlaanordnungs-DES-Ansammlungscanoniques De L'influence de," Revuehistorigue de See also:Droit Nouvelle in den fran-âis und im itranger, Vol. xxxii, Anmerkung I, im sehr mittleren des 9. Jahrhunderts, das eine viel vergrößerte Ausgabe des Hispana anfing, in See also:Frankreich verteilt zu werden.

dieser reichen Ansammlung fügte der Autor, der den Namen von Isidore annimmt, das falsche der saintly Bishop von See also:

Sevilla, eine gute Anzahl decreta/s von den See also:apocryphal Dokumenten hinzu, die bereits, sowie eine Reihe Buchstaben bestehen, die den Päpsten der frühesten Jahrhunderte, von mildem zu See also:Silvester und zu See also:Damasus einschließlich ist zugeschrieben wurden und so füllte herauf den See also:Abstand vor decretal von Siricius, das das erste echte in der Ansammlung ist. Die anderen papal Buchstaben nur zeigen selten Zeichen der Änderung oder der Fälschung, und der Text der Räte wird völlig respektiert). Von der gleichen Quelle und am gleichen Datum kam zwei anderes documentsfirstly geschmiedet, eine Ansammlung von Capitularies, in drei Büchern, zugeschrieben einem bestimmten See also:Benedict (See also:Benedictus Levita), 2 eine Diakon der Kirche von Mainz; diese Ansammlung, in der authentische Dokumente sehr kleinen Platz finden, steht hinsichtlich der Zivilgesetzgebung genau in der Position des falschen Decretals hinsichtlich des Canongesetzes. Das andere Dokument, des begrenzteren Bereichs, ist eine Gruppe von Capitula gegeben unter dem Namen von Angilram, Bishop von See also:Metz. Es ist jetzt die adays, die durch alle zugelassen werden, daß diese drei Ansammlungen von der gleichen Quelle kommen. Für eine Studie der historischen Fragen schloß an das berühmte falsche Decretals, sehen den Artikel DECRETALS an (FALSCH); hier haben wir, sie mit Bezug auf den Platz nur zu betrachten, den sie in der Anordnung des kirchlichen Gesetzes besetzen. Trotz etwas Zögerns mit Respekt eher zum amtlichen Buchstaben als zur historischen Echtheit der Buchstaben, die attri- zu den Päpsten der früheren Jahrhunderte, das falsche Decretals buted, wurden im See also:Vertrauen, zusammen mit den authentischen Texten angenommen, die als Paß für sie dienten. Alle neueren Ansammlungen nützten sich wahllos des Inhalts dieser beträchtlichen Ansammlung, ob See also:authentisch oder, ohne das wenige Misstrauen geschmiedet. Das falsche Decretals nicht groß änderte noch verdarb das Canongesetz, aber sie trugen viel beschleunigen seinen Fortschritt in Richtung von Einheit bei. Für waren sie das Letzte der chrono- logischen Ansammlungen, d.h. die, die die Texte im Auftrag geben, in dem sie erschienen. Von dieser Zeit an, fingen canonists Syste- an, um ihr einzelnes See also:Urteil auszuüben, wenn sie See also:Lech ihre Ansammlungen entsprechend etwas systematischem Auftrag, das cotiec- ordneten, das ihre Materialien unter Abteilungen mehr oder weniger glückliches eons., entsprechend dem Gegenstand gruppiert, den sie in der Ansicht hatten. Dieses war der Anfang einer Kodifizierung eines allgemeinen Canongesetzes, in dem die Quellen, die auf See also:gezeichnet werden, da es war, ihr lokaler See also:Buchstabe verlieren.

Dieses wird sogar wahrnehmbarer durch die Tatsache gebildet, daß, in einer guten Anzahl von den Arbeiten, die extant sind, der Autor nicht zufrieden bloß ist, die Texte festzulegen und einzustufen; aber er fährt fort, den See also:

Punkt, die zeichnenden Zusammenfassungen und etwas Kontroverse auf dem Thema manchmal umreißen zu besprechen, gerade da Gratian völlig später tun sollte. Während dieser Periode die vom Ende des 9. Jahrhunderts auf die Mitte von der 12. verlängerte, können wir ungefähr See also:vierzig systematische Ansammlungen, des unterschiedlichen Wertes und der Zirkulation, denen alle ein grösseres oder wenig See also:Rolle, wenn sie spielten die rechtliche See also:Renaissance des 12. Jahrhunderts vorbereiteten, und von dem aufzählen der die meisten wurden verwendet von Gratian. Wir benötigen Erwähnung nur der Leiter von ihnen das dedicata Collectio Anselmo, durch einen unbekannten Autor des Endes See also:Regina des 9. Jahrhunderts; das causis Libri duo de Synodalibus und die disciplinisecclesiasticis, 3 kompilierten ungefähr 906 durch Regino, Abt von Prum, und eingeweiht Hatto von Mainz, verhältnismäßig eine sehr ursprüngliche See also:Abhandlung; die enorme Kompilation Burchard. in Zwanzig Büchern von Burchard, von Bishop der See also:Endlosschrauben (1112- 1122), von Decretum oder von Collectarium, 4 sehr weit verbritten und bekannt unter dem Namen von Brocardum, von dem das 19. Buch, beschäftigend den Prozeß von See also:confession, besonders bemerkenswert ist. In Richtung zum Ende des nth Jahrhunderts, unter dem 1 ist die Ansammlung des falschen Decretals mit einer langen kritischen See also:Einleitung von P. See also:Hinschius veröffentlicht worden, Pseudo-Isidorianae Decretales und capitula Angilramni (See also:Leipzig, 1863). Für den Rest der Bibliographie, sehen Sie DECRETALS (FALSCH). 2 die Nachtausgabe ist in Pertz, Monumenta Germaniae, Teil II Vol. ii..

Redigiert durch Wasserschleben (Leipzig, 18ô); reproduziert durch Migne, P.L. 132. ' redigierte mehrmals; in Migne glaubte P.L. 140.influence von See also:

Hildebrand, die verbessernden Bewegungsmarken selbst in einige Ansammlungen Canon, gesollt die Rechte vom heiligen stützen sehen Sie und die Kirche gegen die pretensions des Kaisers. dieser Gruppe gehören eine anonyme Ansammlung, beschrieben von M. P. Fournier als das erste Handbuch der See also:Verbesserung; 5 die Ansammlung von See also:Anselm, Bishop von See also:Lucca, 6 in 13 Büchern (io8o-ro86); das von hauptsächlichem Deusdedit, 7 in den Büchern weihte ~ des See also:Victor III. x086-108 Anselm 4 See also:Poe p (7) ein; Deusdedlt und zuletzt das von Bonizo, Bishop 3 von See also:Sutri, in ro meldet an (x089). Im 12. Jahrhundert sind die kanonischen Arbeiten von Ivo von Chartres9 vom großen Wert. Sein Panormia, kompiliert ungefähr 1095 oder x096, ist eine handliche und gut-geordnete Ansammlung in 8 Büchern; hinsichtlich des Decretum ein gewichtiger See also:Ch von Ivo See also:Chartres. Kompilation in 19 Büchern, scheint dort genügender See also:Beweis, daß es eine Ansammlung Material gebildet von Ivo angesichts seines Panormia ist. dem 12.

Jahrhundert gehören die Ansammlung im MS von See also:

Saragossa (Caesaraugustana) zu dem See also:Aufmerksamkeit von See also:Antonio Agustin gezeichnet wurde; daß von hauptsächlichem Gregory, durch ihn das Polycarpus, in 8 Büchern (ungefähr 1115) benannt; und schließlich das See also:Liber de Misericordia und justitia von Algerus, scholasticus 10 von Lüttich, in 3 Büchern, kompiliert spätestens 1123. Aber alle diese Arbeiten sollten durch das Decretum von Gratian ersetzt werden. 2. Das Decretum von Gratian und von Arbeit KorpusJuris Canonici.The von Gratian, obwohl vorbereitet worden und möglich gebildet durch die seiner Vorgänger, sie groß im wissenschaftlichen Wert und in der Größe übertrifft. Es ist zweifellos Deeretum die Arbeit, die den größten Einfluß auf der See also:Grattan.-Anordnung des Canongesetzes hatte; es wurde bald das alleinige Handbuch, für das Unterrichten und für Praxis, und sogar nach der Publikation des Decretals war die Hauptberechtigung in den Universitäten. Die Arbeit ist nicht ohne seine Störungen; Gratian ermangelt in der historischen und kritischen Lehrkörper; seine Theorien zögern häufig; aber auf dem Ganzen, ist seine Abhandlung so See also:komplett und so vollkommen, wie sie sein könnte; soviel, damit keine andere Arbeit der gleichen Art kompiliert worden ist; gerade da nie ein anderes Buch der Sätze gebildet worden ist. Diese zwei Arbeiten, die (Gratian ist nur ungefähr zwei Jahre früher) fast zeitgenössisch waren, "waren bestimmt, das gleiche Schicksal zu haben; sie waren die Handbücher, eins für Theologie, das andere für Canongesetz, im Gebrauch in allen Universitäten, unterrichtet, poliert und durch die berühmtesten See also:Meister an kommentiert. Von dieser Periode datiert die markiertere und endgültigere Trennung zwischen Theologie und kirchlichem Gesetz. Von Gratian wissen wir praktisch nichts. Er war ein monk Camaldulensian des Klosters von Str. See also:Felix in See also:Bologna, in dem er Canongesetz unterrichtete, und veröffentlichte, vermutlich 1148, seine Abhandlung, die am ersten discordantiumcanonum Concordanlia benannt wurde, aber bald unter dem Namen von das Decretum bekannt. Heutzutage und während einiger Zeit See also:hinter, ist das einzige Teil des betrachteten Decretum die Ansammlung der Texte; aber es ist wirklich eine Abhandlung, in der der Autor sich bemüht, ein zusammenhängendes Rechtssystem vom beträchtlichen Körper der Texte, der weit unterscheidenen Perioden und des Ursprung zusammenzustellen, die durch die Ansammlungen versorgt werden.

Diese Texte, die er leibhaftig im Verlauf seiner Abhandlung einsetzt; wo sie nicht zustimmen, teilt er sie in gegenüberliegende Gruppen und bemüht sich, sie zu versöhnen; aber das wirklich ursprüngliche Teil seiner Arbeit sind das Dicta Gratiani, eingesetzt zwischen den Texten, die noch gelesen werden. Gratian See also:

zeichnete seine Materialien von den vorhandenen Ansammlungen und besonders von den 5 P. Fournier, "canonique-de la Reforme du XIe Le Premier See also:Manuel siecle," in frangaisede Rom Melanges de L'Ecole, xiv (1894). 6 unveröffentlicht. ' redigiert durch Mgr. Pio Martinucci(Venice, 1869). Auf dieser Ansammlung sehen Sie See also:Wolf von Glanvell, DES Kardinals Deusdedit (See also:Paderborn, 1905) WürfelKanonessammlung. $ unveröffentlicht. 9 mehrmals redigiert; in Migne P.L. 161. Sehen Sie P. Fournier, "Ansammlungscan"niquesattribuees See also:Les ein De Chartres Yves," Bibliotheque de L'Ecole de, See also:Charles (1896 und 1897).

10 druckte in Martene, Spalte 1019 Novembers Thesaur. anecdot. Vol. V.. u sehen P. Fournier, "surlesorigines du Decret de Gratien Deux Controverses," in Revued'histoire und den religieuses Vol. iii. de Litterature (1898), pp.. n. 2 und 3. Dicta ()ratified. reicher von ihnen; wenn notwendig, hat er Entschädigung zu den römischen Gesetzen, und er bildete einen umfangreichen Gebrauch von den Arbeiten der Väter und der kirchlichen Verfasser; er gebrauchte weiter die Canon der neuen Räte und die vor kurzem erschienenen decretals, bis zu und den Rat See also:

Lateran von 1139 mit einschließend. Seine unermeßliche Inhaltsarbeit besteht aus drei Teilen (partes). Das erste, das Behandeln der Quellen des Canongesetzes und der kirchlichen Personen und der Büros, wird entsprechend der Methode von Paucapalea, See also:Pupille Gratians, in für distinctiones geteilt, die in canones unterteilt werden. Das zweite Teil besteht aus 6 causae (die Kästen vorgeschlagen für Lösung), unterteilt in quaestiones (die einige Fragen aufgeworfen durch den Fall), unter von denen jedem werden den verschiedenen canones geordnet (Canon, decretals, &c.) Tragen auf der Frage. Aber quaestio 3, vorangegangener Tractatus de Poenitentia des causa xxxiii., wird wie das Hauptteil in sieben distinctiones geteilt, das Enthalten jedes einige canones.

Das dritte Teil, das De Consecratione erlaubt wird, gibt, in fünf distinctiones, das Gesetzlager auf der ritual Kirche und die Sacraments. Der Modus des Folgens ist die Methode des Zitierens. Ein Hinweis auf See also:

Zitieren, das erste Teil zeigt die Ausgangswörter oder die Zahl des Canon und die Zahl des distinctio, z.B. kann an. Ecclesiasticas Propter, dist. xviii. oder c. 15, d. xviii. Das zweite Teil wird durch das Canon, das causa und das quaestio, z.B. kann zitiert. Silikonquissuadente, C. 17, qu. 4 oder c. 29, C. xvii, qu. 4.

Die Abhandlung De Poenitentia, das 3. quaestio des 33rd causa des zweiten Teils bildend, ist bezogenes, als ob es eine unterschiedliche Arbeit war, z.B. c. Principium, D. ii. de Poenit. oder c. 45, D. ii. de Poenit. Wenn man s.-Durchgang vom dritten Teil veranschlägt, werden das Canon und das distinctio, z.B. solenn c. Missar. gegeben. D., I. De consecrat. oder c. 12, De D. I. (das onsecr., das vom Gesichtspunkt der Amtsbefugnis, das Decretum betrachtet wird, besetzt eine Zwischenposition, die zur Berechtigung sehr schwierig ist, definieren. Es ist nicht und kann nicht ein wirklich amtlicher Code sein, in dem jeder Text die Kraft eines Gesetzes hat.

Es ist nie als solcher erkannt worden, und die vorgetäuschte See also:

Aufschrift von ihr durch Papst See also:Eugenius III. ist völlig apocryphal. Außerdem könnte es nicht ein amtlicher Code geworden sein; es würde unmöglich sein, in so viele Gesetze irgendein umzuwandeln die nicht übereinstimmenden Texte, die Gratian sich bemühte, zu versöhnen oder sein eigenes Dicta; eine Abhandlung auf Canongesetz ist nicht ein Code. Weiter gab es bis jetzt keine See also:Idee des Verlangens einer amtlichen Kompilation. Das Decretum ist folglich eine Arbeit der privaten Berechtigung geblieben, und die Texte, die in ihr dargestellt werden, haben nur diesen zugelassenen Wert, den sie in selbst besitzen. Andererseits genießt das Decretum wirklich eine bestimmte allgemeine Berechtigung, die einzigartig ist; für Jahrhunderte ist es der Text gewesen, auf dem ist der See also:Anweisung im Canongesetz in allen Universitäten gegründet worden; es ist an durch die berühmtesten canonists poliert worden und kommentiert worden; es ist, ohne ein Körper von Gesetzen zu sein, das erste Teil des Korpusjuriscanonici geworden und während so es von den Päpsten zitiert worden, behoben worden und redigiert worden ist. Es hat folglich, durch den Verbrauch, erreicht einer Berechtigung, die tadellos erkannt wird und angenommen ist durch die Kirche.', Ansammlung Gratians, aus dem Grund, dem sie für sein See also:Ziel die Kreation eines systematischen Canongesetzes hatte, war eine Arbeit eines transi- nach tionalbuchstaben. Künftig fing ein bedeutendes tion des differentia- Grattan. an zu erscheinen; die Ansammlungen der Texte, dessen Zahl fortfuhr sich zu erhöhen, wurden offenbar von den Kommentaren getrennt, in denen die canonists die Anordnung und die See also:Deutung des Gesetzes fortsetzten. So wurde die Weise für amtliche Ansammlungen vorbereitet. Die disciples von Gratian, beim dem Polieren oder Kommentieren das Decretum, wendeten an die papal decretals, während sie erschienen, zu Information und der Ermittlung der zweifelhaften See also:Punkte. Ihre Idee dann - war, Ansammlungen dieser Punkte, ihren Unterricht stützen zu See also:lassen; dieses ist der Ursprung von jenen Compilationes, die bald in der Ansammlung von Gregory IX dargestellt werden sollten. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß diese Kompilationen von ihren Autoren das Decretum von Gratian durchführen sollten; in ihnen wurden den decretals umfaßt, die extravagantes, d.h. quaevagabantur ExtraDecretum genannt wurden. Deshalb finden wir in ihnen kaum alle mögliche Dokumente, die von Gratian und auch früher als die Zeit sind, warum canonists 1 Laurin, Introductio sehen lassen im Korpusjuriscanonici, c. vii.

P. 73.continued, sich auf die decretals von Gregory IX. durch die Abkürzung X (Extrakosten, d.h. besonders Decretum) zu beziehen. Es gab zahlreiche Ansammlungen dieser Art in Richtung zum Ende vom 12. und am Anfang des 13. Jahrhunderts. Überschreiten Decretum und dem Anhangconcilii Lateranensis (Rat über das erste Additiones von 1179), sprechen wir "comQuingne-apil nur von den compilationes Quinque, 2, das anzieht.", gedient als Grundlage für die Arbeiten von See also:

Raymond von forte Penna-. Das erste und am wichtigsten ist die Arbeit von See also:Bernard, von See also:Provost und danach von Bishop von See also:Pavia nämlich das extravagantium Breviarium, kompiliert über 119o; es schloß die decretals von See also:Alexander III. bis mildes III., zusammen mit bestimmten "nützlichen Kapiteln mit ein", die von Gratian ausgelassen wurden. Die wichtige See also:Eigenschaft des Buches ist die Anordnung für die decretals oder die Abschnitte von decretals in fünf Büchern, geteilt in die Titel (tituli) logisch geordnet. Die Festlichkeit mit fünf Büchern (1) der kirchlichen Personen und der dignitaries oder der See also:Richter; (2) See also:Verfahren; (3) Rechte, Aufgaben und Eigenschaft des See also:Klerus, d.h. benefices, Gebühren, Sacraments, &c., mit Ausnahme von See also:Verbindung, die das Thema von Buch (4) ist; (5) von Strafen. Es gibt ein weithin bekanntes See also:hexameter, das diese Abteilung aufsummiert: Judea, judicium, clerus, connubia, crimen. Dieses ist die Abteilung, die in allen amtlichen Ansammlungen der Korpusjuris angenommen wird. Durch einen See also:Stier von See also:Dezember 28. 1210 unschuldiges schickten III. zur Universität von Bologna eine authentische Ansammlung der decretals, die während der ersten zwölf Jahre seines pontificate herausgegeben wurden; diese Ansammlung, die er hatte, ceused, von seinem See also:Notar, Petrus Collivacinus aufgestellt zu werden von See also:Benevento, sein Gegenstand, der die Ansammlungen in der Zirkulation ersetzen soll, die und bis zu einem gewissen Grad See also:unecht unvollständig waren.

Dieses war das tertia Compilatio; für bald cunda.", nach, sammelte Joannes Galensis (John von Wales) die unddecretals, die zwischen der Ansammlung von Bernard von Pavia und von pontificate von unschuldigem III. veröffentlicht wurden; und dieses, zwar des neueren Datums, wurde als das secunda Compilatio bekannt. Das "See also:

Quarto.", quarta, deren Autor unbekannt ist, enthalten den decretals der letzten sechs Jahre von unschuldigem III., und die wichtigen Verordnungen des Rates Lateran von 1215. ..Quints.", Schließlich 1226, bildete See also:Honorius III. eine amtliche See also:Darstellung nach Bologna seiner eigenen decretals, dieses, welches das quinta Cornpilatio bildet. Das Resultat aller dieser Ergänzungen zur Arbeit Gratians, abgesehen von der Unannehmlichkeit, die durch ihr so zerstreuend verursacht wurde, war die Ansammlung einer See also:Masse des Materials fast so beträchtlich wie das Decretum selbst, von dem sie dfecretals See also:O Gregory geneigt, um darstellendes fx. weg aufzuspalten und zu bilden ein unabhängiges vollständiges, wie sie den neuesten Zustand des Gesetzes taten. Von Gregory 1230 IX. zum Hilfsmittel diese See also:Bedingung von Angelegenheiten gewünscht und gab seinem penitentionary, dem dominikanischen Raymond von Pennaforte, die Aufgabe des Kondensierens der fünf Kompilationen im Gebrauch in eine einzelne Ansammlung, freigegeben von den unbrauchbaren und überflüssigen Dokumenten. Die Arbeit wurde 1234 beendet und wurde sofort vom Papst nach Bologna mit dem pacificus StierRex geschickt und erklärte es, um amtlich zu sein. Raymond nimmt Bernard von Abteilung Pavias in fünf Bücher und in Titel an; in jedem Titel ordnet schneidet er die decretals in zeitlicher Reihenfolge und aus denen, die bloß ein anders wiederholen und den weniger germaneteilen von denen, die er konserviert; aber diese partesdecisae, angezeigt durch die Wörter "und infra" oder "und J," sind nichtsdestoweniger sehr nützlich und sind in den neuen See also:Ausgaben gedruckt worden. Raymond versucht keine ursprüngliche Arbeit; den Texten, die bereits in den compilationes Quinque umfaßt werden, fügt er nur neun decretals der unschuldigen III. und 196 Kapitel von Gregory IX hinzu. Dieser erste amtliche Code war die Grundlage des zweiten Teils des Korpusjuriscanonici. Die Ansammlung von Gregory IX. wird zitiert, wie folgt: die Öffnungswörter vom Kapitel werden gegeben, oder sonst sein Auftrag oder Zahl, dann zu der der Titel es gehört; frühere Gelehrte addiertes X (Extra); heutzutage wird diese See also:Anzeige ausgelassen, und der Auftrag oder die Zahl des Titels im Buch wird 2, indem man auf die decretals von Gregory IX. für die Texte sich bezieht, die dort, See also:E. See also:Friedberg eingesetzt werden, hat gefolgt gegeben, mit, eine viel gekürzte Ausgabe der Kompilationen Quinque (Leipzig, 1882) zu geben. Bernard von Pavia, tertia "Breviarium." "Compilatio.", stattdessen z.B. olim Quum, de Consuetudine, X.; oder Kappe 6, de Consuet.

(I.-iv.); das heißt, Buch I., Titel iv., de Consuetudine, Kapitel 6, fangend mit dem olim WortQuum an. Obwohl Gregory IX. die compilationes ersetzen möchte, hatte er keine Idee des Ersetzens des Decretum von Gratian, noch weniger ihres Kodifizierens des Ganzen des Canongesetzes. Obwohl seine Relation zur Ansammlung noch in der Theorie das Hauptdenkmal des allgemeinen kirchlichen Gesetzes ist, kennzeichnete sie nur ein bestimmtes Stadium und Gesetz sollte vor See also:

lang weitere Hinzufügung empfangen. Der Grund für dieses ist, daß in den meisten Fällen die decretals kein Gesetz formulierten, aber war bloß die Lösungen der bestimmten Fälle, gegeben als See also:Modelle; um zu dem abstrakten Gesetz zu kommen war es notwendig, die Lösung in jedem Fall hinsichtlich der Umstände zu überprüfen und eine Richtlinie folglich zu formulieren; dieses war die Arbeit der canonists. Die "decretalists" kommentierten die neue Ansammlung, wie die "decretists" für das von Gratian getan hatten; aber die canonists waren nicht Gesetzgeber: sogar konnten die Zusammenfassungen, die sie am Kopf der Kapitel setzten, nicht als gesetzgebende Texte zitiert werden. Das abstrakte Gesetz sollte im Summae der canonists als in den decretals eher gefunden werden. Zwei wichtige See also:Resultate jedoch wurden erzielt: einerseits hörten Ergänzungsansammlungen auf privater Berechtigung auf gebildet zu werden, denn dieses Gregory IX. hatte verboten; andererseits wurden die Ansammlungen nicht mehr unbestimmt durch die Hinzufügung der neuen Fälle der Entscheidungen insbesondere geschwollen, jene bereits vorhandenes Sein genug zum Bilden einer Grundlage für die Kodifizierung des abstrakten Gesetzes; und aus diesem Grund enthalten folgende Ansammlungen als Regel nur die "Beschaffenheiten" der Päpste oder der Räte, die d.h. Richtlinien, die ab allgemeiner Anwendung festgelegt werden. Entstand folglich eine Trennung, die mehr wurde und mehr kennzeichnete, zwischen Gesetzgebung und See also:Rechtswissenschaft. Diese Änderung wurde nicht plötzlich, die alte Methode produziert, die zuerst See also:gehaftet an ist. In 1245 unschuldigem IV. schickte zu den Universitäten eine Ansammlung von 45 decretals, mit dem Auftrag, daß sie unter ihren korrekten Titeln in der Ansammlung von Gregory IX eingesetzt werden sollten. 1253 sendete er eine weitere See also:Liste der ersten Wörter (principia) der ergänzenden Beschaffenheiten und der decretals; aber das Resultat war praktisch See also:Null und die Päpste gaben oben dieses System der aufeinanderfolgenden Hinzufügung. Es war, fand jedoch Hilfsmittel, um eine neue amtliche Ansammlung zu veröffentlichen.

Auf Veranlassung von die Universität von Bologna, hatte Boniface VIII., selbst ein hervorragendes canonist, dieses, das von einem Ausschuß von canonists vorbereitet wurde und veröffentlichte es 1298. Während es als Hinzufügung zu den fünf Büchern von Gregory IX. kam, wurde es das 6. Buch, das Liber das Sextus genannt. Es schließt die Beschaffenheiten mit ein, die •'Liber 1234 folgend sind, und vornehmlich die Verordnungen der zwei ecumenical Sextus.", Räte von See also:

Lyons und wird in den Büchern und in den Titeln geordnet, wie über beschrieben; der letzte Titel, See also:juris de Regulis, enthält kein kleiner als die zugelassenen Axiome des eighty-eight, meistens geborgt vom römischen Gesetz. Das Liber Sextus wird wie die decretals von Gregory IX., nur mit der Hinzufügung von zitiert: im sexto (in VI°.). Die gleichen Beobachtungen See also:treffen auf die folgende Ansammlung, das Clementinae zu. Es wurde unter die Obacht milden V. vorbereitet, und sogar verkündet von ihm in See also:consistory im März 1314; cle, nen- aber, infolgedessen des Todes des Papstes, die tönen.", fast sofort nach, fand die Publikation statt und Verschicken der Ansammlung zu den Universitäten wurde bis 1317, unter John XXII hinausgeschoben. Es umfaßt die Beschaffenheiten milden V. und vor allem, der Verordnungen des Rates von See also:Vienne von 1311 und wird, wie vorhergehende Ansammlungen, in Bücher und in Titel geteilt; es wird in der gleichen Weise, mit der zusätzlichen Anzeige Clem-(entina) zitiert. An diesem Punkt der amtliche Ansammlungsanschlag. Die zwei dauern, in denen einen Platz in den Ausgaben des Korpus gefunden haben, sind t?xtrava-Ansammlungen der privaten Berechtigung, aber, in welchen alle gantes "der Dokumente authentisch sind. Offenbar war der strenge Projohn, den hibition des Veröffentlichens der Ansammlungen nicht genehmigtes xxu. durch das See also:heilige sehen, vergessen worden. Die gantes Extrava- (d.h. besonders collectionespublicas) von John XXII Nr.

20 und werden unter vierzehn Titel eingestuft. Extra-Und die Communes d.h., die von einigen numerieren vagantes kommen des Mannes, ness..' (Päpste) 73, von Boniface VIII. zu See also:

Sixtus IV. (1484), werden %nd in Bücher und in Titel eingestuft. Collectionswere diese zwei umfaßt in der Ausgabe von See also:Jean Chappuis 1500; sie überschreiten in die d later Nachtausgabe, und sein betrachten als darstell part von d Korpus juris canonici. Als solcher und ohne irgendeine ergänzende Berechtigung zu empfangen re-edited gewesen, sind sie behoben und, wie die anderen, durch das römische Correctores. Sie werden, wie die decretals, mit einer weiteren Anzeige über die Ansammlung zitiert, der sie gehören: Extray. Jo. XXII., oder Zwischen-See also:Komet-.(ones). So, wie die canonists sagen, war das Korpusjuriscanonici geschlossen; aber dieser Ausdruck, der zu uns heutzutage See also:vertraut ist, ist nur eine bibliographische See also:Bezeichnung. Obwohl wir im 15. Jahrhundert z.B. am Rat von See also:Basel die uripusjurisausdrucks-Korpusjuris finden, offensichtlich vorgeschlagen durch das canonici.", Korpusjuriscivilis, die amtliche Ausgabe von Gregory XIII nicht zu glätten hat als sein Titel das Wortkorpusjuriscanonici, und wir treffen nicht diesen Titel bis die Lyonsausgabe von 1671.

Die Geschichte der kanonischen Ansammlungen, welche die Korpusjuris bilden, würde nicht ohne ein See also:

Konto der Arbeiten komplett sein, von denen sie der Gegenstand waren. Wir wissen, daß die Universitäten des mittleren Alters eine Lehrkörper der Verordnungen, mit oder ohne eine Fähigkeit von Gesetzen, d.h. Zivilrecht enthielten. Das ehemalige gebildete doctoresdecretorum, das letzte doctoreslegum. Der Unterricht des magistri bestand in den Mundlektionen (lecturae) direkt basiert auf dem Text. Der Kurzschluß erwähnt erläuterndes von Wörtern im Text, ursprünglich geschrieben in den Seitenrand, wurde der See also:Glanz der, folglich gebildet durch aufeinanderfolgende Hinzufügung, eine dauerhafte Form und die Glanze nahm. wurde in den Manuskripten des Korpus und später in den verschiedenen Ausgaben, besonders in der amtlichen römischen Ausgabe von 1582 reproduziert; sie erwarb folglich durch Verbrauch eine Art halbamtliche Berechtigung. Der Leiter der glossatores des Decretum von Gratian waren Paucapalea, das erste See also:disciple des Meisters, See also:Rufinus (1160-1170), John von See also:Faenza (ungefähr 1170), Joannes Teutonicus (ungefähr 1210), dessen Glossar, verbessert und von Bartholomeus Brixensis (von See also:Brescia) durchgeführt das glossaordinariadecreti wurde. Für die decretals können wir See also:Vincent erwähnen der Spaniard und das Bernard von Botone (Bernardus Parmensis, d. 1263), Autor des ordinaria Glossa. Das auf dem Liber Sextus liegt am berühmten Joannes Andreae (c. 1340); und das, das er für die Klementinen anfing, wurde später von Cardinal Zabarella (d.

1417) beendet. Die Kommentare nicht so völlig betroffen mit dem Text wurden Apparatus genannt; und Summae war der Name, der zu den allgemeinen Abhandlungen gegeben wurde. Die ersten dieser Arbeiten sind vom Hauptwert in der Anordnung von einem systematischen Canon das Summen_ Gesetz. So waren das Summae der ersten disciples von mae.", Gratian: Paucapalea (1150), 1 Rolando See also:

Bandinelli 2 (danach Alexander III., c. 1150), Rufinus 3 (c. 1165), EtieBne von Tournai4 (Stephanus Tornacensis, c. 1168), John von Faenza (c.:170), von See also:Sicard, Bishop von See also:Cremona (c. 1180) und vor allem von Huguccio (c. 1180). Für das Decretals sollten wir erwähnen: Bernard von Pavia b (c. 1195), Sinibaldo See also:Fieschi (unschuldiges IV., c. 1240), See also:Henry von See also:Susa (d.

1271), benannte See also:

allgemein (cardinalis) Hostiensis, dessen aurea Summa Hostiensis oder Summa eine Arbeit des sehr höchsten Auftrages ist; Wilhelmus Durantis oder Durandus, Joannes Andreae, See also:Nicolas de Tudeschis (abbassiculus), &c. Das 15. Jahrhundert produzierte wenige ursprüngliche Abhandlungen; aber nach dem Rat von Trent wurden die Korpusjuris wieder an durch bemerkenswerte canonists, z.B. das Jesuit Paul Laymann (1575 -- 1635), das portugiesische Agostinho Barbosa (1590-1649), Manuel Gonzalez Tellez (d. 1649) und Prospero Fagnani (1598-1687) kommentiert, das, obgleich See also:Vorhang, Sekretärin zur Versammlung des Rates war. Aber, während Zeit weitergeht, verlieren die Arbeiten stufenweise den Buchstaben von Kommentaren auf dem Text und entwickeln sich zu den Ausstellungen des Gesetzes als Ganzes. 1 redigierte durch Schulte, DES Paueapaiea (Geißen, 1890) WürfelSumma. 2 redigierte durch Thaner, Würfel Summa Magistei Rolandi (See also:Innsbruck, 1874); später durch Gietl, Würfel Sentenzen Rolands (See also:Freiburg im B., 1891). 3 redigierte durch H. Singer, DES Magister Rufinus (Paderborn, 1902) WürfelSumma Decretorum. 4 redigierte durch Schulte, DES Stephanus Tornacensis (Geißen, 1891) WürfelSumme. s bildete er ein Summa von seiner eigenen Ansammlung, ED. E.

Laspeyres, Bernardi Papiensis Summa Decretalium (Mainz, 1860). Die Kommentare von unschuldigem IV. und der Henry von Susa sind häufig veröffentlicht worden. Die Studie des Canongesetzes. Wir können nur die Hauptausgaben des Korpus hier erwähnen. Der Rat von Trent, wie wir wissen, bestellte, daß der Beamte Ausgaben anmeldet. von den römischen Büchern Churchsacred werden liturgical Bücher, &c.should im Beamten und in den korrekteren Ausgaben herausgegeben; die Kompilationen des kirchlichen Gesetzes waren auch bezüglich vised. Die See also:

Kommission des romani Correctores, 1 stellte ungefähr 1563 durch Pius IV. her, seine Arbeit unter Gregory beendet die Glanze, geerschienen in Rom 1582. Ausgabe Richters (2 vols., Leipzig, 1839) bleibt wertvoll, aber ist groß durch die von E. Friedberg (Leipzig, 1879-1881) übertroffen worden. Viele Ausgaben enthalten auch die tions Institu-, die am See also:Befehl von Paul IV. (1555- 1559) bestehen von Giovanni See also:Paolo Lancelotti, ein See also:Professor von Bologna, auf dem See also:Modell der Institute von Justinian. Die Arbeit hat Verdienste, aber ist nie offiziell genehmigt worden.

Obwohl die Ansammlungen des Canongesetzes keine mehr Hinzufügung empfangen sollten, wurde die Quelle der Gesetze nicht oben getrocknet; Entscheidungen der Räte und der Päpste fuhren fort zu erscheinen; aber es gab keinen Versuch, der gebildet wurde, um sie zu See also:

sammeln. Canonists erhielt die neuen Texte, da sie konnten. Außerdem war es eine See also:Epoche der Mühe: das große See also:Schism des Westens, die profunden Abteilungen, die sein Resultat waren, die Mißbräuche, die in der Verbesserung herausgeben sollten, waren die Bedingungen, die für eine Reorganisierung der kirchlichen Gesetze wenig vorteilhaft sind. So werden wir zur dritten Periode geholt. 3. Nach dem Rat der zahlreichen wichtigen Verordnungen Trent.The, die vom Rat von Trent, im zweiten Teil seiner Lernabschnitte gebildet wurden, benannte de reformation, sind der Ausgangspunkt des Canongesetzes in seinem neuesten Stadium, jusnovissimum; es ist dieses, das noch Kraft in der römischen Kirche gilt. Es hat keineswegs den amtlichen Status der Korpusjuris untergraben; aber es hat die Gesetzgebung von der letzten in vielem wichtigem Respekt durchgeführt und in einigem verbesserte es nachläßt. Das Gesetz während dieser Periode, wie von den Texten und von den Kompilationen entzogen, schlägt die folgenden Anmerkungen vor. Die Gesetze werden allgemein gesprochen formuliert, und die Entscheidungen umkleidet insbesondere relegiert zum Bereich der Rechtswissenschaft; und die canonists haben definitiv die Funktion verloren, die auf sie in den 12. und 13. Jahrhunderten See also:fiel: sie empfangen das Gesetz auf Berechtigung und müssen sie nicht mehr von den Texten ableiten. Die gesetzgebende See also:Energie wird leistungsfähig in den Händen des Papstes zentralisiert: da die verbessernden Verordnungen des Rates von Trent es die pontifical Beschaffenheiten alleine ist, die das Zivilrecht gebildet haben; der ecumenical Rat zweifellos hat nicht seine Energie verloren, aber keine wurden bis das des Vatican (1870) gehalten, und dieses letzte war nicht imstande, sich mit Angelegenheiten der Disziplin zu besetzen. Folglich die Trennung, das in zunehmendem Maße markiert, zwischen dem Zivilrecht und den lokalen Gesetzen, die nicht derogate vom Zivilrecht können, ausgenommen durch Zugeständnis vom heiligen sehen Sie, oder durch Recht einer gesetzlich autorisierten Gewohnheit.

Diese Zentralisierung, in seiner Umdrehung, hat groß die Tendenz in Richtung zur Einheit und zur Gleichförmigkeit erhöht, denen in der anwesenden Praxis der römischen Kirche ein den Grad erreicht haben, der nie vor bekannt und durch einiges betrachtet ist, übertrieben zu sein. Wenn wir jetzt die Gesetze in selbst betrachten, finden wir, daß der zerstreute Zustand der gesetzgebenden Dokumente nicht seit dem See also:

Schliessen der Korpusjuris geändert worden ist; See also:Zerstreuung auf dem Gegenteil, die enorme Zahl pontifical der Textbeschaffenheiten und der Verordnungen, die von den römischen Versammlungen ausströmen, hat groß die Situation verschlimmert; außerdem sind die Versuche, die gebildet worden sind, um den unterbrochenen Prozeß der Kodifizierung wieder aufzunehmen, völlig ausgefallen. Was die Texte betrifft ist das Canongesetz von heute in einer sehr ähnlichen Position zu dem des englischen Gesetzes, das Saying J. S. Mills verursachte: "alles Alter der englischen Geschichte hat ein 1 die Geschichte dieser Kommission gegeben und die Richtlinien, denen sie für das Redigieren des Decretum folgte, werden in Laurin, Introductio im Korpusjuriscanonici, P. 63 oder im Prolegomena zur Ausgabe Friedbergs des Decretum.another gefunden, das im englischen Gesetz See also:rendezvous ist; ihre einige Produkte können alle zusammen gesehen werden, nicht interfused, aber heaped ein nach anderen, da vieles unterschiedliches Alter der Masse können innen gelesen werden irgendeinem Senkrechtabschnitt seiner Oberfläche.", z nichts ist, ausgenommen geabschaffen worden, insofern als dieses implizit durch folgende Gesetze verlangt worden ist. Von den unlöslichen Kontroversen dieses Resultats und von den ernsten Ungewißheiten in der Studie und in der Praxis des Gesetzes; und schließlich ist es unmöglich für die meisten See also:Leute geworden, ein aus erster See also:Hand bezogenes Wissen der tatsächlichen Gesetze zu haben. Während dieser dritten Periode ist das wichtigste und das beträchtlichste der kanonischen Texte der Körper der disziplinären Verordnungen des Rates von Trent (1545-1563). Infolgedessen Verordnungen des Verbots, das von Pius IV. herausgegeben wird, sind es nicht von separat vom dogmatischen Textrat von veröffentlicht worden und anderes fungiert und ist nicht poliert worden; 3 aber ihre amtliche Deutung Trent. ist von den Päpsten zur "Versammlung der hauptsächlichen Interpreten des Rates von Trent," aufgehoben worden dessen Entscheidungen eine beträchtliche Ansammlung Rechtswissenschaft bilden. Zunächst im Wert kommen die pontifical Beschaffenheiten, die zusammen im Bullarium gesammelt werden; aber dieses ist eine Ansammlung private Berechtigung, wenn wir t ~ des Ponstifidtcaul ~ ' - Bullarium von Benedict XIV ausschließen, durch tions. ihn 1747 offiziell veröffentlicht; weiter ist das Bullarium eine Kompilation, die in zeitlicher Reihenfolge geordnet wird, und seine Maße bilden es ziemlich schwerfällig. Im dritten Platz kommen die Verordnungen der römischen Versammlungen, die Gesetzeskraft haben. Mehrere dieser See also:Organe der papal Berechtigung haben amtliche Ansammlungen veröffentlicht, in denen mehr Platz Rechtswissenschaft als zu den Gesetzen gewidmet wird; einige andere haben nur private Kompilationen oder sogar überhaupt keine, unter anderen das wichtigste, nämlich das heilige Büro (sek See also:CURIA See also:ROMANA).

Das resultierende Durcheinander und die Ungewißheit können vorgestellt werden. Diesen Beeinträchtigungen wurden eine lange Zeitrückseite geglaubt, und diesem Gefühl verdanken wir zwei Versuche an einer Ergänzungskodifizierung, die im 16. Jahrhundert gebildet wurden, von dem beide das aie..Giber bekannt unter dem Namen von septimus Liber. Das erste septimus "war vom privaten Ursprung und hatte als sein Autor Pierre von P-Mathieu, das Lyonsjurist (1563-1621); es erschien marhieu. 1590 in Lyons. Es ist eine Fortsetzung der Communes Extravagantes und umfaßt eine Vorwähler von papal Beschaffenheiten, von Sixtus IV. (1471-1484) zu Sixtus V. (1585-1590) einschließlich, mit der Hinzufügung von einigen frühere Dokumente. Es folgt dem Auftrag der decretals. Diese Ansammlung ist etwas behilflich gewesen und erscheint als See also:

Anhang in vielen Ausgaben der Korpusjuris; der Hauptgrund für seinen Ausfall ist, daß er keine amtliche See also:Sanktion hat. Der zweite Versuch war amtlich, aber er kam zu nichts. Er wurde mit der Bewegung der Verbesserung und der Neuausgabe angeschlossen, die dem Rat von Trent folgte.

Sofort nach der Publikation der amtlichen Ausgabe der Korpusjuris, ernannte Gregory XIII einen Ausschuß der Kardinäle, die mit der Aufgabe des Ausarbeitns eines septimus Liber aufgeladen wurden. Sixtus V. beeilte sich auf seine Durchführung, der See also:

schnell, hauptsächlich infolge von hauptsächlichem Pinelli fortgefahren wurde, das den See also:Entwurf von ihm bis mildes VIII einreichte. von mildem hatte der Papst dieses Liber VII. gedruckt, als Grundlage für weiteres Sul. erforscht; aber nach langer Bedachtsamkeit wurde die Ausgabe unterdrückt, und die Idee einer frischen Kodifizierung wurde See also:verlassen. Die Ansammlung umfaßte die Verordnungen des Rates von Trent und eine Anzahl von pontifical Beschaffenheiten, geordnet im Auftrag der Titel den decretals.", Aber glätten Sie war es verkündet worden, es ist zweifelhaft, ob es die Situation verbessert haben würde. Es würde bloß eine andere Ansammlung den vorhergehenden, die bereits zu umfangreich waren, ohne in allen nützlichen Abschaffungen zu resultieren hinzugefügt haben. 2 veranschlug durch Hogan, kanzleimäßige Studien, P. 235. 3 gibt es unzählbare Ausgaben des Rates von Trent. Die, die durch canonists bevorzugt wird, ist Ausgabe Richters (Leipzig, 1863), in der jedes ormatione chapter de ref von einer Vorwähler der Entscheidungen des S.C. vom Rat gefolgt wird. ° See also:neu aufgelegt von See also:F. Sentis, von einer der wenigen Kopien, die Zerstörung entgangen haben: Clementis Papae VIII. Decretales, septimus Decretahum Clementis VIII quaevulgonuncupanturLiber. (Freiburg im 1_i., 187o).

Das "Correctores römisch).", "See also:

Lanze-Iota Institutiones.", Abschließender Zustand des Gesetzes. Verordnungen des Curia. 4. Die See also:Zukunft Codification.Neither mildes VIII. noch, zu einem späteren Zeitpunkt, Benedict XIV, könnte von der radikalen Verbesserung im Kurs der Durchführung zur Zeit geträumt haben. Anstatt, die Texte der Gesetze in den aufeinanderfolgenden collec-tions anzusammeln vorgeschlagen, wird es völlig, um das System des Redigierens sie umzugestalten. Diese Kodifizierung in einer Reihe von kurzen Artikeln wurde durch das Beispiel der französischen Codes vorgeschlagen, dessen Geschichte während des 19. Jahrhunderts weithin bekannt ist. Von allen Vierteln hatte das katholische episcopate bei den Ratpetitionen Vatican in diesem Tempus eingereicht, ", das es See also:absolut klar ist, "sagte einige französische Bishops," und hat für eine lange Zeit hinter allgemeinhin bestätigt und erklärt, die eine Neuausgabe und eine Verbesserung des Canongesetzes notwendig und am dringendsten ist. Während Angelegenheiten jetzt stehen, infolgedessen von vielen und von den Grabänderungen in den menschlichen Angelegenheiten und in der Gesellschaft, sind viele Gesetze unbrauchbar geworden, schwierige oder unmöglich andere zu befolgen. Hinsichtlich vieler Canon ist es eine Angelegenheit der Debatte, ob sie noch Kraft gelten oder geabschaffen werden. Schließlich im Verlauf so vieler Jahrhunderte, hat die Zahl kirchlichen Gesetzen sich auf solch einen See also:Umfang erhöht, und diese Gesetze haben in solchen unermeßlichen Ansammlungen angesammelt, die in einer bestimmten Richtung wir Sagen hervorquellen können: Wir werden unter den Gesetzen, obruimurlegibus zerquetscht. Entstehen folglich endlose und unentwirrbare Schwierigkeiten, die die Studie des Canongesetzes versperren; ein unermeßliches See also:Feld für Kontroverse und Rechtsstreit; tausend Verwirrungen der See also:Gewissenhaftigkeit; und schließlich Verachtung für die Gesetze.", 1 können wir, der Rat Vatican sich trennen mußte, ohne der Frage der kanonischen Verbesserung sich zu nähern; aber dieser allgemeine Wunsch nach einem Umgestalten des kirchlichen Codes wurde wieder auf der Initiative von Rom aufgenommen.

Auf veröffentlichte März 19. 1904, Pius X. ein proprio Motu, "legibusentscheidung de Ecclesiae von ptus x. in den unumredigendis.", Nachdem er See also:

kurz den anwesenden Zustand der kanonischen Texte und der Ansammlungen wiederholt hatte, unterstrich er seine Unannehmlichkeit, bezogen den vielen Anträgen vom episcopate, und verordnet der Vorbereitung eines allgemeinen Codes des Canongesetzes. Diese unermeßliche Übernahme bezog die Kodifizierung des gesamten Canongesetzes, See also:Zeichnung es mit ein, oben in einer freien, kurzen und exakten Form und im Vorstellen aller angebrachten Änderungen und Verbesserungen. Zu diesem Zweck ernannte der Papst Methode. eine Kommission der Kardinäle, von denen er selbst Präsident wurde; auch eine Kommission "des consultors" Bewohners in Rom, das um eine bestimmte Menge Unterstützung von den canonists an den verschiedenen Universitäten und an den seminaries bat. Weiter wurden die zusammengebauten Bishops jeder Provinz eingeladen, ihr Urteil hinsichtlich der Punkte abzugeben, in denen sie das Canongesetz konnten rentabel geändert werden oder geabschaffen werden betrachteten. Zwei consultors hatten die Aufgabe von einen einleitenden Plan für jeden Titel separat aufstellen, diese Projekte, die zweimal für die Bedachtsamkeit eingereicht wurden der Kommission (oder der Unterkommission) von consultors, die Version, die bei ihnen zunächst eingereicht wurde bei der Kommission der Kardinäle angenommen wurden, und das Ganze, das schließlich oben für die papal Sanktion gesendet wurde. Diese Kommissionen begannen Arbeit am Ende 1904. Lokales Zivilrecht selbst Law.The der römischen Kirche kann nicht alle Kirchen der unterschiedlichen Nationen gleichmäßig regulieren; jede von ihnen hat sein eigenes lokales Gesetz, das lokales taw. wir kurz hier erwähnen muß. In der Theorie hat dieses Gesetz als sein Autor die lokalen kirchlichen Behörden, die Räte oder die Bishops; aber dies gilt nur für Gesetze und Regelungen, die in der See also:Harmonie mit dem Zivilrecht sind und bloß sie durchführen oder definieren. Aber, wenn es eine Frage von Derogating vom Zivilrecht ist, sehen die Berechtigung vom heiligen muß eingreifen, um diese Beeinträchtigungen zu legalisieren. Diese Intervention nimmt die Gestalt entweder von "indults," d.h. die würdevollen Zugeständnisse an, die auf Bitten von dem episcopate bewilligt werden, oder des speziellen Approbation von conciliary Auflösungen. Es würde jedoch unmöglich sein, alle mögliche Kompilationen zu erwähnen, die nur lokales Gesetz enthalten.

Ob im Fall nationaler oder provinzieller Räte oder von Diözesansynods, der Hauptzweck der Verordnungen ist, zu verstärken, definieren Sie oder wenden Sie das Gesetz an; die Masse, die eine Beeinträchtigung festsetzen, haben nur einen kleinen Platz in ihnen. Er ist dann nur in einer begrenzten Richtung, daß wir ein lokales Canongesetz in den Räten des verschiedenen regionalen 1 documentorumcollectio des concilii Vaticani. Omnium., pro Conradum Martin sehen können (Paderborn, 1873), P. 152.churches. diese Anmerkung bildend, müssen wir zwischen den Ländern unterscheiden, die noch abhängig von dem System der Konkordate und anderer Länder sind. Im Fall vom ehemaligen, wird das lokale Gesetz hauptsächlich auf dem See also:

Konkordat (q.v.) gegründet, einschließlich der Beeinträchtigungen und der Privilegien, resultierend aus ihm. Die Hauptsache zur Anmerkung ist das Landbestehen, für diese Länder, von einem Zivil-kirchlichem abhängig von Gesetz das heißt, einem Körper der Regelungen, die durch die con-Zivilberechtigung, mit der Zustimmung getroffen werden, mehr oder weniger ausdrücklich, cotdats. von der Kirche über kirchliche Angelegenheiten, anders als Angelegenheiten; diese Einteilungen werden hauptsächlich mit der Nennung oder der Bestätigung durch den Zustand der Geistlicher zu den wichtigsten benefices und mit der See also:Leitung der Eigenschaft der Kirche gebetroffen; manchmal auch mit Fragen der Jurisdiktion, höflich und kriminell, hinsichtlich der Personen oder der Eigenschaft der Kirche. Es ist See also:Ebene, daß die Vereinbarungen unter den Konkordaten eine bestimmte Tätigkeit nach einer Anzahl von Punkten in den kanonischen Gesetzen haben; und alle diese Punkte gehen, das lokale concordatory Gesetz festzusetzen. Dieses ist der Kasten für Österreich, Spanien, See also:Portugal, See also:Bayern, die preussischen Rheinprovinzen, See also:Elsass, See also:Belgien und, in See also:Amerika, See also:Peru. Bis 1965 war es auch der Fall in Frankreich, in dem die alten lokalen Gewohnheiten jetzt fortfahren, während die Reorganisierung der Kirche ohne das Konkordat. Wir deuten nicht an, daß in anderen Ländern, welche die Kirche Befreiung von den gesetzgebenden Massen immer finden kann, nach ihr durch die Zivilbehörden z.B. in See also:Italien, in See also:Prussia und in Rußland auferlegte; aber hier ist es eine Situation de Facto anstatt Delure, den die Kirche um der Bequemlichkeit See also:willen zuläßt; und diese Regelungen stellen nur Teil lokalen Canongesetzes in einer sehr unregelmäßigen Richtung dar.

In anderen Ländern legen die episcopal Versammlungen das lokale Gesetz nieder. See also:

England hat seinen Rat von See also:Westminster (1852), die Vereinigten Staaten ihre Vollräte von See also:Baltimore (1852, 1866, anderes 1884), ohne die Diözesansynods zu erwähnen; und Länder das Ganze von lateinischem Amerika wird durch das spezielle Gesetz seines Vollrates angeordnet, gehalten in Rom 1899. Dieselbe ist der Fall mit den östlichen Kirchen, die zum heiligen See also:vereinigt werden, sehen; nach dem Beispiel des berühmten Rates vom Libanon für das See also:Maronites, gehalten 1730, und dem von Zamosc für das Ruthenians, 1720, diese Kirchen, am See also:Vorschlag des Löwen haben XIII, in der Vollversammlung ihr eigenes lokales Gesetz aufgestellt: die Syrians bei Sciarfa 1888; das Ruthenians bei Leopol 1891; und ein wenig späteres, das See also:Copts. Das Gestalten des lokalen Gesetzes ist zweifellos klarer und einfacher, wenn der allgemeine Code des Canongesetzes veröffentlicht worden ist. Nachfrage nach Kodifizierung. Für die griechische Kirche: Ecdesiaegraecorumhistoria Pitra, Juris und monumenta (Rom, 1864); die neuere Geschichte des griechischen Gesetzes: Zachariae, jurisgraecorumdelineatio Historiae (See also:Heidelberg, 1839); Mortreuil, byzantin Histoire du Droit (Paris, ' 843-1846); die neuen Texte im lacensis Conciliorum Collectio, Vol. ii.; Acta- und decretas.-conciliorum, des episcopisrituumorientalium AB a. der quae AB der usqueanzeige a. 1682 der indequeanzeige a. 1789 suntcelebrata 1869 (Freiburg, 1876). Kurzschlußhandbuch der Anstalten: Jos. Papp-Szilagyi, orientaliscatholicae der juris See also:ea-I. Enchiridion (Magno-Varadini, 1862). Für neue kanonische Texte: Ausgabe Richters des Rates von Trent (Leipzig, 1863); das Collectanea S.C. de Propaganda Fide (Rom, 1893); das Bullarium, eine Ansammlung papal Taten und Beschaffenheiten; die Ausgaben von Cocquelines (28 v5ls., Rom, 1733-1756) und von See also:Cherubini (19 vols., See also:Luxemburg, 1727-1758), die besser als sind, die vergrößerte Neuauflage von See also:Turin, das unfertig war (es geht bis 1730).

Die amtliche Ausgabe des Bullarium von Benedict XIV, (4 vols., Rom, 1754-1758) ist mehrmals neugedruckt worden und ist vom großen Wert; die Fortsetzung des Bullarium, da Benedict XIV von Barberi, romanicontinuatio Bullarii, in 20 vols. veröffentlicht worden ist und bis zum 4. Jahr von Gregory XVI jedes Jahr, seit 1854 gegangen, ist eine Ansammlung pontifical Taten, Acta Pii IX., Acta Leonis XIIL, &c. gedruckt worden, die die Äquivalente des Bullarium sind. Wörterbücher: See also:

Durand de Maillane, das canonique Dictionnaire (Paris, 1786), re-edited durch See also:Andre unter dem Titel-, alphabetiue Cours und canonique Methodique de Droit und durch See also:Wagner (Paris, 1894), hat Gallican Tendenzen; Bibliothecacanonica Ferraris, Prompta, &c., einige neue und vergrößerte Ausgaben; das beste ist das von Migne (1866), durchgeführt durch Father Bucceroni, Ferraris Supplementum (Rom, 1899). Artikel auf Canongesetz in Kirchenlexicon Wetzer und Weltes (2. ED, Freiburg, 188o und folgende.) Hauck, Pelzprot Realencyklopadie. Theologie und Kirche (2. ED, Leipzig, 1877-1888); Freies-Mangenot's catholique Dictionnaire de Theologie, im Kurs der Publikation (Paris, 1899 und folgendes). See also:Zeitschriften: Jurispontificii Analecta, ED durch Mgr. Chaillot (1863-1889); Ecclesiastica Analecta (seit 1893); Sedis ActaSanctae (seit ' 865); Pelzkathol See also:Archiv. Kirchenrecht (seit 1857); Contemporain Le Canoniste (seit 1878). (A. Bo.

*) Canongesetz in England und im See also:

Anglican Communion.There waren Angelegenheiten, in denen das lokale englische und irische Canongesetz, gleichmäßig vor dem 16. Jahrhundert, unterschieden von dem, das auf dem westlichen Teil des europäischen Kontinentes erreicht. So (i), ist es gesagt worden, daß thatwhereas das kontinentale Canongesetz eine vierseitige Abteilung des Kircheeinkommens des allgemeinen Rechtes zwischen (a) dem Bishop, (b) der Klerus, (c) die Armen, (d) das See also:Gewebe, welches das englische Gesetz einen Dreierdivision(a)klerus beibehielt, (b) die Armen, (c) das Gewebe erkannten. See also:Lord See also:Selborne (alten Tatsachen und die See also:Erfindungen hinsichtlich sind der Kirchen und See also:Tithes, 2. ED, 1892) verweigert, daß es jede mögliche Abteilung von tithe in England gab. (2) durch das allgemeine Canongesetz war die See also:Belastung der Reparatur des See also:Nave, sowie das See also:chancel der Kirche, nach dem See also:parson oder dem See also:Rektor, die das vollständige tithe sammelten. Aber die Gewohnheit von England brachte diese Belastung auf die Pfarrkinder, und einige bestimmte lokale Gewohnheiten (wie in der Stadt von London) setzten sogar die Belastung der Reparatur des chancel auf sie. um See also:Rate dieser Belastungskirche zu treffen wurden erhoben. (3) eine Kirche, die durch den Shedding des Bluts, wie durch See also:Selbstmord oder See also:Mord beschmutzt wurde, reconsecrated auf dem Kontinent war. In England war die Gewohnheit (und ist), einfach "versöhnen.", (4) war ein viel wichtigerer Unterschied, wenn die Entscheidung des irischen Gerichtes des Exchequerraumes unterstützt im See also:Haus der Lords, in dem die Gleichen gleichmäßig geteilt wurden, richtig angab, daß das englische Canongesetz (See also:Ausrichtung V. Millis, zum Cl u. zur Flosse, zu J34) hinsichtlich der Wesensmerkmale der Verbindung. Durch das allgemeine westliche Canongesetz vor dem Rat von Trent, wurden die Beteiligten selbst gesagt, um die "See also:Minister des See also:Sacrament" im Fall heiligen See also:Matrimony zu sein.

Die erklärte Zustimmung der Beteiligten zum Nehmen des dort und dann festgesetzten sofort (obgleich unregelmäßig) heiligen Matrimony. Die Anwesenheit des Priesters oder der Zeugen war nicht notwendig. In Ausrichtung V. Millis jedoch wurde es gehalten, daß in England es immer anders war und daß hier die Anwesenheit eines Priesters notwendig war. Hohe Behörden jedoch haben die historische Genauigkeit dieser Entscheidung bezweifelt. (5) scheint die Hinzufügung der Häuser der See also:

Priester zu den provinziellen Synods nach England und Irland See also:eigenartig. Die historische Position des allgemeinen Canongesetzes der katholischen Kirche in den englischen Provinzen hat, seit der Trennung von Rom, gewesen das Thema vieler See also:Betrachtung durch Englishrechtsanwälte und -geistliche. Die Ansicht genommen durch die Gerichte des Königs und durch die kirchlichen Gerichte, seit Henry innen eingewilligt. VIII., ist, daß die Kirche von England immer durch alle bestimmten Beschaffenheiten des Rates oder des Papstes eine unabhängige nationale Kirche, ein Thema in der See also:Tat zu den allgemeinen Grundregeln von thejuscommuneecclesiasticum (Whitlock J. überhaupt in v. See also:Owen, in den Reports des See also:Gott-Schraubbolzens, in 432), aber ein ungebundenes war; es sei denn jene Beschaffenheiten hier von den Englishräten "empfangen worden" waren oder, also durch die Englishgerichte (See also:weltlich oder geistig) hinsichtlich des gewordenen Teils der kirchlichen Gewohnheit des See also:Realm erkannt worden. Fremdes Canongesetz See also:springen nie (also ist es unterrichtet worden), propriovigore.

Die Quellen des englischen kirchlichen Gesetzes (lediglich kirchlich) waren folglich (1) die Grundregeln des juscommuneecclesiasticum; (2) fremde bestimmte Beschaffenheiten hier empfangen, wie gerade erklärt; (3) die Beschaffenheiten und die Canon der englischen Synods (cf. Phill. Ecc. Gesetz, ch. iv. des Teils i. und Behörden dort zitiert). z. Auf dem Bestehen dieses juscommuneecclesiasticum und -dessen sehen die Kirche von England, in was unabhängige Richtung, ihm Over nimmt, bis sie es widerruft, Escott V. Mastin, 4 MOO P.C.C. 119. Lord See also:

Brougham, wenn er das Urteil liefert, spricht vom "Zivilrecht, das für 1400 Jahre über christlichem See also:Europa vorherscht," und (P. 137) sagt, daß "nichts aber ausdrückliche Erlaßdose abschaffen das Zivilrecht alles Christentums vor der Verbesserung der Kirche Anglican.", 2. Hinsichtlich der fremden bestimmten Beschaffenheiten in England, gibt es viel sie, von denen es gewesen ist und zugelassen wird, daß sie Währung in England haben. Gleichwohl papal in ihrem Ursprung, See also:Pfosten-Verbesserungrechtsanwälte sie als gültig betrachtet haben, es sei denn sie gezeigt werden können, um zum See also:Vorrecht des Königs oder zum See also:Common oder zum Gesetzesrecht des Realm konträr zu sein.

Zu dieser ausdrücklichen gesetzlichen Berechtigung der Lehre (während die Fälle geschehen sind), ist durch See also:

Henne 25 VIII gegeben worden. Abschnitt c. 19. 7. Ein auffallendes Beispiel der Lehre wird durch die See also:Verordnung von unschuldigem III. im 4. Rat Lateran gegen pluralities versorgt. Diese Verordnung wurde im See also:Gericht der Bögen gegen eine pluralistsekretärin in "848 erzwungen (Bürgermeister des Randes V.," See also:Roberts, 614). Die Gerichte des Zivilrechts von der Zeit des Lords Cokes abwärts haben diese "Beschaffenheit des Papstes" erkannt (wie die See also:Bank der Königin sie 1598 benannte). Der Exchequerraum, 1837, erklärte sie, um "gewordenes Teil des Zivilrechts des Landes" zu haben (Alstan V. mildern, 7 A. und E. 289). 3. Die bestimmten Beschaffenheiten der englischen Synods sind zahlreich und umfassen ein großes Feld.

Mindestens in der zugelassenen Theorie,IST die einzige Unterscheidung zwischen VorVerbesserung- und Pfosten-Verbesserungbeschaffenheiten mit dem formerso lang einverstanden, da sie nicht dem königlichen Vorrecht oder dem Gesetz des Landes zuwiderhandeln (sehen Sie Henne 25 VIII. c. 19). das wichtigste werden zusammen gesammelt und verdaut (soweit Respekt England) in Provinciale Lyndwoods, eine Arbeit, die Remains der großen Berechtigung in den englischen Gerichten. Diese Beschaffenheiten werden wieder in zwei Kategorien geteilt: (a) provinzielle Beschaffenheiten verkündet von den provinziellen Synods, normalerweise im Namen des Vorsitzenarchbishop oder -Bishop; und (b) Verordnungen von papal legates, von See also:

Otho 1236 und von Othobon (De Ottobuono ' Fieschi, danach Papst Adrian V.) in "269. Canon führten seit Henne 25 VIII. c. 19 haben nicht die parlamentarische Bestätigung, die diese Tat gehalten worden ist, um zu geben den vorhergehenden Canon, und nicht notwendigerweise binden das laity, obgleich gebildet unter der See also:Lizenz des Königs und durch ihn bestätigt. Diese Lehre niedergelegt vom Lord See also:Hardwicke in See also:Middleton V. See also:Croft (2 Stra. "056) wurden in 18õ Marshall innen v. BP von See also:Exeter genehmigt (L.See also:R. 3 H.L.

17). Dennoch gibt es viele Bestimmungen in diesen Pfosten-Verbesserungcanon, die vom alten Verbrauch und vom Gesetz der Kirche erklärend sind, und das Gesetz, das sie folglich notieren, bindet auf dem laity. Der Hauptkörper des englischen Pfosten-Verbesserungcanongesetzes soll in den Canon von 1603 gefunden werden, geändert worden 1865 und 1888. Die Canon von 16ô sind anscheinend nach der gleichen Fußnote wie die von 1603; ungeachtet Einwände zu der Zeit bildeten, daß sie See also:

leer waren, weil See also:Einberufung fortfuhr, nach der Auflösung des Parlaments zu sitzen. Die See also:Meinung aller Richter, die zu der Zeit genommen wurden,WAR mit der Legalität dieses Verfahrens einverstanden. 13 See also:Auto ii. c. 12 prpvided einfach, daß diese Canon nicht gesetzliche Kraft durch den Betrieb dieser Tat gegeben werden sollten. Zusätzlich zum Erlaß der Canon (ausschließlich sogenannt) die englischen provinziellen Synods, da die Änderungen Henrician legislatedin 1570 durch den Erlaß der Artikel Thirty-Nine, 1661, indem sie das anwesende Buch allgemeines See also:Gebet genehmigen, und 1873 haben, indem sie kürzere Formen See also:matins und evensong genehmigen. Die Unterscheidung zwischen pre-Henrician und Pfosten-Henricianverfahren liegt in der Anforderung, seit Henne 25 VIII., der königlichen Lizenz und der Bestätigung. Anscheinend Diözesansynods können ruhig gültige Canon ohne die Berechtigung des Königs verordnen; aber diese Körper werden nicht jetzt benannt. Die vorherschende zugelassene Ansicht der Position der Kirche von England hinsichtlich des Canongesetzes ist gerade angegeben worden, und die ist die Ansicht, die durch Gerichts_ Berechtigung für die letzten drei Jahrhunderte genommen wird. Andererseits wird es vorbei vorgeschlagen, z.B. der späte Professor See also:Maitland, daß sie nicht war, tatsächlich war die Ansicht, die hier im neueren mittleren agesthat in jenem Alter dort genommen wurde, keine Theorie, der "Aufnahme" hier notwendig war, um papal Verordnungen zu validieren.

Sie wird durch diese Schule der zugelassenen Historiker, daß, von der Eroberung unten zu Henry VIII., die Kirche von England von den Priesteren nicht so in jeder möglicher Richtung als unterschiedliches Wesen angesehen wurde, aber als zwei Provinzen der extra-territorial, Super-nationalen katholischen Kirche und daß der Papst an dieser Periode als der See also:

Prinz ps dieser katholischen Kirche erwogen wurde, deren edicts überall springen, als die von See also:Augustus war gesprungen in das römische Reich gesagt. Es ist Recht, daß diese Ansicht angegeben werden sollte, aber sie ist nicht die des Verfassers dieses Artikels. Hinsichtlich Irlands in einem nationalen Synod der vier irischen Provinzen gehalten in See also:Dublin, bevor die vier archbishops, 1634, See also:hundert Canon mit der königlichen Lizenz verkündet wurden, viel Angelegenheit behandelt nicht durch ähnliche Beschaffenheiten in England enthalten. 1711 wurden einige weitere Canon (mit königlicher Lizenz) von einem anderen nationalen Synod verkündet. Einige Formen des speziellen Gebets wurden zu diesen Canon angefügt. In 1869 die irische Kirchetat (32 und 33 Vict. C. 42) "disestablished" die irische Kirche, Abschnitt. 19 widerriefen jede mögliche See also:Parlamentsakte, Gesetz oder Gewohnheit, hingegen die Bishops, der Klerus oder das laity der besagten Kirche Synods dazu halten oder Repräsentanten wählen mit dem Ziel das Aufstellen der Richtlinien für das Wohl und die See also:Einrichtung der besagten Kirche untersagt wurden, und verordneten, daß kein solches Gesetz, &c., die besagten Bishops, Klerus und laity, durch solche Repräsentanten, See also:Lage und kanzleimäßiges hindern sollte, und also gewählt, die sie ernennen, vom Treffen im allgemeinen Synod oder in der Versammlung und in solchem allgemeinem Synod oder in Versammlung, die Beschaffenheiten bilden und für zukünftige Darstellung der Mitglieder der Kirche in den Diözesansynods, allgemeine See also:Vereinbarung oder anders bereitstellen. Die Kirche von Irland, also stellte See also:frei ein, für neue gesetzgebende Behörden verursacht, unbekannt dem alten Canongesetz, nämlich den gemischten Synods von Klerus und von laity und von System der Darstellung durch See also:Wahl, unbekannt den ursprünglichen oder mittelalterlichen Zeiten. Ähnliche Änderungen waren jedoch während des vorhergehenden Jahrhunderts in einigen Teilen des communion Anglican außerhalb der britischen Inseln eingeführt worden (sehen Sie infra). Abschnitt. 20 des gleichen Gesetzes hielten lebendig das alte kirchliche Gesetz von Irland über angenommenen See also:Vertrag (cf. KIRCHLICHE JURISDIKTION).

Unter den Bestimmungen dieses Gesetzes, bauten die "archbishops und die Bishops der alten Apostolic und katholischen Kirche von Irland" (so beschreiben sich sie), zusammen mit Repräsentanten des Klerus und des laity, 1870, "im General Convention," zu "zur Verfügung stellen für die See also:

Regelung" dieser Kirche zusammen. Diese Versammlung erklärte, daß ein General Synod der See also:Bogen-Arch-bishops und der Bishops, mit Repräsentanten des Klerus und des laity, gesetzgebende hauptsächlichenergie in der irischen Kirche haben sollte, mit solcher administrativer Energie, wie mit der episcopal Beschaffenheit der Kirche notwendig und gleichbleibend sein konnte. Dieser General Synod sollte aus zwei Housesthe dem Haus von Bishops und dem Haus der Lage und der kanzleimäßigen Repräsentanten bestehen. Keine Frage sollte See also:getragen werden, es sei denn es zu seinen Gunsten ein Majorität vom kanzleimäßigen gab und Repräsentanten legt und verbunden oder durch entweder Aufträge und auch eine Majorität der Bishops wählte, sollte sie wünscht zu wählen. Diesem General Synod wurde volle Energie, Canon zu ändern oder zu ändern oder sie zu widerrufen gegeben oder Neue zu verordnen. Für jede mögliche Änderung oder Änderung "der Artikel, Lehren, See also:rites oder Rubriken," wurde eine zweidrittel Majorität jedes Auftrages des Repräsentativhauses angefordert und eines Jahres verzögert für Beratung der Diözesansynods. Vorkehrungen wurden hinsichtlich Darstellung, in den Diözesansynods zu legen getroffen. Die Versammlung verordnete auch einige Canon und ein Gesetz hinsichtlich der kirchlichen Tribunale (sehen Sie KIRCHLICHE JURISDIKTION). Es ausdrücklich, vorausgesetzt daß seine eigene Gesetzgebung von den zukünftigen allgemeinen Synods widerrufen werden oder geändert werden konnte. In 1871 versuchte der General Synod, sein Canongesetz in den forty-eightcanon zu kodifizieren, die, "und keine anderer,", Kraft zu haben und Effekt als die Canon der Kirche von Irland waren. Seit 1871, die der General Synod hat, von Zeit zu Zeit, setzen Sie weiter andere Canon. Die Pfosten-Verbesserunggeschichte des Canongesetzes im communion Anglican in See also:Schottland hat sich von der Geschichte dieses Gesetzes in den letzten vier Jahrhunderten in Irland unterschieden.

Nach der Gesetzgebung unter See also:

William und See also:Mary, die See also:episcopacy in Schottland disestablishing und seine Professoren Zivilstrafen unterworfen worden sein würde, wurde wenig Aufmerksamkeit zum Canongesetz für viele Jahre gegeben. Synods von Bishops in See also:Edinburgh 1724 und 1731 beschäftigten einige diskutierte Fragen von ritual und von ceremonial. 1743 verordnete ein Zusammenbau von fünf Bishops die sechzehn-Canon. Ein "See also:primus" sollte von den Bishops indifferently gewählt werden, aber keine anderen See also:Energien als die von Convoking und von Vorsitzen Synods haben. Er sollte Amt nur während des Vergnügens der anderen Bishops bekleiden. Bishops sollten durch die presbyters des Bezirkes gewählt werden. Solche Wahl war abhängig von der Bestätigung der Majorität der Bishops. 1811 wurde ein "Code von Canon" von einem "allgemeinen kirchlichen Synod verordnet,", bestehend aus den Bishops, den Dekanen (nämlich die presbyters ernannt von den Bishops in jeder Diözese, um die Interessen der presbyters und jetzt zum ersten Mal der gegebenen "entscheidenden" See also:Stimme an den Synods zu verteidigen) und bestimmten kanzleimäßigen Repräsentanten von den "Bezirken" oder von den Diözesen. Die zukünftigen Synods, benannt, mit dem Ziel das Ändern des Codes, sollten aus zwei Räumen bestehen. Das erste sollte aus den Bishops bestehen; die Sekunde zum Bestehen aus den "Dekanen" und den kanzleimäßigen Repräsentanten. Kein Gesetz oder Canon sollten, außer durch der Zustimmung beider Räume verordnet werden oder geabschaffen werden. Diese Canon wurden 1828, 1829 und 1838 verbessert.

Der Code dieses letzten Jahres verursachte Diözesansynods, jährlich gehalten zu werden und aus dem Bishop, dem See also:

Dekan und den allen zu bestehen eingeleiteter Klerus der Diözese. Er stellte auch für die jährliche Sitzung eines lediglich episcopal Synod zur Verfügung, der Anklänge entweder vom Klerus oder vom laity empfangen sollte. 1862-1863, ein anderes weiteres verbessert des Generals Synod und geändert dem Code von Canon. Dieser korrigierte Code ermöglichte dem Bishop, erlernten und diskreten Laien,a zu ernennen, um als sein See also:Kanzler zu dienen, ihn in den Rechtssachen zu beraten und sein See also:Assistent an den Diözesansynods zu sein. Behilfliche curates und Missionspriestern wurden, unter bestimmten Beschränkungen, Sitze in den Diözesansynods gegeben. Männliche Communicants wurden auch die Erlaubnis gehabt, an solchen Synods, mit einem beratendem aber nicht "entscheidender" Stimme anwesend zu sein; es sei denn unter speziellen Umständen der Bishop sie ausschloß. Canon 46 setzt das ", wenn irgendeine Frage hinsichtlich der Deutung dieses Codes von Canon oder irgendeines Teils davon entsteht voraus, die allgemeinen Grundregeln des Canongesetzes wird gemeint alleine anwendbar dazu.", Diese See also:Bestimmung re-enacted in Canon 47 von 1876. Canon 51 von 189o schwächt jedoch diese Bestimmung. Es verordnet das: "die vorhergehenden Canon werden in allen Fällen in Übereinstimmung mit den Grundregeln des Zivilrechts von Schottland analysiert. Dennoch ist es gesetzlich, in den Fällen der Debatte oder der Schwierigkeit hinsichtlich ist der Deutung dieser Canon, irgendwelchen im Allgemeinen anerkannten Grundregeln des Canongesetzes zu gefallen.", Die Canon von 1862-1863 auch bereitgestellt für einen Lagenanteil an der Wahl von Bishops. In 1890 verordneten die 3 2. Canon, daß das • "des Generals Synod" danach genannt werden sollte den provinziellen Synod. Das Canongesetz in Schottland vor dem 16.

Jahrhundert war See also:

genet.-ally, das vom Kontinent von Europa. Die Verbräuche der Kirche waren denen in Frankreich ähnlich und hatten nicht den Inselbuchstaben von denen in England und in Irland. Die stabilisierte Verbindung, die Legitimität und die Reihenfolge des Canongesetzes wurden durch die schottischen weltlichen Gerichte (sehen Sie KIRCHLICHE JURISDIKTION), übernommen und überlebt als Teil des Zivilrechts des unimpaired Landes fast. So See also:erkennen die Gerichte See also:Verbindungen durch Verba de Praesenti oder durch Verba de Futuro mit copulain diese letzte Angelegenheit, die auch einer Verordnung von legitimation Gregory IX.and pro subsequensmatrimonium folgt. Aber obwohl eins der fontesjuris Scotiae, Canongesetz nie von sich maßgebend in Schottland war. In den Canon ihrer nationalen provinziellen Räte (an See also:wem jährlichen Sitzungsrepräsentanten gesorgt im Namen des Königs) besaß dieses Land ein Canongesetz von ihrem Selbst, das vom See also:Parlament und von den Päpsten erkannt wurde und in den Gerichten erzwungen. Viel von ihm, kein Zweifel, wurde vom Korpusjuriscanonici und von den englischen provinziellen Canon geborgt. Aber die Teile also angenommen abgeleitet ihrer Berechtigung von der schottischen Kirche. Das allgemeine Canongesetz, es sei denn, wo es durch Parlamentsakte oder eine Entscheidung der Gerichte bestätigt worden ist oder durch die Canon eines provinziellen Rates sanktioniert worden, wird nur in Schottland entsprechend Billigkeit und expediency empfangen. Die "protestierende Episcopal Kirche in den Vereinigten Staaten" ist die Organisation des Anglican Communion in den amerikanischen Kolonien vor der Trennung. Dieses communion war abhängig von "allen Gesetzen der Kirche von England anwendbar auf seine Situation" (See also:Murray Hoffman, eine Abhandlung auf dem Gesetz der protestierenden Episcopal Kirche, neues York, 18ö, P. 17).

Dieser Körper des Gesetzes, welches die protestierende Episcopal Kirche der Vereinigten Staaten übernahm (OPP. 41 und folgendes; F. See also:

Vinton, ein manueller Kommentar auf dem General Canon Law und die Beschaffenheit von der protestierenden Episcopal Kirche, neues York, 187o, P. 16 und folgendes). Viel jedoch der kanonischen Gesetzgebung der englischen Pfosten-Verbesserung war nicht in die Vereinigten Staaten, wegen der unterschiedlichen Umstände, als z.B. sehr großer Teil der Canon von 1603 anwendbar (Vinton, P. 32). 1789, einen General Convention, bestehend aus den kanzleimäßigen und gelegten Abgeordneten sowie Bishops, angenommen für sich und vorausgesetzt für seine Oberste gesetzgebende Energie der Nachfolger. Das Zusammentreffen beider "Aufträge," das kanzleimäßige und der Lage, wurden für die Gültigkeit jeder möglicher Stimme angefordert. Seit 1853 ist ein Lagenabgeordneter zur Versammlung angefordert worden, ein Communicant (ib. P. 102) zu sein. Nach den amerikanischen Bishops, die mehr als drei numerieren, wurden sie ein unterschiedliches "Haus" von der "Versammlung.", Das Haus von Bishops wurde ein Recht gegeben, Masse zum "Haus der See also:Abgeordneter," und zu den negativen Taten des Hauses der Abgeordneter vorzuschlagen, vorausgesetzt sie mit bestimmten Formen einwilligten.

Die ähnlichen "Beschaffenheiten", die für Darstellung des laity bereitstellen, sind bei den unterschiedlichen Diözesen angenommen worden (Hoffman, OPVERDICHTEREINTRITTSLUFTTEMPERAT P. 184 und folgendes). Diakone werden auch zu einer Entscheidenstimme in jeder Diözese aber in neuem See also:

Jersey zugelassen, in dem sie sprechen aber nicht wählen können. Ein großer Körper der Gesetzgebung ist weiter durch diese Körper während des letzten Jahrhunderts gesetzt worden. Seit 187o mindestens hat die "Kirche der Provinz von Südafrika" See also:Autonomie gesichert, wenn dennoch restlich ein Teil des Anglican Communion. Bei seiner Beschaffenheit dieses Jahres nimmt die englische Kirche in Südafrika die Gesetze an und Verbräuche der Kirche von England, insoweit sie auf anwendbar sind, unestablished Kirche, nehmen die drei See also:Kredos, die Artikel Thirty-Nine, das Buch des allgemeinen Gebets, die Entscheidungen von undisputed allgemeine Räte, die autorisierte englische Version des Scriptures, dementieren das Recht des Änderns irgendwelche dieser See also:Standards des Glaubens und der Lehre, ausgenommen in Übereinstimmung mit solche Änderungen an, wie von einem allgemeinen Synod des Anglican Communion angenommen werden kann. Aber, wenn man diese Standards des Glaubens und der Lehre deutet, wird die Kirche der Provinz von Südafrika nicht durch Entscheidungen anders als die seiner eigenen Kirchegerichte oder solches Gericht gesprungen, das der provinzielle Synod als Tribunal des Anklangs erkennen kann. Der provinzielle Synod ist die gesetzgebende Berechtigung abhängig von einem allgemeinen Synod des Anglican Communion, vorausgesetzt solcher letzter Synod Repräsentanten von der Kirche von Südafrika miteinschließen. Der provinzielle Synod besteht aus (1) dem Haus von Bishops, (2) das Haus des Klerus, (3) das Haus des Laity. Keine Auflösung kann geführt werden, das nicht durch alle drei Aufträge angenommen wird. Bishops werden vom Klerus mit der Einwilligung der gelegten Repräsentanten, abhängig von der Bestätigung der See also:Metropolitan- und comprovincial Bishops gewählt. Der Großstadtbewohner ist er consecrated in England durch das See also:archbishop von Canterbury.

Er trägt jetzt den Titel archbishop. Alle Bishops sollen an einem Vertrag teilnehmen, um die Beschaffenheit und das canonsof zu befolgen und beizubehalten die Provinz. Canon 18 des Codes von 1870 erkennt die Büros von catechist, von Leser und von Vor-Diakon (Wirgman, die englische Kirche und Leute in Südafrika, P. 223 und folgendes). In den Westinseln sind See also:

Kanada, See also:Australien und neues See also:Seeland, provinzielle und Diözesansynods oder Versammlungen auf einer oder anderer der obenerwähnten Arten gebildet worden und haben Canon verordnet. (See also:W. See also:G. F.

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